Protocol of the Session on December 14, 2015

(Heiterkeit und Beifall bei den GRÜ- NEN und bei der SPD)

Gilt das für alle, Herr Kollege?

Für Sie sowieso, Frau Präsidentin.

(Jörg Bode [FDP]: Wenn nicht für alle, ist das diskriminierend! - Heiterkeit)

- Ich schaue mal, was sich da machen lässt.

Ich möchte abschließend, sehr geehrte Frau Präsidentin, noch ein oder zwei Sätze sagen, die sich nicht vorrangig an dieses Haus, sondern vor allem an junge Menschen außerhalb dieses Hohen Hauses richten: Nicht eure Haarfarbe, nicht eure Hautfarbe, nicht euer Name, nicht eure Herkunft sind das Problem, sondern diese rassistische Diskriminierung an den Diskotüren ist es, die schon seit Jahrzehnten leider auch in Niedersachsen stattfindet. Ich hoffe, dass mit dieser Gesetzesinitiative zumindest ein erster Schritt gegangen wird, um diese Diskriminierung zu beseitigen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die Landesregierung hat nun Herr Wirtschaftsminister Lies das Wort. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin davon überzeugt: Eindrucksvoller, als es gerade der Kollege Belit Onay gemacht hat, kann man die Situation nicht schildern. Denn es ist schon etwas anderes, ob man danebensteht, wenn so etwas passiert, oder ob man selbst betroffen ist. Ich glaube, insofern sind wir uns alle im Ziel einig. Vielleicht müssen wir das auch noch einmal deutlich sagen, damit kein falscher Eindruck nach außen entsteht: Ich glaube, dass es in diesem Parlament niemanden gibt, der Rassismus und Diskriminierung akzeptiert. Wir alle wenden uns dagegen, und es ist, glaube ich, ein wichtiges Signal dieses Landtags, wenn das zum Ausdruck gebracht wird.

(Beifall - Jens Nacke [CDU]: Das war beim letzten Mal noch ganz anders, Herr Minister!)

Nun kann man auch hier deutlich fragen: Womit erreichen wir das? - Bisher hatten Diskothekenbesucher lediglich die Möglichkeit, privatrechtlich gegen eine Diskriminierung vorzugehen, nämlich nach dem Allgemeinen Gleichstellungs-Gesetz. Wir haben gerade einen solchen Fall erlebt, der zugunsten des Klägers entschieden worden ist. Aber mal ehrlich: Wer macht denn von dieser Möglichkeit Gebrauch? Wer geht denn diesen Weg? - Das muss man doch auch einmal offen fragen. Natürlich besteht diese privatrechtliche Möglichkeit. Aber sie wird nicht oft genutzt.

Natürlich gibt es auch den zweiten Teil, der genannt wurde, die Selbstverpflichtung der Diskotheken- und Gaststättenbesitzer. Das begrüßen wir ausdrücklich. Aber wir sehen, dass auch das nicht ausreicht; denn das Ziel wird nicht landesweit und flächendeckend erreicht.

Deswegen, meine Damen und Herren, sind wir fest davon überzeugt, dass wir auch die Möglichkeit öffentlich-rechtlicher Sanktionen brauchen. Die sind schon sehr weitgehend, und sie eröffnen andere Wege. Sie ermöglichen eben nicht nur die Verhängung von Bußgeldern, sondern bei Mehrfachverstößen letztlich auch die Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiges Signal an Diskothekenbetreiber, damit sie diesen Weg mit uns gehen. Wir brauchen beide genannten Teile, aber auch diese klare gesetzliche Regelung, um Diskriminierung endlich zu verhindern.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Zwei wesentliche Kritikpunkte wurden immer wieder genannt.

Zum einen heißt es, die Änderung sei nicht umfassend genug. Das nehmen wir durchaus sehr ernst; denn natürlich gibt es auch einen weiteren Personenkreis, der unabhängig davon vom AGG, aber nicht vom Gesetz erfasst wird. Das stimmt. Dabei gebe ich Ihnen recht.

Ein zweiter Teil ist, dass sozusagen moniert wird, dass der DEHOGA bereit ist, über diese Selbstverpflichtungsmaßnahmen aktiv zu sein und die Unternehmen zu einem Umdenken zu bewegen.

Ich habe es gerade gesagt - alle, glaube ich, haben es gesagt -: Es geht nur beides. Denn wir werden Unternehmen nicht nur mit gesetzlichen Vorgaben dazu bewegen. Aber ich bin eben davon überzeugt, dass wir ohne diese gesetzlichen Rahmenbedingungen - nur mit der Selbstverpflichtung - nicht zurechtkommen. Deswegen, glaube ich, ist es gut und richtig, wenn das Gesetz hier im Landtag beschlossen sein wird und man sehr intensiv in ein Gespräch mit dem DEHOGA eintritt.

