Insofern sehen wir keine Schieflage auf die Rentenkasse zukommen und schon gar nicht einen Bruch des Generationenvertrages.
Gleichwohl müssen wir feststellen, dass gerade in Mittelstand und Handwerk berechtigte Sorgen herrschen, dass frei werdende Stellen nicht adäquat neu besetzt werden können. Bereits vor dem Stichtag 1. Juli liegen über 12 000 Anträge auf Rente mit 63 vor. Das gibt uns natürlich auch zu denken.
Nichts läge mir also ferner, als die Bedenken der Unternehmensverbände oder des Wirtschaftsflügels der CDU beiseite zu wischen. Wir müssen aber noch mehr tun, damit Arbeitsplätze für unsere älteren und erfahrenen Arbeitnehmer attraktiv bleiben, damit sie auch bis zum regulären Renteneintrittsalter arbeiten wollen und nicht nur müssen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, die CDU hat sich in den vergangenen Jahren stets für eine weitere Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge eingesetzt. Hierfür müssen jedoch die Rahmenbedingungen stimmen. In der aktuellen Abwägung zwischen dem Interesse der Arbeitnehmer an einer zusätzlichen Entlastung und dem der Rentner an einer angemessenen Altersvorsorge schlägt das Pendel aus meiner Sicht deutlich zugunsten der Älteren aus.
Mit der Mütterrente schließen wir eine seit vielen Jahren bemängelte Gerechtigkeitslücke. Wir als CDU haben schon lange betont, dass wir die Ungleichbehandlung von Müttern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, beenden, sobald dies politisch machbar ist.
Bei der Rente mit 63 ist zu beachten, dass bei einer Inanspruchnahme des früheren Renteneintritts klare Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Vor allem müssen 45 volle Jahre Beiträge in unser Sozialsystem gezahlt worden sein. Es ist zu begrüßen, dass Versuche, diese Anforderungen deutlich abzuschwächen, im Gesetzgebungsprozess in Berlin abgewehrt werden konnten.
Meine Damen und Herren, eines ist jedoch auch klar: Eine generelle Rolle rückwärts bei der Rente mit 67 wird es nicht geben. Der spätere Renteneintritt ist aus meiner Sicht richtig und notwendig, aber wir müssen auch den späteren Berufseintritt von Studienabsolventen sowie den Bedarf an qualifizierten und erfahrenen Fachkräften angemessen
berücksichtigen. Daher müssen wir ganz deutlich sagen: Die abstruse Forderung des DGB nach einem flexibleren Renteneintritt ab 60 muss mit aller Deutlichkeit zurückgewiesen werden. Hier sagen wir klar und deutlich Nein.
Das, meine Damen und Herren, erwarten wir - mit Verlaub - auch von unserem Koalitionspartner in Berlin. Solche klaren Worte würde ich mir im Anschluss vielleicht auch vom Ministerpräsidenten oder Wirtschaftsminister wünschen.
Vielen Dank, Herr Kollege Fredermann. - Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Dr. Max Matthiesen. Die CDU-Fraktion hat noch eine Restredezeit von 6:55 Minuten.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der FDP-Antrag will die völlig freie Entscheidung aller Versicherten, wann und wie sie in Rente gehen, schon ab dem 60. Lebensjahr ermöglichen. Einzige Voraussetzung ist, dass ihr Gesamteinkommen oberhalb der Grundsicherung liegt.
Dieser Ansatz ist zwar total liberal, aber er trägt nicht der solidarischen Umlageversicherung Rechnung. Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nur mit Pflichtbeiträgen und einer gesicherten Einnahmeseite. Deshalb ist der freie Ausstieg ab 60, wie ihn die FDP will, nicht gangbar. Er würde die Finanzbasis der solidarischen gesetzlichen Rentenversicherung untergraben.
Mit dem Berliner Koalitionsvertrag wurde das Rentenpaket auf den Weg gebracht, das bereits flexiblere Übergänge vom Beruf in die Rente vorsieht. Dieses Thema ist auch Bestandteil der aktuellen Rentenversicherungsdiskussion. Der im Zuge des demografischen Wandel entstehende Fachkräftemangel und eine bessere Berücksichtigung des lebenslaufbezogenen Arbeitens machen diesen Ansatz erforderlich.
