Protocol of the Session on January 21, 2016

(Kai Seefried [CDU]: Wie hoch?)

- Wenn ich Ihnen hier heute sagen könnte, wie viele Flüchtlinge wir in Niedersachsen erwarten, dann wäre ich die Einzige in der Bundesrepublik, die Ihnen sagen kann, meine sehr verehrten Damen und Herren,

(Zustimmung bei der SPD)

welche Zahlen sich in den kommenden Wochen, Monaten und im kommenden Schuljahr entwickeln werden. Dazu konnten der Innenminister und auch der Herr Ministerpräsident in der gestrigen Debatte einiges sagen. Wir gehen davon aus, dass wir in etwa 80 000 bis 100 000 Flüchtlinge im Jahr haben.

(Jörg Bode [FDP]: Was? Das stimmt aber nicht überein! - Ulf Thiele [CDU]: Weil nennt eine doppelt so hohe Zahl! - Jörg Hillmer [CDU]: Ihr Ministerprä- sident rechnet doch mit 200 000 Zu- gängen nach Niedersachsen!)

Das sind dann in etwa 18 000 bis 20 000 schulpflichtige Kinder.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Dann geht es jetzt weiter mit der dritten Zusatzfrage für die CDUFraktion. Herr Kollege Thiele, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die Ministerin gerade dargestellt hat, dass in der Prognose der Unterrichtsversorgung offensichtlich die - nach Aussage des Ministerpräsidenten - nicht mal niedrig angesetzten 10 000 Flüchtlinge enthalten sind, vor dem Hintergrund, dass die Ministerin hier dargestellt hat, dass offenkundig nach ihren Erkenntnissen die Unterrichtsversorgung an allen anderen weiterführenden Schulen noch schlechter ist als die an den Gymnasien und hier Erkenntnisse vorliegen, frage ich die Ministerin, die Landesregierung, ob sie dem Landtag hier und heute sagen können - Sie haben ja auf der Basis von Zahlen argumentiert -, von welchen Prognosezahlen für die Unterrichtsversorgung Sie sowohl für die Gymnasien als auch für alle anderen weiterführenden Schulen und für die Grundschulen ausgehen.

Danke schön.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank. - Es antwortet jetzt Frau Ministerin Heiligenstadt.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte erst einmal deutlich machen, dass im Rahmen der ganz normalen Schülerzahlprognosen auch Werte zur Zuwanderung - die Prognosen basieren ja auf Werten des Statistischen Landesamtes, das ja bei der Bevölkerungsentwicklung auch Zuwanderung und Abwanderung mit berücksichtigt - eingepflegt worden sind. Ich sage das, damit hier nicht irgendwelche falschen Schlüsse gezogen werden, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Der Bezugswert für die Personalplanung mit Stand 18. Januar ist nach Schulformen wie folgt aufgeteilt: für die Grundschulen ein Bezugswert für die Personalplanung von 100,9 %, für die Hauptschulen 96,9 %, für die Realschulen 98,4 %, für die Förderschulen 94,5 %, für die Oberschulen 99,5 %, für die KGSen und für die IGSen 99,2 % und für die Gymnasien 101,0 %. Das ist also ein Wert von knapp 100 % durchschnittlich.

Zu diesen Bezugswerten, insbesondere bei den Hauptschulen und Realschulen, kann ich Ihnen sagen, dass sich sehr häufig die Hauptschulen und die Realschulen im Status umwandelnder Schulen befinden, also sowohl auslaufende Haupt- und Realschulen als auch aufwachsende Oberschulen sind, sodass an einem Schulstandort eine Oberschule sein kann, die aufwächst und ungefähr nur 100 % hat, und eine Hauptschule sein kann, die z. B. 96 % hat, dass sich aber die Lehrer in diesen entsprechenden Schulen gegenseitig vertreten können, weil die Jahrgänge ja gemeinsam an einem Standort sind.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Eine Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt Frau Kollegin Hamburg. Bitte!

Sehr verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: Welche Unterstützung bzw. welche Ressourcenzuweisungen erhalten die Schulen im Zuge der Inklusion?