Unser Ziel muss doch sein, durch das Gesetz, aber mit Zusammenarbeit zu erreichen, dass das gar nicht eintritt und gar nicht notwendig ist. Aber das gelingt uns nur mit beiden Maßnahmen, die eng miteinander verkoppelt sind, meine Damen und Herren.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wir haben eine zeitnahe Reaktion auf die Vorfälle auf den Weg gebracht. Das ist auch begründet bei einer sich in der Gesellschaft verändernden Situation. Aktuell kommen mehr Menschen aus dem Ausland als Flüchtlinge, als Asylsuchende zu uns, bei denen wir genau die Konflikte, die sich sonst ergeben könnten, vermeiden können. Es ist nicht hinzunehmen, dass genau diese Diskriminierung stattfindet.

Gestatten Sie mir eine Bemerkung am Schluss: Die Selbstverpflichtung der Branchenverbände, die richtig und gut ist, wird am Ende dazu führen, dass die ohnehin rechts- und gesetzestreuen Diskothekenbetreiber diesen Weg mitgehen. Die haben das bisher gemacht. Ich finde, es muss uns auch darum gehen, mit einer klaren rechtlichen Regelung, die alle betrifft, nicht alle Diskothekenbetreiber, die sich nicht daran halten, als Maßstab zu nehmen,

sondern die zu unterstützen, die sich schon in der Vergangenheit daran gehalten haben. Deswegen bin ich froh, dass wir dieses Gesetz heute hoffentlich auf den Weg bringen werden. Das ist ein richtiges Signal, auch ein richtiges Signal an die Menschen mit Migrationshintergrund in unserem Land.

Danke für die Unterstützung.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass wir die allgemeine Aussprache schließen.

Ich komme zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen nun zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Miriam Staudte [GRÜNE]: Peinlich!)

Wir kommen nun zur Abstimmung über den in die Beratungen einbezogenen Antrag.

Wer den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/4834 annehmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das Zweite war die Mehrheit. Dem Antrag wurde nicht gefolgt.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 8: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetzes - Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drs. 17/3762 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/4684 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/4758

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Ich eröffne die Beratung und erteile Herrn Abgeordnetem Volker Meyer für die CDU-Fraktion das Wort.

(Unruhe)

- Moment, bitte, Herr Meyer! - Ich darf die Kolleginnen und Kollegen, die jetzt nicht der Debatte folgen wollen, bitten, den Saal zu verlassen, damit wir die Beratung in Ruhe führen können. - Noch einen kleinen Moment bitte, Herr Meyer! - Vielen Dank. - Bitte, Herr Meyer!

Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie uns zu Beginn einmal einen kurzen Blick auf die aktuelle Situation im niedersächsischen Maßregelvollzug werfen.

In Niedersachsen sind zurzeit rund 1 300 Personen im Maßregelvollzug untergebracht. Bei der Vorstellung des Jahresberichts der Besuchskommissionen wurde deutlich, dass etwa 50 % dieser untergebrachten Personen nicht therapiewillig bzw. nicht therapiefähig sind.

Ich glaube, wir alle sind uns in diesem Haus darüber einig, dass gerade der Personenkreis, der nicht therapiefähig bzw. therapiewillig ist, für die Bediensteten im Maßregelvollzug und für die Bevölkerung eine besondere Gefährdergruppe darstellt, weil sie vielfach nicht berechenbar ist. Gerade deshalb, weil die im Maßregelvollzug untergebrachten Personen vielfach nicht berechenbar sind, kommt es immer wieder zu Kurzschlusshandlungen. In diesem Zusammenhang kommt es auch immer wieder zu Entweichungen aus dem Maßregelvollzug.

Dass wir diese Entweichungen nicht zu 100 % verhindern können, ist uns allen klar. Jedoch müssen wir aus den Entweichungen die richtigen Schlüsse ziehen. Genau das Ziehen dieser richtigen Schlüsse ist es, was Ihnen, Frau Sozialministerin, und den Regierungsfraktionen völlig fehlt.

Genau das Gegenteil passiert bei Ihnen. Sie versuchen, diese Vorkommnisse zu verharmlosen, und werfen uns Panikmache vor. Sie sprechen gern davon, dass es sich bei den untergebrachten Personen um Patienten handelt. Hier muss man Ihnen widersprechen. Es handelt sich um verurteilte psychisch kranke und suchtkranke Straftäter, die

im hohen Maße eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sind.

(Uwe Schwarz [SPD]: Haben Sie bei den Ausschussberatungen nicht zu- gehört?)

- Herr Kollege Schwarz, wir hören im Gegensatz zu Ihnen zu.

(Uwe Schwarz [SPD]: Anscheinend nicht!)