(Jens Nacke [CDU]: Warum kennen Sie den Koalitionsvertrag nicht? - Ge- genruf von Jörg Bode [FDP]: Das ist eine gute Frage!)
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass wir alle, zumindest die rot-grüne Seite, das Kompliment für die Arbeit der Staatsanwaltschaft Verden, aber auch der Schwerpunktstaatsanwaltschaften Göttingen und Osnabrück teilen, frage ich die Landesregierung, wie sich die Stellensituation bei diesen Staatsanwaltschaften im Jahr 2015 entwickelt hat.
(Zuruf von der FDP: Im Jahr 2015? Normalerweise fragen Sie ab 2001! - Jens Nacke [CDU]: Aus gutem Grund hat er Hannover nicht genannt!)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass es uns seit unserem Regierungsantritt gelungen ist, die Stellen bei den Schwerpunktstaatsanwaltschaften aufzustocken. Verden wie Osnabrück haben zwei Stellen bekommen, Göttingen hat eine Stelle bekommen. Ich wollte mit dem großen Lob für die Staatsanwaltschaft in Verden die verdienstvolle Arbeit der anderen Schwerpunktstaatsanwaltschaften mitnichten schmälern. Aber die Frage zielte ausdrücklich auf die Staatsanwaltschaft Verden ab.
Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Hilbers, CDU-Fraktion. Herr Hilbers, bitte!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme auf den Umstand zu sprechen, den Herr Jasper eben angesprochen hat. Vor dem Hintergrund, dass sie schon im Februar auf eine Anfrage bezüglich Cyberkriminalität geantwortet haben, dass Sie der grundsätzlichen Aussage von Polizeipräsident Witthaut nicht widersprechen, frage ich noch einmal ganz dezidiert: Können Sie denn ausschließen, dass aufgrund der Tatsache, dass Sie Personal für die Bekämpfung der Cyberkriminalität brauchen, dieses nicht aus den Polizeidienststellen in der Fläche abgezogen wird?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich könnte jetzt der Versuchung erliegen, Ihnen die unzulässige Gegenfrage zu stellen: Was wäre Ihnen lieber? - Aber das lasse ich mal.
- Ja, deswegen sage ich das. Ich habe doch nur eine Eingangsbemerkung gemacht. Theoretisch hätte ich diese Frage gerne stellen wollen können dürfen. Aber sei es drum.
Sie wissen sehr genau, wie Personaleinsatz bei der Polizeidirektion und in den Flächenbehörden organisiert wird. Zu sagen, dass die Schließung einer Station irgendwo in Niedersachsen die unmittelbare Folge haben kann oder haben würde, dass an anderer Stelle drei Leute mehr zur Bekämpfung von Cybercrime eingesetzt werden würden, überschätzt den kausalen Zusammenhang zwischen den Einsatzlagen der jeweiligen Polizeidienststellen. Ich kann gar nichts ausschließen, weil ich nicht weiß, vor welcher Situation wir in einem oder in zwei Jahren stehen werden.
Aber ich werde mit Sicherheit keine Bestandsgarantie für jede Polizeidienststelle in Niedersachsen für die nächsten zehn Jahre aussprechen. Das hat
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der jetzt mehrfach genannten Zahl von 185 Straftaten, die angeblich nicht aufgeklärt werden konnten, weil die entsprechenden Verbindungsdaten fehlten, und der Tatsache, dass es sich dabei um reine Spekulation handelt - denn es kann ja sein, dass diese Straftaten auch aus ganz anderen Gründen nicht hätten aufgeklärt werden können -,
(Helge Limburg [GRÜNE]: Oder auch mit den Verbindungsdaten nicht hät- ten aufgeklärt werden können!)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Landeskriminalamt hat alle schweren Kriminalfälle, die unter diese Kategorie hätten fallen können, untersucht. Das ist mein Kenntnisstand. Wenn Sie mögen, kann ich das gerne noch verifizieren. Dabei hat es festgestellt, was in welchen Fällen wann warum gefehlt hat, um weiterermitteln oder überhaupt einen Ermittlungsansatz finden zu können.
