der Schulen in freier Trägerschaft eintreten. Das machen wir genauso, wie es auch in dem Gesetz in Nordrhein-Westfalen geregelt ist. Dort ist auch erst das Gesetz verabschiedet worden und dann hat man entsprechende Gespräche mit den Schulen in freier Trägerschaft geführt. Ich denke, das ist der richtige Weg, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wir wissen, wir haben viel zu tun auf dem Weg zur inklusiven Schule. Ich möchte Sie noch einmal ganz herzlich und eindringlich bitten: Stimmen Sie doch diesem Gesetzentwurf zu. Denn wer diesem Gesetz heute nicht zustimmt, der muss seinen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern vor Ort erklären, wie sie die sich stellenden drängenden Aufgaben ohne Kostenausgleich schultern sollen.
Wer heute dem Gesetz nicht zustimmt, sondern die Zustimmung verweigert, der lässt die Kommunen mit leeren Händen dastehen, und das in Zeiten, in denen sie dringend Entlastung benötigen, meine Damen und Herren.
Wer heute nicht bereit ist, diesem Gesetz seine Stimme zu geben, der sendet nach außen das fatale Signal, dass sich die Kommunen eben nicht auf die Verfassungstreue dieses Landtages, dieses Parlamentes beziehen können, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wer sich vor der Verantwortung drückt, der muss auch den Schülerinnen und Schülern in Niedersachsen, die aufgrund einer Behinderung auf bauliche Maßnahmen angewiesen sind, erklären, warum sie auf diese Maßnahme noch warten müssen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Denn ohne das heutige Gesetz und die gesetzliche Grundlage für die öffentlichen Schulen machen auch Verhandlungen mit den freien Trägern keinen Sinn.
Wer heute diesem Gesetz zustimmt, meine sehr verehrten Damen und Herren, der setzt die kontinuierliche Diskussion um die Inklusion und hoffentlich auch den parteiübergreifenden Konsens fort. Deshalb bitte ich Sie noch einmal ausdrücklich darum.
Sie, Schwarz-Gelb, haben damals das Schulgesetz mit unserer Unterstützung auf den Weg gebracht. Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr und stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu!
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Ich muss jetzt eine Klärung mit der CDU-Fraktion herbeiführen. Herr Hilbers, eine Wortmeldung zu einer Kurzintervention auf eine Rede eines Mitglieds der Landesregierung ist nicht möglich. Das darf ich Ihnen als erstes sagen. Sie hatten eine Kurzinterventionskarte gezeigt. Sie hatten aber als erster eine Wortmeldung signalisiert. Sie haben sehr wohl die Möglichkeit, auf die Landesregierung folgend, zusätzliche Redezeit in Anspruch zu nehmen.
Gemeldet hat sich aber auch der Kollege Thiele, um diese in Anspruch zu nehmen. Er wollte eine Frage stellen. Die Redezeit war abgelaufen.
Herr Hilbers, möchten Sie die zusätzliche Redezeit in Anspruch nehmen? - Dann dürfen Sie das für vier Minuten aufgrund der Überziehungszeit.
- Ja. Es ist so, wie es geregelt ist. Die Landesregierung hat zwei Minuten überzogen. Ich gebe Ihnen vier Minuten Redezeit. Bitte!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Keine Aufregung, ich werde die vier Minuten gar nicht brauchen.
Ich sage Ihnen eines: Die Tatsache, dass die Konnexität geregelt werden muss, war damals schon im Gesetz so angelegt gewesen, weil nämlich veri
Die kann man erst dann bemessen, wenn man eine Zeit lang mit dieser Frage der Inklusion Erfahrungen gesammelt hat. Deswegen sind Sie jetzt auch in der Pflicht und nicht in der Gunst, das umzusetzen.
Tun Sie doch, Frau Ministerin, nicht so, als seien wir dagegen, dass die Kommunen das Geld bekommen. Das ist völlig unstreitig. Aber dass die Kommunen Geld bekommen, entlässt Sie doch nicht aus der Tatsache, dass Sie das Problem hier nur halb und nur halbherzig regeln. Das ist doch ein Armutszeugnis, was Sie hier erklärt haben; denn Sie tun lediglich dem Verfassungsgrundsatz genüge, aber Sie lösen nicht das Problem ganzheitlich, obwohl Sie dazu verpflichtet wären. Das ist Ihr Problem, Frau Ministerin.
Jetzt komme ich zu dem Grund, aus dem ich mich gemeldet habe. Sie stellen sich hierhin und wollen die freien Schulen, die kirchlichen Träger besänftigen, indem Sie sagen: Lassen Sie uns erst einmal das Konnexitätsgesetz beschließen. Dann werden wir mit denen verhandeln.
