Luzia Moldenhauer
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Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das war ja sehr blumig, was Sie erzählt haben, Herr Dr. Hocker. Also reden wir über das Kitesurfen. Aber reden wir über das Kitesurfen im Allgemeinen? - Nein, wir reden über das Kitesurfen auf dem Dümmer, das unserer Meinung nach nicht erlaubt werden sollte. Deshalb empfehlen wir mit der Mehrheit des Umweltausschusses dem Landtag, den Antrag der FDP-Fraktion abzulehnen.
Es mutet schon etwas merkwürdig an, wenn ein Antrag auf Genehmigung eines Sachverhalts gestellt wird, den man selbst dreieinhalb Jahre zuvor abgelehnt hat. Was ist passiert? - Das Kitesurfen auf dem Dümmer war nicht erlaubt, weil es einer ausdrücklichen Zulassung durch die Wasserbehörde bedarf, und die war und ist nicht gegeben. Wegen der gemeinsamen Verordnung für beide Wasserflächen gab es aber wohl immer wieder Anfragen, ob das Kitesurfen auf dem Dümmer nicht doch erlaubt sei, so wie es - Stand heute - seit fast 15 Jahren in einer festgelegten Zone und zu bestimmten Zeiten auf dem Steinhuder Meer erlaubt ist.
Aus diesem Grund hat sich der NLWKN zur Klarstellung des Sachverhalts für die Formulierung eines Kiteverbots auf dem Dümmer in Abstimmung mit dem Umweltministerium entschieden. Die Änderung wurde am 15. Februar 2013 vorgenommen. Es war der damalige Umweltminister Dr. Birkner, der dem Ansinnen des Verordnungsgebers, also des NLWKN, ein ausdrückliches Verbot des Kitesurfens in die Verordnung aufzunehmen, zustimmte.
Was hat sich denn in den vergangenen dreieinhalb Jahren geändert? Ist der Dümmer größer geworden? Sind weniger Rast- und Watvögel gezählt worden? - Nein, meine Damen und Herren, an den Gründen für ein Verbot hat sich eben nichts geändert. Es gab und gibt gute Gründe des Naturschutzes und der Sicherheit, die für die getroffene Ent
scheidung von Bedeutung waren und es heute noch sind.
Ich sprach schon kurz über die Größe. Der Dümmer ist nur etwa halb so groß wie das Steinhuder Meer. Etwa 80 ha Wasserfläche sind auf dem Steinhuder Meer für das Kitesurfen freigegeben. Diese wird im Übrigen von den Surfern selbst als zu klein angesehen. Aber diese Größe ist schon problematisch für den kleineren See. Eine vergrößerte Zone wäre für den Dümmer nicht umsetzbar.
Ich will hier gar nicht auf die Nutzungskonflikte in Form von Regelübertretungen auf dem Steinhuder Meer eingehen, über die wir im Ausschuss von der Region Hannover informiert wurden. Dafür reicht meine Zeit nicht.
Doch ist nicht nur die Wasserfläche des Dümmers für die Ausübung der Sportart zu klein, sondern auch die infrage kommenden Einsatzstellen bieten nicht genügend Raum, um Konflikte mit weiteren Nutzungsarten am und auf dem See zu vermeiden. Hierbei wird auch auf mögliche Unfallrisiken hingewiesen, auf Unfälle, die nicht unerheblich tragisch enden können. Sicherheitsaspekte stehen hier einer Nutzung entgegen. Sollte nicht auch hier die Sicherheit des Menschen oberste Priorität haben?
Lieber noch nicht.
Wir haben es an und auf dem Dümmer auch mit einem FFH- und Vogelschutzgebiet zu tun, und wir wissen, dass dort besonders hohe Schutzanforderungen bestehen, bezogen auf die dort lebenden Brut- und Rastvogelarten.
Mehrfach wurde vom Umweltministerium darauf hingewiesen, dass es durch das Kitesurfen zu erheblichen Störeffekten auf Wasser- und Watvögel kommen kann. Wenn die Wasserfläche groß genug ist, dass surfender Mensch und Ruhe suchender Vogel genügend Platz zwischen sich lassen können, sind Ausübung der Sportart und Naturschutz miteinander vereinbar. Deshalb geht es überhaupt nicht um eine grundsätzliche Ablehnung des Kitesurfens oder um ein Vertreiben der Menschen aus der Natur. Das ist populistisch.
Auf dem Dümmer sind die Voraussetzungen andere als auf dem Steinhuder Meer, und die haben sich auch in den letzten dreieinhalb Jahren nicht geändert.
Ich bin auch nicht der Meinung des Kollegen Dr. Hocker, dass die Verordnung angepasst werden müsse - Zitat! -, „damit alle Interessen gewürdigt und berücksichtigt würden“. - Das Zitat ist aus der Ausschussniederschrift vom 8. August.
Gar nicht.
Es gibt viele Situationen, in denen nicht immer alle Interessen berücksichtigt werden können, weil gute Gründe dagegen sprechen. Ich frage mich in diesem Zusammenhang auch, ob es sinnvoll ist, dass wir immer alles überall möglich machen müssen. Sie, Herr Dr. Hocker, haben doch selbst von Schwerpunktsetzungen gesprochen.
Ich denke auch an das 77 Seiten umfassende Dokument des Vereins Love it like a local e. V. Der Internetauftritt trägt den erläuternden Untertitel „Gemeinsam gegen Surf- und Kiteverbote“. In diesem Dokument, das uns vorlag, wird rasant durch die in diesem Jahr vorgelegte Studie des NLWKN zur Auswirkung von Kitesurfing auf Brut-, Rast- und Zugvögel gesurft und mit Wind und hohem
Wellenschlag versucht, die Aussagen der Studie zu widerlegen. Mit wenig Erfolg.
Ich erwähne das Schreiben der Kitesurfer aus einem ganz anderen Grund. Dort lesen wir auf Seite 31 der Zusammenstellung, „Kitesurfen findet immer nur an wenigen Tagen statt“. Damit möchte der Verein den Argumenten der Naturschützer entgegentreten. Ich möchte dagegen den Blick auf den Antrag werfen. „An wenigen Tagen“ - wo, bitte, ist da die touristische Wertschöpfung für die Dümmer-Region? Wie sollen damit eine nachhaltige Verbesserung der Gästezahlen und eine wirtschaftliche Erholung des Dümmer-Tourismus geleistet werden, wie in Ihrem Antrag beschrieben wurde?
Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Problematik, mit der wir es am Dümmer und um ihn zu tun haben, ist durch die Genehmigung des Kitesurfens mitnichten aufzuheben. Um die Dümmer-Region attraktiver zu machen, das Potenzial im Tourismusbereich zu heben und zu fördern, bedarf es anderer Maßnahmen. Das wissen wir hier alle.
Etliche dieser Maßnahmen sind bereits in Arbeit.
Noch ein Zitat von Herrn Hocker, das ich gern noch anbringen möchte. Am 23. Oktober 2012, bei einer Podiumsdiskussion in Hüde am Dümmer, sagte er: Allerdings dauern politische Prozesse länger, und ich bitte darum um Nachsicht.
Wir werden Sie ab und an daran erinnern.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielleicht wundert es Sie ein bisschen, aber ich bin der FDP-Fraktion ebenfalls sehr dankbar für diese Große Anfrage. Sie zeigt, dass sie sich mindestens in einigen Teilbereichen dezidiert mit dem Thema „Der Wolf ist zurück in Niedersachsen“ beschäftigt hat und dies mit den 83 Fragen, wie wir schon gehört haben, die zum Teil kurzer, zum größeren Teil aber auch längerer Antworten bedürfen, ausgiebig untermauert hat.
Aber nicht nur die FDP-Fraktion konnte und kann damit ihre Kompetenz in diesem Bereich der Fähigkeit, detailgetreue Fragen stellen zu können, auf sachliche Art und Weise herausstellen.
Danke schön. - Nein, sie bietet damit auch der Landesregierung eine hervorragende Möglichkeit, ihre Sach- und Fachkompetenz ausführlich und begründet, somit also sehr effektiv darstellen zu können. Das wiederum ist trotz des großen Zeitaufwands, den die Beantwortung eines solchen Fragenkatalogs einnimmt, in dem auch Fragen enthalten sind, die in den Beratungen bereits erläutert wurden, wegen der Zusammenstellung, durch die wir alle Fragen und Antworten sozusagen in einem Stück präsentiert bekommen, letztlich doch sehr effizient.
Ein Großteil der 83 Fragen bezieht sich direkt auf den Wolf, seine Ausbreitung, die Populationsent
wicklung, das Thema Besenderung. Es wird gefragt, wer wann festlegt, wann ein Wolf als auffällig gilt. Auch nach der Entwicklung der Wildtierarten in den Wolfsgebieten wird gefragt usw.
Auf den Bereich der Nutztiere beziehen sich die meisten Fragen. Dabei geht es in erster Linie um die Maßnahmen zum Schutz der Nutztiere, um die Beratung und Unterstützung der Nutztierhalter
- das zeigt einfach nur, dass ich das gelesen habe - und natürlich um das Verfahren, wenn Nutztierrisse durch Wölfe zu beklagen sind: Wie schnell sind die Wolfsberaterinnen und -berater vor Ort? Wie zeitnah können die genetischen Untersuchungen durchgeführt werden? Wie schnell kommt man bei berechtigtem Anspruch an das Geld?
Einmal wird der Begriff „Mensch“ direkt genannt, allerdings im Zusammenhang mit den Nutztieren. Wenn ich an die Anfänge der Diskussionen und Debatten rund um die Rückkehr der Wölfe denke, erinnere ich mich daran, dass im Vordergrund immer der Schutz des Menschen stand und wir uns stets darin einig waren, dass es so sein soll.
Gestritten haben wir dann immer darüber, wie dieser Schutz erreicht werden könne.
Nun hat sich der Schwerpunkt innerhalb des Fragenkatalogs also etwas verschoben. Das ist nicht schlecht so. Denn wir haben es hier - bei der Entwicklung der Wolfspopulation genauso wie beim Schutz der Nutztiere - mit einer vielschichtigen Problematik zu tun, bei der die Landesregierung in der vergangenen Zeit gezeigt hat, dass sie Lösungen findet und umsetzt.
Kurz und prägnant ausgefallen ist die Antwort der Landesregierung auf die Frage 28:
„Befürchtet die Landesregierung ein Aussterben seltener Tierarten in Niedersachsen infolge der Migration und Vermehrung der Wölfe, und, wenn ja, welcher, und wie sollen diese gerettet werden?“
Die klare Antwort lautet hier:
„Nein.“
Das ließe sich im Übrigen auch in schriftlichen Darlegungen nachvollziehen. Das müsste man dann einmal nachlesen. Beispielhaft empfehlen kann ich dafür die Broschüre „Ökologie und Verhalten des Wolfes“ der Landesjägerschaft Niedersachsen aus dem Jahr 2013, die sehr viele hochinteressante Informationen beinhaltet, die helfen, die Rolle des Wolfs im Ökosystem zu begreifen.
Zu dem Thema, das Herr Dr. Hocker eben angesprochen hat, ist dort auf Seite 60 zu lesen:
„In großen Wolfspopulationen fällt es in Bezug auf den Genpool nicht besonders ins Gewicht, wenn sich ab und zu ein Wolf mit einem Hund verpaart.“
In kleinen, isolierten Populationen ist das anders. Darüber sollten wird dann noch einmal reden.
Nein, ich würde lieber ausführen.
Ebenfalls nicht überraschend kurz ist die Antwort auf Frage 19 im Zusammenhang mit Frage 18; wir haben das eben schon angesprochen. Zuerst wird nach der Höhe des Stundenlohns der Schaf- und Mutterkuhhalter gefragt. Die Antwort wird gegeben. Darauf folgt die Frage danach, wie sich dieser Stundenlohn entwickelt, wenn der Personalaufwand für den Herdenschutz eingerechnet wird. Zugegeben, ich war an dieser Stelle etwas verwirrt, weil ich eine solche Frage aus Ihren Reihen nicht erwartet hatte. Die Antwort der Landesregierung lautet logischerweise: „Er sinkt.“ - Wer hätte das gedacht!
