Protocol of the Session on February 18, 2015

Durch das Justizministerium ist im Ausschuss darauf hingewiesen worden: Für das Strafmaß ist es unerheblich, ob es um 50 oder um 51 Morde geht. Für die Angehörigen aber ist es von hoher Bedeutung. Deswegen ist es gut, wie die Justiz jetzt agiert. Aber es ist auch notwendig; denn die teilweise sehr schleppenden Ermittlungen haben natürlich das Vertrauen in die Justiz in Niedersachsen beschädigt. Nur durch eine konsequente Ermittlungsarbeit kann dieses Vertrauen wieder aufgebaut werden.

Wo die Justiz an Grenzen kommt, z. B. weil es um offenkundig verjährte Straftaten geht oder weil es um strukturelle Fragen - und nicht um Fragen persönlicher Schuld - geht, muss der Landtag aktiv werden. Ich bin froh, dass er es hier heute einvernehmlich mit der Einsetzung dieses Sonderausschusses tun wird.

Der Sonderausschuss soll aber nicht nur in die Vergangenheit schauen, sondern er soll auch Veränderungsbedarfe struktureller oder auch gesetzlicher Art für die Zukunft aufzeigen. Wir müssen prüfen, ob es Veränderungsbedarf bei den Strukturen der Staatsanwaltschaften gibt. Wir müssen prüfen, ob z. B. die Voraussetzungen für ein vorläufiges Berufsverbot nach der Strafprozessordnung verändert werden müssen. Meine Damen und Herren, die Tatsache, dass Niels H. zu dem Zeitpunkt, als sein Haftbefehl gegen den erbitterten Widerstand der Staatsanwaltschaft außer Vollzug gesetzt wurde, in einem Seniorenheim arbeiten konnte, löst zu Recht Unverständnis und Sorge aus und muss Anlass zur Überprüfung auch des Rechtsrahmens auf der Bundesebene sein.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Wir müssen im Sonderausschuss natürlich auch prüfen, welche Maßnahmen notwendig sind, um dem massiven Vertrauensverlust in unser Krankenhaussystem zu begegnen.

Durch diese Mordserie ist bei vielen Menschen zu der ohnehin schon bestehenden Sorge, die man hat, wenn ein Angehöriger, ein Bekannter oder Freund in ein Krankenhaus eingeliefert werden muss und dort liegt, die neue Sorge hinzugekommen, ob denn im Krankenhaus nicht noch eine ganze andere Gefahr, eine Lebensgefahr, lauert.

Es darf in erster Linie nicht um neue Kontroll- oder Aufsichtsinstanzen gehen. In unseren Krankenhäusern wird grundsätzlich gute Arbeit geleistet, meine Damen und Herren; das darf man auch nicht vergessen. Ich bin froh, dass Frau SchröderEhlers und auch Frau Schwarz darauf hingewiesen haben. Es muss um die Frage gehen, wie die Kliniken im ärztlichen und im pflegerischen Alltag, z. B. im Umgang mit Patientenberatung, bei der Arzneimittelkontrolle und bei der internen Kommunikation gestärkt werden können.

Neue oder zusätzliche qualitätssichernde Maßnahmen in der durchökonomisierten Krankenhauswelt werden naturgemäß dann von allen Beteiligten für schwer umsetzbar erklärt, wenn die

Refinanzierung dem Leistungsträger überlassen ist. Das gilt leider oft für personalintensive Veränderungen und/oder bei Leistungen außerhalb des rein medizinisch-pflegerischen Zeitbudgets. Schon deshalb ist es erforderlich, dass wir im Sonderausschuss auch die anstehende Neuregelung im Krankenhausgesetz des Bundes zu dieser Frage mit erörtern, weil nur dort die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden können, z. B. bei den Qualitätsindikatoren, die der Gemeinsame Bundesausschuss entwickeln soll.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich darüber, dass wir die Verbesserung der Patientensicherheit als zentrale politische Verantwortung dieses Hauses verstehen und dies mit der Einrichtung des Sonderausschusses hier heute auch einvernehmlich dokumentieren.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank. - Herr Dr. Birkner, FDP-Fraktion. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich auch für die FDP-Fraktion zum Ausdruck bringen, dass unser Mitgefühl den Opfern und den Angehörigen der Opfer dieser Krankenhausmorde und auch der versuchten Morde gilt.

Das bisher bekanntgewordene Ausmaß der Taten macht fassungslos. Wir haben mindestens 90 Fälle mit 30 Toten und 60 Überlebenden allein in dem Zeitraum von 2003 bis 2005. Das dürfte an Taten und an Mordserie einzigartig in Niedersachsen sein. Es ist ja - das ist hier mehrfach angesprochen worden - zu befürchten, dass weitere Taten hinzukommen. Wir haben den Zeitraum von 1999 bis 2003, der nicht aufgeklärt ist, und wir haben auch die Zeit von 2006 bis 2008, als der Täter als Rettungssanitäter arbeiten konnte.

