Protocol of the Session on May 12, 2015

schuss nun seinen Bericht vorgelegt und damit seine Arbeit beendet.

Ich eröffne die Beratung zu den Tagesordnungspunkten 4 und 5.

Die mündliche Berichterstattung zu Tagesordnungspunkt 4 hat die Vorsitzende des Untersuchungsausschuss, Frau Kollegin Schröder-Ehlers, übernommen. Ihr werde ich zunächst das Wort erteilen. Sodann wird der Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drucksache 17/3434 eingebracht.

Nun erteile ich Frau Kollegin Schröder-Ehlers das Wort zur Berichterstattung. Bitte!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 26. September 2013 hat der Landtag den 22. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung von Vorgängen in der Dienstzeit des Staatssekretärs a. D. Udo Paschedag eingesetzt. Der Untersuchungsausschuss legt Ihnen nun seinen mehrheitlich beschlossenen Abschlussbericht in der Drucksache 17/3445 vor. Diese Drucksache enthält zudem einen Minderheitenbericht der Ausschussmitglieder der Fraktionen von CDU und FDP.

Der Untersuchungsausschuss hat sich am Tag nach dem Einsetzungsbeschluss konstituiert. Ihm gehörten insgesamt 13 Ausschussmitglieder an, und zwar je 5 Mitglieder der Fraktionen der CDU und der SPD, 2 Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und 1 Mitglied der FDP-Fraktion. Er trat zu insgesamt 19 Sitzungen zusammen und fasste 13 Beweisbeschlüsse.

Im Rahmen seiner Beweisaufnahme vernahm der Untersuchungsausschuss 21 Zeuginnen und Zeugen in zumeist öffentlicher Sitzung. Die Zeugenvernehmungen zogen sich teilweise bis in die späten Abendstunden hinein und erforderten von allen Beteiligten ein hohes Maß an Durchhaltevermögen.

Ferner forderte der 22. Parlamentarische Untersuchungsausschuss diverse Akten und Unterlagen zur Einsichtnahme an. Die Frage, ob die Aktenvorlage durch die Landesregierung vollständig erfolgt ist, war ein immer wiederkehrender Streitpunkt im Untersuchungsausschuss und führte letztlich auch zur Anrufung des Staatsgerichtshofs. Darauf komme ich noch zurück. Während der Dauer dieses Verfahrens hatte der Untersuchungsausschuss

seine Arbeit unterbrochen; das erklärt, warum wir erst heute den Abschlussbericht diskutieren. - So weit das „Formale“.

Schaut man in die Abschlussberichte früherer Untersuchungsausschüsse, so zeigt sich, dass es keinesfalls ungewöhnlich ist, dass Mehrheit und Minderheit zu unterschiedlichen Feststellungen und Beweiswürdigungen kommen. Untersuchungsausschüsse haben - das wissen wir alle aus Artikel 27 Abs. 1 unserer Verfassung - „Sachverhalte im öffentlichen Interesse aufzuklären“. Aber ebenso wissen wir auch, dass sie oft Mittel des politischen Meinungskampfes sind.

Gleichwohl lässt sich ein Unterschied zu den bisherigen Untersuchungsausschüssen deutlich machen. Das gilt insbesondere für den letzten, den Asse-Untersuchungsausschuss. Zwar legten Mehrheit und Minderheit auch dort schließlich voneinander abweichende Würdigungen vor; aber allen Beteiligten war dort bewusst, wie groß die gemeinsamen Einschätzungen zu den zentralen Untersuchungsthemen waren. Im Protokoll der 149. Plenarsitzung am 8. November 2012 ist das sehr eindrucksvoll nachzulesen.

Von nennenswerten Übereinstimmungen in den Feststellungen oder der Beweiswürdigung kann ich bei diesem Untersuchungsausschuss nicht sprechen. Das wird nicht überraschen, haben doch Mehrheit und Minderheit bereits während der Beweiserhebungen und jüngst auch bei der Präsentation ihrer Ergebnisse hinreichend deutlich gemacht, wie unterschiedlich ihre Feststellungen sind. Eine solche Situation macht es einer Berichterstatterin schwer, Inhaltliches vorzutragen.

