Protocol of the Session on July 14, 2015

So etwas wollen wir nicht. Das wollen wir Ihnen nicht durchgehen lassen. Sie machen damit eine gute Idee von Ihnen wieder zu einer schlechten, weil sie hier über die Speisung nicht vernünftig und transparent Rechenschaft ablegen und weil Sie die Dinge nicht so darstellen, wie sie dargestellt werden müssten.

(Zustimmung bei der FDP)

Das von Ihnen eigentlich verfolgte Ziel besteht damit darin, wieder ein möglichst großes Rücklagenpolster im Hinblick auf die Landtagswahl 2018 zu bilden.

(Minister Peter-Jürgen Schneider: Da- vor hat er aber Angst!)

- Davor haben wir keine Angst, Herr Minister. Angst ist sowieso immer ein ganz schlechter Ratgeber. Ich sage Ihnen nur: Wir werden den Finger in die Wunde legen, weil die Menschen ein Recht darauf haben, zu erfahren, ob Sie jetzt bei traumhaften Steuereinnahmen Geld bunkern und ob Sie zusätzliche Schulden machen, um das Geld zu bunkern und um zusätzliche Wahlgeschenke zu finanzieren.

(Renate Geuter [SPD]: 1 Milliarde Eu- ro hatten Sie in der Rücklage!)

Die Menschen haben ein Recht darauf, das zu erfahren. Deswegen thematisieren wir das - und nicht, weil wir Angst davor haben, was Sie tun.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Diese Operation ist intransparent. Deshalb wäre sie in anderer Weise besser gewesen.

Lassen Sie mich noch ein paar Sätze zum FDPGesetzentwurf sagen. Die Frage der Kreditermächtigungen und die Frage, wie man mit Finanzierungs- und Tilgungskrediten umgeht, haben Sie nicht gelöst. Sie haben in der Landeshaushaltsordnung nichts gelöst, sondern Sie wollen das über eine Absprache mit dem Landesrechnungshof untergesetzlich regeln.

Nein, besser ist es, das in der Tat ein für allemal gesetzlich klar zu regeln, dass die Kredite, die zur Refinanzierung alter Schulden aufgenommen werden, nicht so behandelt werden können wie die Kredite, die für neue, zusätzliche Investitionen aufgenommen worden sind. Das ist doch wohl völlig klar! Sonst läuft doch die entsprechende Regelung in § 18 der Landeshaushaltsordnung völlig aus dem Ruder. Das ist überhaupt nicht Sinn und Zweck des Gesetzes. Sie müssen hierfür eine Regelung herbeiführen, die auch gesetzlich normiert ist, damit hierbei klar unterschieden wird.

Deswegen ist die Intention des Gesetzentwurfs der FDP völlig richtig: Jawohl, an der Stelle bedarf es einer gesetzlichen Regelung.

Ihre Regelung, bis zum 31. März noch die Möglichkeit zur Kreditaufnahme zu eröffnen - darauf haben Sie sich mit dem Landesrechnungshof verständigt -, umgeht die Frage klassisch, was eigentlich passiert, wenn für die Investitionsfinanzierung keine Kredite notwendig sind, aber die Kredite für die Refinanzierung in Anspruch genommen werden sollen. Reicht das aus oder nicht? Diese Frage haben Sie überhaupt nicht geklärt; die haben Sie ausgeklammert.

Deswegen ist es dringend notwendig, das gesetzlich zu regeln. Ich sage Ihnen voraus: Sie werden weitere Debatten über nicht mehr vorhandene Kreditermächtigungen bekommen. Das wird uns weiter ins Haus stehen.

Ich bin schon gespannt, was herauskommt, wenn der Abschluss für 2014 geprüft wird. Ich bin mir nicht sicher, ob nicht schon das dazu führt, dass Sie wieder Kreditermächtigungen in Abgang stellen müssen. Sie müssen das tun, weil Sie Kredite, die Sie nicht benötigen, nicht mehr in der Kasse haben sollten. Das gehört zur ehrlichen und anständigen Haushaltsführungen. Im Übrigen erspart es den Menschen zukünftige Belastungen, wenn man die Schulden, die nicht gebraucht werden, nicht vor sich herschiebt. So etwas würden wir auch nicht durchgehen lassen.