Dabei geht es um zwei große Bereiche: zum einen um das Arbeiten vor Erreichen des normalen Renteneintrittsalters und zum anderen um das Arbeiten
Schon jetzt haben wir beim Übergang von der Berufstätigkeit in die Rente im Gesetz und in der betrieblichen Praxis unterschiedliche Instrumente, die weiterentwickelt werden können. Ich nenne nur Altersteilzeit, Teilrente, Hinzuverdienstregelungen, Rückkauf von Rentenabschlägen, Zahlung zusätzlicher Rentenbeiträge und Lebensarbeitszeitkonten. Da muss nun angesetzt werden plus neuer Vorschläge und Instrumente.
Wesentliche Bedeutung wird weiterhin die Altersteilzeit behalten. Auch nach Auslaufen des Staatszuschusses Ende 2009 ist die Altersteilzeit ein gern genutzter Weg, um vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente zu gehen - und das oft aufgrund von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.
Nun hat der DGB erneut den Vorschlag in die Diskussion gebracht, einen Rechtsanspruch auf Teilrente schon ab 60 Jahren und damit deutlich vor Erreichen des normalen Renteneintrittsalters einzuführen. Zwar greift der DGB damit das Bedürfnis auf - das haben wir immer wieder gehört -, für Arbeitnehmer in gesundheitlich besonders belastenden Berufen zusätzlich etwas zu tun. Aber der Vorstoß ist unter dem Gesichtspunkt der Sicherung der Einnahmebasis der umlagefinanzierten Rentenversicherung und der Fachkräftesicherung problematisch.
Erfolgversprechender scheint der Weg einer Kombirente, die schon vor Kurzem, nämlich vor zwei Jahren, dabei war, das Licht der Welt zu erblicken. Der Entwurf des Alterssicherungsstärkungsgesetzes aus 2012 enthält den Vorschlag von Erleichterungen bei der Kombination von Rente und Teilzeitarbeit. Die Kombirente erlaubt, für die Zeit des Rentenbezugs vor Erreichen der Regelaltersgrenze ein Einkommen aus Rente und Hinzuverdienst in der Höhe des früher erzielten Einkommens zu erreichen, und das ohne Abschläge bei der Rente.
Derjenige, der die Kombirente in Anspruch nicht, kann länger im Erwerbsleben bleiben. Das kommt gerade denen zugute, die in Berufen mit hohen Belastungen arbeiten und die nicht Vollzeit bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können.
Schwerpunkt jetziger Diskussionen muss allerdings die Weiterarbeit nach Überschreiten der Regelaltersgrenze sein. Eine neue repräsentative Befragung durch das Allensbach-Institut hat ergeben, dass jeder Fünfte der Sechzigjährigen und
Älteren über das gesetzliche Rentenalter hinaus arbeiten will. Zu Recht will die Berliner Koalition im Arbeitsmarkt und in der Rente Anreize setzen, damit möglichst viele Menschen bei guter Gesundheit möglichst lange im Erwerbsleben bleiben und so auch zur Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung beitragen. Als ersten Schritt ermöglicht das gerade beschlossene Rentenpaket das Hinausschieben des vereinbarten Zeitpunktes für die Beendigung eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses über die Regelaltersgrenze in der Rentenversicherung hinaus.
Schon heute belohnt die Rentenversicherung längeres Arbeiten über das normale Renteneintrittsalter hinaus. Dann erhöht sich die Rente um einen Bonus von 6 % jährlich. Der Haken ist aber, dass die Rente selbst dann nicht in Anspruch genommen werden darf.
Die neue Arbeitsgruppe im Bund zur Flexirente will jetzt prüfen, ob bestehende Regelungen für das Arbeiten nach Erreichen der Rentenaltersgrenze geändert werden sollten. Zurzeit ist in § 172 des Sozialgesetzbuches VI die abhängige Beschäftigung von Altersrentnern zwar geregelt, für die der Arbeitgeber auch seinen Beitrag abführen muss, aber das wirkt nicht rentensteigernd.
Angesichts des gesunkenen und voraussichtlich weiter sinkenden Rentenniveaus wären aber rentensteigernde Beiträge aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung von Rentnern von Vorteil und ein Anreiz, über das normale Rentenalter hinaus eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auszuüben. Das könnte auch Thema dieser Anhörung sein, die schon angesprochen worden ist.