Danke schön. - Frau Ministerin, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin Hamburg, im Rahmen der sonderpädagogischen Grundversorgung erhalten alle Klassen an Grundschulen und im Primarbereich der Gesamtschulen zwei Stunden sonderpädagogische Unterstützung. Diese systembezogene Stundenzuweisung für präventive und unterstützende Maßnahmen bezieht sich auf die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und Emotionale und Soziale Entwicklung. Für die Ressourcenzuweisung für die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung, Körperliche und Motorische Entwicklung, Hören und Sehen erfolgt auch in der Grundschule eine personenbezogene Zuweisung. Die Ressourcenzuweisung im Sekundarbereich I erfolgt über alle sonderpädagogischen Förderschwerpunkte personenbezogen. Ebenfalls werden in den ausgelaufenen Integrationsklassen für die sonderpädagogische Förderschwerpunkte Lernen und Geistige Entwicklung die Ressourcen auch personenbezogen zugewiesen.

Bereits vor der flächendeckenden Einführung der Inklusion im Schuljahr 2013/14 verfügten also mehr als die Hälfte aller niedersächsischen Grundschulen über eine vollständige sonderpädagogische Grundversorgung in allen vier Schuljahrgängen. Mit Beginn des Schuljahres 2013/14 wurde die sonderpädagogische Grundversorgung verbindlich für alle ersten Klassen eingeführt. Diese Regelung wird aufsteigend umgesetzt.

Für die einzelnen sonderpädagogischen Förderschwerpunkte gelten u. a.: Geistige Entwicklung fünf Stunden, Lernen im 4. Schuljahrgang zwei Stunden, Lernen ab dem 5. Schuljahrgang drei Stunden, Sprache ab dem 5. Schuljahrgang die Stunden, Emotionale und Soziale Entwicklung, Hören und Sehen bis zum 4. Schuljahrgang drei Stunden, ab dem 5. Schuljahrgang dreieinhalb Stunden, Körperliche und Motorische Entwicklung bis zum 4. Schuljahrgang drei Stunden und Kör

perliche und Motorische Entwicklung ab dem 5. Schuljahrgang vier Stunden.

Das sind Stunden, die wir entsprechend in den Zusatzbedarfen der Schulen ausweisen, die natürlich auch die Sollstunden im Rahmen der Unterrichtsversorgung erhöhen, die allerdings, wenn sie personenbezogen sind, nicht sozusagen einzeln diesen Kindern zuteilwerden - manchmal, indem sie herausgenommen werden, aber durchaus sehr häufig, indem eine Doppelbesetzung in einer Klasse stattfindet.

Diese Stunden können wir nicht immer mit Sonderpädagogen bedienen, weil wir - wie alle anderen Bundesländer auch - Probleme haben, die Stellen mit Sonderpädagogen zu besetzen. Diese Stunden weisen wir dann aber mit anderen Lehrkräften zu. So ist es also, wenn es keine Doppelbesetzung gibt, wenn ein Wert nicht zugewiesen wird, bei Stunden, die in der Inklusion zugewiesen werden, auch möglich, dass eine geringere Unterrichtsversorgung als 100 % ausgewiesen ist, aber deshalb noch lange kein Unterricht ausfällt.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Danke, Frau Ministerin. - Eine weitere Zusatzfrage für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Logemann!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Frage bezieht sich auf die Vertretungsmittel und gliedert sich in drei Teile.

Ich frage die Landesregierung: Wie hoch ist der Ansatz der Vertretungsmittel in diesem Haushaltsjahr, wie waren die Ansätze der Vertretungsmittel in den letzten Jahren, und waren sie auskömmlich?

Das war der gleiche Komplex, und das war auch eine Frage. Das ist so in Ordnung. - Bitte, Frau Ministerin!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin Logemann, im Haushaltsjahr 2016 sind für Vertretungen im Bereich der allgemeinbildenden Schulen Mittel in Höhe von 31,2 Millionen Euro vorgesehen. Für die berufsbildenden Schulen sind die Personalkosten der Lehr

kräfte insgesamt budgetiert. Die Mittel für Vertretung sind in diesem Budget enthalten und werden daher nicht gesondert ausgewiesen. - Dies vielleicht nur zur Gesamtinformation.

