Das ist nicht im Sinne der Betroffenen, sondern zu ihren Ungunsten. In dieser Zeit sind sie sozusagen in der Schwebe, und danach soll geklärt werden, wie - die Frage, unter welchen Bedingungen, ist ebenfalls noch offen -, in welchem Chaos, das geschieht. Dann ist nur eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis gegeben, wobei man in dem Zeitraum sogar schon eine Anerkennung als
Hinzu kommt - man sieht dies, gerade wenn man auf die aktuellen Debatten schaut, wenn man sich den aktuellen politischen Willen auf Bundesebene bzw. des Bundesinnenministers vor Augen führt -, dass dieser Zeitraum eine ganz andere Diskussion eröffnet. Ich befürchte, dass dieser Zeitraum zu Ungunsten der betroffenen Personen genutzt werden könnte. Insofern haben wir uns im Ergebnis unter Berücksichtigung der Einwände der kommunalen Spitzenverbände dagegen entschieden und werden hier dagegen stimmen.
Hinzu kommt, dass man bereits jetzt - das hatte der Kollege Pantazis erwähnt - etwas vor dem Hintergrund des § 23 aus humanitären Gründen - im Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium; das gestehe ich ein - machen könnte. Das, was Sie hier vorschlagen, ist eine Bundesratsinitiative, auch da müsste Einvernehmen mit dem Bund hergestellt werden.
Die Frage ist ja berechtigt: Was schlagen Sie eigentlich vor? Das ist immer wieder zwischengerufen worden. Ich möchte das noch einmal betonen: Wir teilen ausdrücklich die Kritik am Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Das ist richtig. Aber Herr Dürr, wenn Sie da schon lächeln, müssen Sie auch anerkennen, wie die Situation dort ist. Zum 1. Januar dieses Jahres hat man die Einzelfallprüfung für Syrerinnen und Syrer wieder eingeführt, und das auf einer Grundlage, die nicht nachzuvollziehen ist. In einem Interview mit Maybrit Illner hat der Bundesinnenminister behauptet, dass ca. 30 % der Personen, die sich als Syrer ausgeben - ich meine, diese Zahl hatte er genannt -, keine Syrer seien.
Ich möchte auf meinen Gedanken zurückkommen. Die Grundlage ist allerdings vollkommen falsch. Eine Anfrage der Linken im Bundestag hat ergeben, dass für den Zeitraum von Januar bis August 2015 lediglich 0,2 % beanstandete syrische Pässe vorgelegen haben.
In diesem Zusammenhang wird immer wieder über die Terrorgefahr diskutiert. Wenn eine Person hier ist, hat sie nach mehreren Monaten den ersten Kontakt zum BAMF. Ich denke, keine Person mit terroristischer Motivation wartet auf den Erstkontakt mit dem BAMF, um dann aktiv zu werden. Das sind ein falscher Ansatz und auch eine falsche Argumentation.
Hinzu kommt die Diskussion über Dublin-Fälle, um die es jetzt wieder geht. Das Dublin-Verfahren wurde ja seinerzeit ausgesetzt, die Personen kamen als Flüchtlinge hierher, sollen jetzt aber wieder als Dublin-Fälle in den Fokus genommen und behandelt werden. Das macht ja auch die Masse der Personen aus. Auch darüber muss man sich beim BAMF noch einmal Gedanken machen.
Ihr Antrag läuft zwar in eine richtige Richtung, aber mit den falschen Schritten, meine sehr geehrten Damen und Herren. Daher werden wir ihn ablehnen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Onay, ich möchte an dieser Stelle mit einem Punkt aufräumen, den Sie hier zu Unrecht kritisiert haben. Dabei geht es um die Frage, ob Menschen, die in den vorübergehenden Schutz nach unserem Modell kommen, schlechter gestellt wären als diejenigen, die eine Anerkennung als GFK-Flüchtling bekommen. Das ist nach unserem Modell explizit nicht der Fall; denn nach unserem Modell haben sie die Möglichkeit zu arbeiten, Sprachkurse zu absolvieren, und sie haben die Möglichkeit der Familienzusammenführung. All diese Punkte, die über den GFK-Status gewährleistet wären, könnten sie auch über den Status des humanitären Schutzes haben. Aber der Aufwand des Abarbeitens des Asylverfahrens würde auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Dadurch würden wir zum jetzigen Zeitpunkt
eine effektive Entlastung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bekommen. Das ist der Charme des Vorschlages, den wir als FDP-Fraktion gemacht haben.
Ich habe abschließend eine Frage, die mich wirklich umtreibt. Wenn Sie sagen, es gehe alles in die richtige Richtung, frage ich Sie: Warum haben Sie sich nicht hingesetzt und einen Änderungsvorschlag formuliert und ihn uns vorgelegt,
damit wir das gesamte Thema auf konstruktive Art und Weise auf der Basis eines eigenen Vorschlags von Rot und Grün hätten umsetzen können. Warum haben Sie sich diese Arbeit nicht gemacht, Herr Kollege Onay?
(Beifall bei der FDP - Christian Dürr [FDP]: Sehr gute Frage! - Jens Nacke [CDU]: Die Antwort ist offenkundig: Sie hätten sich einigen müssen! - Christian Dürr [FDP]: Weil reden leich- ter ist als arbeiten! - Jörg Bode [FDP]: Oder handeln!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Oetjen, Sie haben recht. Die Elemente, die Sie hinsichtlich des Arbeitsmarktzugangs genannt haben, möchte ich gar nicht unter den Teppich kehren, das stimmt. Nichtsdestotrotz bliebe es dabei, dass erst nach drei Jahren der Antrag bearbeitet würde. Die Ungewissheit würde noch einmal um drei Jahre verschoben. Was diese Ungewissheit, ein solcher Schwebestatus für diesen Personenkreis bedeutet, haben wir in vielen anderen Fällen erlebt. Es ist der Integration nicht zuträglich, selbst wenn man Zugang zu diesen Elementen hat. Das habe ich in meiner Rede gerade noch einmal unterstrichen.
