und hier vor allen Dingen der Sozialdemokrat Nahrstedt und der Sozialdemokrat Mädge sehr viel Herzblut in dieses Projekt gesteckt haben,
(Lachen bei der SPD - Johanne Mod- der [SPD]: Das MWK hat es verbockt, und die sollen es jetzt ausbaden? Ich lache mich schlapp! Das ist wirklich eine schöne Frage!)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es würde bei den Kommunen und dem Landrat wenig Begeisterung auslösen,
(lebhafter Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Heiner Schönecke [CDU]: Das war nicht die Frage!)
wenn ich jetzt allen Ernstes hingehen und sagen würde: Meine Vorgängerregierung hat leider ihre Aufsichtspflichten nicht wahrgenommen. Deshalb funktioniert die Finanzierung jetzt nicht mehr. Bitte springt ihr jetzt ein!
Wir werden aber selbstverständlich auch in Zusammenarbeit mit den Vertretern der kommunalen Ebene nach gemeinsamen Lösungen suchen. Das wird u. a. dabei beginnen, dass wir zukünftig im Sinne des engeren Controllings der Baumaßnahme gemeinsam mit der Oberfinanzdirektion an den Baubesprechungen teilnehmen wollen. Dort sitzt die Kommune mit am Tisch. Darüber haben wir also bereits eine Ebene oder eine Plattform, auf der diese Gespräche erst einmal starten können.
Es ist eine besondere Serviceleistung, wenn im Rahmen der Behandlung der Dringlichen Anfragen auch auf Zwischenrufe Antworten gegeben werden.
Herr Präsident! Vor dem Hintergrund der von Frau Ministerin Heinen-Kljajić vorhin geschilderten Erfolge der Leuphana Universität auch im Zuge oder als Folge der Neuausrichtung frage ich die Landesregierung, ob sie es so einschätzt, dass die Probleme mit dem Bau des Zentralgebäudes diese Erfolge möglicherweise negativ beeinflussen könnten.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie ich eingangs schon gesagt habe, gibt es seitens der Leuphana, wenn man Erfolge und Misserfolge bilanziert, durchaus sehr viele positive Punkte zu berichten, gerade was Studium, Lehre und Forschung angeht.
Die Frage, ob die Finanzierung oder der Umgang mit dem Bau des Zentralgebäudes den Gesamterfolg der Hochschule gefährdet, möchte ich damit beantworten, dass meines Erachtens jetzt erst einmal die Leuphana selbst gefragt ist, zu verhindern, dass genau das passiert. Denn es kann nicht sein, dass nur, weil die Finanzierung des Zentralgebäudes nicht funktioniert, dies zulasten von Studierenden, Wissenschaftlern und Beschäftigten geht.
Daher ist das jetzt die vordringliche Aufgabe der Universität; denn sie bekommt von uns genau zu diesem Zweck die Finanzhilfen. Dieser Aufgabe hat sie auch nachzukommen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: In welcher Anzahl und Größenordnung wurden von der Leuphana Universität Beraterverträge im Zusammenhang mit dem Libeskind-Bau vergeben? Und wie konnte es aus Sicht der neuen Landesregierung dazu kommen, dass trotz der in der Landeshaushaltsordnung dafür vorgesehenen Kriterien die Universität sich nicht an diese Vorgaben hielt und sich auch nicht beim Ministerium meldete und ihrer Meldepflicht augenscheinlich erst nach Intervention des Landesrechnungshofs nachkam?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu den Beraterverträgen ist zu sagen, dass nach dem, was uns bekannt ist, 22 Beraterverträge vergeben wurden. Ich habe sie auch aufgelistet dabei. Wenn Sie Interesse daran haben, übergebe ich Ihnen diese Liste gerne. Ich glaube aber, es besteht kein großes Interesse daran, dass ich sie tatsächlich vorlese. Es sind jedenfalls 22 Beraterverträge.
Davon entfallen 16 Verträge auf das ÖPPVerfahren und 6 Verträge auf das Bauvorhaben. Diese jetzt bekannten Verträge haben schon alleine ein Volumen von 1,4 Millionen Euro brutto. Wie gesagt, ist auch nicht auszuschließen, dass es noch weitere Beraterverträge gibt.
Zu der Frage, warum die Universität Lüneburg diese Beraterverträge nicht gemeldet hat: Von den gerade genannten 22 Verträgen hat die Universität selbst im Rahmen der üblichen jährlichen Meldepflicht 7 Verträge angezeigt. Die weiteren Beraterverträge wurden von der Universität erst nach Aufforderung durch das Ministerium im Frühjahr 2013 nachgemeldet.
Ich kann die Motivation der Hochschule für dieses Vorgehen nicht ergründen, sondern ich kann nur wiedergeben, wie sie argumentiert.
Zum einen hat sie gesagt, dass Zusatzaufträge zu bereits gemeldeten Erst- und Hauptverträgen nicht weiter meldepflichtig seien. Dieser Meinung war jedenfalls die Stiftungsuniversität. Das heißt, sie hat einen ersten Beratervertrag abgeschlossen und gemeldet, dann hat sie immer wieder neue Anschlussverträge abgeschlossen, aber gemeint, diese müsse sie nicht melden - jedenfalls hat sie sie nicht gemeldet.