Um auf Unterrichtsausfälle flexibel reagieren zu können, sind die Ansätze für Vertretungsmittel seit 2013 deutlich angehoben worden. Im allgemeinbildenden Bereich kamen wir im Jahr 2013 auf rund 29,7 Millionen Euro. Das haben wir auf 31,2 Millionen Euro im Jahr 2016 angehoben. Im Bereich der berufsbildenden Schulen wurde das Personalkostenbudget von 622,4 Millionen Euro auf 652,6 Millionen Euro deutlich angehoben und war damit entsprechend auskömmlich.

Allerdings wird dieser Topf der Vertretungsmittel sehr unterschiedlich in Anspruch genommen wird. Es stehen immer mehr Haushaltsmittel zur Verfügung, als wir zur Verfügung stellen müssen, weil man eben vorher nie genau weiß, in welchem Umfang Vertretungsmittel in Anspruch genommen werden. So wurden z. B. im Haushaltsjahr 2015 von den allgemeinbildenden Schulen 17,8 Millionen Euro Vertretungsmittel in Anspruch genommen.

Danke, Frau Ministerin. - Nun die vierte Zusatzfrage für die CDU-Fraktion: Herr Kollege Seefried, Sie haben das Wort.

Neben der schwierigen Unterrichtsversorgung der allgemeinbildenden Schulen haben wir auf eine aktuelle Anfrage der CDU-Landtagsfraktion die Daten der Unterrichtsversorgung der berufsbildenden Schulen genannt bekommen, zumindest die Daten, die das Ministerium bis heute veröffentlicht. In den berufsbildenden Schulen liegt die Unterrichtsversorgung danach deutlich unter 90 %. Wir als CDU-Fraktion haben dann kritisiert, dass 120 Stellen, die Sie - - -

Jetzt kommen Sie zu Ihrer Frage, bitte!

Vielen Dank, Herr Präsident. Genau darauf bezieht sich die Frage.

Wir haben kritisiert, dass 120 Stellen an den berufsbildenden Schulen in diesem Jahr gestrichen worden sind.

(Andrea Schröder-Ehlers [SPD]: Er kann es einfach nicht lassen!)

Das Ministerium hat dann argumentiert, Frau Schröder-Ehlers - - -

Herr Seefried, Sie stellen jetzt eine Frage!

Ich möchte die Frage nach einer Zahl stellen. Die Antwort ist relativ einfach. Ich muss nur herleiten, um welche Zahl es dabei geht.

In diesem Haushalt sind 120 Stellen an den berufsbildenden Schulen gestrichen worden. Das haben wir kritisiert. Das Ministerium hat entgegnet, das seien schon Zahlen

(Zurufe von der SPD)

- ich will es ja selber sagen -, die aus der Zeit der Vorgängerregierung kommen. Das ist richtig. Das will ich hier auch sagen. Es waren damals 360 Stellen in Abgang gestellt worden, die vorher den BBSen gegeben worden waren. Das ist richtig.

Jetzt meine Frage: Wie viele Stellen über diese geplanten 360 hinaus - wie viele Stellen darüber hinaus - hat diese rot-grüne Landesregierung seit 2013 bei den berufsbildenden Schulen im Haushalt gestrichen? Wie viele Stellen sind es mehr?

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Trotzdem, Herr Kollege Seefried, empfehle ich Ihnen, die Geschäftsordnung an entsprechender Stelle einmal konkret nachzulesen. Sie wissen: Einleitende Bemerkungen sind nicht zulässig, kurz und knapp usw.

(Kai Seefried [CDU]: Ich musste die Frage erklären!)

Ich sage es einmal so: Das war eben nicht astrein. Aber wir sind unendlich großzügig, und Frau Ministerin antwortet jetzt.