Protocol of the Session on February 18, 2016

In der Ausschussberatung im Umweltausschuss wurden vonseiten der Landesregierung schwere Vorwürfe gegen den Landkreis Holzminden erhoben. Die Landesregierung erklärte zu dem Verfahren allgemein: Manchmal ist das Verfahren ordnungsgemäß abgelaufen, und manchmal hat man Zweifel und muss vertieft prüfen; einen solchen Fall hatten wir jetzt beim Landkreis Holzminden.

Weiter wird in dieser Sitzung gesagt: In aller Regel finden wir heraus, dass die Landkreise ordentlich arbeiten, aber es gibt auch Einzelfälle, in denen das nicht der Fall ist; hierbei scheint es sich um einen solchen Fall zu handeln.

Meine Damen und Herren, das sind schwerste Vorwürfe: ein Landkreis, der nicht ordnungsgemäß handelt und nicht ordnungsgemäß arbeitet, eine Verwaltung, die nicht arbeitswillig oder arbeitsunfähig ist.

Meine Damen und Herren, ein Genehmigungsverfahren dauert in diesem Lande durchschnittlich neun Monate. Sie behaupten, der Landkreis Holzminden sei nicht in der Lage, innerhalb der achtfachen Zeit, nämlich innerhalb von sechs Jahren, ein solches Verfahren ordnungsgemäß durchzuführen. Wenn Sie recht haben, bedeutet das massive Schadenersatzansprüche für den Geschädigten, und das trotz der tatkräftigen Hilfe des Umweltministeriums.

Nun haben wir angesichts der Schwere der Vorwürfe die Anhörung des Landkreises im Ausschuss beantragt. CDU und FDP haben das beide getan. Diese Anhörung haben Sie verweigert. Meine Damen und Herren, es ist üblich - jedenfalls so wie ich das kenne -, Beschuldigungen nicht hinter dem Rücken zu äußern, sondern sie jemandem geradeheraus zu sagen und ihm die Chance zu eröffnen, sich dazu zu äußern und sich im Zweifelsfall zu rechtfertigen. Das haben Sie dem Landkreis Holzminden verweigert.

Nun wissen wir vor Ort, dass der Landkreis Holzminden die Verhältnisse etwas anders beurteilt. Das, was Sie in immer wiederholten Bemerkungen angemahnt haben, waren mehr oder weniger redaktionelle Änderungen. Der Landkreis wusste überhaupt nicht, was er damit anfangen soll. Sie haben u. a. eine Passage beanstandet, die der Landkreis wortwörtlich aus anderen gerichtsfest abgeklopften Genehmigungen übernommen hatte. Es ist natürlich ein bisschen peinlich, Herr Minister, es ist dann doch schon Schlamperei, wenn man ein Verfahren in die Länge ziehen will, Dinge zu beanstanden, die unzweifelhaft rechtlich einwandfrei sind.

Bei einem einzigen Punkt mutmaßen Sie, dass ein Mangel so gravierend sein könnte, dass ein Gericht die Genehmigung sogar aufheben könnte. - Hier sind ja genügend Juristen im Raume, meine Damen und Herren. Es gibt keinen Sachverhalt, bei dem ein Gericht einen solchen Beschluss nicht aufheben könnte. Das heißt, auch hier ist kein ernst zu nehmender Sachverhalt beanstandet worden. Das ganze Verfahren ist in die Länge gezogen worden. Das war der eigentliche Zweck. Der ist auch erreicht worden, weil, nachdem diese Zeit nun vergangen war, eine von uns als rechtswidrig eingestufte Landschaftsschutzgebietsverordnung in Kraft treten konnte, mit der man dieses Verfahren, das schon sechs Jahre in die Länge gezogen worden war, endgültig kaputtmachen konnte.

Meine Damen und Herren, ich kann nicht ausschließen, dass das vernichtende Urteil der rotgrünen Landesregierung über die Fähigkeiten oder Unfähigkeiten des rot-grünen Landkreises richtig ist.

