Am gleichen Tag richtete der Landkreis Cloppenburg eine Überwachungszone für den gesamten Landkreis ein. Darin gilt für 72 Stunden, dass Geflügel nicht verbracht werden darf, mit Ausnahme von Eintagsküken, die in Bestände außerhalb der Überwachungszone verbracht werden. Diese Verbringungssperre hat am Montag um Mitternacht begonnen.
Am 16. Dezember, also heute, stellte das Nationale Referenzlabor, FLI, des Bundes die hoch pathogene Form des AIV H5N8 fest. Damit ist die Geflügelpest nach der Geflügelpest-Verordnung amtlich festgestellt. Dieser Typ, also H5N8 in dieser Form, ist am 5. November 2014 bereits in einem Geflügelbestand und bei einer Wildente in MecklenburgVorpommern sowie im November 2014 in fünf Beständen in den Niederlanden und in einem Entenbestand in Großbritannien festgestellt worden.
Darüber ist bereits berichtet worden. In beiden Mitgliedstaaten sind bisher keine weiteren Fälle in Hausgeflügelbeständen aufgetreten. Aktuell - das ist ganz neu und frisch - hat Italien in einem Geflügelbestand den gleichen Serotyp, den auch wir hier festgestellt haben, gemeldet.
Wichtig ist mir: Eine Gefahr für den Menschen besteht nach derzeitigen Erkenntnissen bei diesem Serotyp nicht.
Die Tiere des Seuchenbestandes werden nun tierschutzgerecht getötet. Die Tiere des Kontaktbestandes - also dort, wo der zweite Springer eingesetzt war - werden nach einer Risikobewertung ebenfalls tierschutzgerecht getötet. Der Kontaktbestand liegt in einem sehr geflügeldichten Gebiet, und die Gefahr der Weiterverschleppung durch den Personenkontakt wird als sehr hoch eingestuft. Deshalb haben wir heute dem Wunsch des Landkreises Cloppenburg, auch diesen Bestand zu töten, stattgegeben.
Bestände, die in der näheren Umgebung des Seuchenbestandes liegen, werden nach Risikobewertung ebenfalls in die Tötungsmaßnahmen einbezogen, um zu verhindern, dass das Virus sich in der näheren Umgebung weiter verbreitet. Üblich ist die Bewertung eines Umkreises von 1 000 m um den Seuchenbestand. In diesem 1 000-m-Radius werden um die 109 000 Tiere Geflügel gehalten. Neben dem genannten Mastputenbestand, der getötet wird, haben wir heute im Einverständnis mit dem Landkreis Cloppenburg angeordnet, dass auch die weiteren Tiere in diesem 1-km-Radius jetzt getötet werden. Dabei handelt es sich zum einen um einen Mastgeflügelbestand mit 90 000 Tieren und einen sehr kleinen Legehennenbestand mit 100 Hennen.
Dann wird um den Seuchenbestand ein Sperrgebiet mit einem Radius von 3 km eingerichtet. Da ist auch die entsprechende Verfügung des Landkreises für diesen Sperrbezirk herausgegangen. In diesem Sperrbezirk leben nach unserer Einschätzung um die 240 000 Hühner, Puten, Gänse etc. Dort werden jetzt die entsprechenden Maßnahmen durchgeführt.
Dann gibt es das Beobachtungsgebiet. Das ist ein Radius von 10 km um den Stall, in dem sich dieser Verdacht bestätigt hat. In diesem Bereich leben 1,1 Millionen Tiere Geflügel. In diesem 10-km-Radius um den betroffenen Stall in der Gemeinde Barßel herum sind auch die angrenzenden Landkreise Leer und Ammerland betroffen. Deshalb ist heute auch verfügt worden, dass das 72 Stunden
stand Still - so nennt man die Transporteinstellung von Geflügel, die der Landkreis Cloppenburg schon um Mitternacht verfügt hat - auch um die Gebiete der Landkreise Ammerland und Leer erweitert wird. Diese Verfügung gilt seit heute um 18 Uhr. Die Geltungsdauer endet voraussichtlich nach drei Tagen, also am 19. Dezember 2014, um 18 Uhr. Das ist über Rundfunk und über die anderen Medien bekannt gemacht worden.
Die epidemiologischen Ermittlungen zur Ursachenforschung und zur weiteren Verbreitung laufen derzeit weiter, um eventuelle weitere Kontakte frühzeitig zu identifizieren. Daher kam vielleicht auch der Versprecher mit Vechta, den ich eben gehört habe. Die Behörden prüfen derzeit intensiv, ob es weitere Kontaktbetriebe gibt, die mit dem Putenmastbetrieb im Landkreis Cloppenburg zu tun haben. Dazu haben wir eine erste Erkenntnis am heutigen Nachmittag bekommen. Demnach gibt es im Landkreis Vechta zwei solche Kontaktbetriebe, die sogleich beprobt wurden. Eine Untersuchung ist bereits abgeschlossen und hat ein negatives Testergebnis erbracht. Es gab also keinen Fund, somit für die Tiere und für die Menschen dort ein positives Ergebnis. Das Ergebnis der Untersuchung in dem zweiten Betrieb im Landkreis Vechta, in dem ebenfalls eine Beprobung erfolgt ist, wird für morgen, Mittwoch, erwartet.
Wir haben heute Morgen auch den Landeslenkungsstab - so heißt dieser Krisenstab - für morgen Nachmittag einberufen. Wir haben den Bund informiert und mit ihm gesprochen. Der Bund hat heute auch die Europäische Union über unsere Maßnahmen unterrichtet. Der Bundesagrarminister hat heute auch eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der er zum Ausdruck bringt, dass er die Maßnahmen Niedersachsens unterstützt, und in der er darauf verweist, dass er heute Mittag mit mir telefoniert hat und sich über die Lage ausgetauscht hat, dass er uns angeboten hat, uns durch die Bundesinstitutionen bei der Ursachenforschung zu unterstützen, und dass er die Maßnahmen, die wir ergriffen haben, richtig findet.
Es sei mir vielleicht noch der Hinweis erlaubt: Bund und Land waren sich beide einig, dass das Thema der Tierseuchenbekämpfung jetzt keinen Anlass zur Panik gibt, aber eines ist, bei dem man größte Sorgfalt an den Tag legen muss, und dass wir nicht zur Verunsicherung der Menschen beitragen sollten.
Wir waren uns auch sehr einig, dass die Frage der Tierseuchenbekämpfung kein Thema für parteipolitischen Streit sein sollte, sondern dass wir mit Sachlichkeit darauf reagieren sollten.
Der Bundesagrarminister hat - das können Sie der Pressemitteilung entnehmen - unsere Maßnahmen in Niedersachsen unterstützt. Die Landesregierung teilt ausdrücklich die Meinung des Bundesagrarministers bezüglich einer engen Kooperation in diesem Fall, durch die wir gerade im Geflügelland Niedersachsen mögliche weitere Fälle, soweit es in unseren Möglichkeiten steht, vermeiden wollen.
Vielen Dank, Herr Minister Meyer. - Wie im Ältestenrat vereinbart, findet keine Aussprache zur Unterrichtung statt.
Ich darf Sie noch einmal daran erinnern, dass sich der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung morgen um 8 Uhr in Raum 1105 trifft.