und dann die Realität erlebt, ist das, was die Ministerin hier vorträgt, manchmal nur schwer zu ertragen.
Ich frage die Landesregierung, wie hoch die Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen, und zwar untergliedert nach den verschiedenen Schulformen, zum Stichtag Februar 2016, also zum Schulhalbjahresbeginn, ist.
Ich frage die Landesregierung präventiv, ob sie eigentlich immer noch davon überzeugt ist, dass der Einsatz des Prognosemoduls es rechtfertigt, zum Schulhalbjahresbeginn keine originären Daten zu erheben, die man dann veröffentlichen kann.
(Beifall bei der CDU - Johanne Mod- der [SPD]: Das waren zwei Fragen! - Christian Grascha [FDP]: Im Rahmen des Bürokratieabbaus wurde aufge- hört zu zählen, wie viele Lehrer wir haben!)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihre einleitende Bemerkung, sehr geehrter Herr Thiele, habe ich schlicht und ergreifend nicht gehört.
(Beifall bei der SPD - Jens Nacke [CDU]: Das erklärt im Grunde das ganze Problem der Bildungspolitik, Frau Ministerin! Sie hören und sehen einfach nicht, was erforderlich ist!)
Aber ich will Ihnen, sehr geehrter Herr Abgeordneter Thiele, gerne noch einmal - zum wiederholten Male - erläutern, dass die Erhebung der Unterrichtsversorgung zum Stichtag 15. September 2015 ein Bezug vom Unterrichtsstunden-Soll zum Unterrichtsstunden-Ist an einem ganz bestimmten Tag ist, während die Bedarfswerte für die Prognoseplanung mit dem IZN-Prognosemodul die entsprechenden Daten liefern, die wir für die Steuerung der Einstellung von Personal in den niedersächsischen Schulen haben. Das sind zwei unterschiedliche Instrumente, die man nicht miteinander vergleichen kann.
Aber ich kann Ihnen - vielleicht zu Ihrer Freude - mitteilen, dass mit der zusätzlichen Ausschreibung von 1 800 Stellen zum Schulhalbjahr 1. Februar 2016
eine Steigerung - wenn man das mit den Prognosemoduldaten vergleichen möchte - des Unterrichtsversorgungswertes von 99,5 % auf derzeit - über alle Schulformen in den niedersächsischen Schulen - 99,7 % erreicht werden könnte, meine sehr verehrten Damen und Herren.
(Beifall bei der SPD - Ulf Thiele [CDU]: Die Stellen sind doch gar nicht besetzt! Ich habe Sie nach Angaben, gegliedert nach Schulformen, gefragt! Warum nennen Sie die nicht?)
Herr Thiele, es liegt in der Hand der Landesregierung zu antworten. - Sie wollen ergänzen? - Bitte sehr!
Wir können das, auch nach den Schulformen gegliedert, vortragen. Wohlgemerkt sind das Werte, die für die Personalplanung im Bereich der Einstellungen vorliegen. Das sind Werte, die wir jetzt - nach der Ausschreibung der 1 800 Stellen - in das System zum 1. Februar einpflegen konnten. Das bezieht sich dann landesweit durchschnittlich auf die entsprechenden Werte, wobei immer eine Varianz ist, da das über die Landesschulbehörde eingepflegt wird und nicht dementsprechend geprüft ist. Land Niedersachsen für die Schulform Grundschulen 101,3 %,
für die Schulform Hauptschulen 97,2 %, für die Schulform Realschulen 98,6 %, für die Schulform Förderschulen 95,3 %, für die Schulform Oberschulen 99,4 %, für die Schulform KGS und IGS 99,3 % und für die Schulform Gymnasium 99,9 %. Damit ergibt sich ein Durchschnittswert von 99,7 %.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass der Haushaltsausschuss schon in seiner Sitzung am 23. September 2015 alle Stellen, die im Rahmen des zweiten Nachtragshaushalts 2015 bereitgestellt worden sind, einstimmig freigegeben hat - darunter 100 zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für Sozialpädagogen und 538 Stellen für den Kultusbereich, 258 Stellen für die Sprachförderung in Grundschulen, 30 zusätzliche Stellen für die Sprachförderung an Förderschulen, 20 zusätzliche Planstellen für die Förderung an Realschulen - - -
Vor dem Hintergrund, dass eine erhebliche Anzahl weiterer Stellen für die Sprachförderung bereitgestellt worden ist, frage ich die Landesregierung: Warum haben Sie sich schon im September eine Freigabe erteilen lassen, um diese Stellen dann erst am 28. Februar 2016 auszuschreiben?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Hilbers, Sie haben eben die Stellen für Lehrkräfte angesprochen. Wir haben besagte 538 Stellen bereits am 16. Oktober letzten Jahres - zunächst 400 Stellen - für die Ausschreibung freigegeben. Auch die übrigen 138 Stellen - Verträge zum Spracherwerb der Flüchtlinge - haben wir freigegeben. Alle Stellen, die Ende September mit dem zweiten Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellt worden sind, sind Mitte Oktober in die Ausschreibung gegangen, bis auf die 100 Stellen für die Schulsozialarbeit. Das habe ich Ihnen erläutert. Diese Stellen kann man nicht mit der Gießkanne dorthin verteilen, wo es im Wahlkreis vielleicht am besten passt oder so, wie das in der Vergangenheit ja das eine oder andere Mal möglicherweise geschehen sein könnte.
