Meine sehr geehrten Damen und Herren, heute wird deutlich, dass die Niedersächsische Landesregierung innerhalb der ersten acht Monate ihrer
Amtszeit Gesetze zur Stärkung der kommunalen Ebene vorgelegt, auf den Weg gebracht und umgesetzt hat. Die neue Landesregierung redet nicht nur über die Kommunen, wie es andere tun, sondern sie redet mit ihnen.
- Ja, meine Damen und Herren. Das muss nicht immer einfach sein, aber wenn es einfach wäre, dann könnte es ja jeder.
Aber wir sind auch nicht dafür angetreten, dass alle Dinge einfach sind. Manchmal muss man die Dinge auch
Allen Missverständnissen, die eben deutlich geworden sind, zum Trotz, geht es heute nicht um die Synchronisierung, sondern um eine Folge aus der Synchronisierung. Das heute zu beratende Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes gehört zu einem Paket, mit dem die bisherigen Vorschriften über die achtjährigen Amtszeiten mit der Wahlperiode der Abgeordneten der Kommunalvertretungen synchronisiert werden sollen. Wir sind davon überzeugt, dass die Erhöhung der Altersgrenze für die Wählbarkeit der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten so schnell wie möglich beschlossen werden muss, vor allem um die schon erwähnte Rechtssicherheit für die Kommunen zu schaffen.
Gewählt werden kann künftig nach der neuen Rechtslage auch noch, wer das 65. Lebensjahr, aber noch nicht das 67. Lebensjahr vollendet hat. Die Altersgrenze wird also um zwei Jahre heraufgesetzt. Ohne diese Anhebung - auch das ist bereits deutlich geworden - könnten Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamte bei einer Amtszeit von künftig regelmäßig fünf Jahren statt wie bisher bis zur Vollendung des 73. Lebensjahres nur noch bis zum 70. Lebensjahr im Amt sein. Das kann nicht gewollt sein. Die Anhebung ist somit konsequent, wenn man bedenkt, dass die beamtenrechtliche Altersgrenze ebenfalls angehoben worden ist.
Wie die Synchronisierung selbst soll die Anhebung der Altersgrenze für die Wählbarkeit zum Hauptverwaltungsbeamten grundsätzlich diejenigen Wahlen erfassen, die für einen Amtszeitbeginn am
1. November 2014 oder später stattfinden. Für diesen Amtszeitbeginn werden mehr als die Hälfte der Hauptverwaltungsbeamten im Land gewählt. In vielen dieser Kommunen ist beabsichtigt, diese Wahl mit dem Termin der Wahl zum Europäischen Parlament am 25. Mai 2014 zusammenzulegen. Deshalb beginnen gegenwärtig die parteiinternen Verfahren zur Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber. Hierfür möchten wir in Abstimmung und auf ausdrücklichen Wunsch und mit Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände möglichst Rechtsklarheit darüber herstellen, bis zu welchem Alter Kandidatinnen und Kandidaten in die Auswahl einbezogen werden können.
Der beste Weg dazu war es, diesen Teil des Vorhabens von dem Synchronisierungsvorhaben abzukoppeln und in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren vorzuziehen. Frau Jahns, das nennt man professionelles Arbeiten und nichts anderes.
Genau so macht man es. Man handelt nach den Notwendigkeiten und tut das, was zuerst erledigt werden muss, zuerst und alles andere dann in Ruhe und in aller Sorgfalt.
(Ulf Thiele [CDU]: Die Wahrheit ist: Sie haben es anfangs übersehen und müssen es jetzt reparieren!)
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände - auch das ist bereits deutlich geworden - hat diesem Vorgehen ausdrücklich zugestimmt und es ausdrücklich begrüßt. Mit der schnellen Einbringung des Gesetzentwurfs in das SeptemberPlenum wurde in der Öffentlichkeit bekannt, dass eine zügige Gesetzesänderung beabsichtigt ist, sodass sich die zuständigen Gremien damit in Ruhe befassen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Frau Jahns, ich habe nicht mitgezählt, aber gefühlt haben Sie in Ihrem Redebeitrag 20-mal das Wort „Unsicherheit“ beschrieben. Ich weise nur darauf hin, dass man Unsicherheit nicht dadurch produziert, dass man sie herbeiredet. Ich nehme diese Verunsicherung auf der kommunalen Ebene keineswegs wahr. In den Gesprächen wird deutlich: Alle wissen, wohin die Reise geht. Alle wissen, wohin die Reise beim Thema Hauptverwaltungsbeamte führt.
tigt, dass es eine Menge Baustellen gibt. Diese Baustellen stammen aber nicht aus unserer Regierungszeit, sonder aus Ihrer.
