Dann, meine Damen und Herren, hat für die Landesregierung Herr Finanzminister Peter-Jürgen Schneider das Wort. Bitte, Herr Minister!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich war gestern wieder im „Hinterzimmer“ und habe mit 16 Dunkelmännern und Dunkelfrauen über die Länderfinanzbeziehungen geredet.
Das war im Euro-Saal, einem sehr repräsentativen Saal im Bundesfinanzministerium, und miteinander geredet haben der Bundesfinanzminister und die Finanzministerinnen und Finanzminister der Bundesländer. Sie sind - das hat Herr Henning vorhin erläutert - im Auftrage der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentenkonferenz tätig. Insofern ist die Wortwahl Ihres Antrags schon sehr, sehr eigentümlich.
Wir haben den Auftrag, folgende Punkte zu bearbeiten: Europäischer Fiskalvertrag; Schaffung von Voraussetzungen für die Konsolidierung und dauerhafte Einhaltung der neuen Schuldenregel in den Länderhaushalten; Einnahmen- und Ausgabenverteilung in der Eigenverantwortung der föderalen Ebenen; Reform des Länderfinanzausgleichs; Altschulden, Finanzierungsmodalitäten und Zinslasten sowie Zukunft des Solidarzuschlags. - Das ist der Auftrag, den uns die MPK zusammen mit der Bundeskanzlerin erteilt hat.
Ein erster Bericht ist vorige Woche an die Ministerpräsidentenkonferenz gegangen. Er ist auch diskutiert worden. Zum 11. Dezember - dann tagt die MPK das nächste Mal gemeinsam mit der Bundeskanzlerin - wird ein weiterer ergänzender Bericht vorzulegen sein.
Die Debatte, meine Damen und Herren, ist, wie in früheren Fällen auch, dadurch gekennzeichnet, dass am Anfang gegensätzliche Forderungen stehen, von denen im Grunde jeder weiß, dass sie nicht durchsetzbar sind. Alles hängt mit allem zusammen. Jedes Kompromisselement wirft neue Bedingungen auf und zieht neue Wechselwirkungen nach sich.
Wir werden der Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember eine komprimierte Form der Sachlage und mögliche Handlungsalternativen aufzeigen. Entscheiden werden dann die Regierungsspitzen. So ist das jedenfalls in der Vergangenheit immer der Fall gewesen.
In der Tat sind alle Fakten bekannt. Alle Modelle sind berechnet. Die Instrumente sind geprüft. Im Zusammenhang mit der Normenkontrollklage von Hessen und Bayern hat sich auch die Wissenschaft noch einmal breit geäußert. Alles ist aufgeschrieben. Neue Erkenntnisse braucht es nicht - es braucht Entscheidungen.
Es wäre gut, wenn wir vor großen Landtagswahlen und vor der Bundestagswahl hiermit zu einem Ende kommen,
weil wir für das ganze Thema auch entsprechende Vorläufe brauchen. Das ist dabei ein ganz entscheidender Punkt, den im Übrigen auch Herr Schäuble nachhaltig vertritt.
Es sind die Bundesorgane - auch darauf ist hingewiesen worden - am Zuge; das ist nun einmal so. Das Land wird im Bundesrat tätig, durch die Landesregierung vertreten. So steht es in unserer Verfassung. Insofern sind die Landtage formal natürlich nicht zu beteiligen. Das verständliche Informationsinteresse soll selbstverständlich befriedigt werden. Dazu haben wir Abmachungen getroffen. Dazu bin ich jederzeit bereit.
Beiträge zur politischen Meinungsbildung kann man auf vielfältige Art und Weise einbringen: In Diskussionen hier, man kann Anträge stellen, man kann dieses und jenes machen. Herr Hilbers, wir werden sicherlich über Ihre Frage, was den Wettbewerbsföderalismus angeht, noch reden müssen. Ich will das hier nicht ausdehnen, aber ich glaube, dass Sie da auf dem falschen Wege sind.
Im Wettbewerb gewinnen immer die Wettbewerbsstärkeren. Das ist das Grundprinzip. Jeder, der mal bei Bundesjugendspielen mitgemacht hat, weiß das. Es gibt auch keine Notwendigkeit für uns, auf die Geberländer im Sinne einer Entlastung zuzugehen. Das Regime, das derzeit alles regelt, ist einstimmig beschlossen. Es ist ein progressives System; so war es auch gewollt. Und es wirkt jetzt entsprechend. Aber darüber können wir noch mal in Ruhe reden.
Das Ziel der Landesregierung bzw. mein Ziel als im Moment dort Agierender ist es, die finanzielle Situation des Landes Niedersachsen - das müsste unser gemeinsames Interesse sein - nicht zu verschlechtern, wenn möglich zu verbessern. In die
Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor. Deswegen kann ich die Aussprache in der zweiten Beratung zu diesem Entschließungsantrag beenden.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der FDP-Fraktion in der Drucksache 17/2002 ablehnen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Das ist mit großer Mehrheit so beschlossen worden.