Sagen Sie denen doch die Wahrheit! Sagen Sie denen doch, was Sie persönlich und auch Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Haushaltsausschuss gesagt haben, nämlich dass Sie für die Inklusion an freien Schulen bisher keinen Cent im Haushalt eingestellt haben. Das ist doch die Wahrheit.
Sagen Sie doch, wie Sie das finanzieren wollen! Setzen Sie dafür Geld ein, und schaffen Sie erst einmal Tatsachen! Sie hätten längst mit den freien Schulen verhandeln können. Sie haben gehofft, dass Sie dieses Gesetz unter dem Stichwort der Konnexität einstimmig im Parlament durchschieben können. Die freien Schulen hätten Sie locker vergessen. Über die hätten Sie dann nicht gesprochen. So haben Sie im Juli den Haushalt aufge
Aber leider haben Sie die Rechnung ohne den Wirt gemacht, und jetzt sind Sie ertappt worden. Sie hätten alle Gelegenheit gehabt, das vernünftig nachzubessern. Diese Chance haben Sie vertan. Sagen Sie hier doch ehrlich, dass Sie es vergessen haben oder dass Sie es nicht wollen. Beides ist schlimm, aber geben Sie zu, was Sie vorhaben!
Ich sage Ihnen noch eines: Wir werden immer wieder einfordern, dass Sie die freien Schulen, die kirchlichen Schulen, die Konkordatsschulen genauso behandeln, wie Sie die staatlichen Schulen behandeln. Für die staatlichen Schulen sind die Schulträger, die Kommunen, zuständig. Diese versetzen Sie jetzt in die Lage, das zu tun.
Sie haben bei der Entgelterstattung bei den freien, kirchlichen und Konkordatsschulen ebenfalls die Pflicht, das so zu tun, dass sie in die Lage versetzt werden, vernünftig Inklusion zu machen, das nicht aus eigenen Mitteln machen zu müssen, sich die Mittel anderweitig besorgen zu müssen oder sogar auf Inklusion verzichten zu müssen. Das geht nicht. Das werden wir Ihnen auch nicht durchgehen lassen. Sie werden Geld bereitstellen müssen. Sie werden das regeln müssen.
Dass Sie das jetzt nicht tun, ist ein schwerer handwerklicher Fehler. Er offenbart eigentlich Ihre grundsätzliche Haltung gegenüber den freien Schulen. Da gibt es nichts mehr hinzuzufügen. Sie sind heute entlarvt worden, Frau Ministerin.
Lassen Sie diese Zwischenfrage nachträglich zu? - Sie wird zugelassen. - Stellen Sie Ihre Frage. Bitte schön!
Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Frau Ministerin, wenn es so wäre, wie Sie es darstellen, dass Sie von vornherein beabsichtigt hätten, auch mit den
freien Trägern eine Regelung zu finden, warum haben Sie dann zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihre Fraktion und auch das Kultusministerium mit den beiden Fraktionen der Opposition darüber gesprochen haben, diesen Gesetzentwurf, über den wir jetzt sprechen, in einem beschleunigten Verfahren durchzusetzen, nicht auf diesen Tatbestand hingewiesen, sondern ihn verschwiegen und uns, als wir aus der Anhörung kamen und erfuhren, dass es keine Regelung für die freien Schulen gibt, in die Situation gebracht, damit umgehen zu müssen, denen zu erklären, dass sie im Gegensatz zu den kommunalen Schulen wieder kein Geld für die Inklusion bekommen werden?
Die Frage ist angekommen. Frau Ministerin möchte diese aufgrund des Missverständnisses die nachträgliche Zwischenfrage beantworten. Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Kollege Thiele, ein Blick in unsere Niedersächsische Verfassung hilft manchmal bei der Rechtsfindung ungemein. Artikel 57 unserer Niedersächsischen Verfassung sagt etwas über den Konnexitätsanspruch, und zwar den Konnexitätsanspruch, der eben nicht für Schulen in freier Trägerschaft besteht, sondern schlicht und ergreifend für Schulen im öffentlichen Raum, weil sich nämlich der Konnexitätsgrundsatz an die Kommunen richtet.
(Ulf Thiele [CDU]: Das war keine rechtliche Frage! Das war eine politi- sche Frage! Sie haben uns das ver- schwiegen! Ich will wissen, warum!)
Wenn wir diesen Konnexitätsanspruch regeln, wofür ich sehr werbe, wobei ich immer noch darum bitte, dass Sie diesem Gesetzentwurf zustimmen,