Der Gesetzentwurf von der FDP ist von der Intention her völlig her in Ordnung. Wir werden uns aber enthalten, weil auch vom GBD angeführt worden ist, dass es in der Ausgestaltung vielleicht noch Punkte gibt, die noch klärungsbedürftig sind. Deswegen werden wir uns an der Stelle enthalten.

(Christian Dürr [FDP]: Es geht um die politische Botschaft, Herr Kollege!)

Die Intention, einen solchen Gesetzentwurf auf den Tisch zu legen, ist aber völlig richtig. So, wie Sie es machen, Herr Schneider, kann es auf jeden Fall nicht gemacht werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Hilbers. - Das Wort erteile ich jetzt der Kollegin Renate Geuter für die SPD-Fraktion. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Weil hier gerade mit starken Worten und selektiven Zitaten der Versuch einer Legendenbildung unternommen wurde, will ich mich auf den Sachverhalt beziehen und ihn noch einmal darstellen; denn Sachkenntnis schützt bekanntlich vor übereilten und falschen Schlussfolgerungen. Ich weiß, dass es nicht unbedingt unterhaltsam ist, hier jetzt mit Haushaltstechnik zu kommen. Aber ich kann es Ihnen leider nicht ersparen, weil nur so eine ganze Menge klargestellt werden kann.

Ausgangspunkt aller Diskussionen - und das ist zu Recht angeführt worden - war eine Frage, die der Landesrechnungshof im Juni 2014 bei der Vorstellung des Jahresberichts zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes aufgeworfen hat.

Christian Grascha [FDP]: Das war keine Frage, das war Kritik!)

Es ging um die Frage, wie lange Kreditermächtigungen früherer Haushalte - - -

(Die Mikrofonanlage ist gestört)

Frau Kollegin, darf ich Sie kurz unterbrechen? - Es ist ein Knistern in der Mikrofonanlage. Das empfinden die Kolleginnen und Kollegen im Saal als unangenehm, und das ist auch unangemessen für den Vortrag der Rednerin.

Ich darf die Technik bitten, zu überprüfen, ob das technisch beseitigt werden kann. Das gilt ja auch für das Präsidentenmikrofon. Wir hören es ja.

Frau Kollegin Geuter, Sie dürfen erst einmal fortsetzen. Ich habe das präventiv gesagt, bevor es irgendwann einen Knall gibt und gar nichts mehr geht.

Es ging um die Frage, wie lange Kreditermächtigungen früherer Haushalte in Anspruch genommen werden dürfen und zu welchem Zeitpunkt sie verfallen.

Über dieses Thema ist im Haushaltsausschuss mehrmals intensiv und auch konstruktiv diskutiert worden, wie jetzt das Ergebnis zeigt. Dabei bestand - und das ist ganz wichtig; das haben Sie vergessen zu sagen - zwischen dem Landesrechnungshof und dem Niedersächsischen Finanzministerium immer Einigkeit darin, dass das Land in den Jahren 2012 und 2013 ausschließlich im Rahmen der nach Artikel 71 unserer Verfassung gültigen Ermächtigung Kredite aufgenommen hat - und auch immer im Rahmen der gültigen Kreditermächtigungen.

Die unterschiedlichen Auffassungen zwischen Landesrechnungshof und Landesregierung zum Jahresabschluss 2012 und 2013 bezogen sich ausschließlich auf die Auslegung einfachgesetzlicher Regelungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses.

Die Praxis der Jahresabschlüsse - auch daran sei erinnert - in Form eines Sollabschlusses hat sich übrigens seit Jahren nicht verändert - auch deshalb, weil sich dieses Verfahren als besonders wirtschaftlich erwiesen hat.

Wenn Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, hier also etwas kritisieren, kritisieren Sie damit auch Ihre ehemaligen Finanzminister.

(Reinhold Hilbers [CDU]: Nein, tun wir nicht! - Christian Grascha [FDP]: Das ist falsch!)

Diese Jahresabschlusspraxis ermöglicht es der Landesregierung, zur Finanzierung ihrer Ausgaben so lange wie möglich die innere Liquidität in Form von Kassenverstärkungskrediten zu nutzen. Das sind die Mittel, die z. B. bei Landeseinrichtungen oder aus anderen Programmen schon zur Verfügung stehen, dort aber zurzeit nicht genutzt werden. Allerdings ist auch unbestritten, dass die in Anspruch genommenen Mittel der inneren Liquidität spätestens bei der Erstellung des Jahresabschlusses auszugleichen sind; denn sie werden ja irgendwann für den vorgesehenen Zweck benötigt.

