Das einzige Neue an Ihrem Antrag ist der Titel „‚Musikland Niedersachsen’ zur Marke in Deutschland weiterentwickeln“. Dieser Titel passt doch aber gar nicht zum Antrag! Im Beschlusstext - auch nicht in dem des Änderungsantrags - taucht das Thema Markenbildung gar nicht auf. Das ist auch kein Wunder; denn das ist ein Begriff aus dem Marketing, der nicht zu dem Begriff der musikalischen Bildung und auch nicht zum Bildungsbegriff überhaupt passt. Bildungsprozesse, insbesondere Prozesse kultureller Bildung, entziehen sich doch eigentlich rein taktisch-strategischen Überlegungen im ökonomischen Sinne.
Ich gestehe Ihnen aber zu: Sie haben aufgepasst, Sie haben alle unsere Kritikpunkte - wir haben gesagt, was fehlt oder mangelhaft ist - in den Änderungsantrag aufgenommen. Sie haben den Antrag insofern wirklich sauber korrigiert. Aber wir sind hier doch nicht in der Schule, sodass ich das bewerten müsste!
Ich muss doch fragen, wo das substanziell Neue ist, wodurch wir ein Stück weiterkommen. Ich muss doch nicht etwas beschließen, was sowieso schon läuft.
Und, Herr Hillmer, ich finde, Ihre Aussage zu den Kürzungen war eine Frechheit; denn den Beweis dafür sind Sie schuldig geblieben. Wo haben wir denn gekürzt? - Es gibt keine Kürzungen im Musikbereich, im Gegenteil: Wir haben die LAG Rock in die institutionelle Förderung aufgenommen und einen Akzent bei der Nachwuchsförderung gesetzt.
Ich komme zum Schluss. Die Weiterentwicklung musikalischer Bildung bleibt eine Herausforderung, Frau Kohlenberg. Daher ist es gut, wenn unsere Landesregierung die laufenden Musikprogramme gründlich evaluiert und genau prüft, wie sie laufen und was man besser machen kann. Ich denke, erst danach ist die Zeit gekommen, darüber zu reden, wie wir das Thema zukünftig weiterentwickeln. Wir sind gefordert, uns der Zukunft zu stellen, und nicht die Vergangenheit zu beweihräuchern. Ich
Vielen Dank, Herr Bajus. - Das Wort hat jetzt für die Landesregierung die Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Frau Dr. Heinen-Kljajić. Bitte schön!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da sich der Änderungsantrag der CDU-Fraktion substantiell nicht wesentlich vom Ursprungsantrag unterscheidet und ich zu dem eigentlichen Antrag beim letzten Mal schon ausführlich Stellung genommen habe, werde ich nur noch auf einige Punkte eingehen.
Zum einen - das haben meine Vorredner schon gesagt - finde ich es sehr erfreulich, dass wir jetzt ein Bild vom Musikland Niedersachsen gezeichnet bekommen, das über die klassischen Programme „Wir machen die Musik!“, „Hauptsache: Musik!“ oder „Musikalische Grundschule“ hinausgeht und alle Bereiche aufzählt. Anscheinend hat man die Debatten, die wir im Landtag und auch im Ausschuss geführt haben, antizipiert und im Antrag berücksichtigt. Ich finde es gut, dass wir uns zumindest an dieser Stelle einig sind.
Herr Hillmer, ich glaube, den Haushaltsplanentwurf sollten Sie sich noch einmal genauer angucken. Es gibt nicht einen Cent Kürzungen bei der musikalischen Bildung.
Der Vollständigkeit halber möchte ich auch noch Folgendes erwähnen, da Sie eben den Angriff gegen die Regierungskoalition gefahren sind, sie habe keinen eigenen Änderungsantrag eingebracht. Lieber Herr Hillmer, die Zahl Ihrer Änderungsanträge in den letzten zehn Jahren zu Anträgen der damaligen Opposition lässt sich, glaube ich, an einer Hand abzählen. Von daher wäre ich an dieser Stelle vorsichtig mit Forderungen.
te. Dabei geht es um die Kontaktstellen, die nach Ihrer Einschätzung - jedenfalls laut Antragstext - alle gleichermaßen aktiv und gut aufgestellt sind. Dem ist einfach nicht so. Wenn Sie sich anschauen, wie die einzelnen Kontaktstellen unterwegs sind, dann werden Sie feststellen, dass es vielleicht auf maximal ein Drittel der Kontaktstellen tatsächlich zutrifft, dass man sagen könnte, dort läuft es optimal. In den anderen Fällen besteht durchaus noch Nachholbedarf.
