(Helge Limburg [GRÜNE]: Aber nur von Bundesjustizministerin Leutheus- ser-Schnarrenberger! Die wollte die kleinen Amtsgerichte nicht mehr!)
Richtig und notwendig ist es, die Justizbediensteten mit eigenen Befugnissen bezüglich der Gefahrenabwehr auszustatten. Damit bekommt das Wachpersonal einen klaren rechtlichen Rahmen. Das dient der Sicherheit in den Justizgebäuden. Datenschutzrechtlich überprüft und diskutiert werden muss sicherlich noch die Videoüberwachung von Hafträumen der Gerichte.
Genauer betrachtet werden muss zudem, wer entscheiden soll, wo bei der Einführung des Datenbankgrundbuchs die Datenbanken betrieben werden sollen. Hierbei geht es um hoch sensible Daten unserer Bürgerinnen und Bürger. Dass diese Frage lediglich im Verordnungswege entschieden werden soll, etwa weil das parlamentarische Verfahren zu anstrengend ist, ist fraglich, aber in Teilen auch wirklich sehr bezeichnend.
Abgesehen davon begrüßen wir insbesondere das Vorhaben, 14 Gesetze zusammenzufassen, um die einzelnen Gesetze sodann aufheben zu können. Unnötiger Bürokratieaufwand nützt am Ende niemandem, kostet die Bürger und Unternehmen aber viel Geld und allzu oft auch viel Nerven.
Damit Recht und Justiz übersichtlicher und bürgerfreundlicher gestaltet werden kann, ist es unabdingbar, die Rechtsbereinigung weiter voranzutreiben. Sinnvoll wäre es, wenn Niedersachsen die Gesetzes- und Verordnungsfülle kontinuierlich überprüfen würde. Dazu kann dieses Gesetz wirklich nur der erste Aufschlag sein, Frau Ministerin. Wir erwarten an dieser Stelle deutlich mehr.
Gute Gesetze zeichnen sich insbesondere durch ihre Übersichtlichkeit aus. Daher sollten unsere bestehenden Regelungen fortwährend auf ihre Zweckmäßigkeit hin überprüft werden. Das sollte eine Daueraufgabe eines jeden Gesetzgebers sein, meine Damen und Herren.
Für die FDP-Fraktion gilt: Wir brauchen nicht so viel Recht wie möglich, sondern wir brauchen nur so viel Recht wie notwendig. Bereits an verschiedenen Stellen hat die FDP die Forderung erhoben, die geeigneten Gesetze daraufhin zu überprüfen, inwieweit sie zeitlich befristet oder mit einem Verfallsdatum versehen werden können. Auf diese Weise wird eine Umkehr der Beweislast erreicht: Derjenige, der den Fortbestand eines Gesetzes erreichen möchte, muss Argumente dafür darlegen, und nicht mehr derjenige, der die entsprechende Vorschrift für überflüssig hält.
Auch eine noch dezidiertere Gesetzesfolgenabschätzung könnte bereits vor der Verabschiedung eines Gesetzes dazu dienen, unerwünschte Auswirkungen zu vermeiden.
Meine Damen und Herren, wir Politiker sollten der Versuchung widerstehen, dem einzelnen Bürger vorzuschreiben, auf welche Art und Weise er glücklich zu werden hat. Aus diesem Grund ist eine Herabsetzung der Regelungsdichte bei der FDPFraktion immer sehr beliebt.
Insoweit freue ich mich auf die Beratung der Einzelvorschriften im Ausschuss und danke fürs Zuhören.
Vielen Dank, Herr Dr. Genthe. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Helge Limburg das Wort.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch die Fraktion der Grünen begrüßt ausdrücklich den jetzt vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung zur Zusammenfassung zahlreicher Vorschriften über die niedersächsische Justiz. Diese Zusammenfassung mag trivial wirken, weil sie nicht viel am Regelungsgehalt ändert, aber de facto führt sie zu viel mehr Übersichtlichkeit und damit auch zu viel mehr Bürgerfreundlichkeit der Vorschriften in Niedersachsen. Das begrüßen wir ausdrücklich, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Besonders hervorheben möchte ich die Tatsache, dass wir in Niedersachsen endlich eine klare Rechtsgrundlage für unsere Wachtmeisterinnen und Wachtmeister an den Gerichten schaffen. Wir haben ja viel über Sicherheit an Gerichten diskutiert, und ich habe immer gesagt, dass es aus unserer Sicht eine vollkommen anlasslose und lückenlose Kontrolle nicht geben kann und darf, weil das nicht mit unserem Verständnis von einem freiheitlichen Rechtsstaat vereinbar ist.
Aber dann, wenn Kontrollen notwendig sind, müssen die Wachtmeisterinnen und Wachtmeistern Klarheit darüber haben, welche Befugnisse sie
haben. Es darf keine Rechtsunsicherheit geben; das sind wir den Wachtmeisterinnen und Wachtmeistern schuldig. Es ist gut, Frau Ministerin, dass das jetzt mit diesem Gesetzentwurf auf den Weg gebracht wird.
Wir werden selbstverständlich - das wurde schon angesprochen - im Ausschuss eine gründliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchführen. Im Laufe der Beratungen der Landesregierung sind ja viele Institutionen angehört worden; nicht alle Anregungen sind übernommen worden. Wir werden uns im Ausschuss, denke ich, noch einmal ganz gründlich mit vielen Einwänden beschäftigen müssen.