Meine Damen und Herren, in Ergänzung der Tagesordnung aufgrund der Bestimmungen der Geschäftsordnung erteile ich der Landesregierung jetzt das Wort zu einer Unterrichtung des Parlaments. Die Landesregierung kann, wie Sie wissen, jederzeit das Wort ergreifen. Herr Ministerpräsident Weil hat darum gebeten.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie Sie wissen, hat die Aktenvorlage in der Angelegenheit Paschedag eine verfassungsrechtliche Prüfung durch den Staatsgerichtshof in Bückeburg zur Folge gehabt. Heute Vormittag ist eine Entscheidung ergangen.
Ich habe gemeint, dass mit Blick auf das aktuell tagende Plenum und darauf, dass das hier sicherlich von Interesse ist, eine Berichterstattung durch die Landesregierung geboten ist. Dafür, dass diese Berichterstattung zwangsläufig kursorisch ausfallen muss, bitte ich um Ihr Verständnis.
Der Staatsgerichtshof hat im Ergebnis entschieden, dass die Landesregierung zu einer Neubescheidung des Aktenvorlagebegehrens verpflichtet ist, weil in Teilen die verfassungsrechtlichen Vorgaben in der weiterentwickelten Rechtsprechung
Erstens. Der Staatsgerichtshof geht von einem engen Aktenbegriff aus. Das heißt: keine einzelnen E-Mails, keine Terminkalender, keine SMS-Listen etc. sind Gegenstand von Akten. Nota bene: Davon war die Landesregierung mindestens im Hinblick auf einzelne E-Mails nicht ausgegangen, sodass wir davon ausgehen, dass wir insoweit mehr vorgelegt haben, als von Verfassungs wegen geboten gewesen wäre. - Aber das ist eine Nebenbemerkung.
Zweitens. Der Staatsgerichtshof hat eine Weiterentwicklung seiner Rechtsprechung im Hinblick auf die Verweigerungsgründe der Landesregierung vorgenommen. Sachlich wird der Schutz des Kernbereichs exekutivischer Eigenverantwortung auf den sogenannten gubernativen Bereich beschränkt, also nicht für den administrativen Bereich. Es wird gesagt: Je stärker der gubernative Bereich betroffen ist, desto gewichtiger muss das Parlamentsinteresse an der Aktenvorlage sein. Ein gesteigertes Parlamentsinteresse liegt insbesondere vor, wenn mögliche Rechtsverstöße im Raum stehen.
Drittens. Es bedürfte einer wesentlichen Beeinträchtigung des exekutivischen Raums der Regierung. Und zeitlich werden laufende Angelegenheiten stärker geschützt als abgeschlossene Bereiche.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit hat der Staatsgerichtshof seine Rechtsprechung weiterentwickelt. Bis dato galten die Maßstäbe der sogenannten Jadekost-Entscheidung, die wiederum auch Staatspraxis gewesen sind, über unterschiedliche Landesregierungen hinweg. Die heute neu formulierten Regeln werden ganz selbstverständlich von der Landesregierung zur Grundlage der künftigen Staatspraxis gemacht werden.
Damit abschließend zum weiteren Vorgehen: Wir werden jetzt die Entscheidung im Einzelnen auswerten. Wir werden auf dieser Grundlage dementsprechend die Vorlage neu bescheiden. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden uns um ein zügiges Verfahren bemühen.
Sie kennen die Bestimmungen der Geschäftsordnung: Eine derartige Unterrichtung des Parlaments löst die Möglichkeit aus, eine Aussprache herbeizuführen. Mir liegt auch eine Wortmeldung des Fraktionsvorsitzenden der CDU, Herrn Kollege Thümler, vor, der von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte. Herr Kollege Thümler, Sie haben für vier Minuten das Wort. Bitte!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst vielen Dank für die Unterrichtung. Die Meldung hat uns über den dpa-Ticker natürlich schon erreicht.
Ich kann heute feststellen: Es ist ein guter Tag für die Demokratie in Niedersachsen, weil dem Recht zu seiner Geltung verholfen wurde, meine Damen und Herren.
Wie im Übrigen, Herr Ministerpräsident, nicht anders zu erwarten, hat der Staatsgerichtshof sein Grundsatzurteil von 1996 revidiert, sich damit der laufenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angeschlossen und dem Parlament die Möglichkeit geboten, eine umfassende Aktenvorlage zu erhalten. Ich finde, das ist deswegen ein guter Tag für dieses Land Niedersachsen, weil damit klar ist, dass das bisherige Regierungshandeln Ihrer Regierung verfassungsrechtlich falsch war.
Der Verfassungsgerichtshof hat eindeutig festgestellt, dass Sie gegen die Landesverfassung verstoßen haben. Es ist gut, dass das heute so festgestellt worden ist.
Meine Damen und Herren, wir erwarten jetzt nicht mehr und nicht weniger, als dass Sie unverzüglich - so wie es der Präsident des Verfassungsgerichts heute gesagt hat - dem Landtag die Akten vorlegen, die ihm vorenthalten worden sind. „Unverzüglich“, das wissen Sie, meint auch tatsächlich unverzüglich. Wir gehen im Übrigen davon aus, dass alle Aktenvorlagen, die in den letzten Monaten stattgefunden haben, von Ihnen überarbeitet