Protocol of the Session on June 18, 2013

Die Stundenanzahl für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird angehoben, ebenso die Fraktionskostenzuschüsse. Ich meine, dass das mit Blick auf den Arbeitsaufwand, den Abgeordnete und auch Fraktionen haben, angemessen ist.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Wer, liebe Kolleginnen und Kollegen, gegen eine Verstärkung der Zuarbeit in Fraktionen und Abgeordnetenbüros ist, der müsste dann auch in Kauf nehmen, dass z. B. Bürgeranfragen länger liegen bleiben, Veranstaltungen vor Ort seltener durchgeführt werden und die Abgeordneten und das Parlament insgesamt weniger effektiv agieren können.

Demokratie und Parlamente kosten nun einmal Geld und brauchen angemessene Zuarbeit.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Besonders freue ich mich aber über den Umstand, dass es uns gelungen ist, uns gemeinsam darauf zu einigen, dass Abgeordnete ihre Einkünfte neben den Einkünften aufgrund des Mandats in Zukunft grundsätzlich offenlegen müssen. Diese Transparenz ist notwendig, um auch nur den Anschein einer Interessenkollision bei den gewählten Volksvertreterinnen und Volksvertretern zu vermeiden.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Meine Damen und Herren, dieses Gesetz enthält viele Kompromisse. Keine Fraktion kann sich dementsprechend voll darin verwirklicht sehen. Aber es ist auch keine Fraktion mit ihren Forderungen vollständig übergangen worden. Insgesamt stärkt das Gesetzespaket den Niedersächsischen Landtag als einzig direkt gewähltes Verfassungsorgan in seiner Arbeit, und das ist absolut erfreulich.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Limburg. - Für die CDUFraktion hat nun Herr Kollege Nacke das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute diskutieren wir über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, den wir - Kollege Limburg hat es gesagt - heute in diesem Haus wohl einstimmig verabschieden werden.

Ich möchte drei Punkte des Gesetzentwurfs kurz zur Sprache bringen.

Zum einen geht es um die finanzielle Ausstattung der Abgeordneten und der Fraktionen. Ich bedanke mich zunächst einmal bei der Diätenkommission, die ihre Arbeit aufgenommen, durchgeführt und einen Vorschlag unterbreitet hat, dem wir hier folgen. Die Kopplung der Höhe der Diäten der Abgeordneten an die Entwicklung der Nominallöhne ist sicherlich angemessen, und auch die Ausstattung

der Fraktionen wurde von allen hier im Haus als angemessen bewertet.

Ich freue mich, dass in diesem Jahr alle Beteiligten dem Versuch der Profilierung über dieses Thema widerstanden haben. Insbesondere mit der Fraktion der Linken haben wir in der Vergangenheit entsprechende Erfahrungen gemacht. Dort gab es immer wieder den Versuch, sich über die Frage der Abgeordnetenentschädigung zu profilieren. Dieses Mal sind wir einstimmig zu einem Ergebnis gekommen.

Das Hinaufsetzen der Altersgrenze ist ebenfalls in dem Gesetzentwurf geregelt - eine Selbstverständlichkeit. Herr Limburg, ich bin aber der Auffassung, dass dies in der letzten Wahlperiode gar nicht richtig angebracht gewesen wäre. Ich halte es vielmehr für richtig, dass man sagt: Zu Beginn der Wahlperiode regeln wir unsere eigenen Angelegenheiten für die laufende Wahlperiode. - Deswegen ist jetzt der richtige Zeitpunkt dafür gekommen.

Allerdings - das muss man an dieser Stelle auch sagen - besteht durchaus eine gewisse Diskrepanz hinsichtlich der Einführung einer Altersgrenze mit Blick auf den Zeitraum einer Wahlperiode. Denn wenn sich Abgeordnete für einen bestimmten Zeitraum zur Wahl stellen und sich dann auf die Altersgrenze berufen und sagen: „Ich mache die Wahlperiode nicht zu Ende“, dann wird das den Wählerinnen und Wählern nicht gerecht. Sie haben schließlich ihren Vertreter für eine ganze Wahlperiode in den Landtag entsandt; möglicherweise haben sie ihn als Repräsentanten ihres Wahlkreises sogar direkt gewählt. Insofern finde ich es richtig, dass dieser Zeitraum von fünf Jahren im Abgeordnetengesetz Berücksichtigung findet und dem Abgeordneten die Wahl gelassen wird, ob er erneut für das Parlament kandidieren oder auf eine erneute Kandidatur verzichten will.

Ich finde es auch gut, dass die FDP-Fraktion letzten Endes zugestimmt hat, dass ihr Änderungsantrag in die gemeinsame Beratung und in die Beschlussempfehlung einbezogen wurde.

