Herr Thiele, bevor Sie sich hier einbringen: Sie hätten die Gespräche, die wir im Ausschuss geführt haben, mitverfolgen sollen, anstatt hier einfach dazwischenzuquatschen.
Herr Grascha hat eben darauf hingewiesen, dass Ihnen nicht einmal klar ist, welche Gefahren von Banken auf die nationalen Haushalte ausgehen.
Ich finde es schon sehr bezeichnend, dass Sie offensichtlich in den letzten zehn Jahren in Ihrem FDP-Wolkenkuckucksheim gelebt haben
und nicht mitbekommen haben, welche Gefahren von Banken und ungesicherten Einlagen auf nationale Haushalte ausgehen. Insofern ist es natürlich richtig, in erster Linie die nationalen Sicherungssysteme sicher und stabil zu machen. Man sollte aber nicht über europäische Lösungen pauschal das Urteil fällen und sagen, diese sollten abgelehnt werden.
Ich würde mich freuen, wenn Sie sich vor dem Hintergrund dieser großen Herausforderung und dieser wichtigen Message, die aktuellen EU-Pläne abzulehnen, doch noch dafür entscheiden könnten, der Beschlussempfehlung zuzustimmen.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die Landesregierung hat nun Herr Finanzminister Schneider das Wort. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie wissen, dass der Verordnungsentwurf der EU-Kommission von der Mehrheit des Bundestages wie auch von der Bundesregierung abgelehnt worden ist. Ebenso hat der Bundesrat vor knapp drei Wochen mit der Stimme Niedersachsens einen ablehnenden Beschluss gefasst. Ich habe im Plenum des Bundesrates unsere Position dazu erläutert und will das hier gerne wiederholen.
Meine Damen und Herren, wir müssen uns die Frage stellen, wie es angesichts der massiven Ablehnung des Verordnungsentwurfs zur europäischen Einlagensicherung weitergehen soll und wie die weiteren Verhandlungen auf der europäischen Ebene geführt werden sollen. Wir müssen aufpassen - das möchte ich hier auch einmal selbstkritisch anmerken -, dass Deutschland dabei nicht als nur national oder gar nationalistisch denkend wahrgenommen wird. „Am deutschen Wesen mag die Welt genesen“ ist hier nicht das richtige Motiv, mit dem wir darangehen können.
Die Bundesregierung und die Landesregierung sind hier völlig auf einer Linie, um das noch einmal ganz klar zu sagen. Die CDU - das darf ich hier noch einmal feststellen - ist deutlich von dem entfernt, was die Bundesregierung vertritt.
Wir sehen es folgendermaßen: Die Vollendung der Bankenunion sollte am Ende auch eine einheitliche europäische Einlagensicherung vorsehen. Dieses Ziel ist, denke ich, nicht infrage zu stellen. Hinsichtlich des Zeitablaufs habe ich jedoch, gemessen am gegenwärtigen Stand, erhebliche Bedenken. Das ist auch das - es ist ja hier zitiert worden -, was der Bundesfinanzminister für die Bundesregierung vorträgt. Es kann nur gehen, wenn alle beteiligten Staaten ein vergleichbares Risikoniveau haben. Erst dann können wir zu einem einheitlichen Schutzniveau kommen, das dann auch für alle Vorteile hätte, und erst dann können wir die Bankenunion vollenden. Davon sind wir heute noch weit - sehr weit, glaube ich - entfernt.
Für die notwendige Angleichung des Risikoniveaus ist die vollständige Umsetzung der Richtlinie zum Bankenabwicklungsmechanismus erforderlich. Das Ganze ist ja gerade erst im Aufbau begriffen. Die bei vielen Instituten europaweit vorhandenen Risiken müssen von den Aufsichtsbehörden identifiziert und einer Lösung zugeführt werden, um eine
Stabilisierung der Kreditwirtschaft in der ganzen Eurozone zu erreichen. Das ist derzeit ja keineswegs der Fall.
Auch der für ein einheitliches Schutzniveau erforderliche Ausbau der nationalen Einlagensicherungssysteme kommt nur ungenügend voran. Obwohl die Einlagensicherungsrichtlinie der EU eigentlich bereits bis Juli 2015 umzusetzen gewesen wäre, haben bisher einschließlich Deutschlands nur zehn - ich wiederhole: zehn - Mitgliedstaaten diese Richtlinie vollständig umgesetzt.
Es gilt also zunächst einmal, hier erhebliche Defizite zu beheben. Eine europäische Lösung kann im Übrigen nur funktionieren, wenn sie von den Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedstaaten akzeptiert wird. Im Moment sind die Fliehkräfte da noch viel zu groß. Wir brauchen eine saubere Abarbeitung. Das erfordert Zeit und verbietet ein überstürztes Handeln.
