Protocol of the Session on May 13, 2015

Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Zur selben Eingabe spricht jetzt für die SPDFraktion der Abgeordnete Axel Brammer.

Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Petentin ist Elternvertreterin und begehrt, dass im dritten Jahrgang ihrer Schule drei statt zwei Klassen gebildet werden dürfen. Sie begründet das damit, dass in dem betreffenden Jahrgang insgesamt fünf Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf beschult werden. Dabei beruft sie sich auf § 183 c des Niedersächsischen Schulgesetzes. Sie trägt fälschlicherweise vor, dass ihre Grundschule die inklusive Beschulung schon vor dem verbindlichen Umsetzungstermin eingeführt habe. Laut Ausführungen des Kultusministeriums gehört diese Schule nicht zu den 27 Grundschulen, denen ein früherer Start in die Inklusion genehmigt wurde.

Eine Ausnahme an dieser Stelle würde eine Ungleichbehandlung aller anderen Grundschulen in Niedersachsen bedeuten. Außerdem würde ein Beschluss auf „Berücksichtigung“ ins Leere laufen, da das Begehren das Schuljahr 2014/2015 betrifft. Das geht bekanntlich gerade zu Ende. Die Petition

ist meiner Erinnerung nach allerdings auch erst nach Beginn des infrage stehenden Schuljahres eingegangen.

Deshalb bleibt nur die Möglichkeit, an dieser Stelle auf „Sach- und Rechtslage“ zu entscheiden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Danke, Herr Kollege Brammer. - Zur selben Eingabe spricht jetzt der Kollege Kai Seefried für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Sachverhalt dieser Petition wurde jetzt mehrfach dargestellt worden. Der Inhalt dieser Petition macht aber auch deutlich, dass Inklusion nicht so einfach funktioniert, sondern sehr viel Engagement vor Ort und auch die entsprechende Ausstattung dazugehören. Zur Ehrlichkeit gehört eben auch dazu, dass es besondere Herausforderungen für die Schulen und für die Lehrerinnen und Lehrer mit sich bringt, wenn man Schulklassen hat, in denen es eine größere Bündelung von Schülerinnen und Schülern mit verschiedenen Formen von Beeinträchtigungen gibt. Das alles gehört zur Realität und zur Wahrheit dazu. Das wird in dieser Petition beschrieben.

Deswegen - ich glaube, das wurde auch ein Stück weit deutlich - kann man es nur allzu gut nachvollziehen, dass wir alle gemeinsam Inklusion zum Gelingen bringen wollen und die besten Rahmenbedingungen für die Schülerinnen und Schüler dort gewährleisten wollen.

Dennoch ist - das wurde auch geschildert - auf der grundsätzlichen Ebene der gesetzlichen Regelung diese Ausnahme für diese Schule so tatsächlich nicht möglich. Ansonsten würden wir über alle anderen 1 700 Grundschulen in Niedersachsen und mit Sicherheit auch darüber hinaus reden. Deswegen werden auch wir an dieser Stelle für „Sach- und Rechtslage“ plädieren.

Ich will aber noch einmal ganz deutlich für unsere Fraktion unterstreichen: Die Grundschule, die diese Petition geschrieben hat, setzt sich seit Jahren vorbildlich und sehr engagiert für die Inklusion ein und war dabei immer schon ein Stück Vorreiter. Deswegen sollte man sie jetzt auch nicht gewissermaßen bestrafen oder vernachlässigen. Daher

unser nachdrücklicher Appell an das Kultusministerium und an die zuständige Landesschulbehörde, in diesem Einzelfall immer wieder noch einmal zu schauen, wie man die Situation verbessern und vor Ort Unterstützung geben kann, ohne dass wir jetzt grundsätzlich pauschal einen Präzedenzfall schaffen! Man muss sich diesen Einzelfall immer individuell vor Ort anschauen. Unsere große Bitte an die Landesregierung ist, noch mehr Unterstützung in diese Schule zu geben.

(Beifall bei der CDU)

Auch Ihnen herzlichen Dank, Kollege Seefried.

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen zu den Eingaben vor. Deswegen kann ich die Beratung schließen.

Wir treten in die Abstimmung ein.

Es geht um den Änderungsantrag der FDPFraktion in der Drucksache 17/3466 neu. Ich rufe die drei Eingaben einzeln auf und lasse zunächst über den vorliegenden Änderungsantrag der FDP und, falls dieser abgelehnt wird, dann über die Ausschussempfehlung abstimmen.

Laufende Nr. 30, Eingabe 1218: Versetzungswunsch eines Polizeibeamten aus NordrheinWestfalen nach Niedersachsen. Die FDP-Fraktion beantragt, abweichend von der Beschlussempfehlung eine Überweisung an die Landesregierung zur Erwägung zu beschließen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Ich frage nach Stimmenthaltungen. - Das ist mit deutlicher Mehrheit abgelehnt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, der Ihnen empfiehlt, den Petenten über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Wer so abstimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist mit deutlicher Mehrheit beschlossen.

Laufende Nr. 35, Eingabe 1281: Umsetzung der Inklusion gemäß § 183 c NSchG im Schuljahr 2014/2015 in der Klassenstufe 3. Die FDP-Fraktion beantragt die Überweisung der Eingabe an die Landesregierung zur Berücksichtigung. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich frage nach den Gegenstimmen. - Stimmenthaltungen? - Das ist mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.

Dann kommen wir zur Beschlussempfehlung des Ausschusses, der auch hier für die Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage votiert. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann haben Sie mit deutlicher Mehrheit so entschieden.

