„Das Land muss sich hier als verlässlicher Partner erweisen und die Kommunen brauchen dringend für ihre eigenen Haushalte Planungssicherheit, nachdem nun weitgehend klar ist, wie die Finanzbeteiligung des Bundes für diese Aufgabe ausfällt.“
„[Wir müssen] wegkommen von Einmalaktionen und hin zu einer dauerhaft tragbaren Regelung. Kommunale Haushaltsplanung ist mit dem jetzigen Vorstoß für weitere Abschläge nicht möglich.“
Herr Grascha, vor dem Hintergrund, dass Sie uns gerade gesagt haben, wir würden Sprachförderung nicht nach Bedarf, sondern nur nach Kassenlage machen: Sind Sie jetzt dafür, dass wir beispielsweise die Schuldenbremse aussetzen, um die nötigen Bedarfe im Bildungsbereich endlich einmal zu decken?
Wir haben schon in der letzten Plenardebatte ausführlich darüber diskutiert, dass Sie in der Haushaltspolitik endlich die Notbremse ziehen müssen. Ihre rot-grünen Wohlfühlprojekte können wir uns nicht mehr leisten.
Die Staatssekretäre, die eingestellt wurden, die zusätzlichen Stellen, die geschaffen wurden, die Arbeitskreise, die geschaffen wurden - all das muss weg, und wir müssen hin zur Priorität bei der Sprachförderung.
Herr Kollege Grascha, sind Sie denn der Auffassung, dass Rot-Grün mit ihrer Einstimmenmehrheit hier im Hause überhaupt in der Lage wäre, eine Prioritätensetzung im Haushalt vorzunehmen?
Herr Kollege Hilbers, ich bin Ihnen für diese Frage sehr dankbar. Wir zeigen ja heute mit dem Änderungsantrag, dass wir selbstverständlich bereit sind, ihnen da zu helfen. Aber sie müssen wollen. Das Problem ist, dass sie das nicht tun.
Ganz klar ist: Die Kommunen brauchen endlich Planungssicherheit. Das haben sie im Haushaltsausschuss glasklar gesagt. Deshalb erheben wir in unserem Änderungsantrag die Forderung, dass den Kommunen pro Flüchtling und Jahr 10 000 Euro erstattet werden.
Nur ein kleiner Hinweis: Die kommunalen Spitzenverbände haben im Haushaltsausschuss davon gesprochen, dass es mindestens 10 000 Euro sein müssen.
- Nein, Frau Geuter, das war nicht ironisch. Die Flüchtlingssituation führt natürlich dazu, dass die Kosten bei den Kommunen steigen. Deswegen müssen die Kommunen natürlich zusätzlich entlastet werden; das ist doch gar keine Frage.
Meine Damen und Herren, Sie müssen aus diesem hektischen Aktionismus heraus- und zur Verlässlichkeit hinkommen, damit unsere Kommunen ihre Haushalte vernünftig aufstellen können und damit sich unsere Kommunen den Aufgaben widmen
können, die sie eigentlich durchführen müssen, nämlich die Integration der zu uns kommenden Menschen voranzutreiben.
Ich darf zum Schluss noch etwas Grundsätzliches zum Thema Steuerhöhungen, Abgabenerhöhungen, Aufweichung der Schuldenbremse usw. - das schwingt in dieser Debatte ja immer mit - sagen.
Es wäre unverantwortlich, jetzt über Steuer- und Abgabenerhöhungen zu reden. Es wäre unverantwortlich, jetzt die Schuldenbremse infrage zu stellen. Vielmehr ist es gerade in der jetzigen wirtschaftlichen Situation unsere Verantwortung, bei traumhaften Rahmenbedingungen für den Haushalt tatsächlich ohne Schulden und ohne zusätzliche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger auszukommen.