Ich möchte noch einmal auf die Arbeitsweise im Innenausschuss zurückkommen. Sie haben uns im Innenausschuss vorgeworfen, dass wir diesen Antrag nicht berücksichtigt hätten, dass wir nicht zu Potte kommen würden und dass er schon so lange liege. Das muss ich ausdrücklich richtigstellen. Das ist wirklich unfair. Wir haben im November den Antrag das erste Mal im Plenum beraten. Danach hatten wir die Haushaltsberatungen, und
anschließend folgte die Weihnachtspause. Zum 1. Januar - das habe ich schon gesagt - gab es die Umstellung beim BAMF hinsichtlich der Syrerinnen und Syrer, und im Februar haben wir im Innenausschuss beschlossen - das war Ihr ausdrücklicher Wunsch -, die abschließende Beratung durchzuführen. Das entbindet natürlich nicht von der Notwendigkeit, sich im Zusammenhang mit den Möglichkeiten, die es in Zukunft noch geben kann und geben sollte, hinsichtlich des BAMF noch einmal Gedanken zu machen. Aber Ihren Vorwurf der Arbeitsverweigerung möchte ich hier ausdrücklich zurückweisen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie es mich vorab sehr deutlich betonen: Die Asylverfahren dauern beim zuständigen Bundesamt zu lange. Das ist schlecht für ausnahmslos alle Beteiligten. Wir alle wissen das.
Leider ist dies aber keine Erkenntnis, die besonders neu wäre. Ich habe bereits 2014 auf die unzureichende personelle Ausstattung des zuständigen Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge hingewiesen. Zu diesem Punkt gibt es übrigens auch zwischen den Innenministern der Länder keine zwei Meinungen, unabhängig davon, welche politischen Farben die Bundesländer tragen.
Besonders bedauerlich daran ist, dass die Veränderungen, die bereits stattgefunden haben oder auf dem Weg sind, noch keinen durchschlagenden Erfolg hatten. Erst kürzlich hat der Leiter des Bundesamtes öffentlich mitgeteilt, dass derzeit in Deutschland ca. 370 000 Asylanträge unbearbeitet sind. Zum Teil wurden sie sogar noch vor dem Jahr 2015 gestellt. Dazu kommen weitere - geschätzt 300 000 bis 400 000 - registrierte Menschen, die ihre Anträge erst noch stellen werden, die also zwar in EASY registriert sind, aber noch keine Asylanträge haben stellen dürfen bzw. können.
Das bedeutet Belastungen für alle Beteiligten: für die Länder und die Kommunen, aber insbesondere auch für die Antragsteller, weil sie viel zu lange in
Die Hauptursache dafür ist, dass der Bund sein zuständiges Bundesamt zwar weiter ausgebaut hat, aber immer noch nicht in der Lage ist, die Bugwelle von Anträgen wirklich effektiv abzuarbeiten.
Insoweit, meine Damen und Herren von der FDP, ist die Intention Ihres Antrags im Kern richtig. Mit dem Vorschlag, den Sie dazu machen, kann unser gemeinsames Ziel aber gerade nicht erreicht werden.
Ein Effekt Ihres Antrags wäre z. B., dass die Aufgaben und damit die Verantwortung auf die kommunalen Ausländerbehörden verschoben würden. Ich frage mich hierbei: Wieso sollte das zweckmäßig sein?
Nehmen wir etwa die zwingend notwendige Klärung der Identität! Diese Aufgabe nimmt bisher das BAMF wahr. Sie kostet Zeit und fordert vor allem auch spezifisches technisches Know-how. Wenn nötig, erfordert sie auch Sprachmittlung oder geschultes Personal zur schnelleren Überprüfung spezifischer Legitimationspapiere. Hier frage ich noch einmal: Wieso sollten wir das den 53 kommunalen Ausländerbehörden aufhalsen?
Diese zum Teil sehr speziellen Verfahrensabschnitte sollten nach meiner festen Überzeugung in einer Hand bleiben, zumal die Kommunen ohnehin mit sehr großen Herausforderungen zu tun haben, von der Unterbringung über die Versorgung bis hin zur Integration.
Ihnen jetzt noch eine weitere Aufgabe zu übertragen, halte ich nur dann für denkbar, wenn damit tatsächlich maßgebliche Verbesserungen zu erzielen wären.
(Jens Nacke [CDU]: Herr Oetjen hat doch gesagt, dass das verhandelbar gewesen wäre, Herr Minister! Das hätten wir doch besprechen können!)
Herr Minister, ich darf Sie kurz unterbrechen. Herr Kollege Oetjen würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.
Sehr geehrter Herr Minister, vielen Dank, dass Sie mir die Zwischenfrage gestatten. Ich glaube, ich habe in dieser Debatte schon vier- oder fünfmal gesagt, dass wir über die Frage der kommunalen Zuständigkeit durchaus hätten reden können. Wenn Sie diesen Punkt ausblenden - weil wir als FDP deutlich gemacht haben, dass wir da kompromissbereit sind -, halten Sie den Vorschlag dann für einen, mit dem man arbeiten könnte?