Protocol of the Session on December 14, 2015

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die niedersächsischen Hochschulen - das zeigen allein schon die Rekordzahlen der Studierenden zum Wintersemester 2015/2016 mit über 200 000 Studierenden - sind attraktiver und wettbewerbsfähiger denn je. Das ist auch ein Erfolg dieser Landesregierung.

(Zurufe von der CDU: Ah!)

Denn in einem ersten Schritt haben wir mit einer Novellierung dieses Hochschulgesetzes die Studiengebühren abgeschafft. Mit Studiengebühren sähe die Studierendenzahl sicherlich anders aus.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Zuruf von Christian Dürr [FDP])

Mit der heute zur Verabschiedung anstehenden Novelle wird ein weiteres wichtiges Ziel dieser Landesregierung umgesetzt, nämlich die stärkere Demokratisierung der Hochschulen durch eine Verbesserung der Beteiligungskultur. Wir geben unseren Hochschulen eine moderne und zeitgemäße Governancestruktur, die auf Dialog setzt, die die Beteiligungskultur ausbaut, die die Autonomie der Hochschulen stärkt, indem sie hochschulinterne Entscheidungen auf eine breitere Legitimationsbasis stützt und die Senate stärkt.

Die Studierenden, die Promovierenden, die Personalvertretungen und die Gleichstellungsbeauftragten - sie alle werden intensiver an den hochschulinternen Entscheidungsprozessen beteiligt. Das Gesetz erhöht außerdem die Attraktivität von Wissenschaft als Beruf und verbessert die Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses, gewährleistet eine breitere gesellschaftliche Repräsentanz in den Hochschulräten und schafft mehr Geschlechtergerechtigkeit an den Hochschulen.

Lassen Sie mich angesichts der kurzen Zeit nur noch einmal ganz kurz auf die drei zentralen Anliegen eingehen.

Erstens. Primäres Ziel dieser Novelle ist die Stärkung der Beteiligungskultur. Dazu haben wir das neue Instrument der Studierendeninitiative geschaffen. Promovierende erhalten eine eigene Interessenvertretung, und sämtliche Mitglieder einer Hochschule, also auch Studierende und Doktorandinnen und Doktoranden, können nebenberufliche Mitglieder des Präsidiums werden. Die Studierenden, die Personalvertretungen und die Gleichstellungsbeauftragten nehmen künftig an den Sitzungen der Hochschul- und Stiftungsräte beratend teil. Alles das - um nur einige Beispiele genannt zu haben - sind Maßnahmen der Modernisierung, um alle Gruppen der Hochschulen stärker in die Entscheidungen einzubinden und die Autonomie der Hochschulen zu stärken, indem die Entscheidungsfindung transparenter wird und damit höhere Akzeptanz erhält.

Zweitens - auch das ist ein wichtiger und zentraler Punkt - verbessern wir die beruflichen Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Wir müssen weg von der hohen Zahl unnötig befristeter Arbeitsverträge, und die Laufzeiten der Befristungen müssen verlängert werden. Deshalb binden wir die Befristung an Promotionsdauer und Projektlaufzeit. Das hilft den Wissenschaftlern, weil es die Karriere planbarer macht, das stärkt aber auch

unsere Hochschulen im internationalen Wettbewerb um exzellente Nachwuchswissenschaftler.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Um Wettbewerb geht es letztlich auch bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen des Studiums, aber es geht natürlich auch um eine Unterstützung eines erfolgreichen Studiums. Ob die Regelung der Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen, die Einführung eines Beauftragten für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen oder der Wegfall der Grenznote beim Übergang vom Bachelorstudium in einen konsekutiven Masterstudiengang - mit all diesen Änderungen passen wir das Gesetz an modernes und zeitgemäßes Studieren an und machen es fit für eine wirklich offene Hochschule.

Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage der Kollegin von Below-Neufeldt zu?

Aber selbstverständlich.

Bitte!

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Ich habe eine Frage zu den befristet Beschäftigten. Sie geben nicht mehr Geld ins System und hoffen, dass die Wissenschaft weiter aufgewertet wird und mehr Promovierende und wissenschaftliche Mitarbeiter beschäftigt werden können. Für mich ist das ein Widerspruch, wenn an der Stelle nicht mehr Geld ins System fließt. Ich bitte Sie, das aufzuklären. - Danke.

Sehr geehrte Frau Kollegin, wir stecken allein 64 Millionen Euro in ein Fachhochschulentwicklungsprogramm, über das gut 330 neue Professuren geschaffen werden

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

und in großer Zahl bisher befristete Arbeitsverträge in unbefristete umgewandelt werden können.

(Reinhold Hilbers [CDU]: Das ist doch Ausfluss des Hochschulpakts! Die Hälfte der Mittel kommt aus Berlin!)

