Abschließend: Es steht Ihnen selbstverständlich frei, solche Anträge wie den vorliegenden zu stellen, genauso wie es uns freisteht, uns nicht weiter damit zu befassen und ihn durch Ablehnung inhaltlich ausreichend zu würdigen und zu erlegen. Solche durchsichtigen Anträge mit dem Ziel der Diskreditierung Einzelner werden von uns nicht unterstützt - nicht heute und auch nicht in Zukunft.
Auf die Rede des Kollegen Tonne gibt es zwei Wortmeldungen zu Kurzinterventionen: von den Kollegen Nacke, CDU-Fraktion, und Genthe, FDPFraktion, denen ich in dieser Reihenfolge das Wort erteile.
Zum einen: Wenn es nach Ihrer Auffassung ausschließlich an einem Antrag gefehlt hat, dann können wir diesen Tagesordnungspunkt entweder auf den morgigen Tag verschieben, um uns noch auf einen gemeinsamen Antrag zu einigen,
Wir als CDU - ich glaube, das gilt auch für die FDP - haben allerdings den Eindruck gewonnen, dass Rot-Grün um gar keinen Preis irgendeine Änderung dieses Punktes vornehmen will. Und deswegen gibt es natürlich auch keine entsprechenden Anträge.
Das Zweite ist ein ganz interessanter Vorgang. Wir hatten uns bislang darauf geeinigt - insbesondere mit dem Kollegen Limburg war es ganz unproblematisch, sich darauf zu verständigen -, dass wir den heutigen Tagesordnungspunkt abwarten und uns dann über das weitere Verfahren verständigen. Dass wir den Wunsch geäußert haben, dass die Kollegin Polat aufgrund ihrer Einlassung gegenüber der CDU-Fraktion diesen Vorsitz nicht übernimmt, ist doch jedem eindeutig geworden. Es ist doch klar, dass wir das gesagt haben und dass wir auch darum bitten, entsprechend dazu Stellung zu nehmen.
Wir wissen noch nicht, ob es dabei bleibt. Aber Sie haben ja heute relativ offen und bereits für das nächste Plenum eine Geschäftsordnungsänderung angekündigt, obwohl wir ein anderes Verfahren besprochen haben. Damit unternehmen Sie erneut den Versuch, die Oppositionsfraktionen unter Druck zu setzen, nach dem Motto: Ihr tut, was wir sagen, ansonsten ändern wir die Geschäftsordnung so, wie wir das wollen.
Ich kann dazu nur sagen: Bitte schön, machen Sie das, senden Sie in Richtung Migrantinnen und Migranten das Signal aus, dass die Geschäftsordnung einfach noch einmal geändert -
Herr Kollege Nacke, Ihre Zeit für die Kurzintervention ist abgelaufen. Sie müssen zum Schluss kommen.
Jetzt wollen wir es ganz korrekt machen: Das Wort hat der Kollege Dr. Marco Genthe von der FDPFraktion.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Tonne, Sie haben gerade die Diskussion im Rechtsausschuss angesprochen. Es ist richtig: Ich habe keinen Antrag gestellt. Ich habe einen Vorschlag zur Diskussion gemacht, weil ich es für sinnvoll gehalten habe, den Versuch zu unternehmen, die unterschiedlichen Positionen in irgendeiner Form zusammenzubringen.
Was spricht eigentlich dagegen, wenn sich die Kommission ihren Vorsitzenden oder ihre Vorsitzende selbst sucht? - Das kann ein Parlamentarier sein, das kann auch jemand Externes sein, wie auch immer. Diese Freiheit können wir der Kommission doch überlassen. Warum nicht, was spricht dagegen?
Ich schlage vor, wir folgen der Vorstellung des Kollegen Nacke: Wir verschieben das Ganze noch einmal und finden einen vernünftigen und einvernehmliche getragenen Kompromiss.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Petra Tiemann [SPD]: Wir wollen jetzt endlich anfangen zu arbeiten!)
