Fast jedes zehnte Paar in Deutschland ist auf medizinische Unterstützung beim Kinderwunsch angewiesen. Diese ist aber sehr kostenintensiv, und das Geld kann nicht von jedem aufgebracht werden. So erfahren die Paare nicht nur eine enorme psychische Belastung, sondern müssen oft feststellen, dass sie sich die medizinische Hilfe schlichtweg nicht leisten können.
Dank des Handelns der von CDU und FDP getragenen Landesregierung zahlen Bund und Land seit dem 1. Januar 2013 ein Viertel der Kosten.
Bisher beschränkte sich die Förderung auf verheiratete Paare. Weiterhin wurde eine Behandlung nur gefördert, wenn die Paare diese in Niedersachsen durchführen ließen. Gerade in diesem Bereich gibt es ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient, sodass es wichtig ist, Paaren, die z. B. in den Speckgürteln von Hamburg und Bremen wohnen, auch eine Behandlung in Hamburg oder Bremen zu ermöglichen.
Der gemeinsame Änderungsantrag von SPD, Grünen und FDP greift genau diese Problematiken auf und ist zu meiner großen Freude sogar noch weitreichender. An dieser Stelle mein Dank an SPD und Grüne für die gute und konstruktive Zusammenarbeit!
(Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei den GRÜNEN - Norbert Böhlke [CDU]: Das erste Mal in diesem Jahr!)
Wir ermöglichen mit diesem Änderungsantrag nicht nur eine Behandlung von Paaren auch in Kliniken angrenzender Bundesländer, sondern es werden jetzt auch eingetragene lesbische Lebenspartnerschaften mit aufgenommen. Für diese Paare stellt sich die Situation bisher so dar, dass sie eine künstliche Befruchtung nur durchführen können, wenn ihr Arzt die Behandlung durchführen möchte. Es kam also auf Arztwahl und Wohnort an. Dies nivelliert der Änderungsantrag. Er steht für ein modernes Gesellschaftsbild und spiegelt so auch die Realität der Lebenswelten wider.
Jetzt möchte ich an dieser Stelle noch einen kleinen Wunsch nach Berlin schicken: Ein weiterer Baustein eines modernen Familienbildes ist das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare. Dies gilt es endlich zu verbessern.
In meiner ersten Rede habe ich appelliert, gemeinsam etwas für die Menschen zu tun. Dies haben wir gemeinsam getan. Danke dafür!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute beraten wir abschließend den im März von der FDP eingebrachten Antrag in geänderter Fassung. Eigentlich ist Weihnachten kein schlechter Zeitpunkt dafür. An Weihnachten wird zwar die Ankunft eines ganz besonderen Kindes gefeiert - eine Geburt, in der Gott im Menschen sichtbar wird -, aber der Zauber des Neubeginns wohnt jeder Geburt inne. Und darum geht es ja hier: um die Unterstützung für Paare, die ungewollt kinderlos sind.
In diesen - interessanterweise neun - Monaten gab es viele Diskussionen innerhalb der Fraktionen, eine schriftliche Anhörung und auch Abstimmungsbedarf zwischen den Fraktionen, was erfreulicherweise zu diesem gemeinsamen Änderungsvorschlag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP geführt hat.
In der allerersten Beratung im Frühjahr hatte ich bereits erläutert, dass die Eingrenzung des Personenkreises für die Erstattungen durch die Krankenkassen für In-vitro-Fertilisationen unter drei wesentlichen Voraussetzungen stand: Der Erfolg sollte maximiert werden, die Kosten sollten begrenzt werden, und die geborenen Kinder sollten in möglichst stabilen Verhältnissen aufwachsen. - Dies zu steuern, ist ohnehin ein äußerst schwieri
ges Unterfangen. Die damals gefundenen Kriterien waren aber durchaus rational und nachvollziehbar. Sie passten jedoch auch vor zehn Jahren schon nicht mehr in die Lebenswirklichkeit.
Niedersachsen geht hier mit gutem Beispiel voran und passt Eingrenzungen, die auf überkommenen Vorstellungen von Familie beruhen, an. Wir beschließen heute, dass heterosexuelle Lebenspartner auch ohne Trauschein die finanzielle Unterstützung bekommen können, und fordern die Landesregierung zusätzlich auf, sich dafür einzusetzen, dass gleichgeschlechtliche lesbische Lebenspartnerinnen ebenfalls in die Förderung aufgenommen werden können.
