Zweitens. Ich weiß nicht, warum Sie der Auffassung sind, dass man den Menschen in Niedersachsen immer alles vorschreiben soll.
Ich finde es klug, dass man solche Entscheidungen an der einen oder anderen Stelle unseren verantwortungsvollen Bürgermeistern und Gemeinderäten überlässt. Die machen das gut; das müssen Sie nicht für die regeln.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die Landesregierung hat nun Herr Umweltminister Wenzel das Wort. Bitte!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist schon eine sehr interessante Debatte. Trotzdem hoffe ich, dass es noch gelingt - so wie Frau Rakow es vorgeschlagen hat -, am Ende im Landtag Einigkeit bei dem Thema zu erzielen.
Ich möchte meiner Rede voranstellen, dass ich sehr gerne zum Osterfeuer gehe, Herr Thiele, und das für einen Brauch halte, den es zu erhalten gilt. Von daher ist die Behauptung, wir würden irgendetwas verbieten, völlig falsch.
Ich finde es allerdings interessant, sich in diesem Zusammenhang einmal die gesetzlichen Grundlagen anzuschauen. Mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz von 2011 wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen. Wer hat 2011 im Bund regiert? Könnten Sie mir da vielleicht weiterhelfen? - Ich vermute, die CDU war auf Bundesebene an der Verabschiedung des Gesetzes beteiligt. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz geht auf Europarecht zurück. Und wer hat da im Ministerrat zugestimmt, Herr Thiele? - Vielleicht könnten Sie mir da auch weiterhelfen.
Wer hat dafür gesorgt, dass die in Rede stehende Verordnung am 31. März 2014 außer Kraft tritt? Möglicherweise hat die CDU da auch mitgewirkt.
Bevor Sie hier also behaupten, wir würden irgendetwas verbieten, sollten Sie erst einmal schauen, wie die gesetzlichen Grundlagen für das entstanden sind, was hier jetzt geregelt wird.
Wir haben die Gemeinden dazu befragt - Sie haben die Zahlen eben genannt. Die überwiegende Zahl der Gemeinden hat gesagt, dass sie diese Verordnung nicht mehr brauchen. 80 % der unteren Abfallbehörden, der Landkreise und der kreisfreien Städte, haben gesagt: Wir brauchen das nicht mehr. Wir können diese Stoffe sinnvoller verwerten. Wir können unseren Bürgerinnen und Bürgern niedrigschwellige Angebote machen, um sicherzustellen, dass diese Stoffe verwertet werden.
- Es geht darum, den Bürgerinnen und Bürgern ein Angebot zu machen, dass sie Baum- und Strauchschnitt sinnvoll verwerten können. Das passiert ganz offensichtlich in der überwiegenden Zahl der Landkreise.
Herr Minister Wenzel, darf ich Sie kurz unterbrechen? - Herr Kollege Thiele möchte eine Frage stellen.
Vielen Dank. - Herr Minister, können Sie mir sagen, ob die jetzt außer Kraft tretende Verordnung aus Ihrer Sicht gegen das Rahmengesetz verstößt, oder entspricht die jetzige Rechtslage, die noch vier Tage gilt, dem Rahmengesetz, sodass Ihre einleitenden Worte, die Sie mit dem Unterton eines Vorwurfs formuliert haben - nach dem Motto: Sie haben das ja selber so beschlossen -, damit hinfällig sind?
Dazu will ich gerne ausführen, Herr Thiele. Bislang ist es ja so, dass im Grunde alle öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger landesweit längst Grünabfallsammelstellen oder andere Erfassungsstellen eingerichtet haben. An den Stellen, an denen die Bürgerinnen und Bürger nicht damit zufrieden sind, muss man das noch einmal überprüfen und gegebenenfalls verbessern.
Das Europarecht, umgesetzt im Kreislaufwirtschaftsgesetz von 2011, in Kraft getreten 2012, sieht eine fünfstufige Abfallhierarchie vor. Ich will gar nicht ins Detail gehen, aber die Verwertung von Grünabfällen in einer Kompostierungsanlage geht der Beseitigung durch Verbrennen nach diesem Gesetz eindeutig vor.