Damit bin ich auch gleich bei einem Ihrer Forderungspunkte, nämlich die Kontaktstellen zu evaluieren. Ich glaube, das ist nicht wirklich sinnvoll, weil viele Kontaktstellen die Arbeit überhaupt nicht aufgenommen haben. Deshalb sind wir uns - übrigens auch in Rücksprache mit dem Landesmusikrat - einig, dass es keinen Sinn macht, eine Evaluation durchzuführen. Sinnvoll ist es vielmehr, im Rahmen der Verhandlungen über die neuen Zielvereinbarungen auch über die zukünftige Förderung der Kontaktstellen zu beraten.
Zu dem Verfahren bezüglich der im Antrag enthaltenen Unterrichtungswünsche haben meine Vorredner schon etwas gesagt. Ich glaube, es bedarf keiner Plenarinitiative, um eine Unterrichtung in den Ausschüssen zu veranlassen. Im Übrigen betrifft die Forderung nach einer Unterrichtung über die Situation des öffentlichen Musikschulwesens in vielen Teilen mehr das MK als das MWK.
An dieser Stelle ist mir eine Anmerkung durchaus wichtig. Sie sprechen die Ganztagsschulen an. Das Ganztagsschulprogramm als solches befindet sich noch in der hausinternen Abstimmung. Was die Kultur angeht, kann ich Ihnen auf jeden Fall heute schon zusichern, dass die Kooperationspartner mit Rahmenvereinbarungen bezüglich der Zusammenarbeit - der Verband der Musikschulen, Landesmusikrat usw. - auch zukünftig wichtige Partner sein werden und entsprechend auch zeitnah in die Erarbeitung des Entwurfs einbezogen werden.
Ich finde, an dieser Stelle stellt sich tatsächlich die Frage, ob zum jetzigen Zeitpunkt eine Unterrichtung sinnvoll wäre. Aber ich überlasse es selbstverständlich Ihnen, das im Kultusausschuss zu beantragen.
Auch über die angesprochenen Bildungspartnerschaften - das sind im Wesentlichen „Wir machen die Musik!“ und „Kultur macht stark“ - kann im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur jederzeit unterrichtet werden. Sie müssen es einfach nur anmelden.
Zum Schluss möchte ich noch auf einen Punkt eingehen, und zwar auf die Forderung nach einem Konzept der Hochschulen, um das Lehramtsstudium attraktiver zu machen. Das ist tatsächlich ein Problem, vor dem wir seit vielen Jahren stehen und das sich auch in einem entsprechenden Mangel an Fachlehrern ausdrückt. Wir haben vor - ich glaube - genau einem Jahr eine fraktionsübergreifende Initiative gestartet, dass wir für die Musikschullehrerausbildung die Kleine Fakultas an der Hochschule für Musik in Hannover anbieten, um eben das Studium attraktiver zu machen. Dieser Studiengang läuft seit dem Wintersemester 2012/2013, also gerade mal ein Jahr. Ich glaube, wir sollten die ersten Ergebnisse dieses neuen Studiengangs abwarten, um dann weiter zu schauen. Ich bin die Erste, die sagt, jetzt müssen wir darüber nachdenken, weitere Schritte einzuleiten. Aber bevor wir das tun, sollten wir die Ergebnisse abwarten.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Herr Kollege Hillmer, CDU-Fraktion, möchte die Restredezeit einschließlich zusätzlicher Redezeit wegen Redezeitüberziehung der Landesregierung in Anspruch nehmen. Er hat maximal zwei Minuten.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, ich bin schon reichlich erschüttert, dass Sie den von Ihrem Haus vorgelegten Haushalt selbst gar nicht kennen. Ich habe mir zwischenzeitlich die Haushaltsstelle - Kapitel 06 74, Titel 685 92 - herausgesucht, die Sie mit 1 436 000 Euro vorgefunden haben. Sie stellen jetzt 1 332 000 Euro ein, was schon mal 100 000 Euro weniger sind, und bringen zudem noch den Vermerk aus, dass von den gekürzten Mitteln auch noch vom Landesmusikrat 100 000 Euro weitergereicht werden müssen oder reserviert sind für die LAG Rock. Das heißt, Sie verkünden Mittel für LAG Rock, die Sie einer anderen Stelle, nämlich dem Landesmusikrat, wegnehmen wollen.