(Volker Bajus [GRÜNE]: Na, na!)

Ich teile aber den Eindruck der Menschen im Kreis Holzminden. Durch das skandalös unqualifizierte Verwaltungshandeln werden auf kaltem Wege politische Ziele durchgesetzt. Das ist schäbig und zerstört jedes Vertrauen. Die Landesregierung kann sich von ihrer Beteiligung an dieser Angelegenheit nicht reinwaschen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank. - Zu Wort gemeldet hat sich jetzt Luzia Moldenhauer, SPD-Fraktion. Bitte schön, Frau Moldenhauer!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kurz und knapp vorweg: Wir werden den Antrag der FDP ablehnen. Das haben wir im Ausschuss getan, und das werden wir hier auch tun.

Es reicht aus, unser Hauptargument zu nennen, das zu dieser Entscheidung geführt hat: Wir setzen auf Recht und Gesetz und darauf, dass die jeweils zuständigen Behörden ihre Aufgaben in diesem Rahmen erfüllen. Nichts anderes soll geltend gemacht werden.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Trotzdem besteht wohl die Notwendigkeit, einige Aspekte näher zu beleuchten. Dabei halte ich mich ganz eng an Ihren Antrag, anders als das in den Beratungen bisher erfolgte. Das war bei diesem Antrag sehr auffällig: Es wurde von Beginn an, von der ersten Beratung im Plenum am 14. Oktober 2015 an, kaum über die wirklichen Inhalte des Antrags gesprochen, jedenfalls nicht vonseiten der Antragsteller und ihrer Unterstützer. Das Problem der Debatte zunächst hier im Landtag und anschließend im Ausschuss lag bzw. liegt in der nicht einheitlichen Debattenführung, was die Argumentationslinien angeht. Da herrschte doch ein ziemliches Durcheinander aufseiten der Opposition.

Es begann mit der Behauptung des Kollegen Grupe am 14. Oktober - ich zitiere -:

„Holzminden ist exemplarisch.“

- Das haben wir eben auch wieder gehört. -

„Deswegen nehmen wir das als Beispiel für unseren Antrag. Wir wollen darstellen, was dringend geändert werden muss.“

Der Kollege Schönecke setzte noch eins drauf, indem er den sehr starken Satz aussprach: „Holzminden ist überall.“

Das war also die Ausgangslage im Oktober.

In der Ausschussberatung am 1. Februar klang das aber völlig anders. Denn Kollegin von BelowNeufeldt kam, bezogen auf das beschriebene Genehmigungsverfahren, zu der Vermutung - ich zitiere wieder -: „Das dürfte für Niedersachsen ziemlich beispiellos sein; von einem solchen Fall habe zumindest ich bislang noch nicht gehört.“ Da habe ich mich gefragt und tue dies hier erneut: Ja, was denn nun, meine Damen und Herren? Ist es ein Beispiel, oder ist es doch nur ein Einzelfall?

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Dann hörten wir im Oktober vom Kollegen Bock, dass die - Zitat - „behördliche Zuständigkeit beim Landkreis liegt“. Das ist aber keine wirklich neue Erkenntnis, und es wird auch überall so gehandhabt und nicht infrage gestellt oder behindert, jedenfalls nicht von uns und auch nicht von der Landesregierung, wie Sie das von der Opposition immer und immer wieder behaupten.

Halten wir also fest, dass die erste Forderung in Ihrem Antrag, die kommunale Zuständigkeit solle gewahrt bleiben, obsolet ist, weil das so gehandhabt wird und niemand etwas daran ändern will, auch die Landesregierung nicht.

Gleichzeitig wird aber auch aus Ihren Reihen die Vermutung geäußert, dass der Landkreisbehörde eventuell - Zitat - „Totalversagen“ vorzuwerfen ist, bis hin zu dem Vorwurf, der Landkreis sei vielleicht zu d- - - Aber dieses Wort spreche ich hier nicht aus. Stilistisch mag das eine ironische Wendung gewesen sein.