Das Europarecht fordert die getrennte Sammlung von Bioabfällen zu dem Zweck, sie zu kompostieren und vergären zu lassen. Auch diese Verpflichtung findet sich im Bundesrecht wieder. Abfallrechtlich ist die Beseitigung von Abfällen überhaupt nur in zugelassenen Anlagen erlaubt. Die Brennverordnung regelt Ausnahmen von diesen gesetzlichen Vorgaben und lässt die Beseitigung durch Verbrennen zu, die sonst nicht zulässig wäre. Auch in der geänderten Variante haben wir sehr wohl Ausnahmen vorgesehen, um das für die
In diesen Ausnahmeregelungen ist nach dem Bundesrecht aber ein strenger Maßstab anzulegen. Schließlich geht es hier nicht nur um abfallrechtliche Gesichtspunkte, sondern es geht auch um gesundheitliche Aspekte. Wenn uns z. B. Menschen schreiben, dass sie aufgrund von Atemwegserkrankungen in der Vergangenheit erhebliche gesundheitliche Probleme hatten, weil zum Teil nasse Abfälle verbrannt wurden, und dass ganze Dörfer sehr stark unter einer Qualmbelastung gelitten haben, dann ist das ein gesundheitlicher Aspekt, den wir neben den abfallrechtlichen Anforderungen mit zu beachten haben.
Insofern sagt die bundesgesetzliche Verordnungsermächtigung hier, dass für etwaige Ausnahmen ein konkretes Bedürfnis bestehen muss und eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit nicht zu besorgen ist. Das ist im Grunde der Rechtsrahmen, und es gilt, zu prüfen, was in diesem Rahmen möglich ist und was nicht.
Die kommunalen Entsorgungsträger haben die notwendigen Einrichtungen geschaffen. In meiner Gemeinde z. B., Herr Grupe, hat ein Landwirt daraus ein Geschäftsmodell gemacht. Er holt Baum- und Strauchschnitt ab, schreddert ihn und verwendet ihn dann sinnvoll weiter. Dadurch hat er noch eine Wertschöpfung erzielt. Auch das ist möglich.
Von daher hoffe ich, dass wir am Ende bei den Regelungen, die wir vorgeschlagen haben, zu einer Übereinkunft im gesamten Landtag kommen.
Federführend soll der Ausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz sein. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist so beschlossen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte meinen Redebeitrag mit einem Zitat des Sozialdemokraten Carlo Schmid beginnen. Er hat 1948 bei den Beratungen im Parlamentarischen Rat Folgendes gesagt:
„Ich für meinen Teil bin der Meinung, dass es nicht zum Begriff der Demokratie gehört, dass sie selbst die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft. … Man muss auch den Mut zur Intoleranz gegenüber denjenigen aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen.“
Damit hat Carlo Schmid deutlich gemacht, wofür Verfassungsschutz und Schutz des Staates notwendig sind.
Die CDU-Fraktion hat nun eine Kommission eingesetzt, die sich mit der Zukunft des niedersächsischen Verfassungsschutzes befasst hat. Ich freue mich, dass in dieser Kommission der ehemalige hamburgische Innen- und Justizsenator Heino Vahldieck vertreten war, genauso wie Dr. Rudolf van Hüllen, ein bekannter Extremismusforscher, und die Bundestagskollegin Elisabeth Winkelmeier-Becker, die im NSU-Untersuchungsausschuss mitgearbeitet hat. Ich bedanke mich ganz ausdrücklich bei meinen Kollegen Thomas Adasch und Lutz Winkelmann, die für die CDU-Fraktion die Arbeit in dieser Kommission begleitet haben. Und in ganz besonderem Maße freue ich mich, dass wir Dr. Walter Remmers, den ehemaligen Justizminister und Innenminister zunächst des Landes Niedersachsen und dann des Landes SachsenAnhalt, als Vorsitzenden der Kommission gewinnen konnten.
Der Bericht der Kommission liegt inzwischen vor. Sie kennen ihn. Wir haben uns entschieden, die Einsetzung einer Enquetekommission nunmehr erneut zu fordern.
Das Thema haben wir ja schon vor zwei Monaten hier diskutiert. Damals, Herr Kollege Bachmann, ging es ein bisschen hin und her. Die Frage war: Ist das nicht zu früh? Muss nicht erst genau dieser Bericht, den wir seinerzeit schon angekündigt hat
ten, auf den Weg gebracht werden? Muss nicht erst die Arbeit der Kommission, die der Herr Innenminister eingesetzt hat, abgeschlossen sein? - Das Ergebnis, das das Innenministerium vorlegen wollte, soll ja nun auch in den nächsten Wochen präsentiert werden; so ist es jedenfalls in der Öffentlichkeit angekündigt worden.