Wie sich zeigt, hat auch die EU-Kommission erkannt, dass eine komplette Umsetzung jetzt zu früh käme. Aus diesem Dilemma heraus versucht sie nun, die Dreistufigkeit vorzuschlagen - zunächst eine Rückversicherung, dann eine Mitversicherung. Meine Damen und Herren, auch dieser Ansatz ist - jedenfalls aus meiner Sicht - als verfrüht abzulehnen.
Auch eine europäische Rückversicherungslösung kann erst dann zum Zuge kommen, wenn eine Angleichung der nationalen Einlagensicherungssysteme erfolgt ist und alle teilnehmenden Mitgliedstaaten - im Moment fehlt da noch mehr als die Hälfte - ihre Hausaufgaben gemacht haben.
Gar keine Rolle scheinen bei dem Kommissionsvorschlag - wir haben es schon gehört - die bewährten deutschen Institutssicherungssysteme zu spielen. Um deren Wirksamkeit neben einer europäischen Einlagensicherung aufrechtzuerhalten, bedürfte es zusätzlicher Beiträge deutscher Genossenschaftsbanken sowie der Institute der Sparkassen-Finanzgruppe. Das ist schon aus Gründen eines fairen Wettbewerbs abzulehnen. Wir können nicht mitmachen, wenn von einer europäischen Sicherung negative Folgen auf die deutschen Institutssicherungssysteme ausgehen. Auch können wir keine zusätzlichen Beiträge akzeptieren.
Ich muss zum Schluss kommen. - Das ist ein sehr komplexes Thema; Sie wissen das. Ich will aber noch hervorheben, dass zwischen den Fraktionen, auch wenn sich alle viel Mühe gegeben haben, die Unterschiede herauszuarbeiten, im Grundsatz letzten Endes doch eine Übereinstimmung besteht. Dieser Grundsatz findet sich in dem wieder - ich hoffe, das ist klar geworden -, was die Landesregierung vertritt, auch im Bundesrat vertreten hat und weiter vertreten wird.
Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen zu dem Antrag liegen nicht vor, sodass ich die Beratung schließe.
Bevor wir zur Abstimmung kommen, rufe ich die Wortmeldung des Kollegen Thiele zu einer persönlichen Bemerkung nach § 76 unserer Geschäftsordnung auf. Der Wortlaut ist Ihnen bekannt, Herr Thiele. Bitte!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren, ich will Sie nicht von der Mittagspause abhalten. Aber: Herr Heere hat mir nach einem Zwischenruf, quasi aus dem Handgelenk, vorgeworfen „Sie haben überhaupt keine Ahnung“ - obwohl er mit seinem Redebeitrag gerade selbst dokumentiert hatte, dass er vom Einlagensicherungssystem, auch bei den Rückversicherungen, keine wirkliche inhaltliche Kenntnis hat.
Ich möchte das gerne zurückweisen. Ich bin in mehreren Beiräten und Gremien der Genossenschaftsbanken und Versicherungen aktiv als Berater tätig. Ich glaube, ich kenne von diesem Thema mehr als Sie. Sie haben den Punkt gerade angesprochen: Sie müssen wissen, wenn Sie das so machen, dass das Rückversicherungssystem elementar auf das Sicherungssystem durchschlägt, sowohl bei den Sparkassen als auch bei den Genossenschaftsbanken. Dann spielen Sie mit dem Feuer.
Vielen Dank, Herr Kollege Thiele. - Ich bitte nun um Ihre Aufmerksamkeit für das Abstimmungsprozedere.
Die auf Annahme in geänderter Fassung lautende Beschlussempfehlung entfernt sich inhaltlich weiter als der Änderungsantrag vom ursprünglichen Antrag. Nach § 39 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 1 und Absatz 4 unserer Geschäftsordnung stimmen wir daher zunächst über die Beschlussempfehlung ab. Nur falls die Beschlussempfehlung abgelehnt wird, stimmen wir anschließend noch über den Änderungsantrag ab.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit wurde der Beschlussempfehlung gefolgt und zugleich der Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/5196 nach § 39 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 1 und Absatz 4 unserer Geschäftsordnung abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 21: 30. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 17/5135 - strittige und unstrittige Eingaben - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/5171 neu - Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/5187
Ich rufe die Eingaben aus der 30. Eingabenübersicht in der Drucksache 17/5135 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.
Wer zu diesen Eingaben der Ausschussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Ich rufe die Eingaben aus der 30. Eingabenübersicht in der Drucksache 17/5135 auf, zu denen die erwähnten Änderungsanträge vorliegen.