Was ist denn jetzt? Ist die Kreisverwaltung zuständig und soll in ihrer Arbeit nicht behindert werden, oder ist sie es nicht? Muss sie von der Aufsichtsbehörde überprüft werden? - Ja, natürlich, wenn es notwendig ist, im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen. Aber das braucht dann auch eine gewis

se Zeit, die in diesem Fall aber auch nicht unangemessen war, wie uns die Vertreter des Umweltministeriums erneut dargelegt haben, was aber auch bereits in der schriftlichen Unterrichtung sowie in der Antwort des MU auf eine Anfrage der Kollegen Grupe, Dr. Birkner und Kortlang nachzulesen ist, wonach Kritikpunkte, Anregungen und Hinweise im Laufe eines fachaufsichtlichen Gesprächs erörtert sowie anhand der Übermittlung von Prüfergebnissen konkrete Vorschläge gemacht wurden - und das innerhalb von wenigen Monaten im Jahr 2015. Das stellt doch hinreichend klar, dass das MU zeitnah reagiert und keinesfalls etwas in die Länge gezogen hat, unangemessen schon gar nicht. Wir halten also fest, dass Punkt 2 - Ministerien sollen Genehmigungsverfahren durch ihre Prüfungen nicht unangemessen in die Länge ziehen - ebenfalls überflüssig ist.

(Volker Bajus [GRÜNE]: Genau!)

In diesem Zusammenhang wird übrigens parallel Ihr Punkt 4 gleich mit erledigt, weil konkrete Vorschläge vonseiten des MU gemacht wurden.

Kommen wir zu Punkt 3 Ihrer Forderungen in dem Antrag. Hier verweisen Sie auf Passagen aus Genehmigungsentwürfen anderer Landkreise, die Sie von unserer Landesregierung nicht beanstandet haben wollen. Die Antwort der Landesregierung ist auch hier eindeutig: Jeder Einzelfall muss angeschaut werden, und die obersten Landesbehörden müssen ihrer Fachaufsicht nachkommen, indem sie - ich zitiere aus der schriftlichen Unterrichtung - „die Vollzugsbehörden auf festgestellte Mängel in ihren Verwaltungsakten hinweisen“. Ich verweise auch hier noch einmal auf die Rechtslage.

Punkt 5 ist der Punkt, der wirklich nur sehr schwer auszuhalten ist, weil darin ein unglaublicher Vorwurf steckt: Die Genehmigung von Bauanträgen soll durch die Landesregierung nicht verhindert werden, wenn der Bauantragsteller einen Rechtsanspruch auf Genehmigung hat. - Diesem Vorwurf wird in der schriftlichen Unterrichtung des MU zu Recht lediglich eine Ein-Satz-Antwort gewidmet. Ich zitiere: „Für die Landesregierung ist es selbstverständlich, dass die Fachaufsicht an Recht und Gesetz gebunden ist.“ Ja, was dachten Sie denn?

In Punkt 6 Ihres Antrags wird eine angemessene Bearbeitungszeit für solche Genehmigungsverfahren als Obergrenze eingefordert. Auch darauf gibt die Landesregierung eine detaillierte Antwort und verweist korrekt auf die bestehende Rechtslage in Bezug auf Fristenregelungen im BImSchG und in

der NBauO sowie auf Ausnahmeregelungen, Fristverlängerungen und anderes.

Angefangen mit den Erklärungen von Minister Wenzel im Oktober 2015, der auch auf die gerichtliche Auseinandersetzung des Landwirts mit dem Landkreis eingegangen ist, über die Antworten auf Ihre Anfragen und die schriftliche Unterrichtung bis zu den mündlichen Ergänzungen im Ausschuss ist auf alle Fragen eingegangen worden. Wir sind der Meinung, dass die Antworten sachgerecht und erschöpfend waren. Sie verdeutlichen, dass das Verfahren oder die am Verfahren beteiligten Behörden in keinster Weise rechtlich infrage zu stellen sind.

