Protocol of the Session on December 16, 2015

Für Gesamtschulen:

Und für berufsbildende Schulen:

Die PMV-Auswertungen, meine sehr verehrten Damen und Herren, für die Schuljahre 2012/2013 bis 2014/2015 basieren auf den Zahlen der tatsächlich ausgeschiedenen Lehrkräfte. Hingegen geben die PMV-Auswertungen für die Schuljahre 2015/2016 bis 2019/2020, die ich Ihnen eben vorgetragen habe, lediglich das Erreichen des Regeleintritts in den Ruhestand wieder. Zwischen dem Ist des Schuljahres 2014/2015 und der Prognose des Schuljahres 2015/2016 ist z. B. eine erhebliche Abweichung zu erkennen. Dies liegt daran, dass Lehrkräfte bekanntermaßen aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen verschiedene Möglichkeiten zum flexiblen Eintritt in den Ruhestand nutzen können, z. B. den Antrag ab dem 60. Lebensjahr, Altersteilzeitmodelle gemäß niedersächsischer Arbeitszeitverordnung Schule oder auch den Einsatz von Arbeitszeitkonten. Daher kann eine Lehrkraft aus unterschiedlichsten Beweggründen - z. B. familiäre Situation oder individuelle Lebensplanung - im Rahmen der dienstrechtlichen Regelungen selbst entscheiden, wann sie den aktiven Schuldienst verlässt und beenden möchte. Das entspricht übrigens auch der gelebten Praxis, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Von diesen Regelungen wird umfänglich Gebrauch gemacht. Die Werte ab dem Schuljahr 2015/2016 sind daher nur wenig aussagekräftig und insofern nicht für das Einstellungsverfahren geeignet. Weil das so ist, führt mein Haus auf der Basis der tatsächlich ausgeschiedenen Lehrkräfte aufwendige Berechnungen jeweils für das Folgejahr durch. Es ist beabsichtigt, die in diesem Rahmen ermittelte Anzahl von freiwerdenden Stellen im Rahmen der Einstellungsverfahren zur Wiederbesetzung zuzuweisen.

Zu 2.: Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren für die Einstellung von Lehrkräften im Rahmen des Verfahrens zum Einstellungstermin 1. Februar 2016 erfolgt auf der Basis der rechtlichen Regelungen. Das Einstellungsverfahren zum Einstellungstermin 1. Februar 2016 startete am 14. September 2015 und endet voraussichtlich Ende Februar/Anfang März 2016. Es umfasst daher einen Zeitraum von rund fünf Monaten, wie in allen anderen Jahren auch. Aus heutiger Sicht werden die noch freien Stellen bis zum Abschluss des Verfahrens besetzt sein. Mögliche Nachsteuerungen stehen durch die sogenannte MK-Reserve zur Verfügung. Nach einer aktuellen Auswertung aus dem Planungsinstrument zum 1. Februar 2016 liegt der Bezugswert für die Personalplanung bei rund 100 %.

Ich unterstreiche an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich, dass die über den zweiten Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellten Mittel insbesondere der Beschulung der neu zugewanderten Flüchtlingskinder und jugendlichen Flüchtlinge dienen. Wer hier heute immer noch die Frage stellt, ob es denn der Bereitstellung der Mittel überhaupt bedurfte, hat die Herausforderungen, denen sich unsere Schulen tagtäglich stellen, noch immer nicht begriffen.

(Ulf Thiele [CDU]: Sie haben die Stel- len doch nicht besetzt! Das ist doch das Drama!)

- Ich habe Ihnen doch gerade vorgetragen, dass wir bereits zwei Drittel der Stellen zum 1. Februar 2016 besetzt haben und dass wir auch entsprechend planen.

(Christian Grascha [FDP]: Mit Nebel- kerzen kann man keine Fragen be- antworten!)