Die Lage ist hierbei aus mehreren Gründen rechtlich komplizierter. Wenn ein lesbisches Paar mit einem Mann eine Verabredung trifft und ein Kind auf natürlichem Wege gezeugt wird, müssen Regelungen bezüglich Unterhaltszahlungen, Sorge- und Besuchsrecht getroffen werden. Sollte sich das lesbische Paar für eine Samenspende entscheiden, braucht es zusätzliche Klärung bezüglich des Rechts auf Kenntnis der eigenen Abstammung; denn nach der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 haben Kinder ein Anrecht zu wissen, von wem sie abstammen.
Ich umreiße diese Fragen hier nur kurz, um Ihnen zu zeigen, dass die zu klärenden Sachverhalte weit über die Gesetzgebung des Landes hinausgehen und zur Klärung Zeit brauchen.
In der Praxis hat sich bei der Unterstützung der heterosexuellen verheirateten Paare bereits jetzt ein Problem aufgetan, das auch Frau Bruns schon angesprochen hat, das wir mit unserer Initiative klären möchten: Es gibt eine kleine Anzahl von Paaren, die sich in Kinderwunschzentren in Hamburg behandeln lassen. - Das sind durchaus nachvollziehbare Entscheidungen, die jedoch von der bisherigen Förderpraxis ausgenommen sind. Die ehemalige Sozialministerin hat die Kinderwunschförderung mehr als Wirtschaftsförderung für niedersächsische Kinderwunschzentren begriffen. Die CDU ist in ihren Änderungsanträgen wiederum auch schon darauf eingegangen, dass die Praxis eine andere ist.
Es herrscht Einigkeit unter den Fraktionen, die Bedürfnisse der Paare in den Vordergrund zu stellen. Wir fordern die Landesregierung auf, die Förderung auch auf die Behandlung niedersächsischer Paare auszudehnen, die sich in anderen Bundesländern grenznah behandeln lassen.
Ich denke, dass der vorliegende Entschließungsantrag den Bedürfnissen der betroffenen Paare besser Rechnung trägt als die von der CDU noch eilig im letzten Jahr kurz vor Silvester aufgelegte Förderpraxis. Dass die FDP bereits im Frühjahr den ersten Antrag auf Fortführung der Förderpraxis gestellt hat, hat schon seinen tieferen Grund. Die ehemalige Sozialministerin hatte keinen einzigen Cent für die Förderung in den Haushalt eingestellt, sondern eine Absprache mit der Bundesregierung getroffen, erst 2014 zahlen zu müssen. Wie sich in diesem Jahr herausstellte, war diese Absprache rechtlich nicht haltbar. Es ist Ministerin Rundt zu verdanken, dass es dennoch in diesem Jahr überhaupt eine Förderung geben konnte.
Das zeigt aber auch, dass die CDU im letzten Landtagswahlkampf gegenüber betroffenen Paaren, die alle ausnahmslos unter ihrer Kinderlosigkeit leiden, Versprechungen gemacht hat, die überhaupt nicht abgesichert waren. Die CDU, die sich selbst und ihre Politik so gerne als solide hinstellt, macht derartige Wahlkampfversprechen auf Kosten kinderloser Paare. Schlimm!
(Reinhold Hilbers [CDU]: Können Sie das einmal zitieren? Was haben wir denn gemacht? Unverschämtheit! - Ulf Thiele [CDU]: Was soll denn die- ses Herumrotzen hier? - Weitere Zu- rufe von der CDU: Unerhört! - Unruhe - Glocke der Präsidentin)
Die Förderung soll im Verlaufe der nächsten zwei Jahre evaluiert werden, damit wir einen Überblick darüber bekommen, welche Paare die Förderung in Anspruch nehmen und ob das Land Niedersachsen einen wirkungsvollen Beitrag gegen Kinderlosigkeit leistet.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Auch ich freue mich sehr, dass wir so konstruktive Beratungen im Ausschuss hatten, Frau Bruns. Ich glaube, das war wirklich eine Besonderheit und dem Thema angemessen. Lediglich die CDU sah sich nicht in der Lage, diesem gemeinsamen Antrag zuzustimmen, was ich wirklich sehr bedauerlich finde.
Manchmal ist es ja nach Beratungen, gerade wenn sich viele einigen wollen und sollen, so, dass man zum Schluss denkt: Na ja, das war jetzt der kleinste gemeinsame Nenner. - Aber so ist es hier wirklich nicht gewesen. Der Antrag ist besser geworden. Er ist präziser geworden. Schön finde ich auch, dass wir Anregungen aus aktuellen Petitionen zu dem Thema aufgenommen und eingebaut haben.
