4,84 Millionen Euro Bilanzsumme. Das ist ziemlich nah an der Definition, die Sie von Minister Lies bekommen haben.
Kommen wir einmal zu Ihrem Bereich! Im Bereich der Rechnungslegungsvorschriften gibt es das Gleiche: 250 Mitarbeiter, 38,5 Millionen Euro Jahresumsatz. Das ist die Regelung aus dem HGB, die dort für die KMUs gilt.
Oder im Steuerrecht: Auch bei der Umsatzsteuerstatistik wenden Sie die KMU-Definition der EU an, meine sehr geehrten Damen und Herren, weil das im deutschen Recht gang und gäbe ist.
Es wäre Willkür, wenn Sie heute eine andere Definition bei der Erbschaftsteuer nähmen als die, die in allen anderen Rechtsgebieten im deutschen Steuerrecht und woanders gilt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist die Definition! Die
Meine sehr geehrten Damen und Herren, darüber hinaus gibt es natürlich auch noch große Unternehmen. Auch bei großen Unternehmen haben wir die Notwendigkeit zu beachten, dass auch dort die Arbeitsplätze nicht verloren gehen. Deshalb
braucht man unbürokratische Regelungen. Man braucht eine hohe Freigrenze bei der Bedürfnisprüfung von 100 Millionen Euro, genau so wie es Herr Schmid, Ihr Parteifreund in Baden-Württemberg, definiert hat, der dort viel näher an den Unternehmen dran ist, weil er nämlich gleichzeitig Wirtschafts- und Finanzminister ist. Wo kommen wir denn hin, wenn die FDP hier in Niedersachsen fordert, grün-rote Vorschläge umzusetzen, und Sie lehnen das hier auch noch ab, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist doch Realsatire, die wir hier erleben!
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Christian Grascha [FDP]: Wo ist ei- gentlich der Wirtschaftsminister?)
Herr Kollege Bode, ich habe zunächst die Frage, ob Sie bei der Sitzung heute dabei waren und insofern gehört haben, dass das nicht der Vorschlag der baden-württembergischen Landesregierung ist. Oder haben Sie da etwas anderes gehört?
Sehr geehrter Herr Kollege Schmidt, ich saß Ihnen sogar exakt gegenüber. Das haben Sie gesehen. Sie haben mich sogar direkt angesprochen.
Ich habe ja gesagt: Das waren die Vorschläge von Herrn Schmid, und es war auch der Vorschlag von Herrn Kretschmann. Aber einen Tag später musste Herr Kretschmann zurückrudern, weil er einen
Anruf aus Berlin bekommen hat, und Herr Schmid obendrein. Das Infamste ist: Das, was man ihm vorwirft, war gar nicht mit der A-Seite abgestimmt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Schmid, Ihr Kollege aus Baden-Württemberg, der SPD-Minister aus Baden-Württemberg, ist einfach viel näher an der Realität, an den Unternehmen dran, als Sie es hier sind. Deshalb sollten wir auf diejenigen hören, die wissen, was in der Wirtschaft passiert, die wissen, was wir tun müssen, um Arbeitsplätze zu erhalten. Wir sollten kleine und mittlere Unternehmen komplett freistellen. Die Erbschaftsteuer darf nicht zu einem Arbeitsplatzvernichtungsmodell umgeformt werden. Aber genau da kommen wir hin, wenn wir unseren Finanzminister Schneider so weiterlaufen lassen.
Vielen Dank, Herr Kollege Bode. - Wir haben einen Antrag zur Geschäftsordnung des Kollegen Nacke. Bitte!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei dem Thema Erbschaftsteuer geht es insbesondere um die Besteuerung von kleinen und mittelständischen Unternehmen und um die Übertragung des Eigentums. Wir empfinden es als Missachtung des Parlaments, dass der Wirtschaftsminister an dieser Debatte nicht teilnimmt. Daher beantrage ich für die CDU-Fraktion die Unterbrechung der Sitzung, bis der Wirtschaftsminister im Saal ist.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Nacke, vielen Dank für Ihre Anregung. Ich möchte Sie allerdings darauf hinweisen, dass für das Thema Erbschaftsteuerreform in Niedersachsen - genau wie in jedem anderen Land und im Bund - der Herr Finanzminister zuständig ist. Der Herr Finanzminister ist schon den ganzen Tag - und so natürlich auch bei dieser Debatte - anwesend. Ich bin sicher, der Herr Wirtschaftsminister wird Ihre Anregung mitbekommen. Aber zwingend notwendig für die Debatte ist er nicht. Zuständig ist der Finanzminister. Der ist anwesend. Darum sehe ich für Ihren Antrag keine Notwendigkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Limburg. - Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Wir kommen daher zur Abstimmung.
