Protocol of the Session on May 14, 2014

(Zustimmung von Helge Limburg [GRÜNE])

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 15: Abschließende Beratung: Den Verbraucherschutz nicht den Lobbyinteressen der Fleischindustrie opfern - Schweineschlachtkörper auch weiterhin gründlich untersuchen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/1112 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 17/1470 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP - Drs. 17/1486

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag für erledigt zu erklären.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Der gemeinsame Änderungsantrag aller Fraktionen des Hauses zielt auf eine Annahme des Antrags in einer geänderten Fassung.

Ich eröffne die Beratung und erteile das Wort Herrn Kollegen Schminke für die SPD-Fraktion. Bitte!

(Helmut Dammann-Tamke [CDU]: Der jetzt erklärt, dass er Vegetarier wird!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Thematik „visuelle Fleischbeschau“ haben wir uns in den vergangenen fünf Monaten intensiv im Landwirtschaftsausschuss und im mitberatenden Unterausschuss für Verbraucherschutz beschäftigt.

Heute beschließen wir fraktionsübergreifend einen Antrag, der eine zeitnahe Überarbeitung der visuellen und risikoorientierten Fleischbeschau verlangt. Wir lehnen die neue EU-Verordnung ab, weil sie in dieser Form einfach nicht verantwortbar ist, meine Damen und Herren.

Bei Verbrauchern sorgt das Thema „visuelle Fleischbeschau“ für ein erhebliches Unbehagen und für Proteste, aber die neue Verordnung der EU ist beschlossen und rechtskräftig. Darum haben wir in Niedersachsen erst einmal keine andere Wahl - wir müssen diese im Amtsblatt bereits veröffentlichte Verordnung trotz erheblicher Bauchschmerzen zum 1. Juni dieses Jahres umsetzen.

Es ist wahrlich kein Ruhmesblatt, was uns da durch das Europäische Parlament beschert wurde; denn zukünftig soll es die Möglichkeit geben, die Schweineschlachtkörper am Schlachtband nur noch visuell zu beschauen. Das Messer bleibt im Köcher; Organe und mandibuläre Drüsen werden nicht mehr angeschnitten wie bisher. Auch das Abtasten von Organen soll der Vergangenheit angehören. Das findet ausdrücklich nicht unsere Zustimmung.

(Zustimmung von Johanne Modder [SPD])

Wir sehen dabei Gefahren, und die Anhörung der Experten hat unsere Überzeugung gestärkt. Denn einmütig warnen Veterinäre, Ernährungs- und Gesundheitsexperten vor Risiken wie Tuberkulose und Rotlauf, meine Damen und Herren.

Die EU setzt mit ihrer Verordnung zukünftig auf bessere Informationsflüsse - so heißt es. Dies setzt aber voraus, dass die Daten von der Futtermittelindustrie bis zum Hoftierarzt sauber ermittelt und

ehrlich weitergeleitet werden. Der Gesundheitsstatus der Tiere soll dann für die Entscheidung ausschlaggebend sein, ob die angelieferten Schlachttiere visuell begutachtet werden können - oder mit anderen Worten: am laufenden Schlachtband besichtigt werden können; denn mehr ist es ja nicht - oder ob doch durch die bessere Methode, nämlich durch Anschnitt und Abtasten, geprüft wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sagen ausdrücklich Ja, wenn es darum geht, ergänzende Informationen zur Lebensmittelkette, zum Tierfutter oder vom Stallmanagement bis hin zur Lebenduntersuchung und Schlachtung zu nutzen. Denn das macht in der Tat Sinn. Aber zusätzlich hätten wir diese Informationen gerne weiterentwickelt und für die Diagnostik verwertbar. Erst dann kann man unserer Meinung nach prüfen, welche Erkenntnisse daraus für die Fleischbeschau erwachsen können, meine Damen und Herren.

Wir fordern deshalb auch, dass sich die Landesregierung im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür stark macht, dass die Informationsflüsse zwischen allen Beteiligten verbessert und Daten verknüpft werden.

Ferner wollen wir auch nicht alle Schlachtbetriebe gleich behandelt sehen, sondern Ausnahmeregelungen für kleine Schlachtbetriebe ermöglichen. Dort soll wie bisher beschaut werden, also nach herkömmlicher Art durch Anschnitt und Abtasten der Fleischkörper.

