Lassen Sie uns einmal festhalten: Wenn Sie die Forderung aufstellen, speziell im Wege der Amtshilfe keine Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten an die Kommunen zu verteilen, dann übersehen Sie etwas, meine Damen und Herren. Deswegen dazu noch eine kurze Erläuterung.
Sie wissen, dass uns täglich Hunderte von Flüchtlingen - mal mehr, mal weniger - aus Bayern zugewiesen werden. Die kommen mit Zügen oder Bussen zu uns, ohne dass sie vorher in Bayern registriert worden sind.
Das ist kein Vorwurf. Aber deshalb können wir bei deren Ankunft und damit auch bei deren Verteilung im Rahmen der Erstaufnahme, also auch bei der Amtshilfe, doch auch noch gar nicht wissen, aus welchen Herkunftsstaaten sie kommen. Nach welchen Kriterien und mit welchen Instrumentarien sollten wir dann eigentlich entscheiden, wer wohin soll?
Der erste Schritt kann doch nur sein, bei diesen Menschen, die zu uns kommen, für ein Dach über dem Kopf und für etwas zu essen zu sorgen, und der zweite ist dann, sich um die Frage der Herkunft zu kümmern. Das ist die Aufgabenstellung. Unser nächster Schritt ist dann, gemeinsam mit dem BAMF eine sogenannte Bearbeitungsstraße einzurichten, wie es jetzt im Camp Fallingbostel passiert.
Das sind die richtigen Instrumente, um die Aufnahme zu beschleunigen. Die einzelnen Arbeitsschritte müssen in einem engen zeitlichen Zusammenhang einer nach dem anderen abgeleistet werden, damit eine noch besser geordnete Verteilung stattfinden kann. Aber hier Wolkenkuckucks
heime zu bauen - auch wenn man sich zu Weihnachten alles wünschen kann - und zu glauben, wir könnten die Flüchtlinge einfach so in den Erstaufnahmeeinrichtungen lassen, das blendet die Realität aus. Das ist nicht einmal zu Weihnachten vernünftig, meine Damen und Herren.
Vielen Dank, Herr Minister. - Meine Damen und Herren, Herr Nacke hat um zusätzliche Redezeit gebeten. Die Landesregierung hat ein bisschen überzogen. Unter Zuhilfenahme von § 71 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung erteile ich Ihnen das Wort für anderthalb Minuten.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, Sie haben gerade ausgeführt, dass das Land die Initiative ergriffen habe, genau diese Ausnahmeregelung von der Sollvorschrift einzuführen. Das haben Sie aber nicht getan, weil Sie Sorge um Ihre Kapazitäten hatten - denn Sie entlasten sich hinsichtlich Ihrer Kapazitäten doch ohnehin vollständig auf Kosten der Kommunen -, sondern Sie haben das getan, damit Sie diese Sollvorschrift vollständig umgehen können.
warum das alles nicht geht, warum Sie das alles nicht schaffen können und warum das alles nicht funktioniert. Sie müssen sich auch in diesem Punkt langsam einmal an den Gedanken gewöhnen, wieder in das Gelingen verliebt zu sein.
Denn natürlich ist das überhaupt kein Problem! Im Ammerland könnten wir Ihnen noch am Tag, an dem der Bus ankommt, sagen, woher die Leute nach eigener Angabe kommen - weil die Erfassung vollständig erfolgt. Dann könnte man sie am selben Tag wieder in Einrichtungen zurückführen, die dafür viel geeigneter sind, um sie dort z. B. über die freiwillige Rückkehr ins Heimatland, die hier immer wieder gefordert wird, zu beraten. Das wäre ja vielleicht auch mal eine Möglichkeit. Sie verweigern sich aber den Lösungen und sagen stattdessen: Komm, wir schicken die Busse jetzt einfach in die Kommunen. Die sorgen für die Notaufnahme. - Wann und ob sie dafür ausreichend Geld bekommen, stellt sich alles erst später heraus.
Das ist einfach zu wenig. Reden Sie doch einmal mit den Landräten darüber, welche Sorgen die vor Ort inzwischen tatsächlich haben!
Danke schön. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir zu Tagesordnungspunkt 41 nicht vor.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/4518 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 42: Abschließende Beratung: a) Die Sorgen der Kommunen ernster nehmen - Kostendeckung für qualifizierte Asylbetreu
ungsleistungen sicherstellen - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/1972 - b) Mehr Informationen an die Kommunen - Flüchtlingen und Kommunen gleichermaßen helfen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/2898 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 17/4787
Wir treten in die Beratung ein. Mir liegt zunächst - entsprechend der Reihenfolge der Anträge - die Wortmeldung aus den Reihen der FDP-Fraktion vor. Herr Kollege Oetjen, ich erteile Ihnen das Wort.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der FDP-Fraktion stammt aus dem September 2014. Ich wiederhole es: September 2014! - Damals haben wir hier an dieser Stelle zum ersten Mal über die Probleme der Kommunen im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterbringung - insbesondere was die finanzielle Ausstattung angeht - gesprochen, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Das ist über ein Jahr her. Das ist ein Jahr und drei Monate her. Aber noch heute sind einige dieser Punkte aktuell, auch wenn über andere sicherlich die Zeit hinweggegangen ist, was bei Anträgen, die von den Regierungsfraktionen mehr als 15 Monate lang im Ausschuss beraten wurden, nun mal so ist.
- Ja, wir wollten eine umfangreiche Anhörung, Frau Kollegin Polat. Dass die Landesregierung bei der einen oder anderen Frage aber so langsam arbeitet, habe ich mir nicht träumen lassen.
Wir haben eine neue Regelung zur Kostenerstattung. Vom Prinzip her finden wir es richtig, dass der Satz pro Kopf auf 10 000 Euro angehoben wurde - das ist eine langjährige Forderung der Kommunen gewesen -, auch wenn wir wissen, dass dieser Betrag in den Ballungsräumen und in den Randgebieten von Ballungsräumen nicht ausreichen wird. Gleichwohl ist dieser Betrag aber gut. Wenn den Kommunen das Geld aber auch noch sofort und nicht erst mit einem langen Nachlauf
ausgezahlt würde, dann wäre das noch besser. Dann bräuchte man, sehr geehrter Herr Minister, auch keine Buchungstricks, mit denen man Landkreise verpflichtet, Forderungen einzubuchen, die noch nicht gedeckt sind.