Herr Tonne von der SPD-Fraktion möchte auf die beiden Kurzinterventionen antworten. Auch er hat für anderthalb Minuten das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese beiden Wortmeldungen waren ja sehr durchschaubar.
Ich sage es Ihnen noch einmal: Wir werden es nicht zulassen, dass Sie im Rahmen des Plenums Legenden über das verbreiten, was in den Ausschussberatungen tatsächlich stattgefunden hat.
Es gibt auch keinen Anlass, an der Stelle weiterzuberaten oder den Antrag zurückzuüberweisen. Die Argumente sind ausgetauscht.
Ich finde es übrigens ganz spannend, dass Sie ausgerechnet jetzt auf die Idee kommen, in der Kommission noch weitergehende grundlegende Reformen durchzuführen. Die letzten zehn Jahre habe ich davon nämlich nichts gehört, von keinem von Ihnen.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Es geht jetzt nicht um die letz- ten zehn Jahre, es geht um die nächsten Jahre!)
Und nun noch einmal zur Frage der Besetzung der Kommission. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Wir haben den klaren Willen, das gemeinsam zu handhaben, sodass ein gemeinsamer Vorschlag der Fraktionen auf den Tisch kommt.
Aber jetzt ist Ende September. Die Kommission hätte schon längst arbeiten können. Aber sie arbeitet nicht, weil Sie sich einem gemeinsamen Vorschlag verweigert haben.
Deswegen sage ich Ihnen: Entweder ist Schluss mit der Blockade und wir kriegen einen gemeinsamen Vorschlag hin, oder wir werden das anders lösen müssen!
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache angekommen. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Anträge zum Verfahren sind nicht gestellt worden.
Hierzu liegt die Beschlussempfehlung des Ältestenrats vor. Wer der Beschlussempfehlung des Ältestenrats folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 262 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit hat der Landtag mit Mehrheit beschlossen, dass es bei der Regelung des § 18 b Abs. 3 der Geschäftsordnung bleibt.
Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Niedersächsische Versorgungswerk der Rechtsanwälte - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/518
Der Gesetzentwurf wird eingebracht von Frau Justizministerin Niewisch-Lennartz. Ich erteile ihr das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt der Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Gesetzes über das Niedersächsische Versorgungswerk der Rechtsanwälte vor. Dieses Gesetz war 1982 Grundlage für die Errichtung der berufsständischen Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das Gesetz hat seit 1982 im Wesentlichen keine Änderungen mehr erfahren und soll jetzt modernisiert werden, ohne dass es gravierende Änderungen in der Praxis auslösen wird.
Dem Versorgungswerk gehören derzeit gut 9 500 beitragspflichtige Mitglieder an. Diese Mitglieder zahlen Beiträge in Höhe von ungefähr 62 Millionen Euro pro Jahr. Die Grundlagen, nach denen die Beiträge ermittelt werden, regelt das Versorgungswerk in einer Satzung.
Die Gesetzesermächtigung dazu enthält indessen keinerlei Vorgaben, nach welchen Grundsätzen das zu geschehen hat. Daran ist in den vergangenen Jahren in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung Kritik deutlich geworden. Es wird moniert, dass eine solche Satzungsvorgabe auch durch das Gesetz vorgesehen werden muss, dass also die Beitragsbemessung nicht völlig frei sein darf.
Diesem Bedürfnis trägt der vorgelegte Gesetzentwurf Rechnung. Das Versorgungswerk soll danach durch das Gesetz verpflichtet werden, in seiner Satzung grundsätzlich eine einkommensbezogene Beitragsermittlung und einen Beitragssatz sowie eine Beitragsbemessungsgrenze vorzusehen, die im Wesentlichen die Werte der allgemeinen Rentenversicherung berücksichtigt.
Diese vom Versorgungswerk ausdrücklich begrüßte Neufassung stellt Rechtssicherheit her und schafft im Interesse seiner Mitglieder nunmehr eine gerichtsfeste Grundlage für die Beitragsbemessung.