und die Haftungssummen für seine Kraftwerke erhöhen. Aber, Frau Kollegin, Initiativen dieser Art sind mir aus Baden-Württemberg nicht bekannt. Im Gegenteil: Die Dividende, die das Unternehmen EnBW aus dem Betrieb von Kernkraftwerken gene
Wir sind uns gesellschaftlich darin einig, dass wir aus der Kernenergie aussteigen wollen. Die Restlaufzeiten stehen fest. 2022 ist Feierabend. Und bis dahin geht jedes Jahr im Schnitt ein Kraftwerk außer Betrieb. Und, meine sehr geehrte Frau Kollegin, es muss doch Priorität haben, dass in dieser Zeit weiterhin sicher Strom produziert wird; denn wir brauchen diesen Strom. Das ist mir gestern Abend beim BDEW noch einmal deutlich geworden. Die Preise an der Strombörse sind auf historisch niedrigem Niveau. Der Beitrag der erneuerbaren Energie ist ohne Speichermöglichkeiten nicht planbar. Die Gaskraftwerke der Stadtwerke wie in Hannover machen jedes Jahr Millionenverluste. Und Stein- und Braunkohlekraftwerke laufen jedes Jahr länger. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das das Ziel Ihrer Politik ist. Deswegen bleibe ich dabei: Wir lehnen Ihren Antrag ab.
Ich habe die herzliche Bitte, Frau Kollegin: Konzentrieren Sie Ihre Energie auf die Dinge, die wichtig sind! Das sind die Zukunft der Energieversorgung und die Beseitigung der Altlasten aus der Asse. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Wer immer nur auf Berlin schaut, der bekommt in der Regel einen schiefen Hals. Was die Asse angeht, kann ich den Frust der Bürgerinitiativen vor Ort über die mangelnde Unterstützung durch den grünen Präsidenten des Bundesamtes für Strahlenschutz und den grünen Umweltminister Stefan Wenzel sehr gut verstehen.
Grüne Politiker sind kompetent, wenn es darum geht, Probleme zu skandalisieren - das gebe ich gerne zu -, aber die Lösung der Probleme überlassen sie dann gerne anderen, wenn die Skandalkarawane längst weitergezogen ist.
Vielen Dank, Herr Kollege Bäumer. - Jetzt hat sich Herr Minister Wenzel zu Wort gemeldet. Bitte sehr, Herr Minister, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bäumer, ich nehme das ganz anders wahr, nämlich dass gerade in dieser Phase diejenigen, die schon immer gegen die Atomkraft waren, auch für die Entsorgungsfragen und die Altlastenbeseitigung Verantwortung übernehmen,
weil sie wissen, welche Herausforderungen damit verbunden sind. Es wäre aber auch falsch zu glauben, dass es einfach wäre. Ich hoffe an dieser Stelle auch, dass die schwierigen Fragen, wie der Atomausstieg nach Fukushima, am Ende mit möglichst breiten Mehrheiten gelöst werden. Neben den atomaren Altlasten im Bereich des Mülls müssen auch die atomaren Altlasten im Bereich der Finanzen aufgearbeitet werden.
Aus aktuellem Anlass - das gibt dem Entschließungsantrag, den wir heute beraten, eine besondere Bedeutung - möchte ich kurz auf die Ankündigung der E.ON AG eingehen, den Konzern neu aufzustellen und die Atomkraftwerke und die konventionellen Kraftwerke in einem eigenen, neuen Unternehmen zusammenzuführen.
Einerseits hört es sich interessant an, dass man sich auf die erneuerbaren Energien konzentrieren will. Auf der anderen Seite ist dieses Gebilde, was aktienrechtlich auf der neuen Seite entstehen würde, streng zu prüfen und stellt eine große Herausforderung dar. Hier geht es beispielsweise um die Prüfung, was die Neuorganisation im Hinblick auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kraftwerksbetreiber nach § 7 c des Atomgesetzes in Bezug auf ihre gesetzlichen Verpflichtungen bedeutet: Sind die Rückstellungen für den Rückbau und die Entsorgung der Atomkraftwerke noch sicher? Und: Sind sie am Ende wirklich noch werthaltig?
Zwischenzeitlich haben wir im Bundesrat eine Entschließung auf den Weg gebracht. Am 10. Oktober des letzten Jahres hat der Bundesrat in diesem Zusammenhang erfreulicherweise einige Punkte beschlossen, und zwar die Erstellung einer unabhängigen Kostenstudie, die die zu erwartenden Kosten für Stilllegung, Abbau und Entsorgung transparent machen soll, eine kernkraftwerkscharfe Bilanzierung der Rückstellungen unter Differenzierung der einzelnen Kostenarten, eine Überprüfung der Werthaltigkeit und Angemessenheit der Rück
Das wird uns hoffentlich dabei helfen, zu prüfen, welche Folgen eine Aufteilung des E.ON-Konzerns in Bezug auf haftungsrechtliche Fragen hätte.