Zu 3.: Die Schülerprognose wird jährlich aufgrund der Daten des letzten Stichtags und der 12. oder 13. koordinierten Bevölkerungsvorausschau ange

passt. Diese wird im Übrigen in der Broschüre „Die niedersächsischen allgemeinbildenden Schulen in Zahlen“ veröffentlicht. Zunächst wurde demnach im Schuljahr 2015/2016 von 841 000 Schülerinnen und Schülern ausgegangen. In dieser Zahl waren die Flüchtlinge noch nicht enthalten. Für 2016/2017 werden 825 000 Schülerinnen und Schüler prognostiziert. Auch in dieser Zahl sind die Flüchtlingszahlen nicht enthalten.

Das Kultusministerium orientiert sich bei der Zahl der Flüchtlingskinder und der jugendlichen Flüchtlinge an den Prognosezahlen des Innenministeriums, das wiederum die Prognosen des BAMF zugrunde legt. Die bisherige offizielle Prognose geht von rund 800 000 Flüchtlingen in Deutschland bzw. 80 000 Flüchtlingen in Niedersachsen sowohl für dieses als auch für das nächste Jahr aus. Nicht offiziell bestätigte Schätzungen gehen von rund 1 Million Flüchtlingen bundesweit bzw. von 100 000 Flüchtlingen in Niedersachsen aus. Erfahrungsgemäß ist etwa ein Drittel dieser Flüchtlinge zwischen 0 und 18 Jahre alt. Davon befinden sich wiederum schätzungsweise zwei Drittel im schulpflichtigen Alter. Dies würde einer nicht gesicherten Prognose von rund 18 000 bis 20 000 Schülerinnen und Schülern mit Flüchtlingshintergrund entsprechen, die im nächsten Jahr an die niedersächsischen Schulen kommen können.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Für die erste Zusatzfrage hat sich Herr Försterling, FDP-Fraktion, gemeldet. - Generell - für Herrn Försterling und für alle - gilt: Bitte kurz und knapp, auf den Punkt gebracht, fragen. - Bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem die Frau Ministerin hier mehrfach gesagt hat, die Einstellungen laufen zum 1. Februar 2016, frage ich die Landesregierung: Wie können die Lehrkräfte mit den Stellen, die wir im Nachtragshaushalt im Oktober dieses Jahres zur Verfügung gestellt haben, schon heute in den Schulen unterrichten und die Sprachförderung gewährleisten, wenn die Landesregierung beabsichtigt, sie erst zum 1. Februar 2016 einzustellen, und warum haben wir eigentlich der Landesregie

rung das Geld und die Stellen zur Verfügung gestellt?

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Danke schön. - Frau Ministerin, bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte eben gerade ausgeführt, dass von den zum 1. Februar ausgeschriebenen Stellen ungefähr zwei Drittel besetzt sind. Stand 15. Dezember 2015 sind von den 1 600 ausgeschriebenen Stellen zum 1. Februar 2016 1 171 besetzt.

(Christian Dürr [FDP]: Es ging doch um dieses Jahr!)

Wir haben im Rahmen des zweiten Nachtragshaushalts - - -

(Christian Dürr [FDP]: Ihnen sind die Kinder doch egal!)

- Vielleicht darf ich ganz kurz ausreden?

Frau Ministerin, einen Moment! - Herr Dürr, bitte stören Sie die Ministerin nicht!

(Johanne Modder [SPD]: Sie führt doch weiter aus! - Gegenruf von Christian Grascha [FDP]: Das haben wir doch schon gehört!)

Sie führt doch weiter aus. Hören Sie zu! Sie haben noch vier weitere Fragemöglichkeiten.

Die niedersächsischen Schulen hatten aufgrund des zweiten Nachtragshaushaltes die Gelegenheit, immerhin 400 Stellen während des laufenden Schuljahres entsprechend zu besetzen. Davon ist nicht groß Gebrauch gemacht worden. Wir haben aber zusätzlich zu der Möglichkeit, dass 400 Stellen während des laufenden Haushaltsjahres besetzt werden konnten, auch noch die Möglichkeit gehabt, sogenannte „Verträge - Spracherwerb Flüchtlinge“ abzuschließen. Das sind Verträge im Wert von 138 zusätzlichen Stellen. Auch davon sind einige entsprechend abgeschlossen worden.

(Jörg Bode [FDP]: Einige!)

Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage Herr Seefried, CDU-Fraktion!