Wer dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 in der Drucksache 17/400 mit den beschlossenen Änderungen sowie § 1 in der Fassung der Unterrichtung in der Drucksache 17/1030 nunmehr endgültig seine Zustimmung geben will, den bitte ich aufzustehen. - Jetzt die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Ich darf feststellen: Das Erste war die Mehrheit.
Wir kommen zu der Abstimmung über den gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Landtages in die Beratung einbezogenen Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/987. Wer den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/987 annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mit größerer Mehrheit abgelehnt.
Abstimmungen über die 9. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 17/966 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drs. 17/1013
Ich rufe zunächst die Eingaben aus der 9. Eingabenübersicht auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Wer zu diesen Eingaben der Ausschussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Wir stimmen nun über die Eingabe ab, zu der der erwähnte Änderungsantrag vorliegt. Das ist die Eingabe 00555/03/17 in der laufenden Nr. 3 der Eingabenübersicht, betr. a) Arbeitszeiterhöhung für Gymnasiallehrkräfte, b) Streichung der Altersermäßigung. Der Änderungsantrag der Fraktion der CDU zielt auf Berücksichtigung.
Wer dem Änderungsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.
Wir kommen jetzt zu der Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die lautet: „Für erledigt erklären.“ Wer sich der Beschlussempfehlung anschließen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Ausschussempfehlung wurde gefolgt, und die Eingabe wurde für erledigt erklärt.
Als Letztes kommen wir jetzt zu den Abstimmungen über die mit dem Haushalt verbundenen Entschließungsanträge.
Die Landesregierung muss ihre verkehrspolitische Umorientierung stoppen - Mittel für den kommunalen Straßenbau aus dem Entflechtungsgesetz müssen erhalten bleiben! - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/274
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/274 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Ausschussempfehlung wurde gefolgt.
„So nicht, Rot-Grün!“ - Arbeit und Engagement der niedersächsischen Lehrkräfte schützen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/450
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/450 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie werden es nicht glauben: Damit sind sämtliche im Zusammenhang mit dem Haushalt 2014 anstehenden Abstimmungen abgeschlossen.
An vielen Stellen wurde schon den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gedankt. Nach den intensiven Beratungen der letzten Tage will ich ausdrücklich namens des ganzen Hauses unseren Dank entrichten an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Ministerien, nicht zuletzt die des Finanzministeriums,
der Staatskanzlei, an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen und des Landtages. Sie haben alle eine ungeheure Arbeit geleistet. Vielen Dank namens des ganzen Hauses!
kunde Geduld haben, sodass die Sitzungsleitung wechseln und Frau Dr. Andretta die weitere Leitung übernehmen kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren in der Tagesordnung fort. Diejenigen, die sich noch austauschen möchten, können das gern draußen tun. Dann freuen wir uns, wenn ins Plenum wieder etwas Ruhe einkehrt.
Tagesordnungspunkt 33: Abschließende Beratung: Verwaltungsabkommen zwischen Hamburg und Niedersachsen vereinbaren - Generalplan „Heidewasser“ umsetzen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/163 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Drs. 17/1002
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Mit dem Antrag „Verwaltungsabkommen zwischen Hamburg und Niedersachsen vereinbaren - Generalplan ,Heidewasser’ umsetzen“ hat die CDU-Fraktion einen Antrag eingebracht, der in die richtige Richtung geht.
Wir wollen das Verwaltungsabkommen zwischen Hamburg und Niedersachsen parallel zum wasserrechtlichen Verfahren abschließen und damit einen sich über Jahre hinziehenden Prozess im Sinne der Heideregion - also im Sinne der Landkreise Harburg und Lüneburg und des Heidekreises - zu einem guten Abschluss führen.
Mit unserem Ansatz, erstens den Beschluss des Landtages aus dem September 2010 kurzfristig umzusetzen, zweitens einen Generalplan „Heidewasser“ aufzustellen, mit dem u. a. die Entschädigung für das in der Nordheide geförderte Trinkwasser dauerhaft geregelt wird -
Moment, bitte, Herr Kollege Bock! Sie sollten unsere Aufmerksamkeit haben. - Ich bitte noch einmal alle diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die noch etwas zu besprechen haben, dies draußen zu tun. Diejenigen, die hier im Plenarsaal sind, bitte ich um Aufmerksamkeit für den Kollegen Bock. Bitte!
- sowie drittens einen Heidewasserfonds einzurichten, der u. a. aus Mitteln der Hamburger Wasserwerke und eben des Landes Niedersachsen gespeist wird, werden die notwendigen Rahmenbedingungen für das Verwaltungsabkommen geschaffen. Dass wir damit richtig liegen, hat die jüngste Anhörung im Umweltausschuss deutlich gemacht.
Umso verwunderlicher ist der von den Regierungsfraktionen der SPD und der Grünen vorgelegte Änderungsantrag,
vor allem vor dem Hintergrund, dass der Kollege Janßen im Mai-Plenum noch davon sprach, dass nach Auffassung der Grünen mit dem Landtagsbeschluss vom Herbst 2010 aus niedersächsischer Sicht alles Notwendige festgelegt und jener Beschluss auch die Grundlage für das weitere Handeln dieser Landesregierung sei.
Abgesehen davon, gleicht der nun vorgelegte Änderungsantrag in Teilen wörtlich unserem Antrag: Auch die Punkte 2, 3 und 5 sind dem Beschluss aus dem Jahr 2010 ähnlich. Diesen Beschluss erwähnen Sie vorsichtshalber aber nicht, wahrscheinlich deshalb, weil sich die Grünen damals verweigert haben. Sie legen in Ihrem Änderungsantrag Fördermengen fest, wobei das natürlich wesentlicher Bestandteil des wasserrechtlichen Verfahrens sein wird. Sie fordern ein Gutachten zur Feststellung bzw. Überprüfung der Fördermengen und deren Anpassung ein. Nebenbei bemerkt, war dies auch schon Gegenstand des Beschlusses von 2010. Frau Staudte verkaufte dies kürzlich in
Sie fordern nun ein engmaschiges Monitoring, um die laufenden Beweissicherungsmaßnahmen zu ergänzen. Und das nennen Sie dann insgesamt „konkretisieren“.
Nun könnte ich ja mit dem einen oder anderen Punkt aus Ihrem Änderungsantrag - wenn Sie so wollen: konkretisierten Punkt - auch leben. Die CDU-Landtagsfraktion hat im Umweltausschuss ja auch Entgegenkommen signalisiert. Ich will auch darüber hinwegsehen, dass sich nun insbesondere die Grünen damit rühmen, wobei sie sich, wie gesagt, am Beschluss 2010 nicht beteiligt haben.