Ich freue mich natürlich, dass wir heute hier im Landtag über die Neuordnung der Vorschriften über die Förderung der Freien Wohlfahrtspflege abstimmen, weil mit diesem Gesetz ein weiterer Teil unserer Koalitionsvereinbarung umgesetzt wird und vor allen Dingen die wertvolle und unverzichtbare Arbeit der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege abgesichert wird, die - wie wir, denke ich, gemeinsam feststellen - hier seit Jahrzehnten Gutes tut.
Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege sind Träger zahlreicher Einrichtungen, Dienste und Beratungsstellen in Niedersachsen und stehen für das sozial- und gesellschaftspolitische Engagement von Menschen, und zwar - das unterscheidet sie sehr klar von Privatanbietern - von hauptamtlich und vor allen Dingen auch von ehrenamtlich Tätigen in diesem Bereich.
Lassen Sie mich kurz etwas zu der Frage der Konkurrenz sagen. Ich denke, man darf sagen, dass wir gerade im Bereich der Pflegeversicherung ein Problem mit dem Thema Konkurrenz haben, weil wir nämlich sehr wohl in vielen Bereichen inzwischen ein Marktversagen erkennen können, insbesondere im Bereich der Pflege.
In der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege sind Verbände zusammengeschlossen mit über 6 000 gemeinwohlorientierten Einrichtungen und um die 300 000 Beschäftigten sowie 500 000 Menschen, die sich hier ehrenamt
lich engagieren. Ein Stück Gleichziehen mit dem Sport ist sicherlich sehr positiv. Denn nicht nur die Sportverbände, sondern insbesondere die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege leisten ebenfalls wertvolle Beiträge zur zivilgesellschaftlichen Entwicklung in Niedersachsen. Die Arbeit und das Engagement Hunderttausender von Menschen sind unverzichtbar. Allein das ist schon ein guter Grund für die Gleichbehandlung mit dem Sport.
Wir drücken hier eine Wertschätzung der Arbeit der Freien Wohlfahrtspflege aus, beziehen aber auch die Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen aus organisatorischen Gründen ein, um eine unbürokratische Abwicklung in diesem Bereich möglich zu machen. Die Landesstelle für Suchtfragen bietet in 24 Beratungsstellen Aufklärung und Beratung, insbesondere im Bereich des Glücksspiels und der Glücksspielsucht.
Die Anregungen und Kritikpunkte, die sich aus der Anhörung der von diesem Gesetz Betroffenen im Rahmen der parlamentarischen Beratung ergeben haben, wurden aufgegriffen und an einigen Stellen ergänzt und überarbeitet. Positiv zu beurteilen ist z. B. die Dynamisierung der Finanzhilfe in Abhängigkeit von der Entwicklung des Verbraucherindexes. Gut ist auch, dass das Thema Wettbewerbsverzerrung hier intensiv diskutiert worden ist und dass der in Abstimmung mit dem GBD aufgenommene Verweis auf die Vorschriften der Abgabenordnung über die Voraussetzung von Zweckbetrieben dem nun entgegenwirkt.
Auch die Anforderungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurden jetzt mit einbezogen.
Schließlich sollen die Richtlinien und Vereinbarungen zwischen dem Sozialministerium und den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege innerhalb von vier Wochen veröffentlicht werden. Vielleicht da zur inhaltlichen Aufklärung: Es gibt unterschiedliche Dinge. Es gibt Vereinbarungen der Verbände untereinander. Es gibt den Vertrag zwischen dem Sozialministerium und den Verbänden, und es gibt zusätzliche Richtlinien. Vielleicht ist das ein bisschen durcheinander geraten. Die waren teilweise auch vorher öffentlich. Auch dass sich die Fraktionen darauf verständigt haben, 1 Million Euro draufzulegen, freut mich und sicherlich auch die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege. Vielen Dank, dass sich hier wirklich alle zusammengeschlossen haben, um diesen unver
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf unmittelbar an den Redebeitrag meiner Kollegin Schwarz anknüpfen. Sie hat ausgeführt, dass wir als CDU-Fraktion dem Gesetz insgesamt zustimmen werden und dass es lediglich um einen Paragrafen des Gesetzes geht: um den § 3 in Artikel 1. Wir beantragen für diesen einen Paragrafen eine gesonderte Abstimmung, weil wir bei ihm die Ausschussempfehlung ablehnen möchten.
