Bevor ich die Tagesordnungspunkte 15 und 16 aufrufe, darf ich in Ergänzung zu den Mitteilungen von heute Morgen darauf hinweisen, dass sich auch der Kollege Dr. Saipa krankheitsbedingt entschuldigt hat. Das ist gleich für die Abstimmungsverfahren wichtig, damit wir Klarheit haben.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe vereinbarungsgemäß zusammen auf den
Tagesordnungspunkt 15: Vorschlag der Landesregierung gegenüber dem Landtag zur Wahl der Ministerialdirigentin und Mitglied des Landesrechnungshofs
Dr. Sandra von Klaeden zur Präsidentin des Landesrechnungshofs gemäß Artikel 70 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung - Wahlvorschlag der Landesregierung - Drs. 17/5297 - Beschlussempfehlung des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl und der Zustimmung des Landtages nach Artikel 70 Abs. 2 der Verfassung - Drs. 17/5299
Tagesordnungspunkt 16: Vorschlag der Landesregierung gegenüber dem Landtag zur Wahl des Präsidenten des Landesamtes für Statistik Niedersachsen Thomas Senftleben zum Vizepräsidenten des Landesrechnungshofs gemäß Artikel 70 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung - Wahlvorschlag der Landesregierung - Drs. 17/5298 - Beschlussempfehlung des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl und der Zustimmung des Landtages nach Artikel 70 Abs. 2 der Verfassung - Drs. 17/5300
Meine Damen und Herren, mit den Ihnen vorliegenden Wahlvorschlägen in den Drucksachen 17/5297 und 17/5298 schlägt die Landesregierung vor, Frau Ministerialdirigentin und Mitglied des Landesrechnungshofs Dr. Sandra von Klaeden zur Präsidentin und Herrn Präsidenten des Landesamtes für Statistik Thomas Senftleben zum Vizepräsidenten des Landesrechnungshofs zu wählen.
Gemäß Artikel 70 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung wählt der Landtag auf Vorschlag der Landesregierung die Präsidentin oder den Präsidenten und die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten des Landesrechnungshofs mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Landtages, mindestens jedoch der Mehrheit seiner Mitglieder, für die Dauer von zwölf Jahren.
Entsprechend § 56 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung berät über einen solchen Vorschlag zunächst der nach § 16 unserer Geschäftsordnung zuständige Ausschuss. Dieser Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl und der Zustimmung nach Artikel 70 Abs. 2 der Verfassung hat die Beschlussempfehlungen in den Drucksachen 17/5297 und 17/5298 vorgelegt.
Mit den Beschlussempfehlungen empfiehlt der Ausschuss jeweils einstimmig die Wahl von Frau Dr. von Klaeden zur Präsidentin und Herrn Thomas Senftleben zum Vizepräsidenten.
Gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Niedersächsischen Landesrechnungshof in Verbindung mit § 56 Abs. 3 Satz 3 unserer Geschäftsordnung stimmt der Landtag ohne Aussprache ab.
Um das Verfahren für die beiden vorgesehenen Wahlen zweckmäßig zu gestalten, wurde im Ausschuss in Aussicht genommen, beide Wahlen mit vorbereiteten Stimmzetteln und in einem Durchgang durchzuführen.
Ich weise darauf hin, dass es sich bei diesen Wahlen trotz dieser vorbereiteten Stimmzettel - formell jedenfalls - nicht um geheime Wahlen handelt. Die Stimmzettel werden daher vom Saaldienst verteilt - das läuft bereits - und von Ihnen an Ihren Plätzen ausgefüllt.
Anschließend werden Sie von der Schriftführerin Frau Twesten nach dem Alphabet aufgerufen und werfen Ihre Stimmzettel in die beiden entsprechend gekennzeichneten Urnen.
Ich stelle das Einvernehmen des Hauses mit diesem Vorgehen fest und bitte den Saaldienst, die vorbereiteten Stimmzettel jetzt zu verteilen. - Ich glaube, man ist schon fleißig dabei bzw. der Prozess ist schon weitgehend vollzogen.
Ich darf jetzt die Schriftführerin Frau Eilers bitten, sich an die Wahlurnen zu begeben, die hier vorne auf dem Stenografentisch aufgestellt sind. Bitte überzeugen Sie sich davon, dass die Wahlurnen leer sind. Frau Eilers, gucken Sie ganz genau hin: kein doppelter Boden, kein Spiegel, gar nichts darf da sein!
Bevor wir mit dem Namensaufruf beginnen, möchte ich noch darauf hinweisen, dass die an dem Wahlverfahren beteiligten Mitglieder des Präsidiums ihre Stimmen im Anschluss an den Namensaufruf abgeben werden.
Meine Damen und Herren, ich bitte um Ruhe, damit jede und jeder im Saal dem Namensaufruf folgen kann. Setzen Sie sich einfach auf Ihren regulären Platz!
Nun weiß ich, dass Herr Adasch, der im Alphabet vorne steht, fest davon ausgeht, dass er zuerst aufgerufen wird. Da das schlecht zu ändern ist, könnte es in der Tat sein, dass Sie bald aufgerufen werden, Herr Kollege.
Ich darf jetzt Frau Twesten bitten, mit dem Namensaufruf zu beginnen. - Bitte bewahren Sie Ruhe, auch wenn Sie bereits aufgerufen wurden und Ihre Zettel losgeworden sind! Unruhe im Saal verschafft auch Unklarheit, und das sollten wir uns nicht leisten. - Bitte sehr!