Vielen Dank, Herr Kollege. - Um zusätzliche Redezeit hat Herr Kollege Bajus, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, gebeten. Sie erhalten eine Minute. Bitte!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Herr Hillmer, ich meine, das ist der Sache in der Tat nicht angemessen. Sie haben gestern im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur, als wir über die NTH unterrichtet wurden, gesagt, Sie hätten sich im Vorfeld bei Professorin Wanka informiert. Sie wollen doch nicht allen Ernstes, dass wir jetzt Professorin Wanka in den Ausschuss einladen, damit sie Ihnen erklärt - uns glauben Sie offensichtlich nicht -, dass es sich bei dem Konzept nicht um etwas handelt, was anzufassen ist!
Ich würde gerne vorschlagen - ich nehme an, Sie kennen Frau Professorin Wanka nach wie vor und kennen auch ihre Kontaktdaten -, dass Sie einfach einmal nachfragen, wie das gemeint ist. Ich sage das bewusst, weil ich aus einer Stadt komme, die in Deutschland den ersten Kulturentwicklungsplan überhaupt vorgelegt hat, nämlich Ende der 70erJahre, damals unter Siegfried Hummel als Kulturdezernent, und ihn 1991 aktualisiert hat. Sie hat sich mit Oberbürgermeister Pistorius bewusst dafür entschieden, keinen neuen Plan zu machen, son
dern genau das, was Niedersachsen, was Frau Professorin Wanka auch gemacht hat, nämlich einen Dialog zu initiieren und sich dabei laufend fortzuentwickeln.
Über die Methodik haben wir offensichtlich zu streiten. Dann lassen Sie uns das tun. Aber fordern Sie hier nicht etwas ein, was zu keinem Zeitpunkt von Ihnen als Vorgängerregierung intendiert worden ist. Da machen Sie sich etwas vor. Wenn Sie jetzt zurückwollen, dann können Sie das gerne tun, aber nicht mit uns.
Vielen Dank. - Ebenfalls um das Wort gebeten hat noch einmal Herr Kollege Lynack. Sie haben noch eine Restredezeit von 1:30 Minuten und zusätzliche Redezeit. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Herr Hillmer, ich hätte mich eigentlich gar nicht mehr zu Wort gemeldet. Aber der Dissens ist ganz deutlich daran geworden, dass Sie gesagt haben, dass Sie ein Papier vorgelegt haben wollen. Ich glaube, wir können das hier noch fünfmal wiederholen und vielleicht auch noch auf ein Transparent sprayen, aber deswegen wird das Ganze nicht von einer Dialogveranstaltung in etwas anderes umfunktioniert werden können.
Ich habe in meiner Rede versucht, zum Ausdruck zu bringen - aber wahrscheinlich ist das nicht deutlich genug herübergekommen -, dass wir uns darauf verständigen müssen, was wir unter einem Kulturentwicklungskonzept verstehen. Sie wollen etwas aufgeschrieben und begrenzte Zeit haben, in der das Ganze abgearbeitet werden muss, um anschließend die Regierung zu kontrollieren. Aber dann haben Sie nicht verstanden, was Ihre frühere Ministerin Frau Wanka davon hält.
Ich habe mir einmal die Mühe gemacht und in dem Magazin profil - ich glaube, das ist sogar von der CDU-Fraktion hier in Niedersachsen - aus 1/2012 nachgelesen. Darin spricht Frau Wanka davon, dass die generelle Strategie des Kulturentwicklungskonzeptes die ist, anhand der Dialoge, die mit den Kulturschaffenden geführt werden, die eigene Kulturentwicklungsplanung und das eigene kulturpolitische Handeln ständig zu überprüfen. Von einem Festschreiben kann ich darin nichts erken
Vielen Dank, Herr Kollege. - Weitere Wortmeldungen sehe ich nun nicht mehr. Ich schließe die Beratung.
Federführend soll der Ausschuss für Wissenschaft und Kultur sein. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich danke Ihnen.
Tagesordnungspunkt 36: Erste Beratung: Sprachkurse für Flüchtlinge - Eine Aufgabe für die Erwachsenenbildung - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/2158
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Nahen Osten - aber auch anderswo - geschehen unvorstellbare Grausamkeiten. Unser Kollege Bäumer hat im letzten Plenarabschnitt hier sehr eindrucksvoll seine persönlichen Erlebnisse aus jordanischen Flüchtlingslagern geschildert.
Meine Damen und Herren, Millionen Menschen werden auf barbarische Weise aus ihrer Heimat vertrieben. Sie brauchen unsere Hilfe! Wir werden nicht allen helfen können, aber wir als Bundesrepublik und auch als Land Niedersachsen müssen hier unseren Beitrag leisten. Wir reden über Menschen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit eine längere Zeit - vielleicht für immer - bei uns bleiben werden.
Meine Damen und Herren, wir als Gesellschaft sind herausgefordert, als Auftrag des Grundgesetzes mit Blick auf unsere eigene Geschichte - aber nicht nur das, sondern auch aus christlicher Nächstenliebe, und zwar völlig unabhängig von
irgendwelchen Nützlichkeitserwägungen, die sich vielleicht aus unserer demografischen Entwicklung oder anderen Gründen ergeben könnten. Es geht schlicht um Hilfe für Menschen in besonderer Not, und für das Zurechtfinden in einer fremden Gesellschaft ist die Sprache des Gastlandes nun einmal der wichtigste Schlüssel.