Dafür gibt es die berühmten Beispiele, die Sie leicht nachvollziehen können. Es gab z. B. 2010 bei der Staatsanwaltschaft Hannover ein Verfahren
mit übelsten Fällen von Kinderpornografie. Der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen waren Zigtausende von IP-Adressen; auf andere Weise kommt man an die Täter, die Käufer, die Konsumenten nicht heran. Diese Daten konnten aber nicht abgefragt werden, weil sie nicht mehr vorhanden waren. Die Verbindungsdaten standen nicht zur Verfügung. Deshalb kam man an die Käufer - überwiegend Männer -, die diese abscheulichen kinderpornografischen Dateien erworben haben, nicht heran.
Es gibt andere Fälle, in denen das nicht ganz so klar ist. Aber es gibt beispielsweise auch immer wieder Mordfälle, bei denen man anhand der Standortdaten, die nach dem Leitlinienentwurf von Heiko Maas nur vier Wochen gespeichert werden dürfen, feststellen kann, ob die Aussage des Beschuldigten, dass er beispielsweise nie am Tatort gewesen ist, zutreffend ist bzw. ob sein Alibi zutreffend ist. Allein die Standortabfrage des Handys gibt Aufschluss darüber bzw. liefert ein Indiz, wo er tatsächlich gewesen ist. Daran sehen Sie schon die Abstufungen. Deswegen äußere ich mich in dieser Frage auch immer sehr abwägend. Es gibt Fälle, in denen das eindeutig ist, und es gibt Fälle, in denen das weniger eindeutig oder belastbar ist, in denen sich nicht mehr als ein Indiz ergibt.
Aber wenn man gar nicht auf diese Daten zugreifen kann, dann wird faktisch, bei aller grundgesetzlich garantierten Rücksicht, die wir nehmen müssen - „informationelle Selbstbestimmung“, „Freiheitsrechte“ usw. -, ein Raum geschaffen, in dem Strafverfolgung nicht mehr möglich ist. Das ist dann ein Teil des digitalen Raums, des Cyberraums.
Ich bin - wie viele andere auch - der Auffassung, dass wir ein ausgewogenes Instrument brauchen. Das muss erarbeitet werden. Dass dieses Instrument in Einzelfällen geeignet ist und dass es vielleicht nicht in allen 185 Fällen ausschließlich an den fehlenden Daten aus der sogenannten Vorratsdatenspeicherung gemangelt hat, räume ich gerne ein. Aber zumindest haben sie eine entscheidende Rolle gespielt - oder eben nicht.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Welche Kooperationen unterhält Niedersachsen mit anderen Bundesländern zur technischen Überwachung von Verurteilten und zur Aufklärung und Prävention von Straftaten?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt eine Vielzahl von Kooperationen. Im Augenblick tagen gerade die Generalstaatsanwälte in Braunschweig. Ich habe sie dort am Montag begrüßen können. Das ist eine Ebene der bundesweiten Kooperation der Strafverfolgungsbehörden. Eine solche Kooperation gibt es auch im Strafrechtsausschuss auf Ebene der Justizministerkonferenz.
Im Bereich der Prävention haben wir mit dem Landespräventionsrat ein sehr agiles Organ, das sich auch über die Stiftung Kriminalprävention auf Bundesebene intensiv mit dieser Frage auseinandersetzt.
Auch über die technischen Fragen wird sich insbesondere im Kreis des Strafrechtsausschusses und im Kreis der Generalstaatsanwälte intensiv ausgetauscht. Auf dieser Ebene kooperiert man miteinander.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor, sodass wir die Fragestunde beenden können.
Herr Kollege Bachmann hat Sie bereits darauf hingewiesen, dass die Antworten der Landesregierung zu den Anfragen, die heute nicht mehr aufgerufen werden können, zu Protokoll gegeben und für Sie in Kürze im Intranet und Internet zur Verfügung stehen. 1