Bei der Sanierung der öffentlichen Haushalte sowohl des Bundes als auch der Länder wird es interessant; denn der Solidaritätszuschlag fließt aufgrund gesetzlicher Regelungen komplett dem Bund zu. Wir hören aus Reihen dieser Landesregierung, dass eine Eingliederung in den allgemeinen Einkommensteuertarif überdacht werden sollte.
Als Erstes ist dazu zu sagen: Wenn man den Zuschlag 1 : 1 in den allgemeinen Tarif der Einkommensteuer übertragen würde, käme es zu einer höheren Belastung insbesondere niedriger Einkommen, weil die Einkommensteuer schon früher, bei einem niedrigeren Einkommen greift als der Solidaritätszuschlag, bei dem es höhere Freigrenzen gibt. Insofern wäre eine 1 : 1-Übertragung des Aufkommens aus dem Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer sozial nicht gerecht.
Als Zweites kommen mit der Forderung der Übertragung des Solidaritätszuschlages in den allgemeinen Einkommensteuertarif natürlich auch die Begehrlichkeiten des Landes zum Ausdruck. Das Steueraufkommen des Solidaritätszuschlages fließt komplett dem Bund zu; vom Aufkommen der Einkommensteuer verbleiben rund 50 % nicht beim Bund. Wenn die Landesregierung ein solches Ziel formuliert, zeigt das in meinen Augen wieder einmal, dass sie in der Haushalts- und Finanzpolitik ein bisschen nach dem Prinzip Hoffnung vorgeht. Trotz der herausragend guten Einnahmesituation in den Jahren 2012 und 2013 sowie absehbar in den Jahren 2014 und 2015 wird hier die Hoffnung genährt, im Zuge der Umgestaltung des Solidaritätszuschlages zusätzliche Einnahmen zu generieren. Ich finde, das ist Ausdruck einer reichlich ambitionslosen Haushaltspolitik.
Es ist zu unterstreichen, dass die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag von CDU/CSU und SPD in ihrer Koalitionsvereinbarung aufgeschrieben haben, dass in dieser Wahlperiode die Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern besprochen und geklärt werden soll und in diesem Zuge natürlich auch die Frage der Zukunft des Solidaritätszuschlages zu besprechen und zu klären sein wird. Ich möchte für die CDU-Fraktion unterstreichen, dass eine Fortführung des Solidaritätszuschlages in der jetzigen Form schon heute und erst recht ab 2019 verfassungsrechtlich nicht mehr zu rechtfertigen ist. Deshalb ist die Grundtendenz des FDP-Antrages sicherlich richtig.
Wir haben in der Diskussion eben gesehen und gehört, dass es in diesem Zusammenhang durchaus positive Tendenzen im ganzen Hause gibt. Deshalb freue ich mich umso mehr, dass wir uns im Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Nie
dersächsischen Landtages über die Details austauschen werden. Wir werden uns an dieser Debatte intensiv beteiligen.
Vielen Dank, Herr Kollege Mohr. - Zu Wort hat sich jetzt Gerald Heere, Bündnis 90/Die Grünen, gemeldet. Bitte, Herr Abgeordneter!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine nachhaltige Finanzierung unserer öffentlichen Haushalte braucht klare Konzepte und kein Wahlkampfgetöse.
„Verantwortungsvolle Politik“ heißt, weiter zu denken als nur bis zur nächsten Wahl. Mit Ihrer wiederkehrenden, aber doch relativ platten Forderung, den Soli abzuschaffen, bewegen Sie sich - wie so oft - fernab der aktuellen Fachdiskussion, wie sie auf Bundes- und Länderebene läuft.
Aber zum Glück haben Sie Ihre steuerpolitischen Forderungen in den vergangenen Jahren Ihrer Regierungsverantwortung mit Ausnahme der berühmten Mövenpick-Steuer in den allermeisten Fällen nicht umgesetzt.
Wir Grüne sprechen uns dafür aus, den Solidaritätszuschlag beizubehalten. Denn eine Abschaffung käme - das muss man an dieser Stelle sagen - einer Steuersenkung für eher besser Verdienende gleich.
Herr Kollege, Sie haben zwar gewinkt. Aber es war noch nicht klar, ob das ein freundliches Winken war oder die Absage einer Zwischenfrage. - Sie möchten nicht.
Der Kollege Mohr hat es eben angedeutet: Es gibt nämlich Freibeträge beim Solidaritätszuschlag. Ich kann sie gerne noch einmal nennen: Einkommen bis 1 400 Euro im Monat in der Lohnsteuerklasse I und Einkommen bis 2 700 Euro im Monat in der Lohnsteuerklasse III sind vom Solidaritätszuschlag befreit.
Eine Abschaffung würde ein 13-Milliarden-EuroLoch bedeuten. Das ginge wieder einmal zugunsten mittlerer und höherer Einkommen und würde wieder einmal Umverteilung von unten nach oben bedeuten. Wir haben das Gleiche erst gestern beim Thema Progression diskutiert. Einer solchen Politik stimmen wir nicht zu.
