Verehrte Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir an dieser Stelle, stellvertretend für die Landesregierung Ihnen, Frau Ministerin Rundt, und Ihrem Haus für die Aufwertung und Verstetigung dieser Maßnahmen auf diesem Politikfeld meinen Dank auszusprechen.
Auf dem Gebiet der Flüchtlingspolitik ist es weiterhin unser Wille, mehr Menschlichkeit zu üben. So werden wir neben der Verstetigung der Haushaltsmittel für die Flüchtlingssozialarbeit für Menschen ohne definierten Aufenthaltsstatus im Rah
men eines Modellversuchs einen anonymen Krankenschein in Clearingstellen einführen, der diesem Personenkreis die Inanspruchnahme ärztlicher Versorgung, aber auch Beratung zur Legalisierung ermöglicht, ohne dabei negative Konsequenzen fürchten zu müssen.
Ferner wird nach Anschubfinanzierung das Psychosoziale Zentrum des Netzwerks für traumatisierte Flüchtlinge in den Folgejahren mit 300 000 Euro gefördert und die Arbeit der Härtefallkommission durch eine externe Fachberatungsstelle mit 65 000 Euro unterstützt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, als Sprecher meiner Fraktion für Migration und Teilhabe habe ich allerdings mit großer Verwunderung die Änderungsanträge der Opposition zum Haushaltsplanentwurf 2015 zur Kenntnis nehmen müssen. Indem Sie beispielsweise den Einzelplan der Staatskanzlei und des Sozialministeriums als finanzpolitischen Steinbruch missbrauchen, leisten Sie einen migrationspolitischen Offenbarungseid sondergleichen.
So kürzen Sie im Einzelplan 02 den Haushaltsansatz bei der Titelgruppe 84 - Migration und Teilhabe - auf nahezu null und bei der Titelgruppe 85 - Verbindungsbüro der Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe - ebenfalls auf null. Im Einzelplan 05 findet diese finanzpolitische Kahlrasur nahtlos ihre Fortsetzung. Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe: null. Förderung von landesweit tätigen Migrantenorganisationen: null. Maßnahmen zur Antidiskriminierung: null. Medizinische Versorgung von Flüchtlingen, hier der ohne Papiere: null.
Was in diesem Zusammenhang dem Fass den Boden ausschlägt, sind Ihre Erläuterungen hierzu. In diesen liest man: Die Haushaltsansätze erscheinen - ich zitiere - nicht substanziell zielführend. - Wissen Sie was: Wenn es um Substanz und Ziel geht, ist Ihr migrationspolitisches Verständnis schlichtweg substanzlos und verfolgt auch kein teilhabeorientiertes Ziel.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich fasse zusammen: Die Regierungsfraktionen stehen im Gegensatz zur Opposition auch weiterhin zu ihren in der Koalitionsvereinbarung gemachten Zusagen und werden zugewanderten Menschen die volle Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Leben gewähren. Dieser Paradigmenwechsel wird sich nicht nur in der
Begrifflichkeit „Migration und Teilhabe“ erschöpfen, sondern sich auch weiterhin deutlich im rot-grünen Landeshaushalt widerspiegeln.
Eigentlich sollte jetzt noch der Kollege Brunotte zum Städtebau reden. Die Redezeit ist leider aufgebraucht. Aber ich bin der Ansicht, auch dieser Haushaltsansatz spricht Bände. Auch dort haben wir angepackt und besser gemacht und werden es auch in der Zukunft tun.
(Heiterkeit und starker Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Reinhold Hilbers [CDU]: Im Städtebau haben Sie so viel Unsinn gemacht!)
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Pantazis. - Für die FDP-Fraktion hat nun Frau Kollegin Bruns das Wort. Bitte!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst geht mein Dank an die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die diesen Haushalt für uns zusammengestellt haben. Ich möchte mich an dieser Stelle aber auch bei den Kolleginnen und Kollegen des Sozialausschusses für die vertrauensvolle, respektvolle und konstruktive Zusammenarbeit bedanken.