Meine Damen und Herren, Zeitraum und Ausmaß der Tatbegehung machen es dringend erforderlich, dass wir uns auch politisch intensiv mit der Sache befassen. Wie kann es dazu kommen, dass an einem Ort der Fürsorge und Pflege, im Krankenhaus, Menschen systematisch zu Opfern werden? Wieso sind die Taten im Medizinbetrieb so lange unerkannt geblieben bzw. sind keine Konsequen

zen gezogen worden? Wieso hat die Staatsanwaltschaft eigentlich nur zögerlich und nicht gleich umfassend ermittelt? Das sind nur wenige, aber vielleicht schon einige wesentliche Fragen, die wir im Rahmen dieses Ausschusses zu bearbeiten und auch politisch zu bewerten haben.

Als Parlament ist es dabei - das hat der Kollege Limburg eben angesprochen - gerade nicht unsere Aufgabe, hier irgendwie der individuellen Schuld nachzugehen. Das ist Aufgabe der Justiz, die dieser Aufgabe nunmehr auch konsequent nachkommt. Wir müssen uns aber mit den systematischen Fehlern auseinandersetzen: Was sind die Hintergründe? Wie konnte es über so lange Zeiträume dazu kommen, dass jemand im Krankenhausbetrieb ungestört morden konnte? Wie konnte es dazu kommen, dass es hier seitens der Staatsanwaltschaft offensichtlich zu Versäumnissen gekommen ist, denen mittlerweile auch nachgegangen wird?

Meine Damen und Herren, natürlich ist nicht nur die Retrospektive, ist nicht nur das, was gewesen ist, entscheidend. Aber die Aufklärung ist die Grundlage dafür, welche wichtigen und richtigen Schlüsse wir daraus für die Zukunft zu ziehen haben. Wie also können wir sicherstellen, dass sich so etwas nicht wiederholt, zumindest das Risiko verringern? Hundertprozentige Sicherheit vor solchen Taten wird es vermutlich auch in Krankenhäusern nicht geben können.

Wir meinen, dass der Sonderausschuss ein gangbarer Weg hierfür ist. Ich will aber nicht verhehlen, dass wir uns durchaus vorstellen können - da bleibt die Entwicklung abzuwarten -, dass man diesem Sonderausschuss möglicherweise auch einmal die Rechte eines Untersuchungsausschusses geben muss, nämlich dann, wenn wir feststellen, dass wir mit den normalen Mitteln nicht weiterkommen, weil Zeugen, die möglicherweise geladen werden müssen, vielleicht von sich aus nicht bereit sind, einer freundlichen Vorladung des Ausschusses zu folgen. Das wird sich jedoch im Verlauf zeigen. Ich sehe ein allgemeines Einverständnis bezüglich der Vorgehensweise.

Meine Damen und Herren, unser Ziel ist es, mit diesem Ausschuss einen Beitrag zur Aufklärung und zur Gerechtigkeit zu leisten, auch um den betroffenen Menschen und ihren Belangen gerecht zu werden und zu verdeutlichen, dass man es eben nicht einfach übergeht. Ziel ist es natürlich auch, durch die entsprechend zu ziehenden Rückschlüsse am Ende einen aktiven Beitrag zur Ver

besserung der Patientensicherheit in unseren Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zu leisten, um wieder Vertrauen herzustellen, nicht nur in diesen Bereich, sondern natürlich auch in die Justiz, und um sicherstellen zu können, dass sich so etwas in diesem Ausmaß nicht wiederholt.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU sowie Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Dr. Birkner. - Für die Landesregierung hat nun die Sozialministerin das Wort. Frau Ministerin Rundt, bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es ist noch heute zu merken, dass wir mit Erschütterung und Betroffenheit an die Mordserie denken, die durch den mutmaßlichen Serienmörder Niels H. verübt wurde.

Wir alle stellen uns viele Fragen. Dazu gehören insbesondere die Fragen, die die Hinterbliebenen der Opfer stellen, Fragen wie: Wie konnten solche Mordfälle passieren? Hätten sie verhindert werden können? Hätten sie nicht früher erkannt werden müssen? Gab es gerade in Anbetracht der hohen Fallzahlen vielleicht ein Systemversagen? Und vor allen Dingen: Gibt es vielleicht noch heute in solchen Fällen ein Systemversagen? Welche Schwachstellen müssen wir so schnell wie möglich beheben?

