Vielen Dank, Frau Ministerin. - Eine Zusatzfrage stellt jetzt die Kollegin Astrid Vockert von der CDUFraktion.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass Sie, Frau Ministerin, ausgeführt haben, dass Sie im Jahr 2014 für den Ganztagsschulbereich 23 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stellen würden und gleichzeitig für Recht und Ordnung sorgen wollten, frage ich Sie: Welche zusätzlichen Mitteln stehen tatsächlich zur Verfügung, wenn Sie dagegenrechnen müssen, dass keine Honorarverträge mehr - oder nur in einem geringem Umfang -, sondern nur noch Arbeitsverträge abgeschlossen werden sollen? Wie viel bleibt dann von den 23 Millionen Euro unter dem Strich tatsächlich übrig?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Kollegin Vockert, auch in diesem Jahr werden natürlich Honorarverträge und Kooperationsverträge rechtlich einwandfrei abgeschlossen, sodass ich davon ausgehe, dass die Budgets auch ordnungsgemäß eingesetzt werden. Wir setzen 23 Millionen Euro zusätzlich im Haushaltsjahr 2014 für die bisher 1 200 genehmigten offenen Ganztagsschulen ein, die nur nach Nr. 8.2 des Erlasses ausgestattet worden sind. Das ist eine deutlich bessere Ausstattung mit Ganztagsmitteln, als das bisher je der Fall gewesen war. Es ist in vielen Fällen eine Verdoppelung des Ganztagszuschlags. Das Beispiel einer vierzügigen Grundschule hatte ich genannt.
Die Mittel, also rund 23 Millionen Euro, bleiben gleich, sie verändern sich nicht, ob ich Arbeitsverträge, Honorarverträge oder Kooperationsverträge abschließe.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe eine Frage zur Gegenfinanzierung durch die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung für Gymnasiallehrkräfte von 23,5 auf 24,5 Stunden. Die Ministerin hat ja eben ausgeführt, dass die Wochenarbeitszeit wie für alle Landesbe
amten 40 Stunden beträgt. Das macht einen Jahreswert von 1 768 Arbeitsstunden, die sich in Unterrichtszeiten und in außerunterrichtliche Zeit aufteilen. Wenn jetzt die Unterrichtszeit erhöht wird, dann muss, damit die 1 768 Stunden nicht überschritten werden, die außerunterrichtliche Zeit bei den Gymnasiallehrkräften reduziert werden. Ich frage daher die Landesregierung: Wird Sie an die Gymnasiallehrkräfte appellieren, aus Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzaspekten ihre außerunterrichtliche Tätigkeit zu reduzieren, oder geht Sie davon aus, dass die Gymnasiallehrkräfte gar nicht 1 768 Stunden pro Jahr arbeiten?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Försterling, die Arbeitszeit der Lehrkräfte teilt sich in unterrichtende Arbeitszeit und in außerhalb des Unterrichts stattfindende Arbeitszeit auf. Bei Lehrkräften werden z. B auch die Ferien und die unterrichtsfreien Tage in diese Gesamtberechnung mit einbezogen.
Es ist gute Praxis aller bisherigen Landesregierungen gewesen, die unterrichtsfreie Zeit nicht aufzuteilen, sondern dies der freien Einteilung der Lehrkräfte zu überlassen, die das im Übrigen bisher immer sehr verantwortungsvoll wahrgenommen haben.
Hinsichtlich der Situation der Belastung der Lehrkräfte, insbesondere an Gymnasien, möchte ich deutlich machen, dass wir zu erheblichen Entlastungen für Lehrkräfte an Gymnasien in der Zukunft beitragen, indem wir u. a. die Fortführung der Verkleinerung der Klassenteiler an niedersächsischen Gymnasien finanzieren, was in Ihrem Haushalt überhaupt nicht finanziert war, meine Damen und Herren.
Außerdem ist eine hohe Belastung an den Gymnasien für die Lehrkräfte durch die Einführung des G 8 im Hauruckverfahren eingetreten, d. h. ohne entsprechende Anpassung und Vorbereitung der Lehrkräfte. Es hat Jahre gedauert, bis überhaupt einigermaßen eine Unterstützung seitens der Landesregierung für die Lehrkräfte in Bezug auf das
G 8 für die niedersächsischen Gymnasien erfolgt ist. Das hat jetzt zu einer sehr hohen Belastung an den niedersächsischen Gymnasien geführt. Außerdem werden wir im Rahmen des Dialogforums „Gymnasien gemeinsam stärken“ über verschiedene Wege zum Abitur - G 8 oder G 9? - diskutieren. Ich könnte dazu weitere Einzelheiten ausführen, denke aber, dass das vom Gegenstand der Frage zum Thema Ganztagsschule nicht mehr abgedeckt ist. Weitere Antworten auf Fragen hinsichtlich der Arbeitsbelastungen sind Ihnen im Kultusausschuss sehr ausführlich in der letzten Sitzung vorgetragen worden.
Eine weitere Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an niedersächsischen Gymnasien werden wir dadurch vornehmen, dass wir die Arbeitspsychologie an den niedersächsischen Schulen im Rahmen der Landesschulbehörde stärken werden und damit auch für bessere Gesundheits- und Arbeitsbedingungen an den niedersächsischen Schulen, die auch den niedersächsischen Gymnasien zugutekommen, sorgen werden.