Die beste Option wäre, diesen Zuschlag in eine zweckgebundene Abgabe zum Abbau der Staatsverschuldung umzuwandeln. Ein Altschuldentilgungsfonds, daraus gespeist, wäre auch im Sinne des rot-grünen Koalitionsvertrages, der hier auf Landesebene gilt. Dieser Vorschlag wird in den Verhandlungen zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen - sie sind mehrfach angesprochen worden - sicherlich diskutiert werden.
(Ulf Thiele [CDU]: Ich habe nicht das Gefühl, dass Sie das mit dem Fi- nanzminister abgestimmt haben! Der guckt ziemlich skeptisch!)
Unsere Generation steht in der Pflicht, ihre Rechnungen selber zu bezahlen und nachfolgenden Generationen nicht weitere Schulden weiterzureichen. Insofern wäre ein solcher Altschuldentilgungsfonds ein klares Bekenntnis zur Generationengerechtigkeit.
Aber wir können uns auch eine andere Verwendung vorstellen - Achtung! -, wenn damit auch die Länder entlastet werden, und zwar vor allen Dingen im Bereich „Bildung und Betreuung“. Auch das wäre ein wichtiger Beitrag zur Generationengerechtigkeit.
In jedem Fall wollen wir nicht, dass der Soli einfach wie bisher weiterläuft, um die Defizite im Bundeshaushalt zu kaschieren; auch das ist schon angesprochen worden. 50 % der Mittel fließen im Moment dorthin. Ohne Konzept hat Finanzminister Schäuble seine klebrigen Finger an dieses Geld gelegt. Auch damit muss im Rahmen dieser Verhandlungen in jedem Fall Schluss sein.
Liebe FDP, hören Sie auf mit diesen platten Parolen! Bei den genannten Herausforderungen der Generationengerechtigkeit - Schulden, Bildung, Betreuung - muss für diese Mittel ein neues Konzept her, aber sicher keine Steuersenkung.
Vielen Dank, Herr Heere. - Zu Wort gemeldet hat sich der Finanzminister. Herr Minister Schneider, bitte schön!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Soli wird 2014 voraussichtlich 14,9 Milliarden Euro erbringen. 9,1 Milliarden von diesen 14,9 Milliarden Euro kassiert der Bund als allgemeine Deckungsmittel - Tendenz: steigend. Für 2019 ist die Prognose: Aufkommen 18 Milliarden Euro, davon 2 Milliarden Euro für die neuen Länder; 16 Milliarden Euro will der Bund kassieren.
Das allein ist Grund genug, schon jetzt über die Verwendung der Mittel zu reden und nicht erst für die Zeit nach 2019.
Klar ist eines: Der Solidaritätszuschlag in der bisherigen Form kann über 2019 hinaus nicht bestehen bleiben, schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht. Der Soli ist, wie Sie wissen, eine Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer. Ergänzungsabgaben brauchen grundsätzlich einen zusätzlichen, aufgabenbezogenen und nicht dauerhaften Finanzbedarf. Sonst geht das nicht. Ist der Finanzbedarf hingegen dauerhaft, wird also generell mehr Geld benötigt, ist die Ergänzungsabgabe das falsche Instrument, weil nicht zulässig. Solche Bedarfe müssen über Steuern gedeckt werden.
Wo stehen wir nun? - Die ostdeutschen Länder werden voraussichtlich auch 30 Jahre nach der Vereinigung leider nicht die Wirtschaftskraft der westdeutschen Länder erreichen. Zudem haben alle Länder - westdeutsche wie ostdeutsche - mit Problemen zu kämpfen: Da ist die demografische Entwicklung, da ist der Strukturwandel, da ist die überalterte Infrastruktur. Hinzu kommen haushälterische Herausforderungen: das Verschuldungsverbot, das erhebliche Zinsänderungsrisiko - von den Altschulden einmal ganz abgesehen.
Auch wenn wir gute Steuereinnahmen haben, halte ich es für unrealistisch, zu unterstellen, dass die drei staatlichen Ebenen in Zukunft völlig ohne die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag auskommen werden. Das - meine Damen und Herren, Sie müssen aufpassen, wann Sie klatschen - ist die gemeinsame Einschätzung aller politisch bedeutsamen Kräfte in der Republik, jedenfalls wenn ich „Bedeutsamkeit“ mit „im Bundestag vertreten“ definiere.
In Zukunft wird es eine Neuregelung geben. Da gibt es in der Tat unterschiedliche Vorschläge. Die einen wollen den Bildungs-Soli, die anderen ein Infrastrukturprogramm. Der Versuch, das der SPD anzukleben, ist im Übrigen völlig untauglich, Herr Grascha. Ich könnte Ihnen vorlesen, welche CDUMinisterpräsidenten den Deutschlandfonds gefordert haben,
Herr Hilbers, ich gebe Ihnen nachher die Liste: die thüringische Ministerpräsidentin, der sachsenanhaltinische Ministerpräsident, der bayerische Finanzminister, der Finanzminister des Saarlandes - eine lange Liste.
(Christian Grascha [FDP]: Aber sagen Sie doch etwas zu Ihren unterschied- lichen Vorstellungen! Wir sind hier in Niedersachsen!)