Es ist mir ein ganz besonderes Anliegen, dass sich die Patientinnen und Patienten in den niedersächsischen Krankenhäusern und Pflegeheimen sicher fühlen. Dazu kann sicherlich der Ausschuss einen sehr guten Beitrag leisten; denn gerade bei einer schweren Erkrankung, die durch eine stationäre Behandlung geheilt werden soll, ist man auf fremde Hilfe und das Vertrauen in medizinische Heilkunst und in zugewandte Pflege angewiesen. Daher sollte alles unternommen werden, um das Vertrauen in die medizinische und pflegerische Versorgung wieder zu stärken.

Obwohl oder vielleicht auch gerade weil es hier um Taten eines irregeleiteten Einzeltäters geht, bin ich davon überzeugt, dass die niedersächsischen Krankenhäuser wirklich eine hervorragende Qualität der medizinischen Versorgung und auch der menschlichen Zuwendung bieten. Dennoch führen

solche Ereignisse nachvollziehbarerweise bei den Patientinnen und Patienten zu Unsicherheiten.

Die Landesregierung hat sich des Themas der Patientensicherheit angenommen. Eine Aufarbeitung der Ansatzpunkte für eine Stärkung der Patientensicherheit zeigt erwartungsgemäß, dass es viele Handlungsfelder gibt. Sie reichen vom Risikomanagement im Krankenhaus über die Arzneimittelversorgung und -kontrolle bis hin zur Meldung von Berufsverboten an die zuständigen Erlaubnisbehörden.

Ebenso zeigt sich, dass die Stärkung der Patientensicherheit auf sehr unterschiedlichen Ebenen ansetzen muss. Auf Bundesebene haben wir uns in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform für eine Stärkung der Qualität, also auch der Patientensicherheit bei der stationären Versorgung eingesetzt. Darauf aufbauend, werde ich Ende dieses Monats persönlich mit Herrn Bundesgesundheitsminister Gröhe Möglichkeiten zur Stärkung der Patientensicherheit - bis auf die Ebene der Selbstverwaltung - erörtern.

Hier in Niedersachsen im Bereich der Selbstverwaltung haben wir das sogenannte 137er-Gremium gebeten, sich mit uns zusammenzusetzen und einmal zu klären, was wir in Niedersachsen tun können, damit es solche Fälle nicht wieder geben muss.

Bei all den Maßnahmen, die wir planen, ist es wichtig, dass wir wirklich eine lückenlose Aufklärung der Ereignisse in Oldenburg und Delmenhorst anstreben; denn nur dann können wir die Schwachstellen erkennen, an denen wir ansetzen müssen. Ich erhoffe mir durch den Sonderausschuss Aufklärung in vielen Fragen, die uns gemeinsam bewegen.

ch bin sehr dankbar, dass sich alle Fraktionen des Niedersächsischen Landtages darauf verständigt haben, einen Sonderausschuss zur Stärkung der Patientensicherheit einzusetzen. Ich denke, dass die Patientinnen und Patienten in Niedersachsen es wirklich verdient haben, dass wir hier mit aller Kraft versuchen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass so etwas in Niedersachsen nie wieder geschehen kann.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Ich darf die Beratung schließen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wie bereits angekündigt, haben die Fraktionen vereinbart, die zweite Beratung und damit die Entscheidung über den Antrag sofort anschließen. Der guten Ordnung halber frage ich dennoch, ob eine Ausschussüberweisung gewünscht wird. - Das ist nicht der Fall.

Dann stimmen wir jetzt in der Sache ab. Wer den Antrag in der Drucksache 17/2884 annehmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Enthaltungen? - Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Wir müssen hier jetzt kurz einen fliegenden Wechsel vornehmen.

(Vizepräsident Klaus-Peter Bachmann übernimmt den Vorsitz)

Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 10: Abschließende Beratung: a) Chancen und Potenziale der Industrie 4.0 für Niedersachsen nutzen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/1214 - b) Niedersachsen auf dem Weg zu Industrie 4.0 als Bestandteil einer aktiven und auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Industriepolitik - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/2324 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 17/2853

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die Anträge in geänderter Fassung anzunehmen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir treten in die Beratung ein. Hierzu hat sich die Abgeordnete Frau Dr. Gabriele Andretta gemeldet, der ich das Wort für die SPD-Fraktion erteile. Bitte!

(Jens Nacke [CDU]: Deshalb war das eben so eilig!)

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer von Ihnen im letz

ten Jahr die Hannover Messe besuchte, konnte es spüren: Eine neue industrielle Ära hat sich dort angekündigt. Hochflexible Roboter, die ihre Käfige verlassen haben, leistungsfähige 3-D-Drucker, intelligente Assistenzsysteme, dezentrale Steuerung und weltweiter Datenaustausch in Echtzeit, selbstlernende Maschinen - dies waren die großen Themen, die uns in den Hallen begegneten und eindrucksvoll zeigten: Menschen, Maschinen und Produkte werden in der Arbeitswelt immer stärker miteinander vernetzt.