Und was die Menge der Zustimmung angeht: Wenn Sie von acht Homosexuellenverbänden Zustimmung haben und dann einen Lehrerverband, einen Elternverband und noch eine Kirche haben, dann haben Sie vielleicht nur drei oder vier Stellungnahmen, aber das sind dann unter Um
Dann geht es weiter mit der Wortmeldung von Frau Kultusministerin Heiligenstadt. Sie haben das Wort, Frau Ministerin.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Beitrag meines Kollegen Försterling hat, so denke ich, sehr gut auf den Punkt gebracht, worum es in dieser Debatte geht. Es geht nämlich - damals wie heute - darum, anzuerkennen, dass auch Schule einen wichtigen Beitrag zu Offenheit und Toleranz gegenüber unterschiedlichen sexuellen Orientierungen und Identitäten leisten muss. Es geht um nicht mehr und um nicht weniger.
In dem zur Beschlussfassung vorliegenden Entschließungsantrag geht es eben nicht, wie schon ausgeführt wurde, um die Frage der Vermittlung sexueller Praktiken im Unterricht, und es geht auch nicht um die Einschränkung von Elternrechten. Nein, niemand will die Elternrechte einschränken. Wer dieses behauptet, kennt den Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen nicht, oder er führt anderes im Schilde.
Schon damit beginnen aber erneut die Diskriminierung und Ausgrenzung. Deshalb meine Bitte: Uns alle eint doch das Ziel, Diskriminierungen entschlossen entgegenzutreten und Vorurteile abzubauen. Kein Mensch soll ausgegrenzt werden. Lassen Sie uns mit diesem Antrag gemeinsam ein Zeichen von Toleranz und Gleichberechtigung setzen, meine Damen und Herren!
Wissen stärkt das eigene Urteilsvermögen und ist ein starkes Mittel gegen Ausgrenzung und Diskriminierung. Gerade deshalb ist es auch in der Schule immer wieder wichtig, für solche Themen wie die sexuelle und geschlechtliche Vielfalt zu sensibilisieren. Akzeptanz und Toleranz, meine Damen und Herren, sind keine Selbstverständlich
keiten. Sie müssen immer wieder erarbeitet und immer wieder verteidigt werden. Das hat die öffentliche Debatte über diesen Entschließungsantrag gezeigt. Denn hier wurde stellenweise gezielt mit Unwahrheiten hantiert, und es wurde Stimmung gemacht. Damit wird das Anliegen, das sich aus dem Bildungsauftrag unseres Niedersächsischen Schulgesetzes ergibt, nämlich dass unsere Schülerinnen und Schüler befähigt werden sollen, ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen von Gerechtigkeit, Solidarität und Toleranz sowie der Gleichberechtigung der Geschlechter zu gestalten, wie mein Kollege Politze schon ausgeführt hat, in die Schmuddelecke gestellt, meine Damen und Herren. Reine Stimmungsmache bei diesem Thema ist daher gefährlich, des Themas keinesfalls würdig und bringt uns auch in der Sache nicht weiter, meine Damen und Herren.
Insofern finde ich es gut, dass sich auch die beiden großen Kirchen zu dem Antrag geäußert haben. So heißt es in der Stellungnahme des Katholischen Büros Niedersachsen - ich zitiere -:
„Es gehört generell zur Aufgabe der Schule, die Kinder und Jugendlichen mit der Diversität von Kultur, Geschichte, Wissenschaft, Religion, Kunst, Wertvorstellungen und Orientierungen vertraut zu machen. Damit entwickelt die Schule eine Diskurs- und Urteilsfähigkeit bei den Heranwachsenden, trägt zu deren Identitätsbildung bei und befähigt zur Toleranz im Umgang mit der Heterogenität von Wertvorstellungen und Orientierungen.“
„Die Entwicklung der eigenen Sexualität ist wichtiger Teil der Entwicklung der Identität. Dies macht einen aufgeklärten … Unterricht unter Einbeziehung verschiedener sexueller Orientierungen sowie ein Schulklima ohne sexuelle Diskriminierung erforderlich, um zum einen Kinder und Jugendliche bei der Entwicklung ihrer eigenen sexuellen Identität zu unterstützen und zum anderen sexuelle Diskriminierung in der Gesellschaft insgesamt abzubauen und ihr entgegenzuwirken.“
Meine Damen und Herren, genau darum geht es. Genau das machen wir mit dieser Entschließung. Deshalb begrüße ich es ausdrücklich, dass dieser Antrag von einer breiten Mehrheit hier im Parlament getragen wird. Ein herzliches Dankeschön daher auch an die Fraktion der FDP und an die Abgeordneten. Und Ihnen, Herr Försterling, danke, dass Sie sich so konstruktiv eingebracht haben.