Ich bin auch darüber erstaunt, dass Sie zu dem Antrag, den wir in der ersten Beratung behandelt haben und den wir - das gestehe ich gerne zu - um die Hinweise, die Sie selbst in der ersten Beratung eingebracht haben, angereichert haben, jetzt sagen, das sei alles nicht so entscheidend gewesen. Dann muss ich ja feststellen, dass das, was Sie letztes Mal vorgetragen haben, alles andere als entscheidend war.
Ich bin sehr gespannt, ob Sie sich weiterhin derart gegen die Musik in Niedersachsen aussprechen wollen und diesen Antrag ablehnen werden, an dem nun wirklich nichts Gefährliches ist, sondern der Ihnen einfach die Gelegenheit geben würde, sich positiv zur Musik in Niedersachsen zu äußern. Denn alles, was bisher vorgetragen wurde, muss von den beteiligten Musikverbänden ja mit Erschrecken aufgenommen worden sein.
Wenn ich das Signal richtig verstanden habe, Frau Ministerin, möchten Sie noch einmal das Wort ergreifen. Sie haben es. Bitte schön!
Ich möchte nur eine kurze Richtigstellung vornehmen. Herr Hillmer, Sie haben den Haushalt offenbar nicht richtig gelesen. Wir erklären es Ihnen gerne noch einmal im Ausschuss. Das, was Sie gerade beschreiben, sind zwar Umschichtungen unter einzelnen Haushaltsstellen, aber in der Summe keine Kürzungen. Das Einzige, was wir in dem Bereich gekürzt haben, sind 104 000 Euro. Die haben aber überhaupt nichts mit musikalischer Bildung zu tun, sondern sie betreffen den Praetorius Musikpreis, den wir einstellen wollen, wofür es gute Gründe gibt, und über den wir uns, glaube ich, zu früheren Zeiten im Ausschuss durchaus schon einmal kritisch - auch mit Ihren Stimmen - geäußert haben. Wenn Sie weiterhin behaupten, dass wir in der musikalischen Bildung kürzen, dann kann ich es Ihnen nicht verbieten, aber richtig ist es deshalb trotzdem nicht.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD- Grant Hendrik Tonne [SPD]: Ein bisschen mehr Sachlichkeit!)
Die auf Ablehnung lautende Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses ist die weitestgehende Empfehlung. Wir werden daher zunächst über diese Beschlussempfehlung abstimmen. Nur falls diese abgelehnt wird, stimmen wir anschließend noch über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion ab.
Wer also der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der ursprünglichen Drucksache 17/550 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Gibt es Enthaltungen? - Es war nicht zu übersehen, dass es eine deutliche Mehrheit war, die der Ausschussempfehlung gefolgt ist. Damit ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses angenommen und zugleich der Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/848 nach § 39 Abs. 2 Satz 5 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 2 unserer Geschäftsordnung abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 10: Abschließende Beratung: a) Internationalisierungsstrategie für niedersächsische Hochschulen - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/181 - b) Internationalisierung der niedersächsischen Hochschulen voranbringen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/574 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur - Drs. 17/742
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unverändert anzunehmen und den Antrag der Fraktion der FDP abzulehnen.
Wir kommen daher zur Beratung. Es hat jetzt das Wort - entsprechend der Reihenfolge des Alters der Anträge - für die FDP-Fraktion zunächst die Kollegin Almuth von Below-Neufeldt.