Ich darf aber noch friedensstiftend hinzufügen: Wenn die niedersächsische FDP gute Ideen dafür hat, wie wir die Interessen des Landes Niedersachsen in den nächsten Jahren auf der Bundesebene gemeinsam voranbringen können, dann steht Ihnen die Landesregierung dafür insgesamt sehr gern zur Verfügung.
Genauso können Sie davon ausgehen, dass die Landesregierung in der Ihnen ja bekannten Zusammensetzung mit jeder sich bildenden Bundesregierung und mit jeder sich gebildet habenden Bundesregierung in aller Intensität zusammenarbeiten wird.
Wenn ich Folgendes noch ernsthaft hinzufügen darf: In den nächsten Jahren müssen nach meiner festen Überzeugung wirklich Weichen gestellt werden, weil unsere Gesellschaft nicht ernsthaft genug auf die Veränderungen in der Gesellschaft vorbereitet ist, die unter der Überschrift „demografischer Wandel“ eigentlich schon da sind und noch viel spürbarer zu verzeichnen sein werden.
Ich bin ganz sicher: Wir müssen gemeinsam - insbesondere mit Blick auf das Land Niedersachsen - daran arbeiten, dass unsere Gesellschaft zukunftssicher wird. An der Stelle kann ich nur das wiederholen, was ich vorhin schon zu Herrn Thiele gesagt habe: Es ist jeder herzlich eingeladen, der daran mitwirken will.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass Ministerpräsident Weil hier in Bezug auf die Bildung auch vom Kooperationsverbot gesprochen hat, frage ich die Landesregierung, wie weit die Landesregierung hier konkret gehen möchte.
Ich habe das Kooperationsverbot, das Sie hier angesprochen haben, als Beispiel verstanden. Welche Dinge möchten Sie insgesamt aufheben? Fordern Sie insgesamt eine neue Föderalismuskommission III, wenn es um die Verhandlungen geht? Was ist hier die Position Niedersachsens?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Hilbers, das Bildungssystem steht vor vielfältigen Herausforderungen, insbesondere auch in Niedersachsen. Neben dem insbesondere quantitativen, aber auch qualitativen Ausbau der frühkindlichen Bildung steht auch noch der weitere qualitätsvolle Ausbau der Ganztagsschulen an. Auch dafür benötigen wir die entsprechende Unterstützung des Bundes, meine Damen und Herren.
Zudem ist in konsequenter Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention die inklusive Beschulung weiter auszubauen. Schließlich ist mit Blick auf den Fachkräftemangel infolge des demografischen Wandels auch die berufliche Bildung zu stärken. Vor diesem Hintergrund muss auch der Bund seiner Verantwortung für den Bildungsbereich nachkommen und seinen Beitrag zu einer angemessenen Finanzausstattung für alle Bildungsbereiche gewährleisten. Es wäre gut, wenn der Bund in dieser Beziehung tatsächlich seiner Verantwortung nachkommen würde, meine Damen und Herren.
Herr Hilbers hat es angesprochen: Zur Gewährleistung von Chancengleichheit und guter Bildung ist es erforderlich, das derzeit bestehende grundgesetzlich geregelte Kooperationsverbot aufzuheben,
damit der Weg frei wird für eine neue Kooperationskultur im Rahmen von Bund-Länder-Programmen im Bildungsbereich. In diesem Sinne hat der Bundesrat auf Initiative des Landes Niedersachsen hin im Juli 2013 eine Entschließung zur Aufhebung des Kooperationsverbotes gefasst. Der Bund hat dieser Aufforderung bisher allerdings nicht Folge geleistet, meine Damen und Herren.
Wir erwarten daher, dass sich auch die neue Bundesregierung in die Verantwortung nehmen lässt und diesen vielfältigen Herausforderungen im Sinne der beruflichen Bildung, der Inklusion, der frühkindlichen Bildung und des Ausbaus der Ganztagsschulen endlich Folge leistet. Die CDU auf Bundesebene war bisher nur bereit, im Bereich der Hochschulen etwas zu verändern. Ich glaube, wir müssen weit darüber hinausgehen.
Danke schön, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage stellt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Abgeordnete Korter. Bitte sehr!
(Zurufe von der CDU und von der FDP: Aber jetzt den richtigen Antwort- zettel! - Das wurde vorher aufge- schrieben! - Weitere Zurufe)
(Zuruf von Jens Nacke [CDU] - Jo- hanne Modder [SPD]: Können Sie mal den Nacke zur Ordnung rufen, bitte? - Lachen bei der CDU und bei der FDP - Zurufe von der CDU: Frau Modder wird langsam bange! - Frau Modder hat Angst vor Nacke!)