Indes ist dies der dritte Untersuchungsausschuss in Folge, in dem Verfahrensfragen eine wesentliche Rolle gespielt haben und zudem hier auch Grund dafür sind, dass wir erst heute den Abschlussbericht debattieren.

Ich darf an dieser Stelle auch auf die Schwierigkeiten des 20. Untersuchungsausschusses, des sogenannten Tiefwasserhafen-Ausschusses, hinweisen, die sich für seine Arbeit dadurch ergaben, dass Bremen unter Hinweis auf tatsächliche oder auch nur vermeintliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse für große Teile der Unterlagen einen vertraulichen Umgang verlangte und die Herausgabe verzögerte oder gar verweigerte. Schließlich sah sich der gesamte Untersuchungsausschuss veranlasst, sich vor den Kollegen Bode zu stellen, nachdem von der Bremer Senatskanzlei das an

gebliche Zitieren vertraulicher Unterlagen schriftlich gerügt worden war. Tatsächlich hatte er jedoch aus niedersächsischen Akten zitiert, die nicht als vertraulich eingestuft worden waren. Die Ausschussvorsitzende, die Abgeordnete Heike Bockmann, hat dies in ihrer Berichterstattung zum Anlass genommen, für die nächste Legislaturperiode eine grundsätzliche Klärung des Problems der Einstufung von Unterlagen und Akten anzumahnen.

Die Vorsitzende des Asse-Untersuchungsausschusses, die Abgeordnete Elisabeth HeisterNeumann, konnte in ihrem Bericht sogar auf die „Rechtsgeschichte“ verweisen, die der 21. Untersuchungsausschuss geschrieben hat, nachdem sich das Land Hessen unter Hinweis auf vorgeblich entgegenstehende archivrechtliche Vorschriften geweigert hatte, dem Untersuchungsausschuss im Hessischen Hauptstaatsarchiv lagernde Akten herauszugeben. Nach dem dazu angestrengten Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht ist seither nun klargestellt, dass der Amtshilfeanspruch nach Artikel 35 Abs. 1 des Grundgesetzes solchen einfachgesetzlichen Landesregelungen vorgeht.

Mir obliegt es nun, auf das Organstreitverfahren hinzuweisen, das die der CDU-Fraktion angehörenden Mitglieder des Ausschusses für Haushalt und Finanzen und des 22. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof angestrengt hatten, weil sie sich in ihren Rechten aus Artikel 24 Abs. 2 Satz 1 der Niedersächsischen Verfassung verletzt sahen. Darauf ist schließlich das Urteil des Staatsgerichtshofs vom 24. Oktober letzten Jahres ergangen.

Es klärt, was Akten im Sinne des Artikel 24 Abs. 2 Satz 1 Niedersächsische Verfassung sind. Es präzisiert die Gründe, aus denen die Aktenvorlage nach Artikel 24 Abs. 3 Satz 1 Alt. 1 Niedersächsische Verfassung verweigert werden darf, und die dafür maßgeblichen zentralen Abwägungsgesichtspunkte. Es legt fest, wann und auf welche Weise die Verweigerung der Aktenvorlage zu begründen ist.

Schließlich stellt es klar, dass es keinen rechtserheblichen Unterschied zwischen dem Aktenvorlagerecht eines Untersuchungsausschusses und dem sonstiger Ausschüsse nach Artikel 24 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung gibt.

Insofern hat also auch der 22. Untersuchungsausschuss seinen Beitrag zur Klärung verfahrensrechtlicher Fragen geleistet.

Zum Abschluss meiner kurzen Berichterstattung möchte ich mich jedoch bedanken. Ich möchte mich im Namen aller Mitglieder des Ausschusses und natürlich auch persönlich namentlich sehr herzlich bei Herrn Rasche und Frau Messling bedanken.

(Beifall)

Ich möchte mich genauso herzlich beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, bei Frau Brüggeshemke und Herrn Oppenborn-Reccius für ihre sehr kompetente Begleitung bedanken.

(Beifall)

Und ich möchte auch Frau Dr. Kresse vom Stenografischen Dienst ein ganz herzliches Dankeschön sagen.

