Protocol of the Session on June 18, 2013

Dass unsere Deiche das Hochwasser weitgehend schadlos überstanden haben, zeigt, dass wir auf die bisherige Schutzstrategie aufbauen können und dass wir vor allen Dingen den Helferinnen und Helfern in den zahlreichen vorbildlichen Hilfsaktionen zu danken haben, die mit den Deichen gemeinsam dafür gesorgt haben, dass auch die Schwachstellen, die es in einem solchen System

immer gibt, am Ende gehalten haben. Dafür möchte auch ich ganz herzlich und ausdrücklich danken.

(Beifall bei den GRÜNEN sowie Zu- stimmung bei der SPD und bei der CDU)

Ich will aber noch zu einigen weiteren aufgeworfenen Fragen Stellung nehmen.

Herr Dr. Hocker, Sie haben auf den Klimaschutz verwiesen und in Zweifel gezogen, dass wir bei den Starkregenereignissen, die wir in den letzten Wochen erlebt haben, klimabedingte Ereignisse vor uns haben. Ich will Ihnen sagen: Auf der Umweltministerkonferenz ist ein Beschluss gefasst worden, der ganz deutlich sagt, dass die UMK die hochwasserauslösenden Extremwetterlagen im Zusammenhang mit dem Klimawandel sieht. Auch für mich etwas überraschend, hat kein einziger der anwesenden Umweltminister das infrage gestellt, egal aus welchem Bundesland sie kamen. Das zeigt, dass hier ein neues Problembewusstsein gewachsen ist, und das ist gut so.

Wir hatten in den letzten elf Jahren vier Hochwasser von solcher Qualität; davon war das letzte mit Abstand das höchste. In den hundert Jahren davor hatten wir zwei Hochwasser von solcher Qualität, im 19. Jahrhundert vier. Das zeigt, dass wir es hier möglicherweise mit ganz neuen Herausforderungen zu tun haben und wir uns wappnen müssen.

Auch wenn man sich die Wassermengen anguckt, die die Elbe heruntergeflossen sind, dann sieht man, dass wir es mit einer Herausforderung von neuer Qualität zu tun haben. Deshalb würde ich mich freuen, wenn auch Sie anerkennen würden, Herr Dr. Hocker, dass dieser Bereich bei der Vorsorge dazugehört.

Vor diesem Hintergrund habe ich den vorliegenden Entschließungsantrag durchgesehen und mich dann gefragt: Was ist eigentlich die neue Idee? Wozu dieser Antrag? - Meine Damen und Herren, er liest sich weitgehend wie ein Protokoll der Unterrichtungen des Umweltausschusses, die meine Staatssekretärin und meine Mitarbeiter am 3. Juni und am 10. Juni vorgenommen haben. Da ist beschrieben, was in den letzten Jahren passiert ist und was hier unternommen wurde.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Es war aus meiner Sicht richtig, dass wir im Koalitionsvertrag hier keinen grundsätzlichen Strategiewechsel vorgenommen haben, sondern auf das

aufgesetzt haben, was die Vorgängerregierung gemacht hat.

(Zuruf von Dr. Gero Hocker [FDP])

Wir erkennen aber auch, dass wir hier nachjustieren müssen und dass wir verstärkt Vorsorge betreiben müssen.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Aus meiner Sicht können wir uns nicht darauf beschränken, unsere Deiche stetig zu erhöhen und nach Möglichkeiten zu suchen, die hydraulische Abflussleistung im Gewässerprofil zu verbessern. Eine reine Kanalisierung stetig anwachsender Wassermengen ist keine nachhaltige Lösung. Daher gilt es, ein ausgewogenes Verhältnis von technischen Maßnahmen und ökologischem Hochwasserschutz zu finden.

Gleichzeitig ist im Zusammenspiel aller Verantwortlichen vor Ort ein nachhaltiger Umgang mit den Hochwasserrisiken erforderlich. Der technische Hochwasserschutz in Hitzacker beispielsweise hat bundesweit Anerkennung gefunden. Solche Anlagen müssen aber um Retentionsräume ergänzt werden, um Rückdeichungen - vorwiegend allerdings an den Oberläufen der Elbe und ihrer Nebenflüsse - und Polder. Dass sich die Ziele des Naturschutzes und des Hochwasserschutzes durchaus vereinen lassen, zeigt beispielsweise der bei Leer gebaute Polder Holter Hammrich.

Ich bin mir bewusst, dass die Umsetzung entsprechender Rückhaltemaßnahmen aufgrund des großen Flächenbedarfs bislang auf vielfältige Widerstände stößt. Hier wird es unsere Aufgabe sein, auch Anreizsysteme zu schaffen, Entschädigungsmöglichkeiten vorzubereiten und die rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Bei der Elbe haben wir es mit vier Staaten und zehn Bundesländern zu tun. Das zeigt die gewaltige Herausforderung, mit der wir es zu tun haben.

Zunächst müssen wir aber das aktuelle Hochwasser zusammen mit den anderen Oberliegern und vor allen Dingen auch mit den Verantwortlichen vor Ort auswerten. Daran werden sich aus unserer Sicht eine Überprüfung der bisherigen Bemessungsansätze und eine Analyse der Probleme bei der Hochwasservorhersage anschließen müssen. Wir müssen prüfen, welche Maßnahmen des Hochwasserschutzes kurzfristig möglich sind und welche mittel- bis langfristig realisiert werden kön

nen. Wir müssen prüfen, wie die Leistungsfähigkeit des Abflussprofils der Elbe verbessert werden kann. Hierbei sind aber sowohl ökologische als auch hydraulische Belange in einem integrierten Auenmanagement zusammenzuführen. Dieses halte ich aus ökologischer und aus volkswirtschaftlicher Sicht für den nachhaltigeren Weg.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, wie im Antrag gefordert, wird die neue genauso wie die alte Landesregierung die Kommunen beim Hochwasserschutz unterstützen. Dabei ist mir Folgendes sehr wichtig: Die Maßnahmen müssen auch vor Ort getragen werden. Die Maßnahmen müssen vor Ort auch von den Menschen unterstützt und umgesetzt werden. Ein gutes Beispiel ist das von Herrn Oesterhelweg im Ausschuss angesprochene integrierte Hochwasserschutzkonzept für das nördliche Harzvorland. Dazu haben sich Ober- und Unterlieger zusammengetan und sich gemeinsam entschlossen, etwas Vorbildliches zu realisieren.

Am Ende wird aber alles davon abhängen, dass es uns auch gelingt, eine anständige Finanzierung sicherzustellen. In dem Entschließungsantrag werden an mehreren Stellen zusätzliche Haushaltsmittel für den Hochwasserschutz gefordert. Die kurzfristigen Finanzhilfen hat der Ministerpräsident in seiner Rede bereits behandelt. Obgleich nach wie vor ein hoher Handlungsbedarf bei der Umsetzung von Hochwasserschutzprojekten besteht, haben sich seit dem Jahr 2011 die finanziellen Rahmenbedingungen für den Hochwasserschutz in Niedersachsen jedoch deutlich verschlechtert. Die Bundesmittel der GAK wurden gekürzt, der ehemalige Aufbaufonds Elbe wurde abgewickelt, und in der kommenden Förderperiode wird die EU wesentlich weniger Mittel zur Verfügung stellen. Diese Entwicklung wird der gemeinsamen Verantwortung von Bund und Ländern für eine nachhaltige und strukturelle Vorsorge nicht gerecht.

Meine Damen und Herren, Niedersachsen hat in der Ministerpräsidentenkonferenz den Vorschlag gemacht, für die zukünftig notwendigen Maßnahmen den Hochwasserschutz mit einem Sonderrahmenplan des Bundes und der Länder anzugehen. Dieser Ansatz ist wesentlich nachhaltiger als die finanzielle Planung, die die Vorgängerregierung uns übergeben hat. In der Mittelfristigen Planung sind für die Jahre ab 2014 nämlich lediglich 7,055 Millionen Euro vorgesehen. Von daher werbe ich für einen Dreiklang: die Soforthilfe, über die wir gesprochen haben, die Schadenbeseitigung,

die ein gewaltiges Ausmaß annimmt, aber vor allen Dingen auch die langfristige Vorsorge mit technischen und ökologischen Maßnahmen, und dazu, meine Damen und Herren, gehört auch konsequenter Klimaschutz; nichts führt daran vorbei; das ist ein Teil des Pakets.

Ich danke Ihnen herzlich fürs Zuhören.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Wenzel. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Besprechung der Regierungserklärung ist damit abgeschlossen.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung zu Tagesordnungspunkt 3.

Federführend soll der Ausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz sein, mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Damit ist das so beschlossen.

Meine Damen und Herren, bevor wir in der heutigen Debatte fortfahren, muss ich kurz auf die 8. Plenarsitzung am 30. Mai 2013 zurückkommen.

