Protocol of the Session on December 17, 2015

Deswegen haben wir unseren Antrag eingebracht, der darauf zielt, dass die Landesregierung die Forderungen der Kommunen zur Vereinfachung von Abschiebungen erfüllen muss.

(Vizepräsident Klaus-Peter Bachmann übernimmt den Vorsitz)

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ein bisschen in die Historie gehen. Vor dem Hintergrund, dass es gestern hier in Niedersachsen eine Abschiebung gegeben hat und heute natürlich in einigen Medien diverse Stellungnahmen dazu zu lesen waren, möchte ich Ihnen eine Stellungnahme zur Kenntnis geben. In der NP von heute steht: Heute rächt es sich, wenn wichtige Themen instrumentalisiert werden, nur um dem politischen Gegner zu schaden. Ein Beispiel dafür ist die Asylpolitik in Niedersachsen.

Meine Damen und Herren, Sie wissen, wie Sie, die heutigen Regierungsfraktionen von SPD und Grünen, zu unserer Regierungszeit mit dem damaligen Innenminister Uwe Schünemann umgegangen sind. Ich darf an dieser Stelle daran erinnern, wie schnell man auf den Boden der Tatsache zurückkommen kann und sich die Situation verändert.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Wollen Sie damit sagen, dass wir so eine Politik machen wie Schünemann?)

Ich glaube, Sie müssen heute tatsächlich feststellen, dass Sie mit Ihrer Politik, die Sie damals gefahren sind, gnadenlos gescheitert sind.

(Beifall bei der CDU)

Sie sehen das allein an dem Forderungskatalog, den die Kommunen im September an Ihre Regierung gerichtet haben. Sie haben es bisher vermieden, diese Beschleunigungskriterien umzusetzen. Es ist ganz eindeutig in der Unterrichtung, die auf unseren Antrag stattfand, zu dem Punkt, wie die Abschiebungen in Niedersachsen stattfinden, gesagt worden: Das Bundesrecht hat keine Alternativen. Wenn eine Ablehnung erfolgt ist, muss dann auch die Rückführung stattfinden.

Meine Damen und Herren, Sie haben im Bund, insbesondere der Innenminister Herr Pistorius, dieses Beschleunigungspaket mit ausgehandelt.

Letztendlich haben Sie sich aber als Landesregierung Niedersachsen im Bundesrat der Stimme enthalten müssen, weil Ihr Koalitionspartner von den Grünen nicht zugestimmt hat. Damit ist das Verfahren in den Kommunen erheblich erschwert worden, weil Sie die entsprechenden Anordnungen nicht zeitgerecht umgesetzt haben.

Meine Damen und Herren, in dem Brief der kommunalen Spitzenverbände vom 10. Dezember sind Vereinfachungen zum Härtefallverfahren und zum Rückführungserlass gefordert worden und auch Forderungen an das Land zur Erleichterung von Rückführungen gestellt worden.

Ich bin sehr dankbar dafür, dass der Ministerpräsident in Niedersachsen bereits im Sommer gesagt hat: Viele Städte stoßen angesichts der vielen Flüchtlinge an ihre Grenzen. „Ministerpräsident Weil will bereits abgelehnte Asylbewerber konsequenter abschieben.“ - Ich denke, das ist ganz wichtig. - „Ministerpräsident Weil plädiert für eine konsequente Ausweisung von abgelehnten Asylbewerbern. Dann würde sich auf allen Ebenen die angespannte Flüchtlingslage in Deutschland deutlich entspannen.“

Ich denke, so sollten Sie hier in Niedersachsen auch handeln.

(Beifall bei der CDU)

Die Kommunen in Niedersachsen sind an ihren Grenzen angelangt. Ich möchte mich an dieser Stelle im Namen der CDU-Fraktion nicht nur bei den ehrenamtlichen Helfern, die sich in unendlichem Engagement in Niedersachsen für Flüchtlinge - für die Unterbringung, für die Betreuung und für die Beratung - einbringen, bedanken, sondern ich möchte mich auch ganz besonders bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kommunalverwaltungen bedanken; denn auch sie sind langsam an der Grenze angekommen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Maaret Westphely [GRÜNE]: Aber nur langsam!)

Meine Damen und Herren, Sie haben es in Niedersachsen lange Zeit versäumt, die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, wie viele Menschen sich in Niedersachsen befinden, die einen Ablehnungsbescheid haben, also dementsprechend ausreisepflichtig sind.

(Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Das ha- ben wir doch heute beantwortet be- kommen!)

- Genau. Darüber haben wir heute Morgen schon gesprochen.

Wenn wir in Niedersachsen mehr als 19 000 ausreisepflichtige Menschen haben und von ihnen fast 15 000 eine Duldung haben, dann sind es immerhin noch rund 4 000, die rückgeführt werden müssen.

(Beifall bei der CDU)

Ich glaube, Sie müssen auch Ihre Anstrengungen für die freiwillige Rückführung verstärken, auch wenn mittlerweile fast 3 000 davon Gebrauch gemacht haben. In anderen Bundesländern, in denen die Grünen auch mit an der Regierung sind, wie z. B. in Baden-Württemberg oder in Hessen, wird dafür sehr viel mehr getan.

Meine Damen und Herren, in der Unterrichtung ist deutlich gesagt worden, dass es keine Alternativen zum Bundesrecht gibt. Ich habe eben schon darauf hingewiesen: Wenn jemand ausreisepflichtig ist und von der freiwilligen Rückkehr keinen Gebrauch macht, dann muss er auch rückgeführt werden.

Allerdings wurde in dieser Unterrichtung auch darauf hingewiesen, dass es noch eine zweite Möglichkeit gibt, um die Ausreisepflichtigen nicht rückzuführen: wenn es Duldungsgründe gibt. Das ist zurzeit das Problem für die Kommunen: Die Kommunen haben keine Anleitung von Ihnen. Sie haben den Rückführungserlass noch nicht geändert, sodass die Kommunen nicht wissen, ob und wie sie agieren müssen.

Wir haben mit vielen Ausländerbehörden gesprochen, die sich noch sehr, sehr unsicher sind, wie sie reagieren müssen.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, ich meine, es ist besonders wichtig, dass man den Menschen hilft, die Hilfe brauchen. Wir müssen vor Ort die Alternativen und Möglichkeiten schaffen. Wenn wir im Rahmen der Amtshilfe - wie es in Niedersachsen praktiziert wird - gezwungen waren, in den Kommunen Turnhallen zu belegen, andererseits aber viele Menschen Wohnraum beanspruchen, die keinen Anspruch darauf haben, weil sie keine Aussicht auf ein Bleiberecht haben, dann muss man konkret überlegen, ob man dazu übergeht, diesen Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

Lange Zeit haben die Bürgerinnen und Bürger Verständnis aufgebracht, dass die Turnhallen belegt werden. Ich meine aber, dass langsam auch daran gedacht werden muss, andere Möglichkeiten zu schaffen. Gerade diese Landesregierung hat bisher auf dieses Verständnis gebaut, muss aber auch die Möglichkeiten, die ihr jetzt durch das Asylbeschleunigungsgesetz gegeben werden, durchsetzen und umsetzen. Ich hoffe, dass Sie den Kommunen in Niedersachsen zur Seite stehen und entsprechende Möglichkeiten wahrnehmen. Sie haben das in der Vergangenheit nicht getan. Sie sollten den Rückführungserlass verändern. Sie sollten, obwohl Sie die Härtefallkommissionsverordnung teilweise verändert haben, auch an ihr noch weiter arbeiten.

Wir sind darauf angewiesen, dass wir weiterhin auf die Kommunen bauen können und die Unterstützung der Menschen hier in Niedersachsen in Anspruch nehmen. Lassen Sie die Menschen und die Kommunen in Niedersachsen nicht im Stich, sondern führen Sie zurück und nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen gegeben werden, wie etwa im Rahmen des Charterns von Flugzeugen wie gestern!

(Filiz Polat [GRÜNE]: Und dabei noch lächeln!)

Leider hat Herr Onay gesagt, er sei mit dieser Verfahrensweise nicht einverstanden. Ich frage Sie, Herr Onay, ob Sie das Ziel erreichen wollen, dass wir tatsächlich nicht mehr in der Lage sind, den Menschen zu helfen, die hier tatsächlich dringende Hilfe benötigen, oder ob die Kommunen künftig überfordert werden sollen.

In diesem Sinne: Helfen Sie den Kommunen! Lassen Sie sie nicht im Regen stehen!