(Beifall)

Danken möchte ich aber wirklich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung und auch der Fraktionen, die mitgewirkt haben. Sie haben uns alle sehr kompetent und mit großer Einsatzbereitschaft unterstützt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Arbeit des 22. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses ist erledigt. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN und Zustimmung bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin, für Ihren Bericht. - Zur Einbringung des Tagesordnungspunktes 5 erteile ich nun das Wort für die CDU-Fraktion Herrn Kollegen Nacke. Bitte!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der vergangenen Woche hat der 22. Parlamentarische Untersuchungsausschuss seine Arbeit beendet. Damit findet auch die Aufarbeitung des Skandals, der sich um den ehemaligen Staatssekretär Udo Paschedag drehte, einen Abschluss. Man kann heute sagen: Dieser Untersuchungsausschuss war richtig, und er war notwendig.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Eines vorweg: Es war nie die Aufgabe des Untersuchungsausschusses, zu klären, ob Staatssekretär Paschedag zu Recht entlassen wurde. Udo Paschedag war ein gescheiterter Staatssekretär aus Nordrhein-Westfalen, der in Niedersachsen ein zweifelhaftes Comeback plante.

(Vizepräsident Karl-Heinz Klare über- nimmt den Vorsitz)

Schnell erkannte er die Unerfahrenheit der neuen Niedersächsischen Landesregierung. Der Ministerpräsident, der Chef der Staatskanzlei und insbesondere der neue Minister Meyer hatten keine Ahnung.

(Zuruf von der CDU: Amateure!)

Paschedag wusste das auszunutzen. Bereits in den ersten Gesprächen forderte er für sich den dicksten Dienstwagen, der auf dem Markt war. - Und das als Grüner. Er forderte eine höhere Besoldung für sich ein, als die Staatssekretäre in Niedersachsen bekommen. Er forderte Personalstellen, um Gefälligkeiten verteilen zu können, und für sein Büro eine Ausstattung, wie sie sonst niemand hat, nicht einmal sein Minister.

Für den Grünen Paschedag war eine Klimaanlage gerade gut genug. Herr Paschedag fühlte sich als der heimliche Minister und benahm sich auch so. Ja, es war richtig, Udo Paschedag rauszuschmeißen. Noch besser wäre es gewesen, das Land nie mit diesem Staatssekretär zu belasten.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Nur, meine sehr verehrten Damen und Herren, wegen all dieser Dinge wurde Udo Paschedag nicht entlassen. Udo Paschedag wurde entlassen, weil Ministerpräsident Weil angeordnet hatte, in der Affäre Paschedag auf Tarnen, Täuschen und Vertuschen zu setzen.

Ministerpräsident Weil war persönlich und unmittelbar in die Affäre rund um den Dienstwagen von Udo Paschedag eingebunden. Er hatte mehrfach mit Herrn Paschedag und einmal auch mit Minister Meyer dieses Thema erörtert. Als die Sache hochkam, ordnete er an, dass diese Beteiligung vertuscht werden soll.

Herr Paschedag wusste, dass es für die Beteiligung des Ministerpräsidenten einen schriftlichen Beweis gibt, weil er selbst genau diesen Beweis in den Akten vermerkt hatte. Udo Paschedag wurde entlassen, weil er den Ministerpräsidenten nicht darauf hingewiesen hat, dass es einen Vermerk gibt, der dazu führen muss, dass der Vertu

schungsversuch des Ministerpräsidenten scheitern muss. Paschedag gefährdete das System Weil.

(Lachen bei der SPD)

Und wer es wagt, das System Weil zu gefährden, hat von diesem Ministerpräsidenten keine Gnade zu erwarten.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Lachen bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wer beim Tarnen, Täuschen und Vertuschen des Ministerpräsidenten nicht mitmacht, der fliegt. So einfach ist das, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Das glaubt er selber nicht!)

Es lohnt sich also, einen genaueren Blick auf das System Weil zu werfen.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Sie gucken zu viele schlechte Filme, Herr Kollege!)

Wie es funktioniert, kann man in diesem Abschlussbericht der Landtagsfraktionen von CDU und FDP genau nachlesen, er ist Gegenstand des Abschlussberichtes des Untersuchungsausschusses. Ich möchte es an zwei Tatkomplexen näher erläutern: