Protocol of the Session on March 14, 2013

Noch viel wichtiger ist aber, dass die demokratische Legitimation der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten und damit die kommunale Demokratie in Niedersachsen ein Stück weit weiter gestärkt werden. Es ist schon in Erinnerung gerufen worden: Schon im vergangenen Jahr hat der jetzige Ministerpräsident für den Fall eines Regierungswechsels in Niedersachsen angekündigt, dass es bei der Neuwahl eines neuen Oberbürgermeisters oder einer neuen Oberbürgermeisterin in der Landeshauptstadt Hannover am 22. September dieses Jahres wieder eine Stichwahl geben soll.

Das ist richtig, meine Damen und Herren; denn wir reden über die größte Stadt Niedersachsens, über die Landeshauptstadt. Sie hat es ebenso wie meine Heimatstadt verdient, dass sie eine Stichwahl bekommt.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Da dieser Landtag seine Arbeit ja gerade erst aufgenommen hat, muss man konstatieren, dass der Zeitplan für die vorgesehene Rechtsänderung sicherlich ambitioniert ist. Aber da alle noch voller Tatendrang sind und das auch so bleiben wird, wird es keine Probleme geben; denn wir betreten hier buchstäblich kein Neuland.

Das ist keine komplizierte Gesetzesmaterie. Es geht um die schlichte Wiedereinführung eines zweiten Wahlgangs. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Rechtslage wiederhergestellt werden, die wir bis vor drei Jahren hatten und die sich übrigens auch bewährt hat. Auch daran gibt es eigentlich nicht den geringsten Zweifel. Sonst wäre nicht erklärbar, warum Bundesländer wie Thüringen und auch Nordrhein-Westfalen die Stichwahl wieder eingeführt haben. Das haben sie genau aus diesem Grund getan.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Es sind ja schon viele Argumente angeführt worden. Herr Onay hat zu Recht darauf hingewiesen. Die Frage, wie man mit Wahlen umgeht, wenn die Beteiligung immer weiter sinkt, ist sicherlich eine interessante.

Interessant ist sicherlich auch die Frage: Woran liegt es eigentlich, dass die Wahlbeteiligung so niedrig ist oder immer weiter absinkt?

Aber viel interessanter finde ich eigentlich die Frage: Wen halten wir eigentlich davon ab, wenn wir keine Stichwahl haben, Kandidaten ins Rennen zu schicken? - Ich finde, es ist gerade bei der Wahl eines Hauptverwaltungsbeamten von entscheidender Bedeutung, dass sich alle Gruppierungen in unserer Gesellschaft mit einem Kandidaten abbilden können, mit einem Kandidaten wiederfinden. Nur dann, wenn es keine Stichwahl gibt, werden sie in der Regel davon abgehalten, weil sie fürchten müssen, ihre jeweiligen Lager würden durch eigene Kandidaten geschwächt werden.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Völlig richtig!)

Es ist gut und richtig, kleinen Parteien diese Möglichkeit zu eröffnen; denn wir reden über eine Persönlichkeitswahl. Das ist der entscheidende Unterschied zu vielen anderen Wahlen.

(Björn Thümler [CDU]: Genau wie bei der Landtagswahl!)

- Ja. Da reden wir aber auch über Listenwahlen, Herr Nacke. Das ist nicht 1 : 1 vergleichbar.

(Björn Thümler [CDU]: Ich heiße Thümler!)

Trotzdem gebe ich Ihnen recht: Auch darüber könnte man nachdenken. Aber das will wahrscheinlich keiner.

Meine Damen und Herren, kurz gesagt: Es ist klar, die Wiedereinführung der Stichwahlen führt zu mehr Demokratie. Sie führt zu einer stärkeren Legitimation der Hauptverwaltungsbeamten. Ich bin ziemlich sicher - deswegen kann ich Sie auch beruhigen -, alle anderen Vorhaben werden folgen. Wir sind drei Wochen im Amt und haben noch ungefähr neun Jahre und soundso viele Wochen vor uns.

(Jörg Bode [FDP]: Abwarten!)

Wir werden in dieser Zeit sehr sorgfältig an einer Kommunalverfassung arbeiten; seien Sie versichert. Aber wir werden das bei den Fragen, die wesentlich komplexer und komplizierter sind, so tun, wie wir es versprochen haben: im Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden, im Dialog mit den Kommunen, im Dialog mit all denjenigen, die es betrifft; denn wir wollen die bestmögliche Kommunalverfassung, die Niedersachsen verdient hat.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Herr Minister, ich merke, Sie wollen zum Schluss kommen. Wir wollen aber vorher dem Kollegen Oetjen die Chance geben, eine Zwischenfrage zu stellen, zu der er sich gemeldet hat. Würden Sie sie zulassen?

Mit großem Vergnügen!

Herr Minister, herzlichen Dank dafür, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.

Ich hätte gern von Ihnen gewusst, ob das, worüber verschiedentlich in den Medien spekuliert wurde, nämlich dass Hauptverwaltungsbeamten ein Zweijahreszuschlag gegeben wird, um eine mögliche Zusammenführung von Hauptamtlichenwahl und Ratswahl zu erreichen, aus Ihrer Sicht verfassungsmäßig umsetzbar wäre und ob Sie das richtig fänden.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich danke Ihnen für die Frage, gibt sie mir doch Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass wir im Augenblick an genau diesen Fragen arbeiten. Wir prüfen also: Was geht rechtlich, was geht rechtlich nicht? Sorgfalt geht hier eindeutig vor Schnelligkeit.

Wir werden diese Rechtsfragen verbindlich und verlässlich klären, dann in den Gremien des Hohen Hauses darüber beraten und - davon bin ich überzeugt - zu einer weisen Entscheidung finden. Im Augenblick kann die Frage noch nicht mit einem klaren Ja oder Nein beantwortet werden. Wir werden das so schnell wie möglich juristisch zu Ende prüfen und Ihnen dann das Ergebnis der juristischen Prüfung vorlegen, damit Sie politisch darüber beraten können.

In diesem Sinne würde ich Sie herzlich bitten: Lassen Sie sich auf die Wiedereinführung der Stichwahlen ein! Lassen Sie uns mehr Demokratie wagen, meine Damen und Herren!

(Starker Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich stelle fest, dass mir weitere Wortmeldungen nicht vorliegen und ich deswegen die Aussprache im Rahmen der ersten Beratung des Gesetzentwurfs schließen kann.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung dem Ausschuss für Inneres und Sport und zur Mitberatung dem Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen zu überweisen. Wer von den Kolleginnen und Kollegen das so unterstützt, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind mehr als 30 Abgeordnete. Damit ist die Gesetzesvorlage in die genannten Ausschüsse überwiesen.

Meine Damen und Herren, wir haben damit die für heute Vormittag vorgesehene Tagesordnung abgearbeitet. Auch wenn es eine gewisse Zeitüberschreitung gibt, halte ich das Haus aufgrund der ursprünglich großzügigen Planung für damit einverstanden, die Sitzung nach der Mittagspause wie geplant um 14.30 Uhr fortzusetzen.

(Zurufe: Ja!)

- Das ist so. Dann sehen wir uns um 14.30 Uhr wieder. Ich wünsche Ihnen guten Appetit!

(Unterbrechung der Sitzung von 13.17 Uhr bis 14.31 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beginnen unsere Nachmittagssitzung mit einer Ergänzung der Tagesordnung. Wir haben gestern leider eine Eingabe vergessen. Deshalb rufe ich nochmals auf:

Tagesordnungspunkt 7: 1. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 17/35

Wir haben die Eingabenübersicht gestern abschließend behandelt. Wie sich erst heute herausgestellt hat, fehlt in dieser Eingabenübersicht eine beratungsreife Eingabe.

Mir wurde mitgeteilt, dass sich die Fraktionen darüber einig sind, dass über die versehentlich nicht in der Eingabenübersicht aufgeführten Eingabe noch heute und nicht erst im nächsten Tagungsabschnitt beschlossen werden soll. Die dafür erforderliche Ergänzung der Drucksache 17/35 liegt Ihnen inzwischen vor. Sie wurde heute Vormittag auf die Tische verteilt.

Mit Ihrem Einverständnis rufe ich daher die Eingabe 3343/04/16 auf, zu der der Kultusausschuss empfohlen hat, den Einsender über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Wird dazu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Kultusausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ablehnung? - Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann wurde so beschlossen. Herzlichen Dank.

Ich rufe jetzt auf

Tagesordnungspunkt 18: Mündliche Anfragen - Drs. 17/30

Bevor wir zur ersten Fragestunde der 17. Wahlperiode kommen, bitte ich Sie um Aufmerksamkeit für die geltenden Regelungen:

Die Fragestellerin oder der Fragesteller und andere Mitglieder des Landtages können bis zu zwei

Zusatzfragen stellen. Die Zusatzfragen dürfen nicht verlesen werden. Sie müssen zur Sache gehören und dürfen die Frage nicht auf andere Gegenstände ausdehnen. Sie müssen knapp und sachlich sagen, worüber Auskunft gewünscht wird. Zusatzfragen, durch deren Inhalt der Tatbestand einer strafbaren Handlung begründet wird oder die Werturteile oder parlamentarisch unzulässige Wendungen enthalten, sind unzulässig. Einleitende Bemerkungen sind nicht erlaubt.

Ich gehe davon aus, dass wir diese Regelungen zukünftig als bekannt voraussetzen können.

Um dem Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich Sie, dass Sie sich schriftlich zu Wort melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.

Sie wissen, es ist eine Stunde vorgesehen. Es ist jetzt 14.34 Uhr.

Ich rufe damit auf

Frage 1: Anpassung der Pflegesätze - Welche Kompetenzen haben das Land und die neue „Fachkommission Pflege“?