Protocol of the Session on April 17, 2013

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jens Nacke [CDU]: Das ist der neue Dialog!)

Da wir, Herr Nacke, aber in der Tat einen neuen Dialog führen,

(Jens Nacke [CDU]: Nein! Sie reden gar nicht, Frau Ministerin! Das steht sogar in der Zeitung!)

haben wir diese Verordnungsänderung mit in die Gesetzesänderung einbezogen.

Gleichwohl ist es natürlich schon verräterisch, wenn sich CDU und FDP unter der Prämisse, sie wollten keinen Schulstrukturstreit führen, in ihren Beiträgen ausschließlich auf genau diesen Schulstrukturstreit konzentrieren und nicht ein Wort zu der qualitätsverbessernden Verlängerung der Schulzeit sagen, die mit diesem Gesetzentwurf erreicht werden soll.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Frau Ministerin, lassen Sie eine Wortmeldung von Frau Kollegin Schwarz zu?

Bitte, Frau Kollegin!

Frau Ministerin, ich frage Sie vor dem Hintergrund Ihrer Ausführungen in Sachen „Abitur nach der 13. Klasse“: Welche Qualitäten sehen Sie denn bei

den berufsbildenden Gymnasien, an denen das Abitur auch nach der 13. Klasse abgelegt werden kann, und welche Perspektive räumen Sie diesen Gymnasien aufgrund Ihrer Schulgesetznovelle ein?

(Zustimmung bei der CDU)

Frau Schwarz, wir werden die Gymnasien zu einem intensiven Dialog einladen. Dieser Dialog beginnt am 10. Juni 2013.

(Jens Nacke [CDU] lacht)

- Herr Nacke, Sie mögen gerne lachen.

(Jens Nacke [CDU]: Das ist eine Dro- hung! Das machen Sie doch gar nicht!)

Wir nehmen die Situation der Gymnasien sehr ernst. Wir nehmen auch den Stress an dieser Schulform sehr ernst. Und deshalb haben wir ihnen diesen zusätzlichen Termin nicht während der Abiturphase zumuten wollen. Wir nehmen Rücksicht auf diese Schulform - im Gegensatz zu Ihnen in den letzten zehn Jahren. Daher werden wir den Dialog am 10. Juni dieses Jahres beginnen. Auch Ihre Fraktion, Herr Nacke, wird dazu eingeladen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jens Nacke [CDU]: Das kann doch wohl nicht Ihr Ernst sein! Sie beteiligen sie nur schriftlich!)

Lassen Sie mich aber noch kurz auf die qualitative Verbesserung im Hinblick auf die Schulzeitverlängerung eingehen.

Da die Gesamtschulen die Schullaufbahnentwicklung ihrer Schülerinnen und Schüler möglichst lange offenhalten und sie erst gegen Ende der Sekundarstufe I zu einem der möglichen Schulabschlüsse führen wollen, steht das gemeinsame Lernen in den Schuljahrgängen 5 bis 10 im Vordergrund. Dem steht eine vorzeitige Differenzierung und Trennung im 10. Schuljahrgang wegen des Abiturs nach 12 Jahren entgegen.

Von der Wiedereinführung von 13 Schuljahren an den genannten Gesamtschulen müssen auch die Schülerinnen und Schüler des 7. Schuljahrgangs im Schuljahr 2012/13 - also diejenigen, die jetzt im 7. Schuljahrgang sind - profitieren, die in diesem Schuljahr bereits nach den Unterrichtsvorgaben für das Abitur nach 12 Jahren unterrichtet werden. Daher ist es mir auch persönlich sehr wichtig, dass der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen be

reits zum kommenden Schuljahr in Kraft tritt; denn noch hat sich der zwölfjährige Bildungsgang nur geringfügig ausgewirkt. Dies wäre im kommenden Schuljahr stärker der Fall.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Sehr verehrte Damen und Herren, Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie die Schulträger fordern seit Langem vehement die Möglichkeit eines flächendeckenden Angebots an Gesamtschulen. Durch das fünfjährige Errichtungsverbot und die überhöhten Anforderungen, die in der Vergangenheit an die Errichtung von Gesamtschulen gestellt wurden, ist das vielerorts, wie bereits ausgeführt, faktisch unmöglich geworden. Der Gesetzentwurf löst nun diese Benachteiligung von Gesamtschulen gegenüber anderen Schulformen auf. Durch die Schulgesetznovelle wird etwas vollzogen, was jedermann in den letzten Jahren beobachten konnte, nämlich dass vierzügige Gesamtschulen in Niedersachsen pädagogisch erfolgreich arbeiten können.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Mit dieser vierzügigen Gesamtschule erhalten die Schulträger, wie schon lange gefordert, die Möglichkeit, ihre Schullandschaft flexibel zu gestalten - flexibel wie nie zuvor. Sie werden auch in die Lage versetzt, den vorhandenen Gebäudebestand sinnvoll zu nutzen und Schulneubauten zu vermeiden.