Es wurde beantragt, über die Ausschussempfehlung zu Artikel 1 § 3 gesondert abzustimmen. Gibt es eine Gegenrede oder eine weitere Wortmeldung zur Geschäftsordnung?
Artikel 1. - Hierzu gibt es zunächst den Änderungsantrag der Fraktion der FDP, Drucksache 17/2533. Wer diesen Änderungsantrag der FDP annehmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dieser Änderungsantrag ist mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.
Es wurde darum gebeten, zunächst gesondert über Artikel 1 § 3 - das sind die Förderungskonditionen, wenn ich das so bezeichnen darf - abzustimmen. Wer für diesen § 3 in der Fassung der Änderungsempfehlung des Ausschusses ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit, wenn auch knapp.
Jetzt komme ich zu der Änderungsempfehlung des Ausschusses zu Artikel 1 im Übrigen. Wer für die Änderungsempfehlung des Ausschusses ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Waren das Gegenstimmen?
Artikel 3. - Wir stimmen über die Änderungsempfehlung des Ausschusses ab. Wer dafür ist, der hebe die Hand. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Wer das Gesetz in der Variante der Änderungsempfehlung des Ausschusses beschließen möchte, den bitte ich aufzustehen. - Wer ist dagegen? - Das ist die FDP-Fraktion. Enthaltungen? - Bei bis zu 14 Neinstimmen der FDP-Fraktion
Tagesordnungspunkt 4: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Kinder- und Jugendhilferechts - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/1562 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/2456 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/2461
Wir treten in die Beratung ein. Es gibt eine erste Wortmeldung. Kollegin Glosemeyer von der Fraktion der SPD, bitte sehr! Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir setzen den Landesjugendhilfeausschuss wieder ein. Das ist ein guter Tag für die Jugendarbeit in Niedersachsen.
Eine aktive Kinder- und Jugendpolitik haben wir als einen zentralen Baustein in unserem Koalitionsvertrag festgelegt. Heute zollen wir dem Engagement der freien Träger in der Jugendhilfe unseren höchsten Respekt. Das ist auch dringend notwendig. Während der Anhörung im Sozialausschuss wurde dies vor allen Dingen in den vielen positiven Stellungnahmen deutlich.
Umso mehr überrascht mich, dass die CDU die Zeichen der Zeit nicht erkennen will und ihre unsägliche Fehlentscheidung aus dem Jahre 2006, den Landesjugendhilfeausschuss abzuschaffen, jetzt nicht korrigieren will.
Es ist noch nicht zu spät, meine Damen und Herren! Sie dürfen noch auf den fahrenden Zug aufspringen! Erlauben Sie mir, dass ich Konrad Adenauer frei zitiere: Es kann mich doch niemand daran hindern, über Nacht klüger zu werden!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, alle Argumente sprechen dafür. Aber lassen Sie mich noch einmal in die Historie gehen.
Obwohl das Kinder- und Jugendhilfegesetz des Bundes einen Landesjugendhilfeausschuss vorsieht, beschloss Niedersachsen unter der damaligen Landesregierung im Zuge der Föderalismusreform dessen Abschaffung - als einziges Bundesland überhaupt. An seine Stelle wurde ein Beirat gesetzt. Die Bildung des Beirates, die Berufung der Mitglieder sowie die Kompetenzen und Aufgaben wurden bewusst nicht gesetzlich geregelt.