Im Kern geht es darum - das haben ja meine Vorrednerinnen schon gesagt -, dass das Landesprogramm zur finanziellen Unterstützung ungewollt kinderloser Paare auf nicht verheiratete heterosexuelle Paare und auch auf lesbische Paare ausgedehnt wird. Ich hoffe, dass wir vonseiten der Landesregierung dazu wirklich zeitnah eine Möglichkeit aufzeigen können. Ich glaube, dass wir damit Familienpolitik wirklich moderner machen und dass wir sie den gesellschaftlichen Realitäten anpassen. Ich freue mich wirklich, dass wir jetzt die Mehrheit im Parlament haben, um das umzusetzen. Wir hatten diese Kritikpunkte damals bei Einführung des Programms durch Frau Özkan auch schon deutlich gemacht.
Im Zuge der Beratungen wurde durch den GBD deutlich gemacht, dass man nicht allgemein fordern kann, dass auch die homosexuellen Paare unterstützt werden, weil es in Deutschland ein Leihmutterverbot gibt. Insofern ist es, finde ich, konsequent, dass Sie, Frau Bruns, gerade noch einmal darauf hingewiesen haben, dass wir das Adoptionsrecht auf Bundesebene erweitern müssen.
kommen ja vielleicht gleich vom Ministerium noch aktuellere Zahlen. Seinerzeit hatten 1 100 Paare einen Antrag auf Förderung gestellt. Ich gehe davon aus, dass wir, wenn sich dieses Programm jetzt noch weiter herumspricht und der Personenkreis erweitert wird, noch sehr viel mehr Anträge bekommen werden.
Der entscheidende Punkt ist ja, dass es nicht sein kann, dass die vorhandenen medizinischen Möglichkeiten vor allem denjenigen zur Verfügung stehen, die das notwendige finanzielle Polster haben. Wir alle wissen, diese Behandlungen kosten etwa 7 000 bis 8 000 Euro. Der Eigenanteil liegt immer noch bei einem Viertel. Das ist wahnsinnig viel. Ich glaube, es ist richtig, dass Bund und Land zumindest einen Anteil davon übernehmen. Ich muss allerdings sagen, das, was Frau Dr. Wernstedt zur Gegenfinanzierung ausgeführt hat, ist natürlich richtig. Das war bisher nicht aufgenommen.
Noch kurz zu den Petitionen: Da ging es ja um diesen Aspekt, den wir jetzt zusätzlich aufgenommen haben, nämlich dass diese Behandlung auch in den benachbarten Bundesländern vorgenommen werden kann, sofern sich diese im näheren Umkreis befinden. Ich komme aus der Metropolregion Hamburg. Natürlich fahren die Paare, die bei uns wohnen, gerade wenn sie in Hamburg arbeiten, gerne zur Behandlung nach Hamburg. Ich glaube, man kann aus wirtschaftspolitischen, strukturpolitischen Gründen nicht sagen: Liebe Leute, bitte lasst das viele Geld bei uns in Niedersachsen! Lasst die Behandlung nur dort durchführen!
Ich glaube, die von uns geschaffene Möglichkeit ist sehr viel familienfreundlicher und hilft den Menschen nicht nur in finanzieller Hinsicht, sondern darüber hinausgehend. Es hilft ihnen bei diesem Prozess, der ja körperlich und seelisch häufig sehr anstrengend ist.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kinder sind die Zukunft. Kinder sind unsere Zukunft. Kinder gehören selbstverständlich zum individuellen Lebensentwurf von Paaren und deren
Familienglück. Aber bei rund 1,5 Millionen Paaren deutschlandweit ist dieser Wunsch bisher leider unerfüllt geblieben. Von daher ist es begrüßenswert, dass die Bundesregierung ein Förderprogramm zur Unterstützung von Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch initiiert hat und sich Niedersachsen daran beteiligt.
Es ist genauso gut, dass dank des Handelns von CDU und FDP in Niedersachsen in Form der landeseigenen Richtlinie die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion seit dem 1. Januar 2013 erfolgt. Hinzuzufügen ist, dass sich auch die Krankenkassen mit bis zu 50 % an den Kosten für die ersten drei Versuche beteiligen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, uns liegt der gemeinsame Antrag von FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor. In vielen Bereichen stimmen wir absolut mit Ihnen überein. Wir stimmen mit Ihnen überein, dass das Bundesprogramm fortzusetzen ist, wir stimmen mit Ihnen überein, dass die Wirksamkeit des Programms Ende 2015 zu evaluieren ist, und wir stimmen mit Ihnen inhaltlich ebenso darin überein, dass Paaren, die in Niedersachsen wohnen, die Behandlung in einem anderen Bundesland ermöglicht werden und dass dieses auch gefördert werden sollte. Deswegen, verehrte Frau Dr. Wernstedt, konnte ich Ihre Einlassungen eben überhaupt nicht verstehen. Uns eine solche Unterstellung zu unterbreiten, fand ich schon sehr bemerkenswert. Vielleicht lesen Sie im Protokoll einmal nach, was Sie gesagt haben.