Vielen Dank, Herr Kollege Grascha. - Es folgt jetzt ein Wortbeitrag von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Kollege Heere, bitte sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden zweiten Nachtragshaushalt werden die dringendsten Bedarfe in der Flüchtlingspolitik für den Rest des laufenden Jahres - das sind ja nur noch drei Monate - nachfinanziert: etwa 150 Millionen Euro für die Einrichtung und den Betrieb von mehr winterfesten Erstaufnahmeplätzen - es geht ja jetzt in Richtung 30 000 Plätze; das ist ein dringend notwendiger Kraftakt, den wir damit leisten -, 10 Millionen Euro für Sprachlernklassen für das letzte Vierteljahr 2015 - das macht mindestens 40 Millionen Euro in 2016 -, 5 Millionen Euro für flächendeckende Sprachkurse für erwachsene Flüchtlinge niedersachsenweit, 6 Millionen Euro gesamt für die Flüchtlingssozialarbeit, für einen Sonderfonds für Ehrenamtliche, für Teilhabeförderung und für Demokratie und Toleranz im Kontext der Flüchtlingsthematik, 70 Millionen Euro für Baumaßnahmen an Sammelunterkünften in landeseigenen Gebäuden und Landesaufnahmebehörden, überjährig bereitgestellt über das Sondervermögen, sowie zunächst 177 Millionen Euro für die notwendige Entlastung der Kommunen, indem wir die 2016er-Kostenpauschale an die Kommunen auf 2015 vorziehen. So
sieht die richtige finanzielle Reaktion auf die aktuelle Krisensituation aus. Es ist genau der richtige Weg, den Rot-Grün hier geht.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat die geplanten Maßnahmen per Pressemitteilung weitgehend begrüßt.
Filiz Polat hat auf die Caritas Osnabrück und den Titel ihrer Pressemitteilung - „Signal der Stärke“ - verwiesen. Die Caritas schreibt weiter: „Mit diesem Sonderfonds“ für Ehrenamtliche „zeigt die Landesregierung ihren Respekt vor der starken Bürgergesellschaft.“
Aus der Kommission für Migration und Teilhabe ist mir berichtet worden, dass es unisono aus allen dort beteiligten Verbänden sehr positive Rückmeldungen zum zweiten Nachtragshaushalt gegeben hat. Diese Rückmeldungen aus der Praxis, von vor Ort, sollten uns Ansporn sein, auf diesem von der rot-grünen Landesregierung vorgeschlagenen Weg weiterzugehen.
Zu diesem Engagement aus eigenen Landesmitteln kommt nun das finanzielle Ergebnis der BundLänder-Verhandlungen. Gut, dass sich der Bund endlich strukturell und dynamisch an den Kosten der Flüchtlingsherausforderungen beteiligt. Dies war längst überfällig. Der Bundesfinanzminister hat viel zu lange zulasten von Ländern und Kommunen, Haupt- und Ehrenamtlichen und vor allem zulasten von Flüchtlingen an seinem Dogma der schwarzen Null und möglichst keiner dauerhaften Beteiligung des Bundes festgehalten. Das war schädlich.
Die Länder inklusive Niedersachsen haben genügend Druck gemacht, dass nun u. a. 1 Milliarde Euro noch in 2015 zur Entlastung von Ländern und Kommunen kurzfristig vom Bund bereitgestellt wird.
- Ich habe eben schon ausführlich die Maßnahmen dargestellt, die wir mit dem ersten und dem zweiten Nachtragshaushalt vorgelegt haben und was wir im Rahmen dieses Nachtragshaushalts an die Kommunen weitergeben.
(Ulf Thiele [CDU]: Das habe ich ge- hört! Aber was schlagen Sie eigentlich vor? Was stellen Sie darüber hinaus bereit? Was kommt denn von Ihnen, Herr Heere?)
Wir stocken mit dem weiteren Ergebnis der BundLänder-Verhandlungen die 177 Millionen Euro, die es für die Kommunen gibt, auf 250 Millionen Euro auf und geben sie als Abschlag für 2016 weiter.