Die Analyse der Gutachter und auch des Landesrechnungshofes hat ergeben, dass die Transferkosten des nifbe einfach zu hoch sind. Daraufhin haben wir im Haus Überlegungen angestellt, wie wir Forschung und Transfer im Bereich frühkindlicher Bildung noch effizienter gestalten können. Wir haben diese ersten Überlegungen zur Diskussion gestellt und einen kritisch-konstruktiven Dialog mit den Beteiligten geführt - mit dem Ergebnis, dass wir uns am 23. Juli mit den Vertretern des nifbe auf Eckpunkte verständigt haben. Ich möchte noch einmal allen an diesem Prozess Beteiligten ausdrücklich danken. Wir haben die Kritik und die Anregungen der Betroffenen ernst genommen und sind in einem dialogorientierten Prozess - so wie sich das gehört - zu einer breit getragenen Lösung gekommen.
Ich möchte in Richtung des Kollegen Jasper noch einmal sagen: Die Mittel, die zukünftig für die frühkindliche Bildung in Niedersachsen zur Verfügung stehen werden, belaufen sich auf mindestens 4,6 Millionen Euro jährlich. Je nachdem, wie die Programme im VW-Vorab laufen werden, kann es natürlich auch mehr werden.
Wir wollen die Grundlagenforschung im Bereich frühkindlicher Bildung stärken. Deswegen gibt es, wie eben schon angesprochen, im VW-Vorab ein eigenes Förderprogramm, das nach wissenschaft
licher Begutachtung allen einschlägigen Hochschulen in Niedersachsen die Möglichkeit gibt, sich an diesem Verfahren zu beteiligen. Dafür stehen mindestens 1,6 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.
Wir wollen den Transfer aus der Wissenschaft in die Praxis und umgekehrt stärken. Liebe Frau Vockert, da sind wir uns in der Zielrichtung einig. Nur, Sie selbst scheinen seinerzeit schon an der Transferleistung des nifbe gezweifelt zu haben. Denn anders kann ich es mir nicht erklären, dass schon unter Ihrer Regierung entschieden wurde, dass das Kultusministerium quasi vorgibt, welche Qualifizierungsmaßnahmen in die Kitas gelangen und welche nicht, dass das Ganze als Entscheidung jedenfalls abgekoppelt von der Wissenschaft lief.
Um den Transfergedanken zu stärken, müssen in Zukunft auch die VW-Vorab-Projekte ausdrücklich nachweisen, dass sie den Transferaspekt inklusive Kooperation mit Praxispartnern in ihren Projekten auch tatsächlich aufgreifen.
Frau Ministerin, darf ich Sie kurz unterbrechen? - Herr Kollege Hillmer hat darum gebeten, eine Frage stellen zu dürfen.
Frau Ministerin, Sie haben von den 3 Millionen Euro, die Sie dem nifbe aus den Haushaltsmitteln noch zudenken, für jedes regionale Netzwerk 150 000 Euro vorgesehen. Vorher hatten die 350 000 Euro. Können Sie uns zusagen, dass Sie im Bereich der regionalen Netzwerke auch etwas aus den VW-Vorab-Mitteln für den, wie Sie eben gesagt haben, so wichtigen Transfer einsetzen werden?
Die VW-Vorab-Mittel - das schreibt die Satzung der VW-Stiftung vor - sind ausschließlich für wissenschaftliche Projekte gedacht, bei denen, entspre
In die Ausschreibung dieses Programms haben wir ausdrücklich hineingeschrieben, dass in den Projekten ein Transferanteil enthalten sein muss. Ansonsten können sie nicht gefördert werden.
Selbstverständlich können die Regionalstellen im Zuge des Austauschs mit der Praxis auch in solchen Projekten in irgendeiner Form zum Tragen kommen. Aber es wird nicht möglich sein, aus genuinen VW-Vorab-Mitteln Transferstellen, also Personal in der Region, zu finanzieren.
Der Transfer wird aber auch innerhalb des nifbe durch die Reduzierung des Koordinierungsaufwands gestärkt. Darum ging es ja letztendlich. Die Regionalstellen sind zukünftig unmittelbar der zentralen Stelle in Osnabrück unterstellt. Hier wird das nifbe also neben klassischen Vernetzungsaufgaben auch eigene Transferwissenschaftler beschäftigen können, die dann das Bindeglied zwischen Forschung und Praxis sein werden. Hierzu wird die zentrale Transferstelle auf 730 000 Euro aufgestockt.
Für den Transfer in der Fläche, also für die Arbeit der Regionalnetzwerke - das hatte der Kollege Hillmer gerade schon angesprochen -, stehen für die Netzwerkarbeit 750 000 Euro zur Verfügung. Durch die regionalen Transferstellen bleibt aber auch in Zukunft sichergestellt, dass in den Regionen weiterhin Ansprechpartner sowohl für die Praxispartner als auch für die Forschungspartner als auch für die Ehrenamtlichen vorhanden sind.