Aber es ist gut, wenn auch Selbstverständlichkeiten schwarz auf weiß festgehalten werden. Für die Nutztierhalter ist es kein Scherz und auch nicht zum Lachen. Aber die Frage allein ändert nichts an der Sachlage. Dann braucht es schon etwas mehr. Auch das ist ein komplexes Thema, dem sich die
Landesregierung zusammen mit den Fachleuten widmet und zu dem Lösungen gefunden werden. Ich möchte an dieser Stelle beispielhaft auf die Aktivität der Landesregierung im Hinblick auf die Notifizierung der Richtlinie Wolf bei der Europäischen Union hinweisen.
Im Grunde steht die Antwort auf die Titelfrage der Großen Anfrage „Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem bisherigen Wolfsmanagement?“ bereits in der Antwort auf die Frage 1, die das Thema etwas detaillierter aufnimmt. Die Landesregierung macht hier deutlich - das haben wir eben auch schon gehört -, dass sie aufgrund der Konfliktpotenziale, die durch die wachsende Wolfspopulation entstehen, „überhaupt erst die Notwendigkeit zur Schaffung eines amtlichen Wolfsmanagements erkannt und administrativ untersetzt“ hat.
Wolfsmanagement startet nicht fertig und ist nicht statisch. Das geht auch nicht, weil sich die Wolfspopulation entwickelt. Daran muss sich auch das Wolfsmanagement weiterentwickeln. Es wird zunehmend professionalisiert, wie der Minister bereits erwähnt hat. Das niedersächsische Wolfskonzept wird in diesem Zusammenhang gemeinsam mit dem Arbeitskreis Wolf grundlegend überarbeitet. Es werden alle Aspekte berücksichtigt, die wichtig sind.
Vor allem aber müssen alle Menschen, die auf irgendeine Art und Weise dem Wolf begegnen könnten, aufgeklärt werden. Auch auf diesem Gebiet handelt die Landesregierung nachhaltig. Ich nenne hier als Beispiele die Wolfsberaterinnen und Wolfsberater, denen für ihr Engagement an dieser Stelle herzlich gedankt werden soll, und das Wolfsbüro. Da passt gut das Zitat aus Eckhard Fuhrs Buch „Rückkehr der Wölfe“:
„Wolfsmanagement ist Menschenmanagement.“
Fragen ist gut. Wer fragt, zeigt Interesse für ein Thema und an Antworten. Meistens ergeben sich, daran anschließend, neue Fragen. Auch das ist gut so. Denn dieses Thema hier wird und muss uns weiterhin beschäftigen. Wir werden weiter Antworten und Lösungen finden und umsetzen. Das kann bereichern, wenn wir es so betrachten, wie Eckhard Fuhr es in seinem Buch beschreibt:
„Wölfe sind große Lehrmeister. Sie erschüttern eingeschliffene Denkmuster und machen den Kopf frei.“
Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren, meine Frage lautet: Gab es schon an anderer Stelle rostige Fässer?
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! In welchem Turnus werden die Fässer überprüft?
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich frage die Landesregierung, was sie unternommen hat, um den Netzausbau in Niedersachsen zu beschleunigen.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kurz und knapp vorweg: Wir werden den Antrag der FDP ablehnen. Das haben wir im Ausschuss getan, und das werden wir hier auch tun.
Es reicht aus, unser Hauptargument zu nennen, das zu dieser Entscheidung geführt hat: Wir setzen auf Recht und Gesetz und darauf, dass die jeweils zuständigen Behörden ihre Aufgaben in diesem Rahmen erfüllen. Nichts anderes soll geltend gemacht werden.
Trotzdem besteht wohl die Notwendigkeit, einige Aspekte näher zu beleuchten. Dabei halte ich mich ganz eng an Ihren Antrag, anders als das in den Beratungen bisher erfolgte. Das war bei diesem Antrag sehr auffällig: Es wurde von Beginn an, von der ersten Beratung im Plenum am 14. Oktober 2015 an, kaum über die wirklichen Inhalte des Antrags gesprochen, jedenfalls nicht vonseiten der Antragsteller und ihrer Unterstützer. Das Problem der Debatte zunächst hier im Landtag und anschließend im Ausschuss lag bzw. liegt in der nicht einheitlichen Debattenführung, was die Argumentationslinien angeht. Da herrschte doch ein ziemliches Durcheinander aufseiten der Opposition.
Es begann mit der Behauptung des Kollegen Grupe am 14. Oktober - ich zitiere -:
„Holzminden ist exemplarisch.“
- Das haben wir eben auch wieder gehört. -
„Deswegen nehmen wir das als Beispiel für unseren Antrag. Wir wollen darstellen, was dringend geändert werden muss.“
Der Kollege Schönecke setzte noch eins drauf, indem er den sehr starken Satz aussprach: „Holzminden ist überall.“
Das war also die Ausgangslage im Oktober.
In der Ausschussberatung am 1. Februar klang das aber völlig anders. Denn Kollegin von BelowNeufeldt kam, bezogen auf das beschriebene Genehmigungsverfahren, zu der Vermutung - ich zitiere wieder -: „Das dürfte für Niedersachsen ziemlich beispiellos sein; von einem solchen Fall habe zumindest ich bislang noch nicht gehört.“ Da habe ich mich gefragt und tue dies hier erneut: Ja, was denn nun, meine Damen und Herren? Ist es ein Beispiel, oder ist es doch nur ein Einzelfall?
Dann hörten wir im Oktober vom Kollegen Bock, dass die - Zitat - „behördliche Zuständigkeit beim Landkreis liegt“. Das ist aber keine wirklich neue Erkenntnis, und es wird auch überall so gehandhabt und nicht infrage gestellt oder behindert, jedenfalls nicht von uns und auch nicht von der Landesregierung, wie Sie das von der Opposition immer und immer wieder behaupten.
Halten wir also fest, dass die erste Forderung in Ihrem Antrag, die kommunale Zuständigkeit solle gewahrt bleiben, obsolet ist, weil das so gehandhabt wird und niemand etwas daran ändern will, auch die Landesregierung nicht.
Gleichzeitig wird aber auch aus Ihren Reihen die Vermutung geäußert, dass der Landkreisbehörde eventuell - Zitat - „Totalversagen“ vorzuwerfen ist, bis hin zu dem Vorwurf, der Landkreis sei vielleicht zu d- - - Aber dieses Wort spreche ich hier nicht aus. Stilistisch mag das eine ironische Wendung gewesen sein.
Was ist denn jetzt? Ist die Kreisverwaltung zuständig und soll in ihrer Arbeit nicht behindert werden, oder ist sie es nicht? Muss sie von der Aufsichtsbehörde überprüft werden? - Ja, natürlich, wenn es notwendig ist, im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen. Aber das braucht dann auch eine gewis
se Zeit, die in diesem Fall aber auch nicht unangemessen war, wie uns die Vertreter des Umweltministeriums erneut dargelegt haben, was aber auch bereits in der schriftlichen Unterrichtung sowie in der Antwort des MU auf eine Anfrage der Kollegen Grupe, Dr. Birkner und Kortlang nachzulesen ist, wonach Kritikpunkte, Anregungen und Hinweise im Laufe eines fachaufsichtlichen Gesprächs erörtert sowie anhand der Übermittlung von Prüfergebnissen konkrete Vorschläge gemacht wurden - und das innerhalb von wenigen Monaten im Jahr 2015. Das stellt doch hinreichend klar, dass das MU zeitnah reagiert und keinesfalls etwas in die Länge gezogen hat, unangemessen schon gar nicht. Wir halten also fest, dass Punkt 2 - Ministerien sollen Genehmigungsverfahren durch ihre Prüfungen nicht unangemessen in die Länge ziehen - ebenfalls überflüssig ist.
In diesem Zusammenhang wird übrigens parallel Ihr Punkt 4 gleich mit erledigt, weil konkrete Vorschläge vonseiten des MU gemacht wurden.
Kommen wir zu Punkt 3 Ihrer Forderungen in dem Antrag. Hier verweisen Sie auf Passagen aus Genehmigungsentwürfen anderer Landkreise, die Sie von unserer Landesregierung nicht beanstandet haben wollen. Die Antwort der Landesregierung ist auch hier eindeutig: Jeder Einzelfall muss angeschaut werden, und die obersten Landesbehörden müssen ihrer Fachaufsicht nachkommen, indem sie - ich zitiere aus der schriftlichen Unterrichtung - „die Vollzugsbehörden auf festgestellte Mängel in ihren Verwaltungsakten hinweisen“. Ich verweise auch hier noch einmal auf die Rechtslage.
Punkt 5 ist der Punkt, der wirklich nur sehr schwer auszuhalten ist, weil darin ein unglaublicher Vorwurf steckt: Die Genehmigung von Bauanträgen soll durch die Landesregierung nicht verhindert werden, wenn der Bauantragsteller einen Rechtsanspruch auf Genehmigung hat. - Diesem Vorwurf wird in der schriftlichen Unterrichtung des MU zu Recht lediglich eine Ein-Satz-Antwort gewidmet. Ich zitiere: „Für die Landesregierung ist es selbstverständlich, dass die Fachaufsicht an Recht und Gesetz gebunden ist.“ Ja, was dachten Sie denn?
In Punkt 6 Ihres Antrags wird eine angemessene Bearbeitungszeit für solche Genehmigungsverfahren als Obergrenze eingefordert. Auch darauf gibt die Landesregierung eine detaillierte Antwort und verweist korrekt auf die bestehende Rechtslage in Bezug auf Fristenregelungen im BImSchG und in
der NBauO sowie auf Ausnahmeregelungen, Fristverlängerungen und anderes.
Angefangen mit den Erklärungen von Minister Wenzel im Oktober 2015, der auch auf die gerichtliche Auseinandersetzung des Landwirts mit dem Landkreis eingegangen ist, über die Antworten auf Ihre Anfragen und die schriftliche Unterrichtung bis zu den mündlichen Ergänzungen im Ausschuss ist auf alle Fragen eingegangen worden. Wir sind der Meinung, dass die Antworten sachgerecht und erschöpfend waren. Sie verdeutlichen, dass das Verfahren oder die am Verfahren beteiligten Behörden in keinster Weise rechtlich infrage zu stellen sind.
Wenn das überhaupt in Rede stehen würde, müsste die Frage des Ministers aus dem OktoberPlenum noch einmal gestellt werden: Weshalb haben Sie sich in den Zeiten, als Sie noch nicht in der Opposition waren, dem Verfahren nicht gewidmet? - Auf diese Frage haben Sie bisher nicht einmal ansatzweise reagiert.
Wir haben keinerlei Anlass, an dem rechtmäßigen Ablauf des Verfahrens zu zweifeln. Wir respektieren die kommunale Zuständigkeit als Land und fordern sie doch als kommunale Mandatsträgerinnen auch selbst ein.
Einzig unangemessen für die Thematik sind die Wörter, die in den Beiträgen von Ihnen fielen, die ich einmal unsortiert zusammengestellt habe: Blockieren mit fragwürdigen Mitteln, Machenschaften, Brandmauer, Ideologie, hässliche Fratze der Arroganz der Macht, Sodom und Gomorrha - eine Kakofonie der Unangemessenheit, die schon fast körperlich schmerzt.
Zum Schluss möchte ich dennoch gern Herrn Grupe zitieren und der Opposition zurufen: „Kehren Sie auf Ihrem verhängnisvollen Weg um! Liefern Sie uns intelligente Anträge, die uns herausfordern!“ Dann können wir uns auch an der Sache orientiert auseinandersetzen. Das hier geht gar nicht.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob ich es schaffe, meine Rede kürzer zu fassen, aber ich versuche es.
Alle Aspekte sind angesprochen worden, aber zwei Punkte würde ich gerne noch hervorheben.
Der erste Punkt, der uns ganz wichtig ist, ist, Plastikmüll zu vermeiden.
Zweitens ist es uns wichtig, die positiven und negativen Aspekte im Bereich der Biokunststoffe besser zu kommunizieren und Alternativen weiter voranzubringen.
Unser Fazit lautet: Mit diesem Antrag wollen wir nicht nur das Machbare, sondern auch das Sinnvolle umsetzen.
Das ist ein guter Abschluss für einen so langen Tag. Dann machen wir das so.
Danke schön.
Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich möchte vorweg meiner Freude darüber Ausdruck geben, dass wir auch so kurzfristig noch eine große Mehrheit für einen geeinten, abgestimmten Antrag finden konnten. Ich finde, das ist ein sehr gutes Zeichen. Vielen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen, die daran mitgearbeitet und das ermöglicht haben.
Mülltrennung ist in Deutschland fast eine Selbstverständlichkeit. Das haben wir gehört. Im europäischen Vergleich weist Deutschland eine sehr hohe Verwertungsquote der im Land anfallenden Verpackungsabfälle auf. Nach den Ergebnissen einer Studie des Umweltbundesamtes aus dem Jahre 2012 wird von diesem geschlussfolgert, dass wir in Deutschland aufgrund unserer hochwertigen Abfallwirtschaft mit einem hohen technischen Entwicklungspotenzial im Bereich der Verwertungsquote aber noch deutlich Luft nach oben haben, ganz nach dem Motto: Besser geht immer.
Dazu muss allerdings zum einen die Quote der Abfalltrennung weiter erhöht und zum anderen die Verwertungsquote, insbesondere die der stofflichen bzw. hochwertigen Verwertung, verbessert werden. Zusätzlich bedarf es der Beseitigung von Unklarheiten darüber, wer eigentlich für welchen Müll zuständig ist und was mit diesem nach der Sammlung dann geschieht.
Ich sagte ganz zu Anfang: Mülltrennung ist fast eine Selbstverständlichkeit. Warum sagte ich „fast“? Ich will es kurz erläutern. Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher - wir haben das schon gehört - das Gefühl haben, dass die Wertstoffe sowieso nicht sinnvoll verwertet werden, weil sie nicht erkennen können, was mit ihnen gemacht wird, sinkt die Bereitschaft zur Abfalltrennung weiter. Aber da wir eine möglichst hohe Regelungs- und Verwertungsquote erreichen wollen, muss Klarheit darüber geschaffen werden, wohin die Wertstoffe gelangen, ob und wie sie weiterverarbeitet werden und wer dafür zuständig ist.
Mit den bisherigen Dualen Systemen ist die sehr notwendige Transparenz nicht gelungen. Das gilt für den Organisationsprozess, der für die Verbraucherinnen und Verbraucher kaum durchschaubar ist, wie auch für das System der Lizenzgebühren, in dem ein nicht unerheblicher Teil der Mittel durch
hohe System- und Transaktionskosten geschluckt wird. Beides darf aus unserer Sicht nicht so weitergehen. Wir brauchen dringend Veränderungen und damit eine optimierte und nachvollziehbare Entwicklung in diesen Bereichen.
Neben denjenigen, die sich aufgrund fehlender Transparenz von der Abfalltrennung verabschieden, gibt es allerdings eine weitere Gruppe, die auf andere Art und Weise der Undurchschaubarkeit entgegentritt. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher vereinfachen es sich selbst - die für sie undurchsichtige Unterscheidung zwischen Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen. Sie machen das, was soeben schon angesprochen wurde: Sie machen intelligente Fehlwürfe. Das heißt, sie geben alles, was den Verpackungen ähnlich ist, aber nicht zur Gruppe der Verpackungen gehört, mit in die Sammlungsbehälter. Das ist übrigens aus meiner Sicht ein gutes Beispiel dafür, dass Konsumentinnen und Konsumenten durchaus in der Lage sind, durch ihr Verhalten Prozesse intelligent und positiv zu beeinflussen.
Wenn also schon die Verbraucherinnen und Verbraucher eine Vereinfachung des Systems durch ihr Verhalten einfordern, dann sollten wir ihnen doch darin folgen. Genau deshalb setzen wir auf die Abfallwirtschaft aus einer Hand. Wir wollen weiterhin auf das bewährte System der kommunalen Kreislaufwirtschaft setzen und darauf aufbauen.
Es ist schon verschiedentlich angesprochen worden, dass die Kundschaft die kommunalen Entsorger sowieso schon bei auftretenden Problemen, Fragestellungen usw., die mit der Sortierung und Sammlung von Wertstoffen zusammenhängen, als Kontakte vor Ort sehen. Die Abfallwirtschaft vor Ort ist die Ansprechpartnerin der Kundinnen und Kunden.
Dort, wo die eben genannten Fehlwürfe gar nicht solche sind, weil nämlich kommunale Entsorger die Möglichkeit zur umfassenden Verantwortlichkeit nach einer Ausschreibung übernehmen können oder konnten, erleben die Bürgerinnen und Bürger dieses Angebot als anwendungsfreundlich, bürgernah und umweltfreundlich.
Hier spielt aber die Sicherheit, dass es so bleiben kann, eine große Rolle. Die Kundinnen und Kunden der Abfallwirtschaft müssen sich auf diese Art der Erfassung dauerhaft verlassen können.
Worum geht es also im Kern? - Im Kern geht es um einen Systemwechsel, der die kommunale Kreislaufwirtschaft in ihrer bewährten Arbeit unterstützt und ausbaut, Intransparenz beseitigt und Anreize zur weiteren Erhöhung der Trennquote bietet.
Wir wollen also auch die Verantwortung für die Entsorgung von Verpackungen sowie von stoffgleichen Nichtverpackungen - sprich: unseren Wertstoffen - auf die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger übertragen. Wir unterstützen die im Antrag genannten Forderungen, um so ein transparentes Erfassungs- und Verwertungssystem zu etablieren.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Grupe, Sie haben Ihren Antrag bereits ausführlich dargestellt, und wir haben eine Menge Kommentare dazu gehört. Etliche davon waren sehr erhellend, andere eher weniger.
Ich bitte darum, mir eine kurze Wiederholung der wichtigsten Aspekte zum Aufbau meines Gedankenganges zu gestatten, weil Ihr Antrag so, wie Sie ihn vorlegen, dem logischen Aufbau einer Antwort eher entgegensteht.
Wir haben gestern schon kritische Worte von Frau Rakow gehört, und jetzt geschieht hier wieder dasselbe. Es wird erneut ein Einzelfall benutzt - das sehen wir etwas anders als Sie, meine Damen und Herren von der Opposition -, um daraus einen Antrag zu formulieren, der wenig Substanz bietet, weil er auf zu vielen ungeklärten Fragen bzw. Aussagen basiert.
Ich versuche es jetzt zum Antrag selbst. Die Einleitung legt die Strukturen der Bauaufsichtsbehörden
dar, welche Ebene welche Zuständigkeit hat, was sie also entscheiden muss bzw. darf. Wir lesen dort auch, wann die obersten Behörden tätig werden sollen, nämlich dann, wenn begründete Hinweise oder Beschwerden über die unteren Behörden an sie herangetragen werden. Das ist ja wohl auch geschehen.