Im Dezember des letzten Jahres hat uns die Nachricht erreicht, dass die Bundesregierung an einem Konzept für einen Entsorgungsfonds arbeitet, in den die Kraftwerksbetreiber einen Teil ihrer Rückstellungen einbringen sollen. Wenn die Meldung zutreffen würde, wäre es ein Ansatz, der grundsätzlich in die richtige Richtung ginge. Aber manche Nachricht, die man in diesem Zusammenhang hört, ist auch sehr irritierend. Meines Erachtens brauchen wir einen Fonds unter öffentlicher Kontrolle. Und, Herr Bäumer, wir brauchen keine Entlassung der Kraftwerksbetreiber aus ihrer Verantwortung. Wir brauchen auch eine Nachschusspflicht, Herr Dr. Hocker, weil eine Entlassung aus der Haftung völlig falsch wäre. Das ist genau der Punkt, der nicht passieren darf. Wir brauchen Transparenz über den tatsächlichen Mittelbedarf.
Bisherige Rückstellungen dürften - und da ist das Beispiel Schweiz schon entscheidend - deutlich zu niedrig sein, auch wenn sie vielleicht im europäischen Maßstab als hoch erscheinen.
Wir haben mit dem Direktor für den Energiebereich in der Schweiz diese Frage sehr intensiv diskutiert. Er hat sehr deutlich geäußert - auch der Schweizer Rechnungshof hat sich das angesehen -, dass man in der Zielmarke, also bei dem, was man am Ende benötigt, um Rückbau und Entsorgung sicherzustellen, Summen benötigt, die etwa zwei- bis zweieinhalbfach höher liegen als das, was wir in Deutschland bisher in den Rückstellungen haben. Das war die Aussage der Schweizer.
Es ging nicht darum, wie viel bisher angesammelt wurde. Dabei haben die Schweizer noch viel zu tun. Sie haben ein anderes System dafür, was sich bis zum Zeitpunkt X ansammeln soll. Angesichts des jetzigen Zinsniveaus habe ich meine Zweifel daran und denke, dass man dort als Verbraucher noch sehr viel heftiger spüren wird, wie Stück für Stück die Ansätze erhöht werden müssen, um am Ende auf diese Summen zu kommen.
Aber interessant war, dass sie gesagt haben: Das, was ihr da in Deutschland zurücklegt, wird am Ende nicht reichen. - Das war auch die Kritik der Schweizer Finanzkontrolle an dem dortigen Stilllegungs- und Entsorgungsfonds.
Insofern gibt es auch dort nicht nur Einvernehmen, sondern man hat sich diese Frage genauer vorgenommen. Das zeigt: Die Herausforderung ist groß, und zwar in allen Industrieländern, die in den vergangenen Jahrzehnten mit Atomkraft unterwegs waren.
Herr Minister, es gibt zwei Bitten zu Zwischenfragen, einmal von Herrn Dr. Hocker und einmal von Herrn Bäumer. Lassen Sie das zu?
Ich würde gerne von Ihnen wissen, mit welcher Reaktion seitens der Kernkraftwerksbetreiber Sie rechnen, wenn die Pläne, die in diesem Antrag formuliert sind, umgesetzt werden, wenn also die Rückstellungen in einen öffentlich-rechtlichen
Fonds übertragen werden. Was glauben Sie, wie die Kernkraftwerksbetreiber auf diesen Schritt reagieren?
Herr Dr. Hocker, das ist eine schwierige Frage. An allererster Stelle steht natürlich die Analyse, steht die Frage - das hat der Bundesrat gesagt -, wie viel Geld wir eigentlich am Ende des Tages brauchen. Und es gibt ja auch noch Rechtsänderungen, die wir berücksichtigen müssen. Aktuell arbeitet die Atommüllkommission. Abhängig von dem Konzept, für das man sich hinterher bei der sicheren Lage
rung von Atommüll entscheidet, wird möglicherweise auch die Kostenfrage ganz unterschiedlich beantwortet. Also, diese Analyse steht an erster Stelle.
Ich habe gesagt, das Ziel müsste ein öffentlichrechtlicher Fonds sein. Aber ich weiß natürlich auch, welche Rechtsgrundlagen wir haben und wo wir möglicherweise aktienrechtlich im Moment nicht herankommen. Deswegen, glaube ich, muss man auf jeden Fall über Sofortmaßnahmen nachdenken, und dazu gehört beispielsweise die gesetzliche Verankerung einer Pflicht zur Abgabe einer harten Patronatserklärung, um sicherzustellen, dass die Konzernmutter tatsächlich mit ihrem vollen Vermögen haftet.
Wir haben es leider erleben müssen, dass sich die Vattenfall-Muttergesellschaft in Schweden von ihren Töchtern in Brunsbüttel und Krümmel verabschiedet hat. Dort haben wir es jetzt mit Gesellschaften - die heißen auch noch so - mit beschränkter Haftung zu tun. Das, meine Damen und Herren, muss so schnell wie möglich gesetzlich geregelt werden.
Herr Minister, auch von mir vielen Dank dafür, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Das zeichnet Sie aus; daran könnten sich andere wie der Finanzminister mal ein Beispiel nehmen.
Vor dem Hintergrund, dass meine Mutter mal gesagt hat: „Wenn es was zu loben gibt, sollst du das auch tun!“, und vor dem Hintergrund, dass vor zwei Jahren in der Zeitschrift atw einmal aufgezeigt worden ist,
mit welchen Rückbaukosten die Südkoreaner bei Kernkraftwerken kalkulieren - das ist ein Betrag von ungefähr 300 Euro, während wir in Deutschland mit 1 000 Euro kalkulieren -: Können Sie mir bitte erklären, was die in Südkorea anders machen als wir in Europa?