Gehen Sie bitte alle - auch Frau Modder - davon aus, dass wir allseits daran interessiert sind, dass hier Ruhe herrscht. Das gilt für alle Flügel und alle Beteiligten hier im Plenum.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes die Schulsozialarbeit, die ja schon an vielen Schulen in Niedersachsen segensreiche Früchte trägt, nur bis Ende des Jahres 2013 finanziert ist, frage ich die Landesregierung: Welche Anforderungen und welche Vorschläge hat die Landesregierung in Richtung Bundesregierung, damit die Schulsozialarbeit aus einem Bildungs- und Teilhabepaket oder einem Folgeprogramm fortgesetzt wird?
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Jörg Hillmer [CDU]: Warum schaffen Sie das nicht selbst? - Weite- re Zurufe)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich sehen auch wir einen dringenden Handlungsbedarf im Bereich der Schulsozialarbeit. Das Ganze ist durch den Bund im Rahmen der Bundesbeteiligung an die Kosten für Unterkunft und Heizung der kommunalen Grundsicherungsträger angebunden. Das Ganze läuft zum 31. Dezember 2013 aus.
Im Zuge der Einsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets wurde ein Betrag von ca. 400 Millionen Euro pro Jahr bundesweit zur Verfügung gestellt. Zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit und dieser Projekte bedarf es einer Entfristung der Bundesfinanzierung. Dies ist dringend erforderlich.
(Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Le- sen Sie jetzt auch vor? Hier werden Fragen gestellt, und die Antworten sind vorbereitet! Interessant!)
Das heißt, wir haben bereits gemeinsam mit anderen Bundesländern eine Bundesratsinitiative zur Änderung des SGB II, zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit und des Mittagessens in Horteinrichtungen gestartet.
Danke schön, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage stellt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Abgeordnete Ottmar von Holtz. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Welche Anforderungen, welche Erwartungen hat sie an die neue Bundesregierung speziell mit Blick auf die Herausforderungen an die Hochschulfinanzierung?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ministerpräsident hat eben schon auf die drei großen Programme Hochschulpakt, Exzellenzinitiative und Pakt für Forschung und Innovation hingewiesen. Es ist auch unsere Erwartung, dass diese Programme in Form eines zusammengeführten Zukunftspaktes tatsächlich weiter finanziert werden.
Ich glaube, man muss konstatieren - an dieser Stelle ergeben sich auch Forderungen an den Bund, die in diesem Zukunftspakt nicht enthalten sind -, dass wir das Grundfinanzierungsproblem an unseren Hochschulen damit nicht werden lösen können. Denn das Problem der Bundesprogramme ist immer, dass es mit Landesgeld gegenfinanziert werden muss, was wiederum der Grundfinanzierung der Hochschulen entzogen wird. Frau Heiligenstadt hat bereits das Kooperationsverbot angesprochen, das aus meiner Sicht die größte bildungspolitische Fehlentscheidung der letzten Jahrzehnte ist.
Unsere Forderung ist daher, dass dieses Kooperationsverbot aufgehoben wird, und zwar so, dass wir sicherstellen können, dass der Bund sich auch an der Grundfinanzierung der Hochschulen beteiligen kann.
Der zweite Punkt, der hier zu nennen ist, ist das Thema Hochschulbau. Es gab früher einmal ein Hochschulbaufördergesetz, das ebenfalls im Rahmen der Föderalismusreform abgeschafft wurde. Die Kompensationsmittel, die der Bund dafür im Rahmen des Entflechtungsgesetzes zur Verfügung gestellt hat, reichen bei Weitem nicht aus, um den tatsächlichen Bedarf abzudecken. Wir haben alleine in Niedersachsen einen Sanierungs- und Investitionsstau von mehreren Milliarden Euro.
Faktisch erhalten wir über die Kompensationsmittel des Bundes schon heute nur ein Drittel des Anteils an Hochschulbauinvestitionsmitteln, die wir aufbringen müssen, im Gegensatz zu früher nach HBFG, als der Bund noch 50 % getragen hat. Wenn der Bund hier nicht einsteigt und nicht wieder zur alten Regelung zurückkehrt, dass Hochschulbaufinanzierung auch eine verstetigte Aufgabe des Bundes ist, die auch nicht zeitlich befristet sein darf, werden wir faktisch die Probleme, die wir zunehmend im Bereich der baulichen Infrastruktur an unseren Hochschulen haben, nicht beheben können.