Wir haben gesagt: Wir wollen eine Webabfrage durchführen. Wir haben dann am 15. November abgefragt und die Zahlen von den Schulen erhoben. Im Zusammenhang damit haben wir dann gemeinsam mit der Landesschulbehörde die einzelnen Schulformen abgestimmt. Wir sind dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Grundschule diejenige Schulform ist, die die meisten Flüchtlingskinder aufnimmt und die wir entsprechend unterstützen wollen. Eine Ausschreibung ist daraufhin - das habe ich eben schon in meiner Antwort auf die Anfrage vorgetragen - vorgenommen worden. Die Besetzung der betreffenden Stellen wird jetzt in den nächsten Wochen sicherlich zügig erfolgen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage kommt von der Abgeordneten Gudrun Pieper. Bitte!
Danke schön. - Herr Präsident! Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass Sie vorhin ausgeführt haben, dass unsere Anfrage jeder Grundlage entbehre, und vor dem Hintergrund, dass Sie dafür stehen, dass Sie einen hohen Anspruch an gute Schule, an gute Ausstattung haben, frage ich Sie, wie es denn sein kann, dass gerade bei den Schwächsten, nämlich bei den Förderschulen Lernen, solche Zahlen zustande kommen. - Beispielhaft erwähne ich die Förderschule Lernen am Walde in Bad Fallingbostel mit einer Unterrichtsversorgung von 85,8 % und die Förderschule Lernen an der Alten Leine in Schwarmstedt mit einer Unterrichtsversorgung von 88,7 %. Diese Werte liegen weit unter dem Durchschnitt. Was haben Sie bisher unternommen, um gerade diesen schwächeren Schülern Hilfe angedeihen zu lassen?
(Beifall bei der CDU - Johanne Mod- der [SPD]: Da hätten Sie schon etwas unternehmen müssen! Unter Schwarz-Gelb! Sie haben doch gar nicht ausgebildet! - Gegenruf von Christian Grascha [FDP]: Ihr regiert schon drei Jahre! Was macht ihr ei- gentlich? - Weitere Zurufe)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Pieper, ich habe nicht behauptet, dass Ihre Anfrage jeglicher Grundlage entbehrt. Ich habe nur gesagt, dass in Ihrer Anfrage die Behauptung, dass die Daten zur Unterrichtsversorgung unklar seien, nicht zutrifft; denn die entsprechenden Daten liegen schon seit einiger Zeit öffentlich und somit für jedermann zur Einsicht vor und sind auch an die Abgeordneten verteilt worden.
Auf Ihre Frage nach den Förderschulen kann ich ausführen, dass wir im Zuge der Entwicklung der Inklusion bundesweit einen erheblichen Bedarf an Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen haben. Wir tragen in diesem Haus seit 2013 die Verantwortung. Am heutigen Tag sind es exakt drei Jahre, und das ist auch gut so, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Innerhalb dieser drei Jahre war es leider nicht möglich, die Studiengänge vollständig entsprechend anzupassen und die erforderlichen Aufstockungen vorzunehmen, sodass wir ein umfangreiches Programm auf den Weg gebracht haben mit dem Ziel, die Fortbildung und Zusatzqualifikation von Lehrkräften vornehmen zu können.
Im Zusammenhang mit der Einstellung von Sonderpädagogen versuchen wir, der Landesschulbehörde deutliche Steuerungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Auch die Landesschulbehörde kann zwischen den einzelnen Schulen dann auch noch entsprechende personalplanerische Maßnahmen umsetzen. Im Übrigen haben wir die Möglichkeit geschaffen, an den Förderschulen auch Lehrkräfte mit einer anderen Lehramtsbefähigung einzustellen. Diese Möglichkeit, an Förderschulen eingesetzt zu werden, wird von solchen Lehrkräften durchaus auch genutzt. Darüber hinaus haben wir mit der Maßnahme, über die wir schon im letzten Plenarabschnitt diskutiert haben - Einstellung an einem Gymnasium und dann Abordnung für einen bestimmten Zeitraum z. B. auch an eine Förderschule -, eine weitere Möglichkeit geschaffen.
In der stichtagsbezogenen Erhebung der rechnerischen Unterrichtsversorgung sind die Abordnungen von Förderschullehrkräften an andere Schulformen im Rahmen der Inklusion aus der Versorgung der Förderschulen bereits herausgerechnet worden. Das heißt: Diejenigen, die an einer inklusiven Schule eingesetzt sind und dort arbeiten, sind an den Förderschulen nicht mehr eingerechnet. Auch wenn die sonderpädagogische Versorgung idealerweise von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen abgedeckt werden sollte, so können hierfür aber auch Lehrkräfte mit einer anderen Lehramtsbefähigung eingesetzt werden, die aufgrund ihrer Unterrichtstätigkeit an einer Förderschule oder aufgrund ihrer Teilnahme an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen die erforderlichen Kenntnisse erworben haben.
Darüber hinaus haben wir auch schon die Lehrerausbildung angepasst. Inklusion, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist nun Bestandteil aller Lehramtsstudiengänge. Auch das ist etwas, was Sie bis 2013 nicht auf den Weg gebracht haben. Das haben wir erst machen müssen. Durch all diese Maßnahmen wird die sonderpädagogische Versorgung inklusiv beschulter Schülerinnen und Schüler gewährleistet.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Frage kommt von der CDU-Fraktion. Herr Volker Meyer, bitte!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie hoch ist der Anteil der Finanzierungsmittel aus dem Hauptschulprofilierungsprogramm, die an die freien Träger der Schulsozialarbeit gegeben werden?