Nein, Frau Kollegin Asendorf hat die Art und Weise kritisiert, wie Sie die Petition behandelt haben. Und diesen Vorwurf müssen Sie sich schon gefallen lassen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Sie ziehen eine Petition ins Plenum, obwohl ihr inhaltlich bereits vollumfänglich stattgegeben wurde und dem Anliegen nachgekommen ist.
Herr Kollege Försterling, möchten Sie auch zur Geschäftsordnung reden? - Dann haben Sie jetzt die Möglichkeit. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte gerne feststellen, dass es nach der Geschäftsordnung auch geboten ist, zur Sache zu reden. Jetzt kann man das beim Tagesordnungspunkt strittige Eingaben durchaus so auslegen, dass man eine Abhandlung über das Petitionsrecht in Niedersachsen generell hält - und damit die strittige Eingabe sozusagen beiseite wischt.
Aber über die Geschäftsordnung hinaus sollte sich jeder Abgeordnete, der sich mit strittigen Eingaben beschäftigt, auch mit dem Anliegen der Petenten auseinandersetzen. Und das ist in diesem Fall auch gerechtfertigt, weil es immer noch keine Antworten der Landesregierung auf die drängenden Fragen bei den Grundschulen gibt.
Das geht vielleicht über die Geschäftsordnung hinaus, ist aber das, was man von Abgeordneten dieses Hauses erwarten kann.
Nur zur Klarstellung aus der Sicht der Sitzungsleitung, meine Damen und Herren: Für uns bestand kein Anlass für einen Ruf zur Sache. Sie müssen all das, was hier an Aussagen zur Geschäftsordnung gemacht wird, auch so entgegennehmen. Das sind berechtigte Zitate im Sinne der Geschäftsordnung, keine Frage. Aber natürlich darf eine Rednerin die Redezeit für die strittigen Eingaben auch dafür nutzen, zu begründen, warum sie sich in der Sache nicht äußert. Insofern mussten wir hier keinen Sachruf erteilen, sondern ging es um die Vergabe der Redezeit, während die Geschäftsordnungsdebatte außerhalb dieser Redezeiten läuft.
Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Ich möchte gerne auf den Beitrag des Kollegen Limburg zur Geschäftsordnung antworten.
Er hat suggeriert, dass es den Fraktionen nicht möglich sein soll, im Rahmen der Debatte über einzelne Petitionen diese auch zu generalisieren. Aber bei dem Votum „Material“ geht es doch gerade darum: dass die Landesregierung gebeten wird, ein Problem, das im Einzelfall besteht, auch generell zu überprüfen.
Insofern haben wir überhaupt kein Verständnis dafür, dass Sie versuchen, das Petitionsrecht so einzuschränken, wie Sie es gerade gemacht haben. Aber es ist ja typisch für die Grünen, dass sie dann, wenn sie regieren, anders reden und handeln, als wenn sie opponieren.
Ich stelle fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen zur Geschäftsordnung gibt, sodass wir in der Sache weitermachen können. Zu der eben von Herrn Thiele eingebrachten Änderungslage spricht für die SPD-Fraktion nun Herr Christoph Bratmann. Bitte schön!
jetzt nicht mehr zur Geschäftsordnung reden muss, sondern zur Sache reden kann, und zwar zum Anliegen der Petentin. Ich verbinde das mit dem Wunsch, dass nun nicht jede Petition aus dem Bereich der Bildung zu bildungsideologischen Debatten zwischen den beiden Lagern hier im Haus führt.
In der Petition werden verschiedene Belastungsfaktoren an Grundschulen thematisiert. Manche Faktoren betreffen die Landespolitik - beispielsweise die Umsetzung der Inklusion oder die Klassengrößen -, manches ist im Bereich der Kommune als Schulträger angesiedelt - beispielsweise der räumliche Zustand der Schule -, und nicht weniges ist im Bereich der Schulorganisation, also bei der Schulleitung, angesiedelt; da geht es z. B. um die fehlende Vernetzung mit anderen Institutionen, um die Vertretungsregelungen oder um die hohe Anzahl an Überstunden, die bei einigen Kolleginnen und Kollegen offensichtlich aufgelaufen sind.
Man muss also genau hinsehen, was individuell in Zusammenarbeit z. B. mit den zuständigen Dezernenten der Landesschulbehörde geregelt werden kann und was gesetzlich oder per Erlass geregelt werden könnte.
Es ist klar, dass, auch wenn man sie im Einzelnen nachvollziehen kann, nicht allen Anliegen der Petition nachgekommen werden kann. Dazu betreffen sie, wie schon gesagt, einfach zu viele Politikfelder. Aber in einigen Punkten wird durch die Schulgesetznovelle Abhilfe geschaffen, z. B. was den hohen Selektionsdruck durch die Schullaufbahnempfehlung angeht. Diese Empfehlung fällt künftig weg.
Ich habe gerade ausgeführt, dass individuelle Lösungen vor Ort Abhilfe schaffen können. Das ist im Blick auf diese Petition auch bereits passiert:
In Zusammenarbeit mit dem schulfachlichen Dezernenten der niedersächsischen Landesschulbehörde wurden individuelle Lösungen für einen Großteil der skizzierten Probleme gefunden. Entsprechend dem eigenen Wunsch der Schulleitung gab es einen Schulleiterwechsel, nachdem es offensichtlich Verwerfungen zwischen der Schulleitung und dem Kollegium gegeben hatte.