Nun zum Haushalt. Der Haushalt des MS hat zwei Besonderheiten. Zum einen hat er mit 2,57 % einen extrem niedrigen Personalkostenanteil, zum anderen ist der Anteil der freiwilligen Leistungen in Höhe von 74 Millionen Euro im Vergleich zu den 4,3 Milliarden Euro im Gesamthaushalt nicht besonders hoch. Die politischen Gestaltungsmöglichkeiten bewegen sich folglich in engen Grenzen.
Gestatten Sie mir vorab ein paar Sätze zur liberalen Sozialpolitik. Die von den Liberalen hochgehaltene Freiheit braucht auf der anderen Seite Verantwortung, Solidarität und Nachhaltigkeit. Freiheit ist undenkbar ohne Verantwortung für sich selbst, gegenüber seiner Mitwelt, Umwelt und Nachwelt. Verantwortungsloser Gebrauch der Freiheit ist Egoismus auf Kosten Dritter. Hier regiert nicht die
Kraft des Stärkeren, sondern eine Gesellschaft hat sich um alle Menschen zu kümmern, auch um die, die es aus eigener Kraft nicht schaffen. Diesen Menschen müssen wir die Chance bieten, ihr Leben im größtmöglichen Maß von Eigenverantwortung zu gestalten. Aufgabe von Sozialpolitik ist es, dies den Menschen zu ermöglichen.
Kommen wir nun zur Aufgabenkritik, die sowohl positiv als auch negativ ausfällt. Die Unterstützung von Bezieherinnen und Beziehern von SGB-IILeistungen ist von enormer Wichtigkeit. Nun werden von der Landesregierung Beratungsstellen eingesetzt, die bei den nur schwer verständlichen Bescheiden des Jobcenters beraten sollen. Ich würde mir eine längerfristige Lösung wünschen und direkt ansetzen. Warum können die Bescheide nicht so ausgestellt werden, dass die Menschen sie von Anfang an verstehen? Dann würden diese Beratungsstellen obsolet werden. Hier wäre eine Initiative aus Niedersachsen sicherlich sinnvoll.
Richtig ist, dass die Entwicklung von Aids bzw. HIV weiterhin wirksame Präventionsmaßnahmen fordert. Das Thema darf nicht aus den Köpfen der Menschen verschwinden. Deswegen begrüßen wir ausdrücklich die weitere Förderung der Aidshilfe und werden als FDP-Fraktion dazu auch einen Antrag direkt in der nächsten Ausschusssitzung einbringen.
Abschließend noch ein paar Worte zum Thema Pflege. Auch hier herrscht Einigkeit im Ausschuss, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Der Pflegeberuf muss eine gesellschaftliche Würdigung erfahren und muss attraktiver gestaltet werden. Das Ziel war uns allen klar, der Weg für die FDPFraktion jedoch nicht der Weg über die Errichtung einer Pflegekammer. Die in den Haushalt eingestellten Kosten haben wir gekürzt, weil wir die Pflegekammer nicht für das geeignete Instrument halten. Dabei wird immer auf die Umfrage verwiesen, die dazu stattgefunden hat. Bei dieser Umfrage sind 1 000 Menschen befragt worden. Dabei wurde aber überhaupt nicht klar, wo der Kostenfaktor ist und welchen Nutzen sie überhaupt von der Pflegekammer haben. Wiederholt kann ich nur betonen, dass alle Pflegehilfskräfte keinen Anteil an der Pflegekammer und weiterhin keine Interessenvertretung haben.
Unklar ist weiterhin die Finanzierung der Kammer. Die Kosten sind schon genannt worden: 4,8 Millionen Euro. Der Beitrag soll für die Mitglieder ungefähr 8 Euro betragen. Dies, meine verehrten Da
men und Herren, wird nicht ausreichen. Deswegen sind in der Mipla ja weitere Kosten ausgelobt. Eine Zwangskammer mit Zwangsfortbildungen suggeriert, dass Fortbildungen nicht stattfinden. Fortbildungen sind aber heute schon Teil der Rahmenverträge.