Dabei bleibt auch die Gewissheit - meine Damen und Herren, auch das hat diese Debatte hier gezeigt -, dass wir uns weiterhin immer wieder mit diesem komplexen Thema beschäftigen müssen, um seiner Bedeutung gerecht zu werden. Ich würde mir dabei eine differenzierte Debatte wünschen, die von Sachlichkeit und einem respektvollen Umgang und einem konstruktiven Miteinander gekennzeichnet ist.
Vielen Dank, Frau Ministerin Heiligenstadt. - Weitere Wortmeldungen liegen dem Sitzungsvorstand nicht vor.
Der auf Annahme in einer geänderten Fassung zielende Änderungsantrag der Fraktion der CDU entfernt sich inhaltlich am Weitesten vom ursprünglichen Antrag. Wir stimmen daher zunächst über diesen Änderungsantrag ab. Nur falls dieser abgelehnt wird, stimmen wir anschließend über die Beschlussempfehlung ab.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/2464 zustimmen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Ich frage nach den Gegenstimmen. - Der Antrag ist abgelehnt.
Damit, meine Damen und Herren, kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Ich frage
nach den Gegenstimmen. - Das Erste war eindeutig die Mehrheit. Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.
Meine Damen und Herren, ich rufe dann die Abstimmung zu Nr. 2 der Beschlussempfehlung auf. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit die in die Beratung einbezogenen Eingaben 00794, 01118 mit Folgesatz, 01274, 01280 und 1288 für erledigt erklären möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Enthaltungen? - Damit sind mit großer Mehrheit die entsprechenden Eingaben bearbeitet.
Tagesordnungspunkt 15: Abschließende Beratung: Verkauf des landeseigenen Grundstücks Adolfstr. 2/3 in Hannover (Flurstück 116/1, Flur 57, Gemarkung Hannover) - Antrag der Landesregierung - Drs. 17/2394 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen -
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die von der Landesregierung beantragte Einwilligung zu der Veräußerung zu erteilen.
Wir treten in die Beratung ein. Zu diesem Tagesordnungspunkt hat zunächst der Kollege Markus Brinkmann, SPD-Fraktion, das Wort. Bitte, Herr Kollege!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach unserer Niedersächsischen Verfassung in Verbindung mit der Landeshaushaltsordnung bedürfen Grundstücksveräußerungen bei einer Überschreitung der Wertgrenze von größer als 1 Million Euro der Einwilligung bzw. Zustimmung durch den Landtag. In der Zeit von 2003 bis 2012 sind in Hannover insgesamt 23 landeseigene Grundstücksveräußerungen mit einem Gesamtkaufpreis von rund 17 Millionen Euro getätigt worden - dies, soweit erforderlich, jeweils nach vorheriger Beratung im Haushaltsausschuss und mit Zustimmung durch den Landtag, jeweils ohne Aussprache.
Auch über den Verkauf des landeseigenen Grundstückes in der Adolfstraße 2/3 in Hannover ist in zwei Sitzungen des Haushaltsausschusses ausführlich beraten worden. Alle Fragen bzw. Nachfragen, insbesondere durch die Vertreter der Opposition, sind umfassend schriftlich und mündlich beantwortet worden. Gewünschte Unterlagen, tabellarische Übersichten sind zeitnah, korrekt und vollständig vorgelegt worden.
Dass die Oppositionsfraktionen nun ausgerechnet bei dieser Grundstücksveräußerung auf einer Aussprache im Landtag bestanden haben, ist jedenfalls vor dem Hintergrund des Beratungsverlaufs im Haushaltsausschuss nicht nachvollziehbar.
(Christian Grascha [FDP]: Aber wenn wir dagegen sind, müssen wir auch die Gelegenheit haben, dazu etwas zu sagen!)
Aber offensichtlich, Herr Grascha, soll diese Grundstücksangelegenheit hier heute zu einem politischen Höhenflug der Oppositionsfraktionen werden.
Bei näherer Betrachtung handelt es sich bei diesem Höhenflug allerdings bestenfalls um einen Höhenflug in der Thermik selbst erzeugter Winde; denn die Fakten zu diesem Grundstücksverkauf sprechen eine klare und eindeutige Sprache.
Erstens. Das Grundstück in der Adolfstraße 2/3 ist derzeit an einen privaten Parkplatzbetreiber verpachtet und kann kurzfristig veräußert werden.
Zweitens. Für das Grundstück hat die Stadt Hannover das Bauplanungsrecht. Nach dem derzeitigen Bebauungsplan besteht an dieser Stelle kein unmittelbares Baurecht für ein allgemeines Verwaltungsgebäude. Eine Nutzung als Baugrundstück für eine landeseigene Immobilie scheidet somit aus.
Die Landeshauptstadt sieht auf diesem Grundstück vielmehr Flächenpotenzial zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum.
Drittens. Wir können mit dem Verkauf dieses Grundstücks mit 5,2 Millionen Euro einen sehr guten Verkaufspreis erzielen, der auch einen wichtigen Beitrag zum Landeshaushalt darstellt.