Hinsichtlich der Bündelung der Ressourcen und der Priorisierung von Themenbereichen wurde die Schulentwicklungsberaterin aufgesucht; man steht also im Beratungsprozess mit der Landesschulbehörde.
Die Fachberatung Inklusion und Unterrichtsqualität wurde ebenfalls eingeschaltet und berät nun die Schule. Für das Kollegium wurde eine Supervision auf den Weg gebracht.
Die Personalsituation hat sich durch die Abordnung einer weiteren Lehrkraft insgesamt entschärft. Kurzfristige Vertretungsverträge sowie Erhöhung der Arbeitszeit haben ein Übriges dazugetan, dass sich die Situation an der Grundschule Asendorf deutlich entspannt und verbessert hat.
Ich rufe nun die laufende Nr. 11 der Eingabenübersicht auf, die Petition 00675. Dazu liegt eine Wortmeldung des Abgeordneten Kai Seefried, CDU-Fraktion, vor. Herr Kollege Seefried, Sie haben eine Restredezeit von zweieinhalb Minuten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Eingabe zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an der Integrierten Gesamtschule macht deutlich, dass niemand in Niedersachsen Vertrauen in die aktuelle Landespolitik setzen kann.
Der Petent beschreibt in dieser Petition, was die letzte Schulgesetzänderung aus dem Jahr 2013 für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler an einer Integrierten Gesamtschule bedeutet: Diesen Schülern ist damit die Möglichkeit genommen worden, das Abitur nach zwölf Jahren abzulegen.
Die CDU/FDP-Landesregierung hatte für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler an einer Integrierten Gesamtschule die Möglichkeit geschaffen, durch den Besuch von Kursen mit einem erhöhten Niveau das Abitur nach zwölf Jahren abzulegen.
Der Petent fordert, dass für diese Schülerinnen und Schüler eine Übergangsregelung geschaffen wird. - Man kann nur sagen: Recht hat er. Aber an diese Schülerinnen und Schüler wird von SPD und Grünen in Niedersachsen anscheinend nicht gedacht.
Stattdessen hatte die letzte Schulgesetzänderung für sie zur Konsequenz, dass sie seit dem Beginn des letzten Schuljahres in die vom Niveau her niedrigeren E-Kurse herabgestuft wurden. Meine Damen und Herren, ich glaube, jeder kann sich vorstellen, was eine solche Herabstufung für diese Schülerinnen und Schüler, die in den Kursen mit dem erhöhten Niveau ja auch die entsprechende Leistungen erbracht haben, bedeutet: Das ist demotivierend. - Fördern und fordern sieht nun wirklich anders aus.
Wir sprechen immer wieder gerne davon, dass wir in den Schülerinnen und Schülern ein Feuer der Begeisterung für den Unterricht entfachen wollen. Aber an dieser Stelle wird dieses Feuer durch SPD und Grüne einfach gelöscht. Das kann auch nicht im Interesse der Integrierten Gesamtschule sein. Vertrauensschutz für Schülerinnen und Schüler sieht anders aus.
Deshalb, meine Damen und Herren, möchte ich Sie auffordern: Speisen Sie den Petenten nicht mit „Sach- und Rechtslage“ ab, sondern folgen Sie unserem Antrag auf „Material“. Es ist eben nicht so, wie wir es schon gehört haben, dass nur, weil SPD und Grüne meinen, dass etwas erledigt sei, es einfach so hingenommen werden muss.
Vielen Dank, Herr Kollege Seefried. - Zur gleichen Eingabe hat jetzt der Abgeordnete Heiner Scholing, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort. Die Grünen haben noch eine Gesamtredezeit von 5:20 Minuten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Seefried hat die Ausgangssituation richtig dargestellt. Der Petent strebt eine Übergangsregelung im Sinne des Vertrauensschutzes an, weil bei Einschulung seines Kindes andere Voraussetzungen vorlagen.
Ich greife gleich den Begriff Vertrauen auf, den Herr Seefried hier angeführt hat. Die Wählerinnen und Wähler von Rot-Grün haben darauf gesetzt, dass wir als eine der ersten Maßnahmen in den Integrierten Gesamtschulen zum Abitur nach neun Jahren zurückkehren. Das haben wir getan, und das war ein Schritt, der völlig im Rahmen unserer programmatischen Absichten lag. Insofern haben wir an dieser Stelle für Vertrauen gesorgt.
Mit dieser Entscheidung haben wir eine Entscheidung der Vorgängerregierung zurückgenommen, die bei den betroffenen Schulen und in weiten Teilen auch bei den Eltern und Schüler auf breite Ablehnung gestoßen war.
Das Abitur nach acht Jahren in den Integrierten Gesamtschulen ist immer als ein Schlag gegen diese Schulform verstanden worden. Das hat nie in das pädagogische Konzept gepasst. Das war auch allen Beteiligten klar.
Das pädagogische Konzept hat folgende Überschriften: längeres gemeinsames Lernen, Individualisierung, Differenzierung und Heterogenität - als Voraussetzung für die Organisation von Lernprozessen, nicht als Behinderung. Dieses Konzept verträgt sich ganz gewiss nicht mit Zeitdruck und überflüssigem Stress.