Ich glaube, da müssen wir uns von Ihnen wirklich nicht viel erzählen lassen. Sie haben dieses Thema jahrelang einfach liegen lassen. Sie hätten ja den gleichen Schritt tun können. Das haben Sie nicht gemacht. Also!

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Wir professionalisieren das Hochschulmanagement. Dazu zählt z. B. die neu geschaffene Option des hauptamtlichen Vizepräsidenten für Studium und Lehre. Zu schlankem und effizientem Wissenschaftsmanagement gehört allerdings auch das Thema NTH, liebe Frau Mundlos.

Frau Ministerin, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage von Herrn Hillmer. Möchten Sie sie zulassen?

Ja. Bitte!

Bitte!

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Sie haben auf die Frage von Frau von Below-Neufeldt geantwortet, dass Sie den Hochschulen 64 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stellen. Ist das wirklich zusätzliches Landesgeld, oder haben Sie das aus dem Hochschulpakt umgebucht?

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Weiter geht’s!

Herr Hillmer, es ist, offen gestanden, schon beinahe beschämend, wie oft Sie die gleiche Frage stellen. Aber ich beantworte Sie Ihnen immer wieder gerne.

Es geht darum, dass jetzt Mittel konkret bei den Hochschuletats etatisiert sind und die Hochschulen damit erstmals Personal unbefristet einstellen kön

nen. Genau darum geht es. Nicht mehr und nicht weniger habe ich gesagt.

(Christian Dürr [FDP]: Also kein fri- sches Landesgeld! Nicht durch eigene Anstrengungen!)

- Entschuldigung! Das war die Frage, lieber Kollege!

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Christian Dürr [FDP]: Keine ei- gene Anstrengung durch die Landes- regierung!)

Nun zur NTH: In Sachen Ausschöpfung des gesamten Potenzials der Wissenschaftsregion Braunschweig-Hannover, liebe Frau Mundlos, sind in den letzten neun Monaten der Masterplangespräche mehr verbindliche Wissenschaftskooperationen auf den Weg gebracht worden als in den ganzen fünf Jahren der NTH. Wenn Sie hier Herrn Hesselbach aus der Ausschusssitzung zitieren, dann zitieren Sie ihn bitte komplett. Ausweislich des Protokolls hat er Ihnen ganz klar ins Stammbuch geschrieben, dass Sie die NTH jahrelang im Regen haben stehen lassen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Wir haben jetzt stabile Kooperationsverbindungen. Wir haben vor allen Dingen Externe mit an Bord: die MHH, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Erst das macht die Hochschulen wettbewerbsfähig. Selbstverständlich wird auch die TU Clausthal von uns im Prozess der Masterplanerstellung begleitet und einen solchen vorlegen.

Was die Finanzierung angeht: Auch hier geht Ihre Kritik vollkommen an der Realität vorbei. Wir werden in den nächsten fünf Jahren deutlich mehr Geld in diese drei Standorte stecken, als Sie das im Rahmen der NTH gemacht haben.

Dann möchte ich noch kurz auf die Frage der Verfassungskonformität des Gesetzes eingehen. Natürlich machen wir dieses Gesetz jetzt endlich verfassungskonform, indem wir die Senate in der Hochschulmedizin zu den Rechten kommen lassen, die ihnen gemäß Verfassung zustehen.

Aber es ist beinahe schon Realsatire, liebe Frau Mundlos. Auch ich gratuliere Herrn Haubitz, offen gestanden, sehr gerne zu seinem Erfolg. Da laufen wir noch gemeinsam. Aber Sie tun so, als sei das ein neues Thema! Sie haben zehn Jahre lang die Kritik von Herrn Professor Haubitz ausgesessen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Ich vermute, Sie sind mit der Historie nicht vertraut. Lassen Sie sich das von Herrn Professor Haubitz erklären. Er ist heute hier. Die Möglichkeit dazu besteht also.

Um es auf den Punkt zu bringen: Diese Novelle macht das NHG zu einem modernen Hochschulgesetz, das einen klugen Ausgleich zwischen allen Hochschulgruppen gefunden hat, das eine Beteiligungskultur implementiert, die einem zeitgemäßen Wissenschaftsmanagement nicht fehlen darf, und das die Attraktivität unserer Hochschulen auch für die Zukunft sicherstellt.

Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass wir, meine Damen und Herren, jetzt zur Beschlussfassung übergehen können.

Wir kommen zunächst zur Einzelberatung zu Nr. 1 der Beschlussempfehlung. Es gibt ja auch eine Nr. 2, in der es um eine Eingabe geht. Jetzt geht es also um den Gesetzentwurf.

Ich rufe auf:

Artikel 1. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dieser Änderungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 2. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dafür ist, der hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.