Vor allem stärken wir die regionalen Beiräte und die Praxispartner. Ich glaube, das ist ein großes Manko der alten Struktur gewesen. Beide sind zukünftig über die Mitgliedschaft im Kuratorium in die Gesamtsteuerung eingebunden und über die Mitgliedschaft im Vorstand in die operative Steuerung eingebunden. Ich glaube, das ist eine wichtige strukturelle Voraussetzung, um Transfer tatsächlich auch in beide Richtungen - aus der Wissenschaft in die Praxis, aber auch aus der Praxis in die Wissenschaft - sicherzustellen.
Auch die engere Anbindung an die Universität Osnabrück dient der Stärkung des Bereichs Elementarpädagogik; denn die Universität befindet sich zurzeit im Prozess einer Neuausrichtung. Hier bietet sich jetzt die Chance, die frühkindliche Bildung in einem interdisziplinären Forschungszentrum auszubauen. Neben den heute schon vorhanden Lehrstühlen werden dort 500 000 Euro für
wissenschaftliche Mitarbeiter bereitgestellt. Wir befinden uns im Moment mit der Universität in entsprechenden Gesprächen für neue Zielvereinbarungen.
Die Bildungs- und Qualifizierungsangebote in der Fläche - ich weiß nicht, wer eben angezweifelt hat, dass sie in dieser Höhe erhalten bleiben - bleiben auf den Cent genau in der bisherigen Höhe von gut 1 Million Euro erhalten. Diese Angebote können in Zukunft vor allen Dingen stärker genutzt werden, um den Transfergedanken zu beleben, d. h. aus den Forschungsprojekten heraus Qualifizierungsmaßnahmen zu entwickeln.
Überregionale Aufgaben werden auch zukünftig durch die zentrale Transferstelle in Osnabrück übernommen. Für die regionalen Transferstellen und deren Beiräte können also aus Osnabrück verstärkt zentrale Verwaltungsaufgaben, Pflege überregionaler Plattformen und Koordinierungs- und Entwicklungsaufgaben angeboten werden. Hierfür wird die Förderung auf 730 000 Euro aufgestockt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin fest davon überzeugt, dass es uns mit dieser gemeinsam geschaffenen neuen Grundlage gelungen ist, die Forschung und den Transfer im Bereich der frühkindlichen Bildung und damit auch die Marke nifbe zu stärken.
Bevor wir zur Abstimmung kommen, erteile ich Herrn Kollegen Jasper zu einer persönlichen Bemerkung nach § 76 unserer Geschäftsordnung das Wort. Sie sind damit vertraut, Herr Kollege. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Kollege Bajus hat eben gesagt, ich hätte nicht die Wahrheit gesagt; ich formuliere das einmal vorsichtig.
Der Eindruck, der dort erweckt wurde, ist nicht richtig. Ich finde, so sollten wir nicht miteinander umgehen.
(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP - Reinhold Hilbers [CDU]: Erwischt! - Grant Hendrik Tonne [SPD]: Was für eine peinliche Vorstel- lung! - Unruhe)
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit wurde der Ausschussempfehlung gefolgt.
Tagesordnungspunkt 21: Abschließende Beratung: Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2013 - Anträge der Landesregierung - Drs. 17/2611 - Jahresbericht des Niedersächsischen Landesrechnungshofs 2015 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung - Bemerkungen und Denkschrift zur Haushaltsrechnung des Landes Niedersachsen für das Haushaltsjahr 2013 - Drs. 17/3500 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/4192
„1. Der Landesregierung, dem Präsidenten des Landtages und dem Präsidenten des Staatsgerichtshofs wird gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung Entlastung erteilt.
2. Der Landtag billigt gemäß § 37 Abs. 4 der Landeshaushaltsordnung nachträglich die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2013.
3. Die Bemerkungen und die Denkschrift des Landesrechnungshofs zur Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2013 werden, soweit sich aus dem anliegenden Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen nicht etwas anderes ergibt, für erledigt erklärt.
4. Die Landesregierung wird gebeten, die Feststellungen und Bemerkungen im anliegenden Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zu beachten und dem Landtag bis zu den in den Beiträgen angegebenen Terminen zu berichten.“
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Zur Haushaltsrechnung 2013, glaube ich, ist es erst einmal wichtig, dass man sich beim Landesrechnungshof in Hildesheim bedankt. Das ist keine Pflichtaufgabe, sondern das sage ich durchaus aus vollstem Herzen. Dort hat man gut gearbeitet, und man hat in den Häusern gut gearbeitet, weil man die einzelnen Berichtspunkte wichtig genommen hat. Vollumfänglich konstruktiv konnten wir unsere Arbeit im Unterausschuss „Prüfung der Haushaltsrechnungen“ machen.
Der Jahresbericht - das zeichnet den Jahresbericht in Niedersachsen seit vielen Jahren aus - ist eben nicht nur rückwärtsgewandt, sondern er guckt auch nach vorne, und der Landesrechnungshof gibt sich alle Mühe, nach vorne zu schauen und uns vernünftige Ratschläge mit auf den Weg zu geben.
Das gilt natürlich in der Hauptsache für die Regierenden und seltener für die Opposition. Von daher, glaube ich, muss das Ergebnis dieser Arbeit dann auch in den Häusern gelesen und umgesetzt werden.
Wenn es berechtigte Kritik gibt, dann muss man diese Kritik ertragen und dann muss man diese Hinweise aus Hildesheim klug aufnehmen und