Wer dem Antrag des Kollegen Nacke auf Unterbrechung der Sitzung, bis Herr Wirtschaftsminister Lies anwesend ist - - -
(Minister Olaf Lies betritt den Plenar- saal - Beifall bei der CDU - Jens Na- cke [CDU]: Ich ziehe den Antrag zu- rück, Frau Präsidentin!)
- Herr Kollege Nacke zieht den Antrag zurück, da Herr Wirtschaftsminister Lies nun anwesend ist und der Debatte weiter folgen wird.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesverfassungsgericht hat am 17. Dezember des letzten Jahres einzelne Regelungen des Erb
schaftsteuergesetzes für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis Mitte 2016 eine Neuregelung vorzulegen. Unser gemeinsames Ziel muss es also sein, eine verfassungskonforme Erbschaftsteuerregelung zu erhalten. Dabei werden wir einen steuerpolitischen Spagat hinbekommen müssen, nämlich einerseits die verfassungswidrige Überprivilegierung des Betriebsvermögens zu beseitigen, die das Verfassungsgericht festgestellt hat, und andererseits Arbeitsplätze insbesondere im Bereich der kleinen und mittleren Familienunternehmen zu erhalten und zu sichern.
Bundesfinanzminister Schäuble hat hierzu erste Überlegungen in seinem Eckwertepapier vorgestellt. Unser Finanzminister Peter-Jürgen Schneider befindet sich hierzu im direkten Gespräch mit Bundesfinanzminister Schäuble und hat uns heute Mittag, wie wir bereits gehört haben, im Haushaltsausschuss über die neuesten Entwicklungen unterrichtet. Vielen Dank für diese Unterrichtung an dieser Stelle noch einmal!
Bei dieser Unterrichtung habe ich den Eindruck gewonnen, dass unser Finanzminister PeterJürgen Schneider die richtigen Schwerpunkte setzt und am Ende ein für alle tragfähiger Kompromiss stehen wird. Herr Bode, da helfen auch solche Brandreden nichts, die Sie hier heute gehalten haben.
(Christian Grascha [FDP]: Das war ei- ne sehr sachliche Rede! - Jörg Bode [FDP]: Ich habe mich fast gar nicht aufgeregt!)
Selbstverständlich sind alle Seiten darum bemüht, die kleinen und mittleren Unternehmen vor der Erbschaftsteuer zu verschonen. Aber Sie wissen sehr genau, dass es dabei eines umfassenden Kompromisses zwischen 16 Bundesländern und der Bundesregierung bedarf. Warten wir doch einmal ganz entspannt und in aller Ruhe die Ergebnisse der Arbeitsgruppe auf Bund-Länder-Ebene ab, in der unser Finanzminister erfolgreich mitarbeitet!
Aus Ländersicht ist es nach unserem Dafürhalten auf jeden Fall wichtig, dass das Erbschaftsteueraufkommen im bisherigen Umfang beibehalten wird. Das Steueraufkommen aus der Erbschaftsteuer beträgt allein in Niedersachsen rund 300 Millionen Euro jährlich. Umgerechnet entspricht dies rund 6 000 Lehrerstellen, die wir allein aus dem
Erbschaftsteueraufkommen finanzieren können. Dieser Vergleich macht deutlich, dass wir als Land Niedersachsen keineswegs auf diese Einnahmen verzichten können.
Ich persönlich bin im Übrigen der Auffassung, dass das Bundesverfassungsgericht ein sehr nachvollziehbares Urteil getroffen hat - dazu lohnt ein Blick in die tieferen Urteilsgründe -, nämlich dass es verfassungswidrig ist, wenn die Übertragung von Unternehmensvermögen auch dann vollständig steuerfrei bleibt,