Fazit: Wir haben jetzt viel geredet und diskutiert - hier im Landtag, im Ausschuss -, wir haben Mate
rial zum Lesen bekommen, aber wir wissen immer noch nicht konkret und genau, woran es liegt, dass zu einem Bauvorhaben eines Landwirtes auch nach fast rund sechs Jahren keine Entscheidung vorliegt, meine Damen und Herren.
In der Unterrichtung der Landesregierung wird sich hierüber ausgeschwiegen. Sie lassen viele Fragen offen - unnötig offen. Irgendwie erwecken die Unterrichtung und die Aussagen im Umweltausschuss den Eindruck, dass es das zuständige MU auch gar nicht oder herzlich wenig interessiert - vor allem, weil wir hören mussten, dass das MU noch nicht einmal nachgehakt hat, was die fast sechs Jahre Verfahrensdauer begründet hat.
Im Umweltausschuss wurde die Kreisverwaltung von Holzminden letztlich so dargestellt, als führten sogar fachaufsichtliche Gespräche nicht zu einer Einsicht und als wäre die überlange Bearbeitung dieses Verfahrens allein der Kreisverwaltung anzulasten.
Meine Damen und Herren, entweder ist es so, wie man es uns im Ausschuss zu vermitteln versucht hat: Die Kreisverwaltung von Holzminden versagt in diesem Punkt. Das müsste dann aber bitte auch konkret geklärt werden. Dann muss die Fachaufsicht, nämlich das Umweltministerium, auch endlich wirkungsvoll im Sinne der Rechtsordnung - weil Sie es angesprochen haben, Frau Moldenhauer - und der Bürgerinnen und Bürger tätig werden.
Meine Damen und Herren, wenn die kommunale Ebene tatsächlich schon so lange versagen sollte, dann wird es höchste Zeit, dass die Fachaufsicht in die Hufe kommt.
Oder aber wir haben den folgenden Fall: Die Kreisverwaltung versagt nicht oder nicht in Gänze; aber ihr werden Steine in den Weg gelegt, weil die Genehmigung der Hähnchenmastanlagen aus ideologischen Gründen nicht gewollt ist.
Leider haben die Regierungsfraktionen unseren Antrag, demzufolge die ja nun wirklich heftig beschuldigte Landkreisverwaltung mittels einer Stellungnahme zu Wort kommen sollte, im Ausschuss abgelehnt und werden es auch heute hier tun. Ich halte das für einen Fehler; denn dann hätten alle
Die Regierungsfraktionen haben sich im Ausschuss darauf versteift, dass es sich um eine Landkreisangelegenheit handelt. Frau Moldenhauer hat gerade auch noch einmal versucht, deutlich zu machen, weswegen diese Angelegenheit nur auf Kreisebene zu behandeln sei. Herr Bajus war in Gänze die Zeit zu schade, sich im Umweltausschuss mit dem Fall zu befassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, da bin ich anderer Ansicht und teile auch die von der Kollegin von Below-Neufeldt im Ausschuss geäußerte Ansicht. Wenn das Ministerium als zuständige Fachaufsicht, das es ja nun einmal ist, drei Mal prüft und auch nach dreimaliger Nachbesserung des Landkreises immer noch keine Lösung vorliegt, dann sitzen eben auch das Umweltministerium und der Umweltminister hier mit im Boot, meine Damen und Herren.
Wir wissen bis heute nicht, warum der Landkreis Holzminden nicht imstande sein soll, den Erfordernissen zu genügen, die das Ministerium an den Landkreis formuliert hat.
Mit Ihrer Haltung dazu, mehr Licht in den Behördendschungel zu bringen, haben Sie, sehr verehrte Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, der Transparenz und dem Vertrauen in Ihre Regierungsarbeit und Ihr Regierungshandeln einen Bärendienst erwiesen.
Mit den noch recht dünnen Auskünften seitens des MU erwecken Sie einmal mehr den Eindruck, als wäre es Ihnen nur lieb und recht, wenn hier noch mehr Zeit ins Land gehen würde, damit der Landwirt seine Zukunftsinvestitionen nicht tätigen kann und noch länger hingehalten wird. Wieder einmal werden mit Ihrer Haltung und mit Ihrem Agieren oder auch Nichtagieren in der Landwirtschaft die Landwirtschaft und das Unternehmertum in diesem Lande mit Füßen getreten. So stellt sich nämlich Ihr Regierungshandeln dar.
Vielen Dank, Herr Kollege Bock. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Herr Kollege Volker Bajus das Wort.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Antrag ist der verzweifelte Versuch der FDP, ganz normales Verwaltungshandeln anhand eines Einzelfalls zu skandalisieren - oder anders: ein erfolgloser Versuch, gegen ungeliebtes Verwaltungshandeln ins Feld zu ziehen. Skandal um des Skandals willen, obwohl es um Alltägliches geht. - Meine Damen und Herren, für solche Sperenzchen sollte uns dieses Haus eigentlich zu schade sein!
Aber zur Sache. Im Landkreis Holzminden wurde 2009 der Bau von zwei Hähnchenmastställen für 80 000 Tiere in einem Landschaftsschutzgebiet beantragt. Zuständig ist der Landkreis als untere Bau- und Immissionsschutzbehörde.
In Reaktion auf mehrere Beschwerden aus der Bürgerschaft überprüfte das Umweltministerium im Sommer 2015, also sechs Jahre nach Antragstellung, fachaufsichtlich den Vorgang. Um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden, übermittelt das Umweltministerium Hinweise für eine rechtssichere Ausgestaltung und erläutert diese auch in einem direkten Gespräch mit dem Landkreis.
Innerhalb eines Zeitraums von dreieinhalb Monaten wurden die Kritikpunkte des Umweltministeriums berücksichtigt und umgesetzt.
Wir sehen: Die Ursache für die Antragsdauer liegt nicht in Hannover. Die Landesregierung kam ihren Pflichten als Fachaufsicht nach. Die Zuständigkeit des Landkreises blieb davon unberührt. Ihr Antrag, der sich ausdrücklich auf die Fachaufsicht, auf die Landesebene, bezieht, ist also überflüssig, ein Fall für die Tonne.
Wer aber - diese Frage stellen Sie noch immer; komischerweise beantworten Sie sie nicht - ist nun eigentlich für die Länge des Genehmigungsverfahrens verantwortlich? - Das Land offensichtlich nicht. Liegt eine Verfehlung des Landkreises vor,
Wer vor Ort einmal nachfragt - ich denke, Sie haben doch dort eine Kreistagsfraktion -, der erfährt: Es ist der Antragsteller selbst.
Dieser hat die erforderlichen Antragsunterlagen einfach nicht vorgelegt. Er selbst hat vor dem Verwaltungsgericht Hannover wegen angeblicher Untätigkeit geklagt. Er wurde nicht bestätigt, sondern der Landkreis Holzminden wurde vollumfänglich bestätigt. Die Forderung nach einem Brandschutzkonzept, nach Keimgutachten wurde dort wiederholt. Es war also der Antragsteller selbst, der mit unvollständigen Antragsunterlagen für eine lange Bearbeitungsdauer sorgte.
Übrigens: Wenn es denn Zweifel am Vorgehen des Landkreises gäbe, warum hat der Kollege Schünemann, der ja auch im Ausschuss war und bis 2013 auch für die Kommunalaufsicht in diesem Land verantwortlich war, dann nicht interveniert? Ist auch er bekanntermaßen ein Maststallgegner? War dies das Motiv, Herr Schünemann?
Sehr geehrte Kollegen von der FDP, dies alles hat die Landesregierung in der Unterrichtung dargelegt bzw. hätte von Ihnen, zum Beispiel bei Ihrer Kreistagsfraktion oder von Herrn Grupe selbst, der ja aus der Region kommt, geklärt werden können und auch müssen. Spätestens mit diesen Erkenntnissen hätten Sie Ihren Antrag mangels Grundlage zurückziehen können und sollen.
Wenn es Ihnen denn tatsächlich um die Fakten und um Aufklärung ginge! Stattdessen irrlichtern Sie hier weiter herum und wollen eine Schuld abwechselnd dem Land oder dem Landkreis in die Schuhe schieben. So geht das nicht!
Und die CDU? - Die macht dabei auch noch mit. Da spekuliert Herr Bäumer im Ausschuss darüber, ob der Landkreis - wörtlich laut Ausschussprotokoll - „einfach nur zu doof ist“, und Herr Schünemann, ob ein - wörtlich - „Totalversagen der Kreisbehörde vorliegt“.
Meine Damen und Herren, solch ein Maß der Missachtung kommunaler Selbstverwaltung, so viel Ignoranz gegenüber der Verwaltungsgerichtsbar
keit und dann noch diese Verunglimpfung ordnungsgemäßen Behördenhandelns habe ich in 20 Jahren Kommunalpolitik und auch in den 3 Jahren Landtag noch nicht erlebt.
Wer diesem Antrag zustimmt, dem kann ich nur sagen: Ich würde mich schämen, dafür meine Hand zu heben.
Vielen Dank, Herr Kollege Bajus. - Für die Landesregierung hat Herr Minister Wenzel um das Wort gebeten. Bitte schön, Herr Minister!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Hermann Grupe, es ist eigentlich unüblich, dass wir solche Einzelfälle hier im Landtag beraten.
Wie gesagt: Es geht um einen Fall vom 15. September 2009. Beantragt war der Bau einer Hähnchenmastanlage, bestehend aus zwei Ställen mit jeweils 40 000 Plätzen. Seinerzeit hatte der Landkreis erbeten, ein Brandschutzgutachten und ein Keimgutachten vorzulegen. Der Antragsteller wollte aber diese Unterlagen offensichtlich nicht beibringen. Er hat dann vor Gericht gegen die Einholung dieser Unterlagen geklagt und dort keinen Erfolg gehabt. Allein aufgrund dieser Auseinandersetzung ist sehr viel Zeit vergangen. Deshalb befinden wir uns heute im Jahr 2016 und diskutieren diese Materie.
Wir haben uns erst im April letzten Jahres erstmals mit diesem Fall beschäftigt. Aufgrund von zwei Beschwerden haben wir eine fachaufsichtliche Prüfung dieses Altfalls vorgenommen. Wir haben festgestellt, dass der Genehmigungsentwurf aufgrund erheblicher Mängel überarbeitet werden musste. Daraufhin haben wir eine Reihe von Kritikpunkten, Hinweisen und Anregungen übermittelt und auch sehr zeitnah den Kontakt hergestellt und die Rückmeldung gegeben. Trotzdem ist dann auch der dritte Genehmigungsentwurf noch mängelbehaftet gewesen.