Der letzte Punkt, der zur Diskussion stand, sind die Transparenzregeln. Natürlich haben die Vorschläge zu den Transparenzregeln in unserer Fraktion wieder ein gewisses Unbehagen ausgelöst, so wie das auch im Bundestag der Fall gewesen ist. Ich will an dieser Stelle eines sehr deutlich sagen: Das Vertrauen in politische Entscheidungsprozesse, in dieses Parlament, in Politikerinnen und Politiker kann nicht durch Transparenzregeln hergestellt

werden. Vertrauen gewinnt man durch persönliches Handeln, nachvollziehbare Argumente und vernünftige Entscheidungsgründe, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Ich will das an einem Beispiel festmachen: Jemand, der als hauptamtlicher Gewerkschafter für eine Gewerkschaft gearbeitet hat und nun in diesem Parlament sitzt - eventuell hat er ein Rückkehrrecht -, oder jemand, der einen landwirtschaftlichen Betrieb hat, ins Parlament kommt, aber den Betrieb weiter aufrechterhält, um möglicherweise nach der Tätigkeit im Parlament erneut als Landwirt voll erwerbstätig zu sein, bringt ja bestimmte Erfahrungen mit, und gerade das wollen wir auch. Wir wollen doch, dass in diesem Parlament Menschen mit unterschiedlichen Erfahrungen aus unterschiedlichen Berufsgruppen und Lebenssituationen zusammenkommen. Die Entscheidung eines Einzelnen ist schon gut, aber die Entscheidung von uns allen, die wir uns hier zusammenfinden, macht doch das Parlamentsleben aus.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wenn dann auf der anderen Seite, wenn es in der Argumentation gut passt, dies denjenigen, die diese Erfahrungen mitbringen, zum Vorwurf gemacht wird, indem gesagt wird, sie seien als Lobbyisten unterwegs, sie seien in besonderer Art und Weise einer besonderen Berufsgruppe verpflichtet, dann erscheint mir das unfair.

Wer auf seinem Gelände ein Windrad aufstellt, steht regenerativen Energien in besonderer Form nahe. Wenn er nun in diesem Hause beispielsweise Regelungen unterstützt, die erneuerbare Energien in besonderem Maße fördern, kann man ihm nicht ohne Weiteres unterstellen, er tue das nur, um seine eigene Tasche zu füllen. Selbst wenn er davon profitiert: Er hat das Windrad gerade deshalb aufgestellt, weil er erneuerbaren Energien eine Chance geben will. - Diese Diskrepanz wird man nie ganz auflösen können. Aber gute Argumentation führt auch da am Ende zu Vertrauen. Es ist die Gesamtheit des Parlaments, die hier letzten Endes zum Tragen kommt.

Gleichwohl haben wir natürlich ein bisschen die Sorge - über die ist auch bei uns diskutiert worden -, dass Transparenzregeln am Ende möglicherweise sogar so weit gehen, dass sie einen Rückschluss auf betriebliche Angelegenheiten ermöglichen. Das könnte dazu führen - dies ist

auch im Bundestag sehr intensiv diskutiert worden -, dass gerade Menschen, die sich gerne um einen Sitz im Parlament bewerben möchten, davon abgehalten werden, weil sie Sorge haben, dass damit betriebliche Angelegenheiten offenbart werden.

Gleichwohl: Was für den Bundestag gilt - so ist am Ende die Entscheidung in unserer Fraktion gewesen -, soll auch für den Landtag gelten. Es gibt wohl kaum einen nachvollziehbaren Grund, nicht zu sagen: Wenn das für den Bundestag gilt und dort funktioniert, soll es auch im Landtag möglich sein und - bei allen Bedenken, die man im Bundestag gegen diese Regeln geäußert hat und vielleicht auch hier äußern kann; die FDP-Fraktion hat das ja auch in besonderem Maße getan - bei uns gelten, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Ich bedanke mich, dass der eine Punkt, der letzten Endes übrig geblieben war - er ist beim Bundestag praktisch nicht vorhanden, aber bei uns; dabei geht es genau darum, das Rückkehrrecht zu dokumentieren und zu offenbaren -, in einen gemeinsamen Antrag aller vier Fraktionen aufgenommen wurde.

Die CDU-Fraktion wird der Änderung des Abgeordnetengesetzes insgesamt zustimmen. Ich bedanke mich bei den Kolleginnen und Kollegen ebenso für die sehr kollegiale Verhandlung über diesen Gesetzentwurf.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Nacke. - Für die FDPFraktion hat nun Herr Kollege Grascha das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute die Änderung des Abgeordnetengesetzes. Zu diesen Änderungen gab es sowohl Ausschussberatungen als auch Runden, in denen sich die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen unterhalten haben. Insofern bedanke ich mich sowohl bei den Mitgliedern der betroffenen Ausschüsse als auch bei meinen Kollegen, den Parlamentarischen Geschäftsführern der SPD, der Grünen und auch der CDU.