In Ausnahmefällen kann die Gesamtschule auch dreizügig geführt werden. Dies setzt aber voraus, dass die inhaltlichen und organisatorischen Grundanforderungen erfüllt werden. Ich empfehle, sich die Begründung des Gesetzentwurfs noch einmal näher anzuschauen. Das scheint mir wichtig zu sein, damit sich solche Äußerungen, wie sie gerade von Herrn Försterling getätigt wurden, nicht wiederholen.

Meine Damen und Herren, mit den beiden inhaltlichen Anliegen, die mit dem Gesetzentwurf verbunden sind - der Wiedereinführung von 13 Schuljahren bis zum Abitur und der Vierzügigkeit oder gegebenenfalls Dreizügigkeit als Errichtungsvoraussetzung für eine Integrierte Gesamtschule - werden zwei zentrale Versprechen von Rot-Grün umgesetzt. Für diese zwei Punkte steht Rot-Grün, und dafür wurde die Regierungskoalition gewählt.

Es ist ein schnelles Beratungs- und Entscheidungsverfahren geboten, weil es den Schülerinnen und Schülern der Gesamtschulen hilft und weil es

den Schulträgern größeren Gestaltungsspielraum für die Errichtung von Gesamtschulen eröffnet. Dies haben wir versprochen, und dieses Wahlversprechen halten wir, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Insofern wird die Landesregierung die Beratungen im zuständigen Fachausschuss sehr interessiert begleiten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit schließe ich die Beratung.

Ich komme zur Ausschussüberweisung.

Federführend soll der Kultusausschuss sein, mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sowie der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist so beschlossen worden.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge im Jahr 2013 (Niedersäch- sisches Besoldungs- und Versorgungsanpas- sungsgesetz 2013 - NBVAnpG 2013) - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/75

Zur Einbringung erteile ich Herrn Henning für die SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Regierungsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bringen heute einen Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung im Beamten- und Versorgungsbereich ein, der die erste Stufe der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst auch auf die Beamtinnen und Beamten 1 : 1 überträgt. Damit kommen wir nach unserer Auffassung unserer Verant

wortung gegenüber den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes nach und sorgen dafür, dass die Dienst- und Versorgungsbezüge an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst werden.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wir setzen damit ein klares Signal für eine gerechte und angemessene Besoldung, weil wir in Zeiten des demografischen Wandels und des drohenden Fachkräftemangels für einen attraktiven öffentlichen Dienst eintreten, um auch in Zukunft noch genügend Bewerberinnen und Bewerber für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst zu finden.

(Vizepräsident Karl-Heinz Klare über- nimmt den Vorsitz)

Von den 15 in der Tarifgemeinschaft der Länder vertretenen Bundesländern - das CDU-geführte Hessen hat sich bedauerlicherweise bereits im Jahre 2004 aus der Solidargemeinschaft dieser Länder durch Austritt zurückgezogen - haben allerdings bisher lediglich drei Länder das Tarifergebnis 1 : 1 auf den Beamtenbereich übertragen.

(Reinhold Hilbers [CDU]: Und die sind CDU-geführt!)

Neben Niedersachsen, Herr Kollege, sind dies die Länder Hamburg und - man höre und staune; da gebe ich Ihnen sogar recht - Bayern. Ich denke, wir befinden uns in Niedersachsen in guter Gesellschaft mit dem roten Hamburg und dem schwarzen Bayern; denn es kann doch nicht ernsthaft gewollt sein, dass zwei Mitarbeiter, die die gleiche Arbeit leisten, unterschiedlich bezahlt werden, nur weil sie Angestellte oder Beamte sind.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Gleiche Arbeit muss auch gleich bezahlt werden, und dieser Grundsatz muss endlich auch in Niedersachsen wieder zur Anwendung kommen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)