Zu Frage 1: Die Landesregierung wird keine verbindlichen Festlegungen zur Gestaltung und Gewichtung des außerunterrichtlichen Arbeitszeitanteils der Lehrkräfte treffen. Auch in der Vergan
genheit gab es bei einer Absenkung oder Erhöhung der Regelstundenzahl keine entsprechenden Vorgaben oder Empfehlungen. Der außerunterrichtliche Arbeitszeitanteil entzieht sich, wie auch die Rechtsprechung wiederholt festgestellt hat, weitgehend konkreten Regelungen. Soweit Lehrkräfte keine Unterrichtsverpflichtungen oder andere Verpflichtungen zu bestimmten Zeiten wahrzunehmen haben, sind sie in der Erfüllung ihrer Aufgaben zeitlich nicht gebunden. Dies ist ausdrücklich in der Arbeitszeitverordnung normiert.
Bezogen auf die zugrunde gelegte wöchentliche Arbeitszeit in den Unterrichtswochen erfolgt mit der moderaten Anhebung der Regelstundenzahl für Lehrkräfte an Gymnasien, Abendgymnasien, Kollegs und Beruflichen Gymnasien eine Verschiebung von 0,8 Zeitstunden von dem außerunterrichtlichen Arbeitszeitanteil in die unterrichtliche Arbeitszeit. Zudem sind weitergehende Entlastungsmöglichkeiten an den Gymnasien geplant oder sogar schon in die Wege geleitet. So werden die Klassen am Gymnasium weiter verkleinert, meine Damen und Herren!
Im Rahmen des Dialogforums „Gymnasien gemeinsam stärken“ wird derzeit u. a. auch darüber diskutiert, ob die Zahl der Prüfungsfächer und Klausuren auf dem Weg zum Abitur reduziert werden kann und ob auch andere Formen z. B. der Leistungsbewertung herangezogen werden sollten. Der Arbeitsaufwand für die Lehrkräfte könnte auch dadurch gemindert werden.
Bei der Bewertung der arbeitszeitlichen Inanspruchnahme einer Lehrkraft kann es nicht auf die individuelle und gegebenenfalls tatsächlich nachgewiesene Arbeitszeit ankommen. Die Regelstundenzahl und damit auch der Zeitanteil für außerunterrichtliche Aufgaben müssen sich vielmehr an einer durchschnittlichen Inanspruchnahme einer Lehrkraft durch dienstliche Aufgaben orientieren. Die Festlegung kann deshalb nur pauschalierend und generalisierend getroffen werden. Das ist auch von der Rechtsprechung so anerkannt.
Zu Frage 2: Die aktuelle Arbeitsbelastung der Lehrkräfte ist der Landesregierung sehr wohl bekannt. Der Zeitaufwand einer Lehrkraft bezogen auf die außerunterrichtlichen Tätigkeiten, wie z. B. die Vorbereitung des Unterrichts, ist individuell unterschiedlich und hängt von vielen Faktoren ab,
Bei der Festsetzung der Regelstundenzahl handelt es sich um eine Konkretisierung der für Lehrkräfte wie auch für alle anderen Beamtinnen und Beamten festgesetzten regelmäßigen durchschnittlichen Arbeitszeit. Die Regelstundenzahl ist eine sich an Durchschnittswerten orientierende und unter Berücksichtigung der gesetzlich festgelegten regelmäßigen Arbeitszeit vorgenommene Setzung des Dienstherrn, mit der zugleich der Zeitrahmen bestimmt wird, der für die Wahrnehmung der außerunterrichtlichen Aufgaben für notwendig und angemessen gehalten wird. Eine geringfügige Anhebung oder Senkung der Regelstundenzahl wirkt sich nicht zwangsläufig auf die Gesamtarbeitszeit der Lehrkräfte aus. Vielmehr sind insoweit veränderte allgemeine Rahmenbedingungen und der vom Dienstherrn pauschalierend zugrunde gelegte außerunterrichtliche Arbeitszeitanteil, der sich dadurch auch verändern kann, zu berücksichtigen. Auf die Beantwortung der Frage 1 verweise ich insoweit.
Die Arbeitsbelastung von Gymnasiallehrkräften ist vergleichbar mit der von Lehrkräften an Integrierten Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe. Letztere haben schon jetzt eine höhere Unterrichtsverpflichtung im Umfang von 24,5 Stunden.
Zu Frage 3: Durch die Erhöhung der Regelstundenzahl für Gymnasiallehrkräfte an den öffentlichen Gymnasien und in den Gymnasialzweigen der öffentlichen Kooperativen Gesamtschulen sowie durch die Fortsetzung der derzeit gültigen Regelung bezüglich der Altersermäßigung für den genannten Personenkreis werden keine Lehrerstellen frei.
Soweit Sie aber in Ihrer Fragestellung zu dem Umschichtungspotenzial fragen, kann ich Ihnen sagen: Diese Maßnahmen führen zu einem Umschichtungspotenzial von rund 970 Vollzeitlehrereinheiten.