Danke, Frau Ministerin. - Das Wort hat der Kollege Lammerskitten von der CDU-Fraktion für eine Zusatzfrage.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten bei uns in der Gemeinde ein sehr attraktives Angebot im Bereich der Ganztagsschule. Die Kolpingjugend hatte Kurse angeboten, bei denen man einen Jugendleiterausweis erwerben konnte. Warum ist nach den Handreichungen für den Ganztagsschulbereich ein solches Angebot zukünftig nicht mehr möglich?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Lammerskitten, der Erwerb der Juleica ist leider keine Landesaufgabe, sondern er wird über andere Landesförderungen finanziert. Es würde eine Doppelfinanzierung an den Schulen
Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Ministerin, Sie stellen im Haushaltsplan 2014 rund 6,4 Millionen Euro für die Kompensation der Studiengebühren, die aus dem Kultusetat finanziert werden müssen, zur Verfügung. Im Jahr darauf, im Jahr 2015, wird es mindestens der doppelte Betrag sein. Ich frage vor diesem Hintergrund die Landesregierung: Wie viele offene Ganztagsschulen hätten von diesen 6,4 Millionen Euro in Niedersachsen neu gegründet werden können? Wie viele teilgebundene Ganztagsschulen hätten mehr gegründet werden können? Wie viele gebundene Ganztagsschulen hätten in Niedersachsen mehr gegründet werden können?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Niedersächsische Landesregierung hat ihren Schwerpunkt im Bereich der Bildung bei der Haushaltsplanaufstellung 2014 deutlich gemacht. Wir verbessern nicht nur die Situation der Bildung an Niedersachsens Schulen, sondern wir verbessern auch die Situation der Bildung für niedersächsische Studentinnen und Studenten.
Die Gegenfinanzierung der Studiengebühren ist ein Kraftakt im niedersächsischen Landeshaushalt. Wir sind uns aber sicher, dass es die richtige Entscheidung ist, die Priorität im Bereich der Bildung sowohl im Hochschulbereich als auch im Bereich der niedersächsischen Schulen zu setzen. Die deutliche Schwerpunktsetzung für den Bereich Bildung ist ein rot-grünes Markenzeichen.
Spekulationen „Wie viele Ganztagsschulen hätten genehmigt werden können, wenn...?“ muss ich, glaube ich, nicht beantworten. Ich kann Ihnen al
lerdings deutlich machen, dass mit der „Zukunftsoffensive Bildung“ in Niedersachsen erstmalig die Ganztagsschulen so gut ausgestattet werden, wie es dem Klassenbildungserlass entspricht, und zwar mit einer stufenweisen Ausstattung, beginnend mit voraussichtlich 60 %. Das ist in Niedersachsen noch nie der Fall gewesen. Wir machen damit einen deutlichen Sprung für über 1 200 Ganztagsschulen in Niedersachsen.
Wir haben vor allen Dingen auch keinen Unterschied dabei gemacht, welche Schulformen zukünftig die Form der Ganztagsschule beantragen können. Deswegen bin ich mir sicher, dass wir auch in Zukunft weitere Ganztagsschulen werden ausstatten können.
Danke schön, Frau Ministerin. - Herr Kollege Hillmer für die CDU-Fraktion hat jetzt das Wort zu einer Zusatzfrage. Bitte!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die Ministerin hier ausgeführt hat, dass die Gesamtarbeitszeit der Lehrer an den Gymnasien nicht erhöht werden soll,
aber die unterrichtliche Arbeitszeit erhöht wird und damit ja eine konkrete Aussage mit Blick auf die Reduzierung der außerunterrichtlichen Arbeitszeit verbunden ist, frage ich die Landesregierung: Machen Sie den Lehrkräften in irgendeiner Weise konkrete Vorgaben, oder stellen Sie Verbote auf? Sagen Sie ihnen, in welchem Bereich sie ihre außerunterrichtliche Arbeitszeit reduzieren sollen oder nicht reduzieren dürfen, z. B. hinsichtlich der Zahl der Elterngespräche oder der Durchführung von Klassenfahrten?
Eine Zusatzfrage stellt jetzt die Kollegin Bertholdes-Sandrock für die CDU-Fraktion. Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Frau Ministerin, bei einer konstanten Arbeitszeit von 40 Stunden muss bei einer Erhöhung der unterrichtlichen Verpflichtung von 23,5 auf 24,5 Stunden rein rechnerisch und rein logisch die außerunterrichtliche Tätigkeit reduziert werden. Ich frage daher die Landesregierung: Auf welche konkreten Tätigkeiten sollten Ihrer Meinung nach die Lehrkräfte am ehesten verzichten, damit sie nicht mehr arbeiten müssen? Dass der Hinweis auf die Ferien nicht reicht, ist ja wohl klar; denn dann könnte man die Stundenanzahl ja auch auf 25,5 erhöhen.
Meine zweite Frage an die Landesregierung bzw. die Ministerin ist: Bisher erstellte Gutachten gehen von 48 bis über 50 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit für Lehrerinnen und Lehrer aus. Planen Sie Empfehlungen dazu, welche Tätigkeiten generell gestrichen oder reduziert werden sollten, damit der Rahmen von 40 Stunden in der Woche erhalten bleibt und man nicht nebulös auf die Ferienzeiten hinweisen muss?