Der Auslöser für diesen Antrag ist - da sind wir wieder beim Einzelfall -, wie wir in der Begründung lesen können, ein Antrag zum Bau von zwei Hähnchenmastställen mit jeweils 40 000 Hähnchenmastplätzen und den dazugehörigen baulichen Anlagen, der, wie wir hörten, vor sechs Jahren gestellt wurde. Das also sind die Fakten, die Sie darlegen. Allein den Schlüssen, die Sie daraus ziehen und die Sie als Forderungen in Ihren Antrag eingearbeitet haben, kann ich nur begrenzt folgen.
Der Sicherstellung, der die Landesregierung der ersten Aufforderung in Ihrem Antrag zufolge nachkommen soll, kann wohl nur zugestimmt werden, wenn Sie diese auch so gemeint haben. Natürlich wollen wir, dass die kommunale Zuständigkeit für die Genehmigung von Bauanträgen gewahrt bleibt. Aber haben Sie das auch so gemeint? Warum positionieren Sie das an so exponierter Stelle?
Das legt die Frage nahe: Müsste diese Forderung gegen den Strich gebürstet werden, woraufhin dann die darunterliegende Vermutung zutage träte, dass die kommunale Zuständigkeit infrage gestellt bzw. nicht beachtet wurde oder wird? - Aber das wäre ja eine Unterstellung, die auf einer nicht belegbaren Vermutung basieren würde. Das wäre ja vielleicht nicht angemessen.
Also belassen wir es bei der Feststellung, dass die kommunale Zuständigkeit auch in diesem Bereich gewahrt bleibt.
Bei dem zweiten Punkt fällt natürlich gleich die Formulierung „in unangemessener Weise“ besonders auf. Hierbei handelt es sich dann schon nicht mehr um irgendwelche versteckten Hinweise, sondern hier ist die Kritik an der Landesregierung, also am Ministerium, sehr deutlich formuliert. Sie hätten - träfe dies zu - recht mit Ihrer Kritik; denn kein Ministerium sollte irgendwelche Genehmigungsverfahren in unangemessener Weise in die Länge ziehen. Im Übrigen sollte das in keiner Behörde - egal auf welcher Ebene - passieren; denn das wäre ja - genauso wie Sie es hier bezeichnen - unangemessen. Darüber könnte sich jeder und
jede zu Recht beschweren. Ich kann Ihnen versichern, dass die Landesregierung, also das zuständige Ministerium, mindestens ordnungsgemäß, verlässlich und angemessen gearbeitet hat und dies auch in Zukunft tun wird. Der Herr Minister wird sicherlich die Gelegenheit nutzen, Ihnen das zu erläutern.
Ich will das Ganze jetzt nicht unangemessen in die Länge ziehen, weil ich unsere kostbare Zeit nicht verschwenden will. Ich könnte mit jedem einzelnen Punkt in Ihrer Liste so weiterverfahren. Aber das möchte ich Ihnen und uns ersparen.
Ich stimme Ihnen zu, wenn Sie den langen Zeitraum des Verfahrens kritisieren. Das sollte Antragstellenden, wie hier gesagt wurde, aber auch den prüfenden Stellen, die vollständige Unterlagen benötigen, nicht zugemutet werden. Darüber, wo die Gründe dafür in diesem Einzelfall liegen, sind wir aber vermutlich unterschiedlicher Meinung.
Es gibt - so haben Sie es in der Einleitung dargelegt - ein festgelegtes Verfahren, das zur Sicherheit aller Beteiligten und Betroffenen eingehalten werden muss und offensichtlich auch eingehalten wurde.
Wir werden im Ausschuss vertieft darüber zu reden haben, ob in diesem Einzelfall irgendwo Hürden entstanden sind, die das Verfahren behindert haben, oder ob - und wenn ja, wie? - eventuelle Entwicklungen zu Problemen geführt haben. Ich gehe davon aus, dass wir den Einzelfall näher betrachten werden - soweit wir als Ausschuss des Landtages überhaupt zuständig sind - und dass wir daraus allgemein geltende Aspekte für ein geregeltes Verfahren herausarbeiten werden, wenn es diese nicht bereits gibt und sie deshalb nicht noch einmal festgelegt werden müssen. An dieser Stelle habe ich jetzt aber möglicherweise vorgegriffen. Wir werden im Ausschuss darüber reden.
Es gibt eine Menge Fragen dazu, meine Damen und Herren, die auf eine Antwort warten. Aber das wissen Sie ja auch; Herr Bajus hat es auch schon gesagt. Sie haben ja etliche Mündliche Anfragen eingereicht. Mit Ihrem Antrag greifen Sie allerdings den Antworten vor. Auf der einen Seite wollen Sie Antworten, und auf der anderen Seite scheinen Sie bereits so viel zu wissen, dass Sie einen aus Ihrer Sicht fundierten Antrag verfassen können.
Vielleicht noch ein Hinweis zum Schluss: Falls Sie mit Ihrem Antrag nur das eine Ziel vor Augen haben, dass dieser Einzelfallantrag genehmigt werden soll, so möchte ich dem lediglich entgegenhalten, dass wir es für unabdingbar halten, dass vor der Genehmigung eine ordnungsgemäße Prüfung dieses wie auch jedes anderen Falles vorgenommen werden muss, damit auch wirklich alle Aspekte Berücksichtigung finden können. Sie können sicher sein, dass wir dafür Sorge tragen.
Danke schön.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung, wie die Transparenz der Mittelverwendung durch die Wohlfahrtsverbände gewährleistet wird.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Angermann, ich hatte es schon in meiner letzten Rede gesagt: Wir nehmen die Sorgen ernst. - Wir müssen das eben noch einmal betonen.
„Ich lebe gern neben dem Wolf, brauche ihn aber nicht auf der Terrasse als Kuscheltier.“
Das ist ein Zitat, mit dem der Förster und Wolfsberater Peter Pabel in der Landeszeitung vom 10. März zitiert wird. Mir persönlich gefällt diese Äußerung, weil sie meiner Interpretation nach - ohne die Situation zu kennen, in der sie gemacht wurde - Emotionen und sachliche Feststellung in einem ausdrückt. Nun mag dem einen oder der anderen hier im Haus schon der erste Teil des Satzes zu weit gehen: Ich lebe gern neben dem Wolf. - Dies würden einige hier sicherlich nicht als Bekenntnis über die Lippen bringen.