Frau Ministerin, wir bedanken uns für die Antwort. - Jetzt kommen die Zusatzfragen. Es beginnt mit dem Kollegen Jan-Christoph Oetjen, FDP-Fraktion.
Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, wie sie es begründet, dass die sogenannte Zukunftsoffensive Bildung fast ausschließlich auf dem Rücken der Lehrkräfte für Gymnasien ausgetragen wird.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Behauptung, die Sie in Ihrer Frage aufgestellt haben, ist schlicht und ergreifend falsch, Herr Oetjen.
Diese Landesregierung und das Parlament, die Fraktionen der Regierungskoalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen, finanzieren in den nächsten Jahren rund 1 Milliarde Euro mehr im Kultushaushalt. Das ist für die Zukunftsoffensive Bildung ein riesengroßer Beitrag. In der Zukunftsoffensive Bildung werden wir eine deutliche Verbesserung der Ausstattung der Ganztagsschulen vornehmen mit rund 260 Millionen Euro, was dringend notwendig war.
Wir werden außerdem mit rund 80 Millionen Euro noch einmal eine deutliche Ausweitung der Krippenplätze vornehmen, und wir werden auch noch einmal mit rund 80 Millionen Euro deutliche qualitätsverbessernde Maßnahmen vornehmen, jeweils bezogen auf den Mipla-Zeitraum.
Alle diese Maßnahmen - bis auf den Ausbau der Krippenplätze - kommen allen Schulformen zugute. Alle Qualitätsverbesserungen und auch Ganztagsausstattungen kommen auch den Gymnasien zugute, meine Damen und Herren.
Ein Großteil der Finanzierung wird z. B. durch die sogenannte demografische Rendite im Rahmen des Rückgangs der Schülerzahlen zur Verfügung gestellt. Ein weiterer Anteil sind zusätzliche frische Mittel im Kultushaushalt. Ich habe auf den jährlichen Betrag im Vergleich zu dem diesjährigen
Ansatz verwiesen. Außerdem sind es noch die beiden Maßnahmen, die Sie geschildert haben, wobei sich auch die Aussetzung der Altersermäßigung nicht ausschließlich auf Gymnasiallehrkräfte, sondern auf alle Lehrkräfte bezieht, auch auf die Lehrkräfte an den Grundschulen, Oberschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Förderschulen etc.
Von daher ist es schlicht und ergreifend falsch, dass ausschließlich Gymnasiallehrkräfte zur Finanzierung der Zukunftsoffensive beitragen. Im Gegenteil, es ist eine riesengroße Kraftanstrengung. Ich bin allen Kabinettsmitgliedern und den Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD dankbar, dass sie diese zusätzlichen Mittel im Haushalt bereitstellen.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung, wie sie die Aussagen der Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Anja Piel, bewertet, die in der Deister- und Weserzeitung vom 5. Dezember 2013 erschienen sind, man habe - ich darf das zitieren - über die realen Belastungen von Gymnasiallehrern bis zu diesem Tage zu wenig gewusst und in der Vergangenheit so noch nicht nachgedacht. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte um Verständnis, Herr Dr. Hocker, dass diese Landesregierung genauso wie alle anderen Landesregierungen vorher Aussagen von Abgeordneten nicht bewerten wird.
(Beifall bei der SPD - Karl-Heinz Klare [CDU]: Das ist auch gut so! - Jens Nacke [CDU]: Ich werde Sie daran er- innern, Frau Ministerin!)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem die Ministerin eben das Wort „Umschichtungspotenzial“ eingeführt hat, frage ich: Wird die Landesregierung dieses Umschichtungspotenzial dadurch ausschöpfen, dass sie Lehrkräfte gegen ihren Willen zum 1. August 2014 an andere Schulen abordnet?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Försterling, nein!
Es jetzt zügig voran. - Herr Kollege Seefried von der CDU-Fraktion, Sie haben das Wort für eine Zusatzfrage.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Ministerin, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Sie gerade gesagt haben, dass Sie Aussagen von Abgeordneten nicht bewerten, gehe ich doch davon aus, dass Sie Ihre eigenen Aussagen und Ihr eigenes Handeln entsprechend bewerten können. Deswegen möchte ich Sie mit einer Pressemitteilung vom 21. April 2008 konfrontieren, in der Sie, Frau Heiligenstadt, gesagt haben:
„Wenn die Landesregierung ein letztes Fünkchen ihrer schwer angekratzten Glaubwürdigkeit bewahren will, muss sie den Kabinettsbeschluss umgehend zurücknehmen. Verspätete öffentliche Beschwichtigungen sind lediglich Augenwischerei.“
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Seefried, zwischen dieser Aussage und der Zukunftsoffensive Bildung, die wir heute mit dem Haushalt 2014 beschließen werden, liegen 1 Milliarde Euro zusätzliche Investitionen für Bildung in Niedersachsen.