Ich will in aller Freundlichkeit, die meinem Charakter eigen ist, darauf hinweisen, dass gerade größere Baustellen bisweilen auch ein wenig mehr Zeit brauchen. Sie haben zehn Jahre gebraucht und sind nicht wirklich weit gekommen. Der Hinweis auf den Zukunftsvertrag fruchtet nicht; denn, wie Sie wissen, ist nur ein klitzekleiner Teil davon mit echten Kooperationen bzw. Gebietskörperschaftsänderungen verbunden gewesen. Also lassen Sie uns die Zeit, die Sie ungenutzt haben verstreichen lassen, um dafür etwas Sorgfältiges und Gutes auf die Beine zu stellen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Frau Jahns hat sich gemeldet, um die Restredezeit der CDU-Fraktion von 2:27 Minuten wahrzunehmen. Aufgrund der geringfügigen Überschreitung der Redezeit durch die Landesregierung erhöhe ich auf vier Minuten. Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Innenminister, Sie haben eben auf unsere Baustellen hingewiesen. Aber ich darf Ihnen sagen, die Veränderung der Wahlzeit ist nicht unsere Baustelle.
- Ja, natürlich. Aber das sind die Baustellen, die vor Ort von den Kommunalverwaltungen haben bearbeitet werden müssen. Das hat zu ständigen Veränderungen des Wahlrechts geführt. Das Wahlalter ist verändert worden, und die Stichwahl ist eingeführt worden. All diese Baustellen haben Sie geschaffen, nicht wir. Darauf will ich doch hinweisen.
Herr Kollege Krogmann, jetzt zur Einschätzung und Schätzung älterer Menschen, die mit 67 vielleicht noch in die berufliche Karriere starten.
Das habe ich nicht gesagt. Ich habe auf Ihre, von der SPD sonst verkündeten Einstellungen verwiesen, darauf, dass Sie überall im Land erzählen, die Altersgrenze von 67 Jahren sei viel zu hoch, es müsse eine Rente mit 62 oder 63 Jahren eingeführt werden.
Sie selber führen hier eine höhere Altersgrenze ein. Das ist der Gegensatz, den Sie verkünden. Darauf habe ich aufmerksam gemacht. Ich denke, das ist sehr wichtig.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Johanne Modder [SPD]: Es ist verfas- sungsrechtlich bedenklich, jemanden von einer Wahl auszuschließen! - Weitere Zurufe)
- Das ist so. Aber gerade Sie haben hier immer andere Einstellungen verkündet. Von daher handelt es sich um einen klassischen Widerspruch. Den habe ich hier sehr deutlich aufgezeigt, nicht mehr und nicht weniger.
Vielen Dank. - Herr Kollege Krogmann, Sie haben sich zu einer Kurzintervention gemeldet. Ich möchte mit Ihnen abklären, ob Sie wirklich nur 90 Sekunden sprechen wollen oder die Restredezeit, die deutlich höher ist, in Anspruch nehmen wollen.
(Ulrich Watermann [SPD]: Dann müs- sen wir ja hören, was Frau Jahns dann sagt! Das wird ja immer schlim- mer!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch ich habe eine Verabredung zum Mittagessen. Von daher bitte ich alle, sich entspannt zurückzulehnen.
Aber, Frau Jahns, eine Sache muss ich richtigstellen, weil Sie es mehrfach erwähnt haben. Ich habe nicht von „Karriereplanung“ oder von „Karriere starten“ gesprochen. Aber es geht oft darum, eine Karriere fortzusetzen oder durch eine letzte Amtszeit auch zu vollenden. Was wir an dieser Stelle
machen, ist lebenspraktisch. Bitte tun Sie nicht immer wieder so, als meinte ich jemanden, der in die Rente kommt und jetzt erst Bürgermeister werden möchte. Das gibt es zwar auch, aber das ist nicht die Regel.
Ein Zweites muss ich wirklich zurückweisen. Sie führen penetrant das Thema Rente mit 67 an. Ich denke, wir alle sehen einen Unterschied zwischen einem häufig als Bürojob ausgeübten Bürgermeisteramt, das mit geringer körperlicher Belastung einhergeht, und der Arbeit einer Krankenschwester, eines Dachdeckers oder eines Industriearbeiters.
Ich finde es auf der einen Seite etwas armselig, das in diese Debatte hineinzuziehen. Es zeigt auf der anderen Seite aber auch ein wenig, dass Sie keine wirklichen Argumente haben.