Das muss aber auch nicht sein; denn jeder und jede darf für sich selbst entscheiden, was wir gern oder nicht so gern tun. Fakt ist allerdings, dass die Situation inzwischen so ist, dass wir neben dem Wolf leben. Oder vielleicht besser: Der Wolf lebt neben uns. Mit diesem Nebeneinanderleben sind auch die bekannten und als problematisch beschriebenen Situationen entstanden.
Zu dem Thema - vielleicht auch ein bisschen zur Beruhigung - möchte ich einige Zeilen aus dem Skripten 201 des Bundesamtes für Naturschutz zitieren, das mit „Fachkonzept für ein Wolfsmanagement in Deutschland“ betitelt ist und aus dem Jahr 2007 stammt. Hier heißt es:
„Wir Menschen neigen dazu, Dinge, die unseren eigenen Interessen zuwiderlaufen, als Problem zu bezeichnen. Diese Sichtweise übertragen wir auch auf unsere Umwelt. Hirsche, die in nicht für sie angelegte Felder eindringen, werden zu einem landwirtschaftlichen Problem. Kassel hat ein Waschbärenproblem, Berlin ein Wildschweinproblem, und Bayern hatte einen Problembären. Alle diese Tiere waren und sind nicht verhaltensgestört. Sie verhielten oder verhalten sich auch nicht ‚artuntypisch‘, sondern ihrem Naturell entsprechend opportunistisch, innerhalb ihres breiten Verhaltensspektrums normal.“
In den folgenden Ausführungen wird dann die unterschiedliche Bewertung solchen Verhaltens erläutert. Auch hier werden verschiedene Positionen und Herangehensweisen an das Thema verdeutlicht. Während nachts in Komposthaufen stöbernde Rehe oder Füchse zum Alltag gehören, wird festgestellt - ich zitiere -, dass „ein Wolf, der dasselbe Verhalten zeigt, … überspitzt ausgedrückt, in Rumänien als normal, in Deutschland als auffällig, in Amerika als Problemwolf“ gilt.
Warum habe ich diese Passage herausgehoben? - Weil sie meiner Ansicht nach zeigt, welche unterschiedlichen Aussagen es darüber gibt, wann ein Wolf ein auffälliges Verhalten zeigt und wann dies, wie gerade zitiert, seinem Naturell entsprechend opportunistisch, aber innerhalb des Verhaltensspektrums normal ist.
Jetzt komme ich zum Antrag der CDU: Wir werden uns im Ausschuss sicherlich ausführlich mit der Frage beschäftigen, was die Bezeichnung „auffälli
ges Verhalten“ beschreibt und welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind.
In der Begründung zu Ihrem Antrag führen Sie selbst eine Pressemitteilung des NABU an und zitieren eine Stelle, in der das Verhalten des Wolfes aus dem Landkreis Oldenburg „wenig Scheu vor dem Menschen“ als kein natürliches Verhalten bezeichnet wird.
Die Äußerungen von Dr. Holger Buschmann, dem NABU-Landesvorsitzenden in Niedersachsen, legen die möglichen Gründe eines solchen Verhaltens von Wölfen dar. Insbesondere werden sie als grundlegend für das Verhalten des Wolfs im Landkreis Oldenburg angesehen.
Die Fragen, die sich dann in diesem Zusammenhang stellen, sind die nach den Festlegungen, ob ein Verhalten eines Wolfes auffällig ist oder ob es sich um kein natürliches Verhalten handelt, und die danach, welche Folgerungen diese Definitionen nach sich ziehen. Wann ist das Verhalten eines Wolfs auffällig und stellt eine Gefahr für den Menschen dar, und welche Konsequenzen müssen daraus gezogen werden? Das sind Fragen, die wir im Ausschuss klären müssen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, natürlich steht die Sicherheit des Menschen an erster Stelle. Das hat nicht nur Umweltminister Wenzel mit den in Ihrem Antrag zitierten Äußerungen deutlich gemacht, sondern diese Aussage findet sich ebenfalls in der Broschüre „Der Wolf in Niedersachsen - Grundsätze und Maßnahmen im Umgang mit dem Wolf“ aus dem Jahr 2010. Dort lesen wir auf Seite 9 unter Punkt 5.2: „Ziele und Grundsätze im Umgang mit dem Wolf.“ Dass die Aufzählung mit einem Willkommensgruß an den Wolf seitens unseres Landes beginnt - ich zitiere: „Das Land Niedersachsen begrüßt die natürliche Rückkehr des Wolfes als heimische Wildtierart.“ -, sei nur am Rande erwähnt.
Unter Punkt 3 heißt es - Zitat -:
„Die Sicherheit des Menschen genießt oberste Priorität.“
An diesem Punkt sind wir uns also unbedingt einig.
Wir werden uns in den anstehenden Beratungen aber sicher dennoch darüber informieren lassen, welche Maßnahmen in diesen Fällen sinnvollerweise ergriffen werden sollten. Ob ein Betäuben, ein anschließendes Besendern und Wiederausset
zen mit Vergrämungsmaßnahmen durch erfahrene Fachleute als Maßnahme nicht ausreicht und auch nicht erforscht ist, wie Sie in Ihrer Antragsbegründung schreiben, sollten wir auch genau klären. Ich habe da andere Dinge gelesen.
Zumindest in unserem aktuellen Wolfsfall lässt sich wohl festhalten, dass es besser wäre, wenn der Wolf besendert wäre. Dann wüssten wir nämlich, wo er sich aufhält. Wenn Sie dieses Vorgehen ablehnen, dann sollten Sie auch sagen, was Sie unternehmen möchten.
Lassen Sie uns mit der notwendigen Sachlichkeit im Ausschuss beraten! Das stellt vermutlich eine gewisse Herausforderung für einige Mitglieder dar, weil Emotionen und Sachlichkeit nicht immer so gelungen zusammengebracht werden wie in der zu Beginn zitierten Äußerung des Wolfsberaters.
Ich bin sehr gespannt auf die weiteren Diskussionen.
Danke schön.