Zum anderen war die Universität - anders als das Wissenschaftsministerium - der Meinung, dass lediglich Verträge mit einer Auftragssumme von über 50 000 Euro anzuzeigen seien. Auch das ist falsch.
Von daher werden wir im Rahmen der Beantwortung des Prüfberichts des Landesrechnungshofs versuchen, diesen Fragen, soweit wir es können - ich bin gespannt, inwieweit wir das können -, nachzugehen.
Nur mit Blick auf Ihre zeitliche Disposition, damit Sie einen ungefähren Überblick haben: Wir sind jetzt 22 Minuten über der vorgesehenen Zeit, und es liegen im Moment noch drei Wortmeldungen für Zusatzfragen vor, die entsprechend beantwortet werden müssen. Mit einem pünktlichen Eintritt in die Mittagspause könnte es also etwas knapp werden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung eben erklärt hat, dass sie sich außerstande sieht, den Bericht der Behörde der Europäischen Kommission dem zuständigen Fachausschuss vorzulegen, weil er aufgrund des Schlussstatements für ein eventuelles strafrechtliches Verfahren eine solche Brisanz hat, dass dies nicht möglich sei, obwohl wir im Ausschuss ja Vertraulichkeit beschließen könnten, stellt sich die Frage, ob die Landesregierung selbst mit dem Bericht richtig und nicht grob fahrlässig umgegangen ist; denn wie wir wissen, liegt er mindestens beim Weser-Kurier, aber wahrscheinlich auch bei der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vor.
Von daher möchte ich wissen: Welche Ministerien und nachgelagerten Behörden - ich denke, das kann man heute schon sagen - hatten Zugriff auf den Bericht bzw. Kenntnis von dem Inhalt des Berichts, und welche konkreten Personen hatten Zugriff auf den Bericht?
Da es sich bei der Weitergabe an die Medien aller Wahrscheinlichkeit nach - wenn die Einschätzung der Landesregierung zur Brisanz des Berichts stimmt - um einen strafbaren Vorgang handelt, frage ich die Landesregierung, wie sie diese strafbare Handlung aufklären will, was sie bereits unternommen hat und zu tun gedenkt.
Herr Kollege Bode, Sie haben selbst schon angedeutet, dass das zwei Fragen waren. So haben wir es auch aufgenommen. - Frau Ministerin, bitte!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bode, Sie waren lange genug in Verantwortung und können sich deshalb sicherlich noch daran erinnern, dass es immer wieder passiert, dass eigentlich vertrauliche Berichte oder Papiere an die Öffentlichkeit gelangen, auch wenn man das aus Sicht der Landesregierung und auch aus juristischer Perspektive sicherlich nicht gutheißen kann.
Die zweite Regel ist: Je häufiger ein Thema in der Debatte ist und je brisanter die Debatte darüber geführt wird, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass solche Papiere sozusagen das Licht der Presse erblicken.
Natürlich ist das nicht rechtskonform, und selbstverständlich haben sich die Landesregierung, die Behörden der Landesregierung und die Mitarbeiter der jeweiligen Ministerien und der Staatskanzlei daran gehalten, den OLAF-Bericht nicht weiterzugeben. Ich habe keine Kenntnis darüber, dass ihn noch jemand anderes erhalten hat als die Staatskanzlei. Wir haben ihn auch über die Staatskanzlei erhalten. Selbstverständlich haben wir ihn bei uns im Hause bearbeitet, aber ich gehe nicht davon aus, dass irgendjemand aus meinem Haus oder aus der Staatskanzlei oder sonst jemand aus der Landesregierung diesen Bericht weitergegeben hat.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Plant die Landesregierung als Konsequenz aus dem, was sie hier vorgetragen hat, eine Ausweitung oder auch eine Reduzierung der Befugnis der Bauherreneigenschaft, die das Ministerium an einige Hochschulen, aber nicht an alle übertragen hat?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Hillmer, ich glaube, es kann nicht sein, dass die Erfahrungen, die wir jetzt in Lüneburg mit dem Libeskind-Bau machen, auf andere Hochschulen übertragen werden - schon alleine deshalb nicht, weil wir es mit dem Libeskind-Bau mit einer architektonischen Herausforderung zu tun haben, zu der im Vergleich die anderen Hochschulen und Forschungsbauten eher schlicht und profan daherkommen.
Ich bin nach wie vor fest davon überzeugt, dass es sinnvoll ist, die Bauherreneigenschaft auf solche Universitäten und Hochschulen zu übertragen, die personell und vom Know-how her in der Lage sind, sie zu übernehmen. Überall dort - den LibeskindBau einmal ausgeklammert -, wo die Bauherreneigenschaft übertragen wurde, ob bei Stiftungsuniversitäten oder Hochschulen als Landesbetrieben, denen die Bauherreneigenschaft bei einer Einzelmaßnahme übertragen wurde, stellen wir fest: Die Projekte laufen schneller, der Kostenrahmen wird eingehalten.