Dieses Verfahren hat sich bewährt. Denn es bietet ja die Möglichkeit, den Zinstitel so sparsam wie nötig zu verwalten.

Die unterschiedliche Auffassung zwischen Landesrechnungshof und Landesregierung - und das ist wohl tatsächlich der Kern des Problems - besteht jetzt darin, dass der Rechnungshof der Meinung ist, Kreditermächtigungen wären dann verfallen, wenn die daraus resultierenden Kredite nicht spätestens zum 31. Dezember des Jahres aufgenommen worden sind, während die Landesregierung der Meinung ist, es reiche auch aus, die Kreditaufnahmen tatsächlich bei der Erstellung des Sollabschlusses - das kann frühestens im März des Folgejahres sein - aufzunehmen.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei der Erstellung des Jahresabschlusses für die Rechtsverpflichtungen, die noch nicht zahlungswirksam geworden sind, sowohl Ausgaben- als auch Einnahmereste zu bilden sind, damit Leistungen auch zukünftig noch finanziert werden können. Dafür werden dann auch die Kreditermächtigungen benötigt. Es wäre ja unverantwortlich, für Ausgabenverpflichtungen kommender Jahre keine Deckung vorzusehen.

Wie bereits bemerkt: Diese Verwaltungspraxis gibt es nicht erst seit Regierungsübernahme durch die rot-grüne Landesregierung, sondern seit vielen Jahren.

Spätestens ab dem Wirksamwerden der Schuldenbremse wird bekanntlich die Bildung von Einnahmeresten aus Kreditermächtigungen nicht mehr möglich sein. So hat auch der Landesrechnungshof die Feststellung getroffen, eine neue Regelung sei nicht notwendig, weil die Landesregierung gerade für die Fälle, die zukünftig überjährig zu bewirtschaften sind, jetzt mit Bildung des Sondervermögens eine rechtlich einwandfreie und zukunftsfähige Lösung gefunden hat. Ich nutze gern die Gelegenheit, mich an dieser Stelle sowohl bei den Mitgliedern des Landesrechnungshofs als auch denen der Landesregierung für die konstruktive Diskussion zu bedanken, die zu diesem vernünftigen Ergebnis geführt hat.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Das Sondervermögen wird zukünftig die mehrjährige Finanzierung von Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen - das sind überwiegend EUMittel, aber auch Bundesmittel - und deren Bewirtschaftung sicherstellen. Die Mittel des Sondervermögens werden vom übrigen Vermögen des Landes getrennt gehalten und über ein besonderes Konto verwaltet.

Diese Regelung ermöglicht es uns, einerseits die innere Liquiditätssteuerung weiterhin so wirtschaftlich wie möglich vorzunehmen, andererseits aber auch mögliche Probleme am Jahresende bei der Bildung von Einnahmeresten zu vermeiden.

Der konstruktive, zum Teil auch kontroverse Dialog zwischen Landesrechnungshof und Landesregierung hat damit ein Ergebnis gefunden, sodass auch der Landesrechnungshof in seinem diesjährigen Jahresbericht aktuell gar keinen Handlungsbedarf mehr gesehen hat.

(Reinhold Hilbers [CDU]: Na!)

Die Landesregierung hat sehr deutlich gemacht, dass sie selbstverständlich Kreditermächtigungen nur dann in Anspruch nimmt, wenn sie sie auch tatsächlich zur Bedienung von Rechtsverpflichtungen benötigt. Sie hat damit jetzt in diesem Jahr einen Betrag von 455 Millionen Euro in Abgang gestellt.

Das wäre natürlich durchaus ein Anlass gewesen - wie auch in früheren Zeiten -, um die Schuldenuhr im CDU-Fraktionssaal zurückzustellen.

(Christian Grascha [FDP]: Das ist doch passiert!)

- Das ist passiert? - Das haben Sie aber nicht so gemacht, dass es überhaupt irgendjemand mitbekommen hätte.

(Christian Grascha [FDP]: Das ist ja nicht unsere Schuldenuhr, sondern die hängt im CDU-Fraktionssaal! Das hat der Bund der Steuerzahler ge- macht!)