Wenn das überhaupt in Rede stehen würde, müsste die Frage des Ministers aus dem OktoberPlenum noch einmal gestellt werden: Weshalb haben Sie sich in den Zeiten, als Sie noch nicht in der Opposition waren, dem Verfahren nicht gewidmet? - Auf diese Frage haben Sie bisher nicht einmal ansatzweise reagiert.

Wir haben keinerlei Anlass, an dem rechtmäßigen Ablauf des Verfahrens zu zweifeln. Wir respektieren die kommunale Zuständigkeit als Land und fordern sie doch als kommunale Mandatsträgerinnen auch selbst ein.

Einzig unangemessen für die Thematik sind die Wörter, die in den Beiträgen von Ihnen fielen, die ich einmal unsortiert zusammengestellt habe: Blockieren mit fragwürdigen Mitteln, Machenschaften, Brandmauer, Ideologie, hässliche Fratze der Arroganz der Macht, Sodom und Gomorrha - eine Kakofonie der Unangemessenheit, die schon fast körperlich schmerzt.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Zum Schluss möchte ich dennoch gern Herrn Grupe zitieren und der Opposition zurufen: „Kehren Sie auf Ihrem verhängnisvollen Weg um! Liefern Sie uns intelligente Anträge, die uns herausfordern!“ Dann können wir uns auch an der Sache orientiert auseinandersetzen. Das hier geht gar nicht.

Danke schön.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Moldenhauer. - Jetzt hat sich für die CDU-Fraktion André Bock zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute sprechen wir zum zweiten und wahrscheinlich auch zum letzten Mal über den vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion. Insgesamt werden uns aber nach meinem Eindruck folgende Fragen noch länger im Landtag beschäftigen: Agieren Verwaltung und Landesregierung so, dass Rechtssicherheit und sozialer Frieden gewährleistet sind? Oder werden immer mehr Unzufriedenheit und Unsicherheit verursacht, sobald ein Landwirt in Niedersachsen seine Stallungen umbauen und erweitern möchte?

Sehr geehrte Ministerinnen und Minister dieser Landesregierung, liebe Mitglieder der regierungstragenden Fraktionen, wie sich auch in diesem Fall zu bestätigen scheint, sorgen Sie für Misstrauen der Bürgerinnen und Bürger, in diesem Fall der Landwirtschaft, in die Verwaltung der Landkreise und in die Landesregierung selbst. Die FDP hatte mit ihrem Antrag versucht, mehr Transparenz in den zugegeben sehr speziellen und regionalen Fall in Holzminden zu bringen. Sie haben zusammen mit Ihren rot-grünen Regierungsfraktionen dafür gesorgt, dass dieses Ziel eben nicht erreicht wird.

Im Umweltausschuss hat die Landesregierung zwar immerhin eine schriftliche Unterrichtung vorgelegt. Kurz gesagt, schiebt aber das zuständige Umweltministerium in seinem Bericht der Kreisverwaltung in Holzminden einzig und allein den Schwarzen Peter zu. Angeblich sei die Kreisverwaltung vor Ort wiederholt nicht willens und nicht in der Lage, im bau- und immissionsschutzrechtlichen Verfahren einen Genehmigungsentwurf vorzulegen, der vom Umweltministerium anschließend akzeptiert werden kann.

(Vizepräsident Klaus-Peter Bachmann übernimmt den Vorsitz)

Sehr geehrter Herr Minister Wenzel - auch wenn Sie gerade in einem Gespräch beschäftigt sind -, Ihr Haus spricht in der Unterrichtung zwar von wesentlichen Kritikpunkten. Aber welche Kritikpunkte das sein sollen, Frau Moldenhauer, wird eben nicht erwähnt und nicht ausgeführt.

Fazit: Wir haben jetzt viel geredet und diskutiert - hier im Landtag, im Ausschuss -, wir haben Mate