Für die CDU-Fraktion beantrage ich, den FDP-Antrag in den Ausschuss für Soziales zur federführenden Beratung zu überweisen. Dieser Ausschuss ist für die Sozialversicherung zuständig. Darauf liegt auch der Schwerpunkt des FDP-Antrags. Die Ausschüsse für Wirtschaft und für Finanzen wären dann mitberatend tätig.
Vielen Dank, Herr Dr. Matthiesen. - Das Wort hat jetzt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Abgeordnete Maaret Westphely.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dürr, auch wenn ich Ihren mündlichen Ausführungen in weiten Teilen durchaus gut folgen konnte - mit den Einschränkungen, die mein Kollege Schremmer schon genannt hat -, möchte ich jetzt auf die Punkte und Forderungen des vorliegenden Antrags zurückkommen, der heute beschlossen werden soll. Denn daraus wird aus meiner Sicht vor allem eines klar: dass es Ihnen gar nicht um eine nachhaltige Absicherung der Rentenversicherung geht, wie Sie es in Ihrem Antrag proklamieren.
Sie wollen die Rentenbeiträge senken, obwohl es aus arbeitsmarktpolitischer Sicht eigentlich keine zwingende Notwendigkeit dafür gibt, solche Beschäftigungsimpulse zum aktuellen Zeitpunkt zu setzen, und obwohl zehn von zwölf Sachverständigen, die im Sozialausschuss des Bundestags gehört wurden, die aktuell vorgehaltene Nachhaltigkeitsrücklage von anderthalb Monatsausgaben in der Rentenkasse für eindeutig zu niedrig halten. Eine Aufstockung dieser Nachhaltigkeitsrücklage wäre aus unserer Sicht eine nachhaltige Rentenpolitik.
Deshalb frage ich mich: Inwiefern taugt eigentlich der FDP-Vorschlag dazu, die Nachhaltigkeit der Rente in Zukunft zu sichern? - Das ist meiner Meinung nach nicht so. Schließlich ist es eigentlich egal, ob Sie die positive Entwicklung in der Rentenkasse durch eine Senkung der Beiträge oder - wie es jetzt die Bundesregierung vorsieht - durch höhere Rentenzahlungen schmälern. Vom Ergebnis her, sehr geehrte Damen und Herren von der FDP, sind Sie meiner Einschätzung nach eigentlich ganz nah bei der Bundesregierung.
Zweitens haben Sie in beiden Anträgen zur Rentenversicherung - mündlich hörte es sich jetzt auch anders an - kein einziges Mal eine der wesentlichen gesellschaftspolitischen Herausforderungen in Bezug auf die Altersabsicherung angesprochen. Denn was passiert eigentlich mit denjenigen, die trotz Arbeit keine Rente haben, die zum Leben reicht - ob wegen unsteten oder niedrigen Lohns im Leben oder wegen nicht entlohnter Familienarbeit?
Während der unbereinigte Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen 23 % beträgt, ist diese Einkommensdifferenz zwischen Rentnerinnen und Rentnern noch weitaus größer. Frauen haben im Alter im Durchschnitt knapp 60 % weniger als Männer. Dass Frauen im Alter so viel weniger Rente erhalten, heißt zwar nicht automatisch, dass sie in Armut leben - - -
Liebe Frau Westphely, einen kleinen Moment, bitte! - Meine Damen und Herren, wenn Sie schon nicht auf die Glocke achten, weil hier wirklich eine nicht zumutbare Geräuschkulisse herrscht, dann muss ich unterbrechen. Frau Westphely hat das Wort und nicht die Anwesenden im Plenarsaal.
Dass Frauen im Alter so viel weniger Rente erhalten, heißt zwar nicht automatisch, dass sie in Armut leben, aber in Kombination mit dem neuen Unterhaltsrecht kann jede Frau einer ganzen Generation, die für die Familie oder aufgrund traditioneller Rollenbilder beruflich zurückgesteckt hat, plötzlich vor existenziellen finanziellen Schwierigkeiten stehen. Insofern ist die Mütterrente eine symbolische Anerkennung dieser Problematik, aber noch lange keine Lösung, zumal sie den Frauen, denen 28 Euro im Monat tatsächlich viel bedeuten würden, von der Grundsicherung abgezogen wird.
Auch deswegen brauchen wir weitere Lösungen nicht nur für die Demografiefestigkeit der Rente, sondern auch, um der Armut im Alter einen Riegel vorzuschieben. Ich erwarte, dass sich die Bundesregierung dieser Themen ernsthaft annimmt und dafür Lösungen findet.