Ich möchte hier heute drei Punkte aus diesem Paket herausgreifen, zu denen es sich meines Erachtens lohnt, noch etwas zu sagen.

Zunächst einmal komme ich zur Altersentschädigung mit 67. Ich glaube, dass diese Anhebung allein deshalb notwendig geworden ist, weil es bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie bei den Beamtinnen und Beamten mittlerweile ähnliche Regelungen gibt. Insofern ist es fair und logisch, dass diese Regelung in Bezug auf die Erhöhung auf 67 Jahre hier entsprechend übertragen wird. Ich freue mich darüber, dass der Vorschlag der FDP-Fraktion hier in das größere Paket von Rot und Grün entsprechend Eingang gefunden hat. Dafür herzlichen Dank!

Der zweite Punkt ist die Erhöhung der Grundentschädigung. Dabei greifen wir 1 : 1 das auf, was die Diätenkommission vorgeschlagen hat. Das heißt, wir passen nach einem entsprechenden Lohnindex an. Die Diätenkommission hat hierzu vorgeschlagen, den Index noch einmal zu verändern, um ihn exakter an die Realität heranzuführen. Das ist ein guter Vorschlag. Dafür sei der Diätenkommission von dieser Stelle aus noch einmal gedankt.

Außerdem hat die Diätenkommission angekündigt, dass sie im Rahmen dieser Wahlperiode das Thema Aufwandsentschädigung noch einmal aufgreifen und dazu zu einer entsprechenden Empfehlung kommen wird. Darüber müssten wir in diesem Hause dann noch einmal beraten.

Ich komme zum dritten Stichwort, zu den Transparenzregeln. Sie sollen - das haben meine Vorredner schon gesagt - im Prinzip analog zu den Vorgaben im Deutschen Bundestag hier heute verabschiedet werden. Das ist gut; denn sie haben sich dort im Prinzip bewährt. Ich möchte allerdings ein Stück weit Wasser in den Wein gießen, der darin besteht, zu glauben, dass diese Regeln tatsächlich zu den gewünschten Zielen führen.

Wir haben das Ziel, bei Tätigkeiten, die außerhalb des Mandates stattfinden, Abhängigkeiten aufzuzeigen und gegebenenfalls politische Einflussnahmen und Interessenkonflikte zu identifizieren. Es mag sein, dass man das durch die Regelungen, die wir heute beschließen werden, schaffen kann. Allerdings muss man bei der Stufenregelung, die wir später bei der Geschäftsordnungsdebatte noch einmal präzisieren werden, zumindest aufpassen, damit sie diesem Ziel tatsächlich gerecht wird.

Das ist eher eine gefühlte Transparenz. Daraus, ob jemand für seine Tätigkeit 3 000 Euro, 5 000 Euro oder 8 000 Euro bekommt, lassen sich am Ende keine direkten Abhängigkeiten oder Interessenskonflikte ableiten. Insofern ist es teilweise eher eine gefühlte Transparenz, die hier gefordert wird.

Nichtsdestotrotz ist es eine bewährte Regelung. Deswegen wird auch die FDP-Fraktion der Änderung des Abgeordnetengesetzes in Gänze zustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Grascha. - Nun hat für die SPD-Fraktion Herr Kollege Tonne das Wort. Bitte!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man sich mit dem Abgeordnetengesetz beschäftigt, beschäftigt man sich automatisch auch immer mit der eigenen Arbeitsgrundlage. Die Entscheidungen hierzu sind in der Regel niemals leicht. Sie erlangen meistens keinen öffentlichen Applaus. Dennoch ist es unsere Aufgabe, hier zu unserer Verantwortung zu stehen und auch das Abgeordnetengesetz zu Beginn einer Wahlperiode gesellschaftlichen Entwicklungen vernünftig anzupassen. Das machen wir hiermit.

Wir beschließen einen ganzen Strauß von Veränderungen für die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages. Auch ich möchte aus unserer Sicht die wichtigsten Veränderungen noch einmal erwähnen.

Die Kollegen haben das Thema „Rente mit 67“ erwähnt. Wir übertragen für die Abgeordneten 1 : 1 einen Beschluss, den der Landtag in der letzten Wahlperiode für die Beamtinnen und Beamten gefasst hat. Wir muten die Veränderung, nämlich Rente mit 67, den Bürgerinnen und Bürgern zu. Somit gibt es schlichtweg keinen Grund, warum Abgeordnete bessergestellt werden sollten. Dieses Anliegen vollziehen wir mit der heutigen Änderung nach.

(Beifall bei der SPD)