Laufende Nr. 44, Eingabe 1391: Aufnahme einer syrischen Staatsangehörigen. Der Änderungsantrag der FDP-Fraktion lautet auf Überweisung der Eingabe an die Landesregierung als Material. Wer das so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die auf Unterrichtung der Einsenderin über die Sach- und Rechtslage lautet. Wer so entscheiden will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Die Beschlussempfehlung des Ausschusses ist mit deutlicher Mehrheit beschlossen.

Damit haben wir die Beratung der Eingaben für diesen Plenarsitzungsabschnitt beendet.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 22: Mündliche Anfragen - Drs. 17/3435

Die für die Fragestunde geltenden Regelungen unserer Geschäftsordnung setze ich als bekannt voraus.

Um dem Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich Sie, dass Sie sich schriftlich zu Wort melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen wollen.

Ich stelle fest, dass es nach der Uhr des Präsidiums jetzt 14.50 Uhr ist. In der Geschäftsordnung haben wir ja die Zeitvorgabe.

Ich rufe auf die

Frage 1: Steigende Cyberkriminalität, salafistische Internetpropaganda und Datenspionage - Wie können Niedersachsens Polizei und Staatsanwaltschaften die Bürgerinnen und Bürger wirksam schützen?

Fragesteller sind Abgeordnete der CDU-Fraktion. Für diese hat sich die Kollegin Angelika Jahns zu Wort gemeldet. Bitte, Frau Kollegin!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf die Mündliche Anfrage der CDU-Fraktion vortragen.

Steigende Cyberkriminalität, salafistische Internetpropaganda und Datenspionage - Wie können Niedersachsens Polizei und Staatsanwaltschaften die Bürgerinnen und Bürger wirksam schützen?

Die Digitalisierung und elektronische Vernetzung aller Lebensbereiche schreitet immer weiter voran. Dies hat auch Auswirkungen auf die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens.

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik für das Jahr 2014 wurden der niedersächsischen Polizei 34 950 Fälle sogenannter Cybercrimes, wie Computerbetrug, Computersabotage und das Abfangen und Ausspähen von Daten, bekannt. Laut Aussagen des BKA-Vizepräsidenten Jürgen Maurer in der Welt vom 20. Februar 2013 ist das Dunkelfeld der Internetkriminalität jedoch noch nicht einmal erahnbar und das Problem deutlich größer. Nach Schätzung der Europäischen Union werden weltweit täglich 1 Million Menschen Opfer von Internetkriminalität.

Computer, Handys und das Internet spielen aber auch bei der Aufklärung konventioneller Straftaten eine erhebliche Rolle. Laut Innenminister Pistorius in der Plenarsitzung vom 12. Dezember 2013 konnten zwischen dem 1. Juli 2010 und dem 15. Oktober 2013 in Niedersachsen 185 schwere Straftaten nach § 100 a StPO wegen fehlender Verbindungsdaten nicht aufgeklärt werden. In 26 weiteren Fällen war die Aufklärung laut Innenminister nur teilweise möglich.

Die Verbreitung von Kinderpornografie geschieht inzwischen hauptsächlich über das Internet. Zur Aufklärung tragen zumeist Verbindungsdaten der Nutzer bei. So konnte dem ehemaligen SPDBundestagsabgeordneten Sebastian Edathy der Erwerb kinderpornografischer Filme laut Presseberichten nur durch die interne Speicherung von Verbindungsdaten durch den Deutschen Bundestag nachgewiesen werden.

Innenminister Pistorius begrüßte in einer Pressemitteilung vom 15. April 2015 die geplanten Leitlinien von Bundesjustizminister Heiko Maas, SPD, zur Mindestspeicherung von Verbindungsdaten.

Nach Ansicht von Justizministerin NiewischLennartz, Bündnis 90/Die Grünen, in einer Presseerklärung vom gleichen Tag zeigt dieser jedoch wenig Rückgrat, wenn es um existenzielle Bürgerrechtsfragen geht.

Die Bilder von Überwachungskameras in einem Baumarkt waren laut Frankfurter Allgemeiner Sonntagszeitung vom 3. Mai 2015 ein wesentliches Mittel zur Verhinderung eines islamistischen Terroranschlags auf ein Radrennen in Frankfurt. Bereits 2006 konnte der Versuch zweier Bombenanschläge auf Züge der Deutschen Bahn vor allem durch die Bilder einer Überwachungskamera im Kölner Hauptbahnhof aufgeklärt werden.

1. Welche Maßnahmen hält die Landesregierung zur Bekämpfung der Kriminalität in einer zunehmend vernetzten Welt für erforderlich?

2. Wird die Landesregierung für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 zusätzliche Planstellen bei der Polizei und den niedersächsischen Sicherheitsbehörden vorsehen und die Sachmittel in diesem Bereich aufstocken?

3. Sind die Speicherung von Verbindungsdaten und die Nutzung von Überwachungskameras nach Ansicht der Landesregierung in einem Rechtsstaat geeignete Mittel, um die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit, das Eigentum und die weiteren Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen?

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Jahns. - Die Anfrage fällt in den Geschäftsbereich des Innenministeriums. Deswegen erhält zur Beantwortung Herr Innenminister Pistorius das Wort. Bitte, Herr Minister!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die zunehmende Digitalisierung und elektronische Vernetzung schafft einen immer größeren digitalen Raum, den Cyberraum. Dieser umfasst alle durch das Internet über territoriale Grenzen hinweg weltweit erreichbaren Informationsstrukturen. Im Cyberraum findet eine weiter fortschreitende und immer umfassendere Vernetzung von Informations-, Steuerungs- und Versorgungssystemen statt. Hieraus eröffnet sich eine Vielzahl von Vorteilen, Chancen und Möglichkeiten für das öffentliche, gewerbliche und natürlich auch private