Zum Thema Mittel für die Soziale Stadt habe ich schon in meiner letzten Rede ausgeführt, dass ich das für eines der effektivsten Programme überhaupt halte. Aber die Kritik bleibt weiterhin bestehen, dass wir weitergehende Steuerinstrumente brauchen. Das Geld muss dringend da ankommen, wo es benötigt wird. Im Grundsatz befürworte ich auch die Aufstockung. Wenn wir jedoch rückblickend auf die Mittel von 2014 sehen, dann bleibt doch zu konstatieren: Es konnten alle eingereichten Anträge bedient werden, es wurden aber nicht alle Mittel abgerufen. - Jetzt werden die Mittel erhöht. Ich sehe aber kein Konzept vonseiten der Landesregierung, wie man den Mittelabfluss verbessern kann. Wird man da nicht tätig, oder werden auch 2015 nicht alle Mittel abgerufen?
Bedanken möchte ich mich aber auch für die konstruktive Zusammenarbeit in gemeinsamen Anträgen, z. B. zum Thema Kinderwunsch. Genau so habe ich mir politische Arbeit im Ausschuss vorgestellt.
Zum Schluss. Es ist schon ganz viel zur Krankenhausplanung gesagt worden. Auch ich muss dazu jetzt noch ein paar Worte sagen, ausdrücklich zum „St.-Elisabeth“. Nein, ich glaube nicht, dass es uns über die 2-%-Grenze hilft. Das war aber auch nicht Intention dieses Antrages. Wenn man das als Voraussetzung nimmt, dann lässt das im Hinblick auf die Frage, warum man Anträge stellt, eigentlich ganz tief in die eigene Arbeit blicken. Das war nicht unsere Intention.
Ich halte es nach wie vor inhaltlich für richtig, weil dieses Krankenhaus nicht defizitär arbeitet. Wir brauchen die Betten, die im „St.-Elisabeth“ sind. Es ist in der diakonischen Trägerschaft. Wir wissen doch alle: Wenn wir jetzt die Investitionskosten da nicht fördern - und wir brauchen die Betten -, dann
wird der nächste Antrag von Helios auf dem Tisch liegen, dann werden wir den Neubau über die Betten finanzieren müssen, und irgendwann wird Helios das Klinikum verkaufen. - Aber so, meine Lieben, kann das nicht laufen.
Ich möchte aber versöhnlich schließen. Ich sehe, es gibt Verbindendes und Trennendes, und freue mich auf die Zusammenarbeit im nächsten Jahr.
Sehr verehrte Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin Bruns, manchmal traut man seinen Ohren ja kaum.
Ich bin Wahlkreisabgeordneter für den Süden von Salzgitter. Ich will nur einmal Folgendes erläutern: 2003 hat das Krankenhaus in Salzgitter einen Antrag gestellt. Zehn Jahre hat sich Schwarz-Gelb nicht im Geringsten darum gekümmert, dass dieses Krankenhaus Mittel bekommt. Weder hat sich Frau von der Leyen darum gekümmert, noch hat sich Frau Ross-Luttmann darum gekümmert. Und wer kam danach? - Das weiß ich jetzt nicht, aber die war ja sowieso nicht so lange da. Niemand von Ihnen hat sich darum gekümmert.
Wir, der Kollege Klein und ich, waren im Übrigen nicht nur in Regierungszeiten, sondern auch in Oppositionszeiten in diesem Krankenhaus. Leider Gottes ist mir dort weder jemand von der FDP noch von der CDU irgendwann einmal über den Weg gelaufen.
(Reinhold Hilbers [CDU]: Wollen Sie denen denn nun Geld geben oder nicht? Nun sagen Sie dazu doch mal etwas! - Unruhe - Glocke des Präsi- denten)
tive ergriffen und den Antrag des St.-ElisabethKrankenhauses aufgegriffen und an das Sozialministerium überwiesen.