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Jahns. - Es hat jetzt für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Karl Heinz Hausmann das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! „Die Landesregierung muss alle Forderungen der Kommunen zur Vereinfachung von Abschiebungen erfüllen!“ - so der Antrag der CDU-Fraktion. In dem Antrag findet man gleich eine Liste von 23 Forderungen. Ich muss ganz ehrlich sagen: Wenn wir auf der einen Seite von Kommunen sprechen und

ich auf der anderen Seite die Forderungen der CDU in diesem Antrag lese, dann kann ich zumindest nach dem Eindruck aus den Gesprächen, die ich mit Kommunen geführt habe, in dem Antrag die Wünsche und Forderungen der Kommunen nicht recht wiederfinden. Ich glaube, dass Sie einiges dazugeschrieben haben. Das sind nicht die Forderungen der Kommunen, sondern das sind sicherlich die Forderungen der CDU-Fraktion.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jens Nacke [CDU]: Das ist nicht Ihr Ernst! Haben Sie den Brief gelesen? Das ist 1 : 1!)

- Ich komme nachher noch zu den Forderungen und habe dazu auch noch einiges zu sagen.

Auch ich möchte mich zu Beginn ganz herzlich bei den Kommunen und bei den Ehrenamtlichen bedanken. Ich bin sicher, dass auch die Kommunen es so sehen, dass sie von dieser Landesregierung nicht im Stich gelassen werden. Dazu sind wir völlig unterschiedlicher Meinung.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich komme auch noch zu der Historie. Ich möchte daran erinnern: Wir haben in der 73. Sitzung im Innenausschuss die Unterrichtung gehabt. Ich nenne auch den Termin: Es war der 26. November.

Ich möchte noch etwas ganz klar herausstellen - ich finde es toll, dass unsere Landesregierung es genauso sieht -: Nach wie vor steht die freiwillige Ausreise für uns an erster Stelle.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jens Nacke [CDU]: Für jeden! Das ist doch ganz klar! Das ist doch wirklich nichts Neues!)

Wir wissen auch, dass in Niedersachsen auf zwei freiwillige Ausreisen nur eine Abschiebung kommt. Das Verhältnis ist sogar noch ein bisschen besser zugunsten der freiwilligen Ausreisen. Das ist übrigens ein Spitzenwert in Deutschland.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jens Nacke [CDU]: 1 : 3! Lächerlich! Wie kann man solch einen Unsinn reden!)

Trotzdem wurden bei uns 940 Menschen in dem Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. November 2015 ausgewiesen bzw. abgeschoben, davon 250 Überstellungen nach der Dublin-Verordnung.

Der Rückführungserlass wurde am 29. September 2015 modifiziert; darüber ist auch schon gesprochen worden. Schon danach sollten Ausreisepflichtige, die nicht länger als 18 Monate im Bundesgebiet leben, ohne Bekanntgabe des Abschiebungstermins abgeschoben werden.

Das hat sich - das ist von meiner Vorrednerin gerade gesagt worden - mit Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes geändert bzw. ist gegenstandslos geworden. In der Unterrichtung wurde uns gesagt, dass gemäß § 59 Abs. 1 Satz 8 des Aufenthaltsgesetzes nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise der Termin der Abschiebung den Ausländern nicht mehr angekündigt werden dürfe. - Das ist, wie gesagt, nach dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz. Die Ausländerbehörden sind im Übrigen per E-Mail am 21. Oktober davon unterrichtet worden.

Einvernehmlich mit den kommunalen Spitzenverbänden soll nach der Umsetzung des Gesetzgebungsvorhabens Asylpaket II der Rückführungserlass Anfang 2016 neu geregelt werden. Auch die Durchführung des Härtefallverfahrens nach § 23 a Aufenthaltsgesetz wurde mit Erlass vom 29. September 2015 partiell geändert.

Wenn die aktuelle Aufenthaltsdauer in Deutschland bis zum Zeitpunkt der Duldungserteilung nicht mehr als 18 Monate beträgt, besteht keine Verpflichtung zur Belehrung über die Möglichkeiten und das Verfahren für die Anrufung der Härtefallkommission.

Mit dem Regierungswechsel 2013 praktizieren wir in Niedersachsen eine Willkommenskultur, die uns sehr wichtig ist. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die großen und gewaltigen Herausforderungen durch den großen Zulauf von Flüchtlingen dürfen jedoch nicht dazu führen, dass wir von dieser Willkommenskultur, die auch von den Menschen in unserem Land mitgetragen wird, abweichen. Sie wird von den Menschen in unserem Land nicht nur mitgetragen, sie wird von uns auch erwartet.