Meine Damen und Herren, wir haben uns fraktionsübergreifend auf diesen Antrag einigen können. Das ist auch gut so. Denn beim Verbraucher- und Tierschutz sollten wir immer große Gemeinsamkeiten haben.

Wir wären Ihnen aber auch dankbar, wenn Sie Ihre Erkenntnisse an Ihre Europaabgeordneten weitergeben könnten. Es waren nämlich die Konservativen und die Liberalen, die sich im EU-Parlament von den Fleischlobbyisten haben einfangen und umdrehen lassen, nachdem der Fachausschuss ein klares Votum gegen die visuelle Fleischbeschau abgegeben hatte. Diese Doppelstrategie geht gar nicht - das konnte ich Ihnen trotz großer Übereinstimmung nicht ersparen. So viel Ehrlichkeit muss sein.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schminke. - Für die CDU-Fraktion hat nun Frau Kollegin Schwarz das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Aller guten Dinge sind drei - anscheinend auch am heutigen Tag. Denn das ist der dritte Änderungsantrag, der von allen Fraktionen gemeinsam vorgelegt wurde und heute beschlossen werden soll.

Mit Blick auf den von Herrn Kollegen Schminke eingangs erwähnten Ablauf der Beratungen zu diesem Thema stellt man fest, dass zwischen dem von SPD und Grünen im Januar dieses Jahres eingebrachten Entschließungsantrag mit dem Titel „Den Verbraucherschutz nicht den Lobbyinteressen der Fleischindustrie opfern - SchweineSchlachtkörper auch weiterhin gründlich untersuchen“ und dem nun vorgelegten gemeinsamen Änderungsantrag mit dem Titel „Verbraucherschutz und Tierschutz haben Vorrang bei der Untersuchung von Schweine-Schlachtkörpern“ Welten liegen. Welten liegen allerdings nicht nur zwischen den beiden Anträgen, sondern auch zwischen den Beratungen im Januar und am heutigen Tag - ich hoffe es zumindest.

Wenn man die Redebeiträge von SPD und Grünen zur Einbringung ihres Antrags betrachtet, dann stellt man fest, dass sie in einem starken Kontrast zu den heutigen Erkenntnissen stehen. Und das ist gut so. Auch so manche Pressemitteilung hat im Laufe der Zeit nicht nur ihre Aktualität, sondern auch ihren inhaltlichen Bestand eingebüßt. Allerdings hat Herr Kollege Schminke vorhin doch noch einmal eine gewisse Betonung vorgenommen, obwohl in diesem Zusammenhang gar kein gravierender Änderungsbedarf besteht.

(Zustimmung bei der CDU)

Meine Damen und Herren, auch wenn die von uns gewünschte Anhörung nur in schriftlicher Form stattfand, so hat sie doch offenbar einen Erkenntnisgewinn gebracht, und das ist im Grunde sehr gut so. Heute Morgen hat ja der Kollege Watermann betont, wir, die CDU, sollten etwas dazulernen. - Sie als Regierungsfraktionen haben bei diesem Änderungsantrag, den wir gemeinsam tragen, bewiesen, dass Sie auch dazulernen möchten und können. Das ist gut für Niedersachsen.

(Zustimmung bei der CDU)

Meine Damen und Herren, im Rahmen der schriftlichen Anhörung haben u. a. die TiHo Hannover, das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Kreisveterinäramt des Landkreises Rotenburg (Wümme) eine Stellungnahme abgegeben. Diese Stellungnahmen waren mit so vielen Informationen befrachtet, dass sie in den Änderungsantrag mit eingeflossen sind. Insbesondere der Landkreis Rotenburg (Wümme) war hier beispielgebend, weil dort schon in den vergangenen Jahren im Rahmen eines Pilotprojektes die risikobasierte Fleischuntersuchung vorgenommen wurde und auch heute noch praktiziert wird. Aus diesen Erfahrungen muss man letztlich lernen wollen und können.

