Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mir ist das bekannt, was ich Ihnen gesagt habe. Herr Scheibel hat die Vorgänge am 17. übergeben bekommen und hat mich telefonisch entsprechend informiert. Mir ist nichts, aber auch gar nichts dahin gehend bekannt, dass Herr Scheibel vorher durch telefonische Kontakte oder welche Kontakte auch immer über den Stand des Ermittlungsverfahrens informiert worden wäre.
(Beifall bei der SPD - Filiz Polat [GRÜNE]: So, jetzt wissen Sie es! - Zuruf von Christian Dürr [FDP] - Jens Nacke [CDU]: Ich sage mal, das war nicht die Wahrheit!)
Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage für die FDP stellt Herr Dr. Genthe. Bitte! Das ist für die FDP dann die fünfte und letzte Zusatzfrage.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass durch die Beschlussempfehlung des Ältestenrats vom 19. Februar 2013 - das ist die Drucksache 17/0012 - bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen niedersächsischen Landtagsabgeordneten die Immunität des Abgeordneten nicht aufgehoben werden muss,
frage ich die Landesregierung, warum die Justizministerin wenige Tage nach der Bekanntgabe des Verfahrens gegen Dr. Lüttig im Plenum vor der Presse erklärte, dass die zweite beschuldigte Person in dem genannten Verfahren nicht der Landtagspräsident Busemann sein könne, da es kein diesbezügliches Verfahren auf Aufhebung der Immunität gegeben hat.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Helge Limburg [GRÜNE]: Die Antwort hat es gegeben: Weil man den Land- tag informieren muss!)
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Dr. Genthe, es waren nicht mehrere Tage danach, sondern es war am Tag danach.
Ich habe auch nicht auf die Verfahrensweise zur Aufhebung der Immunität hingewiesen oder darauf, wie man Ermittlungen führen kann, ohne die Immunität aufzuheben, sondern ich habe schlicht darauf hingewiesen, dass die zweite Person, die mir gegenüber immer wieder ins Feld geführt wurde, nämlich der Herr Landtagspräsident, Immunität genießt und auf die Regeln dafür, die allen anwesenden Journalisten aus dem Verfahren Edathy wohlvertraut waren.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass das Verfahren gegen Sebastian Edathy ja auch eine besondere Rolle in diesem ganzen Komplex der Maulwurfaffäre spielt, frage ich die Landesregierung: Nachdem Sie das erste Anliegen des Landtags auf Einsicht in die Verfahrensakten zu Herrn Edathy verfassungswidrig so lange zurückgehalten haben,
- die Landesregierung: Warum halten Sie inzwischen schon wieder über drei Monate die nach der letzten Akteneinsicht erneut beantragten fortlaufenden Verfahrensakten zurück? Wann bekommt der Landtag endlich Einsicht in die Akten? - Diese Frage richtet sich ausdrücklich an den Ministerpräsidenten. Die Staatskanzlei trägt dafür die Verantwortung.
(Ulf Thiele [CDU]: Wie soll sie jetzt beantworten, was sie nicht entschei- den darf, weil der Ministerpräsident das entscheidet?)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weise natürlich den Vortrag von Herrn Nacke zurück, dass die Vorlage der Akten hinausgezögert worden ist.
Es ging um die Frage, ob in einem laufenden Ermittlungsverfahren Akten bereits zur Einsicht herausgegeben werden können. Bis zur mündlichen Verhandlung war das Verfahren dann abgeschlossen. Die Vorlage von Akten häuft sich in der Staatskanzlei und bei uns und ist mit einem ganz erheblichen Aufwand verbunden. Von einem Zurückhalten von Akten kann auch in diesem Zusammenhang überhaupt nicht die Rede sein.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Zurufe von der CDU: Das war nicht die Antwort auf die Frage! - Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Wann bekommen wir die Antwort?)
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Meine Damen und Herren, zu dieser Dringlichen Anfrage 13 a liegen jetzt keine weiteren Wünsche auf Zusatzfragen vor. Es waren einige Zettel abgegeben worden, auf denen nur „13“ notiert war. Wir haben das der Frage 13 a entsprechend zugeordnet, sodass wir jetzt übergehen zur Dringlichen Anfrage
b) Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den Celler Generalstaatsanwalt - Ist eine Zusammenarbeit zwischen der Justizministerin und der niedersächsischen Justiz noch möglich? - Anfrage der Fraktion der CDU - Drs. 17/3581
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den Celler Generalstaatsanwalt - Ist eine Zusammenarbeit zwischen der Justizministerin und der niedersächsischen Justiz noch möglich?
In der Plenarsitzung am 20. Februar 2015 unterrichtete Justizministerin Niewisch-Lennartz den Landtag darüber, dass die Staatsanwaltschaft Göttingen aufgrund eines bestehenden Anfangsverdachts ein Ermittlungsverfahren wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen in den Fällen Edathy und Wulff gegen den Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle eingeleitet habe. Dabei nannte sie auch den Namen des Betroffenen. Die Unterrichtung durch die Justizministerin erfolgte ab 9.30 Uhr.
Am gleichen Morgen war allerdings bereits zuvor im Internet von mehreren Medien über den konkreten Inhalt der Unterrichtung der Justizministerin berichtet worden. So berichtete der NDR auf seiner Internetseite bei NiedersachsenJETZT bereits um 8.28 Uhr darüber; auf haz.de wurde um 8.13 Uhr eine entsprechende Meldung eingestellt.
Die Justizministerin sagte in der Plenarsitzung am 13. Mai 2015, es sei für sie bitter, dass noch vor ihrer Regierungserklärung in der Presse über die Eröffnung des Ermittlungsverfahrens gegen den Leiter der Generalsstaatsanwaltschaft Celle berichtet wurde.
Die Landesregierung antwortete auf eine Anfrage in der Drucksache 17/3456, dass sie vor der Sitzung vom 20. Februar 2015 keine Informationen über den Anfangsverdacht gegen den Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle an Journalisten gegeben habe.
Am 1. Juni 2015 erklärte die Justizministerin, dass das Verfahren gegen den Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden sei.
1. Wann und mit welchem Inhalt fand hinsichtlich des Ermittlungsverfahrens gegen den Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle ein Austausch zwischen dem Justizministerium und der ermittelnden Staatsanwaltschaft statt?
2. Warum wurde das Verfahren gegen den Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle nach mehreren Monaten eingestellt und nicht wie im Fall des ehemaligen Präsidenten des Landgerichts Hannover bereits nach wenigen Tagen?
3. Inwiefern ist eine zukünftige Zusammenarbeit der Generalstaatsanwaltschaft Celle mit der Justizministerin und der Staatsanwaltschaft Hannover noch möglich?
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Die Antwort der Landesregierung erfolgt durch die Justizministerin Frau Niewisch-Lennartz. Bitte sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie haben mich völlig richtig zitiert. Ich habe gesagt, es sei für mich ausgesprochen bitter, dass die Information über die Verfahrenseinleitung die Presse erreicht hat, bevor ich selbst dieses Hohe Haus im Februar informieren konnte. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.