Meine Damen und Herren, wir kennen die Sonntagsreden von Frau Schröder-Köpf und anderen, die, wenn es konkret wird, fast immer auf den Bund verweisen. Nun kann man sich lange auf Zuständigkeitsfragen zurückziehen. Sie können sich hinter dem Bund oder den Kommunen verstecken. Das wollen wir ausdrücklich nicht!
Wenn Ihre Sonntagsreden ernst gemeint sein sollen und wenn Sie erkennen, dass etwas notwendig ist, dann müssen Sie auch bereit sein, als Land Verantwortung zu übernehmen. Sie können auf ESF-Projekte des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge verweisen. Wenn Sie das tun, geben Sie damit natürlich zu Protokoll, dass Ihnen das reicht. Uns reicht das nicht. Deshalb enthält der Entschließungsantrag auch explizit eine Aufforderung an die Landesregierung - ebenso aber auch an uns selbst -, dass dafür Haushaltsmittel bereitzustellen sind.
Ich sage Ihnen ganz deutlich, meine Damen und Herren: Unsere Kommunen leisten Großartiges! Viele Landkreise und Städte bieten bereits heute Sprachförderung für Flüchtlinge an, obwohl die vom Land zugestandenen Pauschalen schon für die Unterbringung, Verpflegung und Krankenkosten nicht ausreichen. Sie ziehen sich nicht aus der Verantwortung. Auch wir sollten es nicht tun!
Meine Damen und Herren, die Erwachsenenbildung ist in Niedersachsen gut aufgestellt. Die vielfältigen Einrichtungen ergänzen sich hervorragend. Sie sind flächendeckend in Niedersachsen vertreten und in ihrer jeweiligen Region hervorragend vernetzt, z. B. mit Migrantenselbstorganisationen, Ausländerbehörden und Beratungsstellen.
Die Erwachsenenbildungseinrichtungen sind in der Lage, auf den steigenden Bedarf an Kursen durch ihr großes Portfolio an haupt- und nebenamtlichen Lehrkräften flexibel zu reagieren. Insbesondere die Volkshochschulen sind als größter und erfahrenster Sprachanbieter für diese Aufgabe prädestiniert.
Meine Damen und Herren, in Niedersachsen fehlt ein flächendeckendes Programm, das systematisch auf die aktuelle Situation eingeht. Projekte wie STAFF.SH in Schleswig-Holstein oder WIR in
Rheinland-Pfalz sowie das bayerische Programm zur sprachlichen Erstorientierung wären auch in Niedersachsen mithilfe der Erwachsenenbildungseinrichtungen umsetzbar. Insbesondere die Volkshochschulen haben jahrelange Erfahrung mit der sprachlichen und beruflichen Eingliederung von Menschen mit Migrationsgeschichte.
Meine Damen und Herren, die Menschen, die Hilfe suchend zu uns kommen, benötigen Betreuung, die häufig über Sprachkurse hinausgeht. Die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung hat bereits mit darauf gerichteter Fortbildung begonnen, die Lehrenden darauf vorzubereiten.
Sie sehen, meine Damen und Herren: Die Erwachsenenbildungseinrichtungen sind bereit und in der Lage, die Aufgabe zu übernehmen. Wir als CDUFraktion stellen uns der Verantwortung aus christlicher Nächstenliebe, und wir stellen uns der Verantwortung des Landes für Menschen, die brutalst aus ihrer Heimat vertrieben wurden. Sie alle sind herzlich eingeladen, mitzutun.
Vielen Dank, Herr Kollege Hillmer. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Herr Kollege von Holtz das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Hillmer, mit gutem Willen kann ich ahnen, was Sie mit Ihrem Antrag Gutes tun wollen. Aber mit den Mitteln, die Sie vorschlagen, läuft er leider komplett ins Leere. Und ich sage Ihnen auch, warum.
Flüchtlinge haben nach wie vor keinen Zugang zu Integrationskursen. Das kann auch ein Bundesland allein nicht aushebeln, indem wir den Trägern der Erwachsenenbildung ein bisschen Geld für
Um Flüchtlingen zu helfen, braucht man etwas anderes, und da sind wir auch dran. Es bedarf einer Änderung der Integrationskursverordnung, es bedarf einer Änderung des Aufenthaltsgesetzes, es bedarf Maßgaben, dass Menschen, die eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz haben - auch Geduldete -, Integrationskur
se besuchen können. - Sie können sie im Moment schlichtweg nicht in Anspruch nehmen. Das ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Das sind Bundesangelegenheiten. Frau SchröderKöpf hat schon recht, wenn sie darauf verweist. Und weil das so ist, unterstützt die Niedersächsische Landesregierung auch die Bundesratsinitiative aus Schleswig-Holstein, die die dafür erforderlichen Schritte umsetzen soll.
Sie müssen uns von Bündnis 90/Die Grünen und von der SPD nicht erzählen, wie wir uns um Flüchtlinge kümmern sollen. Schauen Sie einmal in den Haushaltsentwurf für das nächste Jahr! Dort finden Sie im Bereich „Soziale Teilhabe“ viele Maßnahmen, die oft auch Migrantinnen und Migranten gezielt ansprechen. Es ist vielleicht schwer, das zu beziffern, aber am Ende wird es ein zweistelliger Millionenbetrag sein. Daher kann man nicht davon sprechen, dass die Landesregierung nichts tut. Aber genau das suggerieren Sie in Ihrem Antrag, wenn Sie schreiben, dass neben Bund und Kommunen auch das Land Niedersachsen seinen Beitrag leisten müsse, und Sie haben es ja im Prinzip eben auch so gesagt.