Bei der traditionellen Fleischuntersuchung wurde der deutliche Bedarf an einer Weiterentwicklung hin zu einer risikobasierten Fleischuntersuchung aufgezeigt, die bei Weitem nicht mit der in der neuen EU-Verordnung vorgesehenen visuellen Untersuchung identisch ist. Auf die Defizite hat Herr Kollege Schminke zu Recht hingewiesen.

Mit dem gemeinsam getragenen Änderungsantrag, der hier heute vorliegt, ist man auf dem Weg, die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung anzuerkennen und die Schritte dorthin aufzuzeigen - im Sinne des Verbraucherschutzes, im Sinne des Tierschutzes, mit einer Aktualisierung der Diagnostik, mit dem beiderseitigen Informationsfluss zwischen Mast- und Schlachtbetrieben sowie den jeweils verantwortlichen Kontrollbehörden.

Aber auch auf die Fleischbeschauer kommen Veränderungen zu, allerdings nicht insofern, als sie entbehrlich würden - dieses Schreckensszenario ist ja bei der ersten Beratung noch entworfen worden -, mitnichten. Aber ihre Arbeitsabläufe werden sich im Rahmen der Anwendung der Diagnostik verändern.

Der Vorwurf von Lobbyinteressen der Fleischindustrie wurde bei dem gemeinsamen Änderungsantrag glücklicherweise hinten angestellt. Der Schaum vor dem Mund vom Januar wurde abgewischt, und es wurde informiert und nachgedacht. Das Ergebnis liegt uns heute vor - gemeinsam verfasst.

Dem sollte und kann nur zugestimmt werden. Die Hinweise aus den Modellprojekten sind überzeugend. Dieser Weg ist richtig. Und die Landesregierung kann dies nun mit breiter Rückendeckung auf Bundesebene einbringen. Ich hoffe, Herr Minister Meyer, Sie tun das mit dem notwendigen Maß an Verantwortung.

Erlauben Sie mir vielleicht noch einen kleinen Hinweis an meinen Kollegen Schminke: Herr Schminke, Sie haben angekündigt, Sie würden Vegetarier werden, wenn die EU-Richtlinie so käme. Ich hoffe, dass Ihnen das erspart bleibt, indem die EUVerordnung zukünftig entsprechend angepasst wird.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung von Christian Grascha [FDP] - Zuruf von der CDU: So sozial sind wir! - Weitere Zurufe von der SPD und von der CDU)

Vielen Dank. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Herr Kollege Scholing das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will jetzt hier meine Essgewohnheiten nicht ausbreiten. Ich habe nur 1:30 Minuten für meine Rede Zeit.

(Heiterkeit bei den GRÜNEN)

Frau Schwarz, das ist jetzt der dritte Antrag, den wir hier gemeinsam über die Bühne bringen. Ich hätte es mir gewünscht, dass Sie mehr in den Vordergrund stellen, was wir hier an Gemeinsamkeit erarbeitet haben.

(Zurufe von der CDU: Oh, oh!)

Ich denke, das wäre stilvoller gewesen.

Ich sage, der Ausschuss hat sehr sorgfältig gearbeitet. Und ich sage für mich - das nehme ich für mich ganz persönlich in Anspruch -: Ich habe im Rahmen der Arbeit des Ausschusses eine Menge gelernt. So ist es zu einem Antrag gekommen, der im Sinne des Verbraucherschutzes und schließlich auch im Sinne von mehr Tierschutz ist

(Zuruf von der CDU: Sehr gut!)

- ich muss das ein bisschen vorsichtig formulieren -, weil wir ein Instrumentarium zusammengetragen haben, das zeitgemäß ist, das gut abgestimmt ist und das auch einen Blick in die Zukunft wirft. Gleichzeitig bauen wir auch ein Vorsichtsignal ein: Denkt bitte auch an die kleinen Schlachthöfe! Schafft hier jetzt nicht ein Instrumentarium, bei dem die Großen bleiben und die Kleinen gehen!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Insofern hätte ich mir gewünscht, dass das hier mehr in den Vordergrund gestellt worden wäre. Aber - jetzt zum Schluss noch etwas nichtvegetarisch - das ist ja wurscht.

(Heiterkeit und Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Grupe. Auch für Sie gilt: Aller guten Dinge sind drei.