Unter dem Tagesordnungspunkt 24 gab es eine phasenweise schwierige Debatte, die bekanntlich zwischenzeitlich auch Anlass einer Aussprache im Ältestenrat gewesen ist. Im Rahmen dieser Plenardebatte unter meiner Sitzungsleitung hat der Abgeordnete von Holtz einen Zwischenruf gemacht, der sich zwar nicht im stenografischen Protokoll wiederfindet, jedoch zufolge der im Protokoll nachzulesenden Bekundungen von mehreren Sitzungsteilnehmern gehört und vom Abgeordneten von Holtz im Rahmen einer persönlichen Bemerkung auch eingeräumt worden ist.

Herr von Holtz hat sich vor dem Plenum entschuldigt und die von ihm gemachte Bemerkung zurückgezogen. Gleichwohl stellt eine solche Bemerkung eine Ordnungsverletzung im Sinne des § 88 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung dar. Ich erteile dem Abgeordneten von Holtz daher nachträglich einen Ordnungsruf.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 4: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes - Ge

setzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/216 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 17/281 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/307 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP - Drs. 17/323

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Der gemeinsame Änderungsantrag aller Fraktionen zielt darauf, den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung mit zwei Änderungen zu beschließen, die den § 27 und den neuen § 27 a des Gesetzentwurfs betreffen.

Ich eröffne die Beratung und rufe für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herrn Kollegen Limburg auf. Sie haben das Wort. Bitte!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Ihnen heute vorliegende Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes werden wir hier im Hause einstimmig verabschieden. Das ist ein gutes Signal für den Parlamentarismus, wie ich meine.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Streit, Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen sind notwendige Bestandteile der Demokratie, aber bei der Regelung der eigenen Rechtsverhältnisse des Parlaments ist es gut, wenn interfraktionelle Verständigung und Einigung möglich sind. Ich möchte daher zunächst die Gelegenheit nutzen und allen am Zustandekommen dieses Gesetzes Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit danken: den Kolleginnen und Kollegen im Rechtsausschuss, aber natürlich auch den Parlamentarischen Geschäftsführern der anderen Fraktionen, meinen Kollegen Herrn Nacke, Herrn Grascha und Herrn Tonne, sowie der Landtagsverwaltung und dem GBD für die fachliche und handwerkliche Unterstützung und intensive Beratung unter teilweise hohem Zeitdruck.

Der Gesetzentwurf enthält eine ganze Reihe von Änderungen; ich möchte auf einige kurz eingehen.

Das „Renteneintrittsalter“ für Abgeordnete wird endlich - genau wie bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und bei den niedersächsischen

Beamtinnen und Beamten - auf 67 Jahre angehoben. Unabhängig davon, meine Damen und Herren, wie man grundsätzlich zur Rente mit 67 steht, kann es doch in dieser Frage keine spezielle Sonderregelung nur für Abgeordnete geben.

(Zustimmung bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

Meine Fraktion hatte einen entsprechenden Vorschlag schon in der vergangenen Wahlperiode eingebracht. In dieser Wahlperiode hat die FDPFraktion als Erste diese Forderung aufgegriffen. Am Ende verabschieden wir auch diese Neuerung einstimmig. Es soll niemand sagen, Diskussionen in Parlamenten würden nicht zu Lernprozessen und auch Ergebnissen führen, meine Damen und Herren.

Die Grundentschädigung für uns Abgeordnete wird angehoben, und zwar entsprechend dem Indexmodell, welches auch für diese Wahlperiode im Abgeordnetengesetz verankert wird. Bereits meine Vorvorgängerin, Frau Ursula Helmhold, hatte 2010 hier im Landtag erklärt, dass wir für ein Indexmodell grundsätzlich offen sind. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum die Grundentschädigung der Abgeordneten grundsätzlich nicht erhöht werden können sollte, sofern eine Erhöhung transparent und nachvollziehbar berechnet wird. Das gewährleistet dieses Indexmodell.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Wichtig ist mir aber auch: Es wird keinen Automatismus bei der Erhöhung geben. Wir Abgeordnete entziehen uns nicht der Verantwortung, jährlich auf Grundlage des Indexes selbst über Erhöhungen zu entscheiden. Darüber muss es eine jährliche Abstimmung in diesem Hohen Hause geben.

Die Stundenanzahl für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird angehoben, ebenso die Fraktionskostenzuschüsse. Ich meine, dass das mit Blick auf den Arbeitsaufwand, den Abgeordnete und auch Fraktionen haben, angemessen ist.