Jetzt möchte ich die Gelegenheit nutzen und noch kurz auf die Wortbeiträge der Kollegen Genthe und Winkelmann eingehen.
Herr Dr. Genthe, wenn Sie sagen, es habe in der Vergangenheit schon andere Signale bezüglich der Gerichtsstrukturen gegeben, dann sollten Sie auch sagen, von wem: Die einzige Person, von der es tatsächlich laute und deutliche Signale gegeben hat, kleine Amtsgerichte in der Fläche zu schließen, war die FDP-Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, die bei einer Umsetzung ihrer Vorschläge zur Zentralisierung des Insolvenzrechtes de facto die Axt an die Gerichtsstrukturen in Niedersachsen gelegt hätte. Es ist gut, dass wir die FDP in diesem Punkt stoppen konnten, meine Damen und Herren.
Und, Herr Kollege Winkelmann, selbstverständlich - auch wenn Sie das hier leugnen - fahren Sie seit Monaten unentwegt Attacken gegen die Justiz. Sie attackieren Entscheidungen von Staatsanwälten, Sie attackieren Entscheidungen der Polizei, Sie attackieren Anordnungen unabhängiger Gerichte, Sie attackieren das Justizsystem in Niedersachsen insgesamt. Sie fordern - ein einmaliger Vorgang - Einsicht in laufende Ermittlungsakten. Das Verfahren vor dem Staatsgerichtshof läuft. Ich prophezeie: Wenn Sie in Bückeburg recht bekommen sollten, dann wird das Institutionengefüge in diesem Land grundlegend verändert, aber, ich glaube, nicht zum Besseren.
Herr Winkelmann, Sie machen die Justizministerin verantwortlich für Ermittlungsmaßnahmen, die Staatsanwälte in eigener Verantwortung und mit der gebotenen Sachkenntnis führen. Ich bin froh, dass diese Justizministerin die gut arbeitenden Staatsanwälte in diesem Land arbeiten lässt und ihnen nicht politisch reinfingert. Ich kann nicht nachvollziehen, warum Sie diese Forderung immer und immer wieder erheben. Das, Herr Kollege Winkelmann, sagt viel mehr über die Haltung der CDU zur Justiz in Niedersachsen aus als über diese Landesregierung.
Vielen Dank, Herr Kollege Limburg. - Auf Ihre Rede hin hat sich der Kollege Dr. Genthe zu einer Kurzintervention gemeldet. Sie haben das Wort für 90 Sekunden, Herr Kollege.
Herr Kollege Limburg, ich muss Sie da leider ein wenig berichtigen: Die Nachricht, dass es möglicherweise den kleinen Amtsgerichten in Niedersachsen an den Kragen gehen soll, kam vom Landesrechnungshof. Und es war diese Justizministerin, die dem nicht sofort konsequent entgegengetreten ist, sondern über Wochen herumgeeiert und eine Unsicherheit in den Gerichten produziert hat, die nicht hinnehmbar ist. Das ist zu Recht zu kritisieren.
Nein, Herr Kollege Dr. Genthe, das ist nicht richtig. Die Unsicherheit bei den niedersächsischen Amtsgerichten ist entstanden, weil Ihre Parteifreundin, die von Ihnen so hochgehaltene und angeblich so rechtsstaatsfreundliche Sabine LeutheusserSchnarrenberger bei einer Umsetzung ihrer Vorschläge zur Novellierung der Insolvenzordnung für eine Konzentration der Insolvenzverfahren bei Landgerichten gesorgt, damit de facto vielen Amtsgerichten in Niedersachsen wichtige Fälle
In der Tat ist - Sie haben es angesprochen - aber im letzten Jahr eine Verunsicherung entstanden, allerdings nicht durch die Justizministerin, sondern durch die FDP und ihren rechtspolitischen Sprecher Dr. Genthe, der durch die Lande gezogen ist und überall die Sorge verbreitet hat, es könnten Gerichte geschlossen werden. Das war schon damals nicht richtig, und es ist auch heute, im Jahr 2014, nicht richtig.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Lutz Winkelmann [CDU] meldet sich zu einer Kurzintervention)
Lieber Kollege Winkelmann, nach einer abgeschlossenen Kurzintervention ist keine weitere Kurzintervention mehr möglich; es tut mir leid. Sie hätten sich gleich melden müssen, jetzt sind Kurzintervention und Antwort erfolgt. Das war’s jetzt.
Sie haben auch keine Restredezeit mehr; die CDU-Fraktion war die einzige Fraktion, die ihre Redezeit überschritten hat.
Wer mit diesem Gesetzentwurf, der hier in erster Beratung erörtert wurde, den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen befassen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind deutlich über 30 Stimmen. Dann ist so beschlossen worden.
Wie angekündigt, unterbreche ich jetzt die Landtagssitzung für eine Mittagspause bis 13.45 Uhr. Guten Appetit!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beginnen mit dem letzten Teil unserer heutigen Plenarsitzung. Ich hoffe, Sie hatten eine schöne Mittagspause.
Tagesordnungspunkt 33: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung - Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drs. 17/1608
Zur Einbringung hat sich Herr Kollege Dr. Stefan Birkner, FDP-Fraktion, zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir als FDP-Fraktion aus der Niedersächsischen Verfassung in Artikel 3 Abs. 3 - d. h. aus dem Artikel mit dem Gleichheitsgebot und dem Artikel, der die Gleichheit regelt bzw. insbesondere regelt, aus welchen Gründen eine Ungleichbehandlung auf gar keinen Fall stattfinden darf - den Begriff der Rasse streichen.