Protocol of the Session on July 22, 2014

Wir kommen zur Einzelberatung.

Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dieser folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Enthaltungen? - Das war einmütig.

Artikel 2. - Unverändert.

Artikel 3. - Unverändert.

Artikel 4. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf in dieser Form zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Gegenstimmen gibt es nicht. Enthaltungen? - Die sehe ich auch nicht. Damit ist das Gesetz einstimmig beschlossen worden.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 8: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Zusammenlegung der Kreissparkasse WesermündeHadeln und der Sparkasse Bremerhaven - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/1706 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/1761 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/1795

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf insofern mit einer Änderung anzunehmen, als das Datum der Unterzeichnung des Staatsvertrages eingesetzt wurde.

Eine mündliche Berichterstattung ist auch hier nicht vorgesehen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre dagegen keinen Widerspruch.

Damit kommen wir zur Einzelberatung.

Ich rufe auf:

Artikel 1 einschließlich Staatsvertrag. - Hierzu gibt es die angesprochene Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das haben Sie einstimmig so beschlossen.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Das übliche Verfahren bei Gesetzentwürfen: Wer in der Schlussabstimmung dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich, sich jetzt zu erheben. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Die sehe ich nicht. Gibt es Enthaltungen? - Das ist auch nicht der Fall. Dann ist auch dieses Gesetz von Ihnen einstimmig beschlossen worden.

(Zustimmung von Johanne Modder [SPD])

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung und zur Ausgestaltung des Konnexitätsprinzips im niedersächsischen Landesrecht - Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drs. 17/1746

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich das Wort dem Abgeordneten Volker Meyer, CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute bringt die CDU-Landtagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Ausgestaltung des Konnexitätsprinzips in das niedersächsische Landesrecht in den Landtag ein. Das Konnexitätsprinzip oder „Wer bestellt, muss auch bezahlen!“ war ein zentrales kommunalpolitisches Anliegen der CDU zur Landtagswahl 2003.

(Beifall bei der CDU - Grant Hendrik Tonne [SPD]: Und danach habt ihr es vergessen!)

SPD und GRÜNE haben es abgelehnt und erst nach der Wahl ihre Liebe zu diesem wichtigen Grundsatz entdeckt.

(Johanne Modder [SPD]: Was?)

Gemeinsam haben dann alle Landtagsfraktionen im Januar 2006 das Konnexitätsprinzip in unserer Landesverfassung verankert. Niedersachsen war damit das letzte Flächenland in Deutschland, das die Konnexität eingeführt hat. Das war ein Paradigmenwechsel im Verhältnis zu den Kommunen, weil die CDU-geführten Landesregierungen aufgehört haben, einfach Aufgaben auf die Kommunen zu übertragen, ohne sich um die Kosten zu kümmern.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir haben als Landesregierung auch finanziell Verantwortung übernommen, etwa für das beitragsfreie dritte Kindergartenjahr. Im Jahr 2011 erhielten die Kommunen 142 Millionen Euro an Ausgleichszahlungen für die Konnexität. Das Konnexi

tätsprinzip hat sich bewährt. Aber wir mussten auch feststellen, dass die Regelung in unserer Verfassung nicht ausreicht und zahlreiche Fragen offen lässt.

Vertiefende Rechtsprechung vom Staatsgerichtshof gibt es nicht, weil CDU-geführte Landesregierungen immer bestrebt waren und es ihnen immer gelungen ist, sich mit den kommunalen Spitzenverbänden zu einigen.

Dies wäre uns sicherlich auch im Bereich der Kosten der Inklusion gelungen. Die neue Landesregierung hat dies aber bisher nicht geschafft. Nun werden noch in diesem Monat zahlreiche Städte, Gemeinden und Landkreise in Bückeburg beim Staatsgerichtshof Klage gegen die Landesregierung erheben. Das ist bedauerlich, wird aber zur Klarstellung einiger Fragen führen. Bei dieser Landesregierung - wir sehen es ja - geht es leider nicht anders.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor ungefähr einem Jahr sagte Innenminister Pistorius hier im Plenum: Höre auf die Kommunen, und du tust gut daran! - Im Herbst erklärte er sich dann zum größten Kommunalexperten Niedersachsens.

(Zuruf von Minister Boris Pistorius)

Davon merkt man wenig. Die Landesregierung ist für die Kommunen ein teurer Reinfall. Unsinniges parteipolitisches Ändern der Kommunalverfassung, weil die ehemaligen Oberbürgermeister und Landräte meinen, sie wüssten es besser.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Das stimmt gar nicht! Das waren die Abgeordne- ten!)

Mit diesem Gesetz möchten wir dafür sorgen, dass wieder mehr auf die Kommunen gehört wird und sie ihre Rechte besser durchsetzen können.

(Beifall bei der CDU)

2006 hofften wir alle, dass mit einer ausführlichen Regelung in der Landesverfassung ein Konnexitätsanwendungsgesetz überflüssig wird. Inzwischen hat aber der Großteil aller Länder einfachgesetzliche Regelungen gefunden oder Vereinbarungen mit den Kommunalverbänden getroffen.

Niedersachsen braucht so ein Gesetz, weil wir verschiedene Fragen regeln müssen. Dieses sind: Erstens. Wie werden die Kosten für die Kommunen bei Gesetzentwürfen abgeschätzt? Zweitens. Wie beteiligen wir die kommunalen Spitzenverbände hieran? Drittens. Ab wann sind Konnexitätskosten

erheblich und auszugleichen? Viertens. Wie werden die erstatteten Kosten an die Preisentwicklung angepasst? Fünftens. Was passiert, wenn geschätzte Kosten und tatsächliche Kosten auseinandergehen? Schließlich sechstens. Dürfen einzelne Kommunen auf Kostenerstattung klagen? - Diese Fragen wollen wir mit dem Gesetzentwurf regeln. Unsere Vorschläge sind kommunalfreundlich. Sie sollen eine gestaltende Politik des Landes aber nicht verhindern; denn diese wird es spätestens 2018 hier wieder geben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Widerspruch von Gerd Ludwig Will [SPD])

Meine sehr verehrten Damen und Herren, unser Entwurf setzt auf mehreren Ebenen und Phasen der Gesetzgebung und der Gesetzesanwendung an. Zunächst muss die Gesetzesfolgekostenabschätzung zu den Kosten neuer Regelungen für die Kommunen verbessert werden. Es finden viel zu oft pauschale Schätzungen statt. Hier sei an die bloße Behauptung der Landesregierung erinnert, es gebe keine Mehrkosten durch das Tariftreue- und Vergabegesetz.

(Thomas Schremmer [GRÜNE]: Das stimmt ja auch!)

Es ist vermehrt mit Istwerten zu rechnen. Vor allem aber ist die Rolle der kommunalen Spitzenverbände bei der Gesetzesfolgekostenabschätzung zu stärken.

(Ronald Schminke [SPD]: Alles Ver- mutungen!)

Diese sollen aber ausdrücklich kein Vetorecht erhalten. Die Praxis zeigt es, Herr Schminke.

(Ronald Schminke [SPD]: Nein!)

Wir definieren eine Bagatellschwelle von jährlich 25 Cent pro Jahr und Einwohner. Diese Schwelle entspricht der aus anderen Ländern und wurde bereits in der Vergangenheit von der Landesregierung angewandt. Diese Schwelle muss regelmäßig evaluiert werden.