Herr Kollege Bode hat in der gestrigen Debatte im Rahmen der Aktuellen Stunde der Landesregierung vorgeworfen, dass Südniedersachsen nicht an Projekten teilnehmen könne, die im Rahmen des INTERREG B Ostseeprogramms gefördert würden. Daher seien Teile des Südniedersachsenprogramms falsch. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung, ob diese Aussage des Kollegen Bode richtig ist.
Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben soeben von Herrn Angermann die Kritik gehört, die wir auch schon in den Diskussionen im Ausschuss gehört haben. Diesbezügliche Fragen wurden teilweise durch das Ministerium beantwortet. Der Diskussionsverlauf ist inzwischen in Protokollen nachzulesen. Sie bleiben dennoch bei Ihrer Meinung. Das ist Ihr gutes Recht. Wir haben ja auch unsere.
Ich darf aber sagen, dass ich die Diskussionen im Ausschuss als weitgehend konstruktiv erlebt habe, wenn auch naturgemäß nicht immer Einigkeit herrschte. Damit darf ich auch meinen Dank an alle Beteiligten richten. Es wurde im Ausschuss auch festgestellt, dass alle Fraktionen sich einig sind, dass die Akzeptanz der Wiederbesiedlung durch die Wölfe gesteigert werden muss. Der Weg dahin ist, wie wir gehört haben, umstritten.
Sie werden mir sicher nachsehen, dass ich jetzt nicht auf alle genannten Kritikpunkte eingehe. Nur einen, den Herr Angermann genannt hat, will ich aufgreifen. Die Anpassung der Richtlinie ist ja auch Bestandteil unseres Änderungsantrages.
Erlaubt sei mir an dieser Stelle die Bemerkung, dass ich mir vor dem Einzug in den Landtag alle möglichen Themen hätte vorstellen können, zu denen ich meine Einstandsrede vor diesem Haus hätte halten können. Auf den Wolf wäre ich sicher nicht gekommen.
Aber es kam dann anders; denn der Wolf stand, als ich in den Landtag einzog, quasi vor meiner Haustür. Durch die zurzeit vermuteten, aber wahrscheinlichen Wolfsrisse, die leider auch im Landkreis Diepholz zu verzeichnen sind, war ich schnell im wahrsten Sinne des Wortes sehr nah dran an diesem Thema.
Natürlich wurden auch im Umfeld der Vorfälle Äußerungen öffentlich, denen wir mit der inzwischen veröffentlichten Richtlinie und den begleitenden Maßnahmen, wie dem Monitoring und der Öffentlichkeitsarbeit, begegnen werden. Wie in unserem Änderungsantrag zu dem Antrag der CDU formuliert, sind - ich zitiere - weder eine Verniedlichung und Verharmlosung, noch übertriebene Panikmache der richtige Weg.
Durch die nachgewiesenen und vermuteten Wolfsrisse bewegen sich allerdings einige Reaktionen eher in Richtung Letzteres, nämlich Ängsteschüren und Panikmache. Da werden die Märchen wieder hervorgeholt, in denen der Wolf eine Rolle spielt - und wie wir alle wissen, keine gute. Aber es ist doch so: Das Vorlesen und Erzählen von Märchen für Kinder kann unterhaltsam und lehrreich sein. Sich auf die Märchengestalten zu beziehen, um heutige Realitäten darzustellen, geht aber an der Substanz von Märchen vorbei. Der als böse dargestellte Wolf dient ja in erzieherischem und warnendem Sinn als Symbol für das Schlechte im Menschen, für Verbrechen, Diebe und Mörder, vor denen mit dem Erzählen der Märchen Kinder und Erwachsene gewarnt wurden. Diese Herangehensweise bringt uns also in der Sache nicht weiter.
Nichtsdestotrotz machen das Sichbeziehen auf diese Märchen und angstvolle Äußerungen deutlich, dass die Menschen Ängste und Sorgen haben, die wir, Herr Angermann, sehr wohl ernst nehmen. Darauf werden wir mit den Maßnahmen, die in der Richtlinie Wolf festgelegt sind, entsprechend reagieren.
Wir freuen uns, dass die Richtlinie nach dem notwendigen Entwicklungsprozess, in den verschiedene Akteure eingebunden waren, sowie nach den Diskussionen in den Sitzungen des Umweltausschusses am 26. November veröffentlicht und damit wirksam wurde.
Ich möchte hier gerne auch die Gelegenheit nutzen, den, wie wir jetzt lesen konnten, inzwischen
140 Wolfsberatern bzw. -beauftragten zu danken, die ihre Zeit ehrenamtlich zur Verfügung stellen und in letzter Zeit stärker gefordert waren.
Sie leisten wertvolle Arbeit, indem sie über Präventionsmaßnahmen informieren, sich am Monitoring beteiligen und bei vermuteten Wolfsrissen an Nutztieren den Besitzern Hilfestellung geben, indem sie die Schäden aufnehmen und das weiter Notwendige in die Wege leiten. Das Wolfsmonitoring, an dem sich auch die Landesjägerschaft beteiligt, ist wichtig, weil mit den gesammelten Erkenntnissen die Anpassung der Förderkulisse Herdenschutz an die beobachteten Wolfsvorkommnisse möglich wird.
Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag also, den Antrag in der Fassung des Änderungsvorschlages der Regierungsfraktionen anzunehmen. Außerdem bittet der Ausschuss die Landesregierung, ihn über die Ergebnisse einer Evaluation der Umsetzung der Richtlinie Wolf im ersten Jahr der Anwendung der neuen Regelungen zu unterrichten.
Gestatten Sie mir, meine Damen und Herren, zum Abschluss noch eine Bemerkung. Bei der Durchsicht von Protokollen und Anfragen fiel mir auf, dass es auch Fragen nach Prognosen gegeben hat, also wie sich die Ausbreitung des Wolfes in Niedersachsen mittelfristig entwickeln wird. Mit Prognosen ist es ja immer so eine Sache; damit sollten wir eher vorsichtig umgehen. Das hat wohl auch der damalige Umweltminister Hans-Heinrich Sander nicht bedacht, als er in der taz vom 23. November 2010 mit den Worten zitiert wurde, die Wölfe, die nach Niedersachsen kämen, seien jedoch alle ganz lieb. - Ich lasse das mal so stehen.
Danke schön.